Beiträge von fossi74

    Für BW hat es Stefan Reip (rps-schule.de) zusammengefasst. Leider kann daraus nicht zitieren werden, es werden folgende Beispiele genannt:

    Lehrer lässt Schlüssel längere Zeit unbeaufsichtigt an der Klassenzimmertür stecken oder auf dem Pult liegen

    Mal davon abgesehen, dass das Dokument von "Oberschulämtern" spricht und damit mindestens 16 Jahre alt ist (so lange gibt es die OSÄ nicht mehr), finde ich die Aussage viel interessanter, dass es von der Versicherung keine Auskunft gab, wie oft sie schon leisten musste. Das spricht Bände - denn wäre eine nennenswerte Zahl von Fällen nicht das beste Werbeargument?

    Ich habe während meiner gesamten Schullaufbahn - als Schüler wie als Lehrer, also seit 1980 - nie wahrgenommen, dass Elternvertreter in irgendeiner Art und Weise politisch (sprich in Elternverbänden o.ä.) organisiert gewesen wären. Ich glaube, was da vor Deinem geistigen Auge steht, gibt es in D schlicht nicht. Das würde auch nicht lohnen: Der Einfluss der Elternvertreter ist dazu schlicht zu gering.

    Das alte Problem: Schule und Lehrkräfte unterstehen dem Schulträger, also meist dem Land - Hausmeisterin und Sekretär unterstehen dem Sachaufwandsträger, also meist der Kommune. Folge: Der SL kann den Haumei mal götzvonberlichingen. Und zwar kreuzweise, wenns sein muss.

    Zu bedenken gebe ich allerdings noch, dass Du an der Mittelschule mit A12 besoldet wirst - und als Angestellter nur mit E11. Das ist schon ein deutlicher Unterschied zu E13 an der Realschule. Dennoch ist die Jobsicherheit natürlich auch ein gewichtiger Faktor.

    Biologikus: Du schreibst von eigenen Kindern. Dadurch könnte sich die Altersgrenze für die Verbeamtung bei Dir verschieben. In B-W bringt jedes eigene Kind zwei Jahre "Verlängerung" (Bayern könnte das wieder anders handhaben; im Grundsatz gilt das aber überall). Wehr- oder Zivildienst wird auf die Altersgrenze ebenfalls draufgerechnet.

    Ich frage mich gerade, ob es nicht reichlich bevormundend ist (gibt bestimmt irgendeinen schicken "-ism" dafür!), wenn "wir" als nichtstotternde Menschen stotternden Menschen Ratschläge zu ihrer Berufswahl geben wollen.

    Ich meine, ob jemand unter Stress zum Stottern neigt oder nicht, sollten doch die Betroffenen selbst am besten wissen.

    der antwortet nicht mehr

    Das hindert uns ja Gottseidank nicht am Diskutieren :aufgepasst:.

    Mich würde es durchaus interessieren, ob es Lehrer gibt - d.h. es gibt sie wohl sicher, bei der Menge an Lehrkräften -, die sich trotz Stottern in den Schuldienst gewagt haben.

    Immerhin gab es mal einen bekannten Showmaster, der nach einem Verschüttungstrauma schlimm gestottert hat, das aber in seiner beruflichen Rolle gut im Griff hatte. Und wir spielen vor der Klasse ja auch eine Rolle.

    Nö das stimmt gar nicht. Ich habe meine Autos schon immer in HUK versichert und bin erst seit 2018 im öD tätig. Alle anderen Versicherungen sind mit ein paar Ausnahmen auch für jeden zugänglich.

    Ingrid:

    Kann sein, dass mittlerweile alles unter "HUK" firmiert. Ursprünglich war sie nur für den ÖD offen, später gab es dann die "HUK-Coburg Allgemeine" für jedermann, aber mit deutlich höheren Beiträgen

    Mittlerweile scheint es tatsächlich anders zu sein. Again what learnt.

    Aber wenn am Dienstag Vormittag, wo du nachmittags Zoom-UNterricht dein Arbeitgeber dich vor Ort bestellt, darfst du weder im Ausland noch in Quarantäne sein.

    Genau das. Nicht mehr und nicht weniger. Und wenn das "Einbestellen" aus welchem Grund auch immer auszuschließen ist, dann gibt es auch keine Residenzpflicht.

    Und schreib uns gerne hier, was deine Gewerkschaft dir erwidert hat.

    Das übernimmt übrigens auch jeder freiberuflich tätige Anwalt gerne - wenn es tatsächlich um konkrete Rechtsberatung geht, würde ich mich niemals auf einen Gewerkschaftsanwalt verlassen. Erfahrungsgemäß gibts da solche und solche. Aber mehr solche.

    Erst recht ein paar Wochen. Corona macht zwar ein paar Sonderausnahmen möglich, aber arbeitsrechtlich geht es nicht

    Die Frage ist nicht, wo Du bist, sondern ob Du bei Bedarf in angemessener Zeit am Dienstort sein kannst. Selbstverschuldete Quarantäne kommt da nicht so gut.

    Das hat mit der Frage, wo Du deine Arbeitsleistung erbringst, erstmal nichts zu tun.

    Da die 50% aber auf das Jahr gerechnet werden, sollte das kein Problem sein.

    Eine Verpflichtung, den Distanzunterricht von einem bestimmten Ort aus zu halten, kann ich nur schwerlich erkennen. Auch wenn man im ersten Moment natürlich geneigt ist, das Gegenteil anzunehmen. Hat wahrscheinlich auch wieder was mit dem landläufigen Bild von "richtiger Arbeit" zu tun.

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