oder dass das sog. "Einklagen" auch gut überlegt sein will -
Beziehst du das auch explizit nur auf Bayern?
Ansonsten ist der Fall ja meist, dass ein befristeter Vertrag mit z.B. 13 Stunden da ist, wenn man sich dann einklagt (weil zuviele Befristungen, weil zuviele Stunden unterrichtet oder oder oder), dann hat man nicht nur oft Leute vor sich, die evtl. deutlichen Stress deswegen bekommen haben (auch wenn sie den Fehler gemacht haben), aber man hat auch nur die Stundenzahl und keinen Anspruch darauf diese zu erhöhen