Und selbst wenn es eine Ausnahmesituation sehe, rechtfertigt diese nicht, dass Lehrkräfte ohne zeitliches Limit weit über die angesagte Abholzeit hinaus die Kinder beaufsichtigen oder dass man Kinder über 5 Stunden im Unklaren lässt, wie sie nach Hause kommen.
Und trotzdem wird man dafür dann nicht das Jugendamt alarmieren können oder sie von dort abholen lassen.