Verstehe ich es richtig, dass Dir aufgrund einer absolvierten Therapie nicht eine Planstelle, sondern das Referendariat (und damit der Abschluss Deiner Ausbildung) verwehrt wurde? Das darf eigentlich nicht sein, wie schon aus Art. 3 Absatz 3 GG folgt.
Wende Dich an einen Anwalt, am besten auch gleichzeitig an die für Dich zuständige Behindertenvertretung (beim Land oder dem zuständigen Schulamt).
Das Ref kann man in bestimmten Fällen auch als Angestellte absolvieren. Die Begründung Deiner Ablehnung würde mich interessieren. Immerhin geht es für Dich um massive finanzielle Einbußen, die jetzt schon aufgrund der dreijährigen Wartezeit mindestens ca. 50.000 € betragen.