Beiträge von fossi74

    Unsereins geht dann mal mit den Schülern wieder jährlich per Flugzeug durch Europa und seine tolle Bedeutung für den Einzelnen besuchen. Solange meine Schüler die Vorteile unseres Kontinents erkennen und nicht auf AfD-Sprech reinfallen habe ich meine Aufgabe erfüllt. Ökomoral überlasse ich anderen Kollegen.

    Wow. "Ölomoral" und "AfD-Sprech" in einem Atemzug zu kritisieren, ist... mir fehlen die Worte.

    Jetzt wo es ausgelagert ist, können wir nicht eine Sammlung von "klimafreundlichen" Reisezielen für Abschlussfahrten draus machen? Ich muss in zwei Jahren wieder planen, ich könnte Input gebrauchen.

    Ich war anno tobak mit meinem Bio-LK acht Tage am Plöckenpass (Kärnten, an der italienischen Grenze) und wir haben da - nach Anreise mit dem Zug - sehr günstig übernachtet (die Jungs im "Touristenheim" ohne, die Mädels im Grenzgasthof mit warmem Wasser). Wandern, ein bisschen Klettern (so, dass jede/r mitkonnte), abends italienisches Essen bis zum Abwinken zu Vorkriegspreisen. Wäre auch für einen Geschichtskurs interessant gewesen; die Gegend war im ersten Weltkrieg schwer umkämpft. Klimafreundlicher wird es kaum gehen, wenn Du nicht eine Radtour durch die ausgedehnten Schweizer Ebenen vorziehst.

    [Zitat Miss Jones] ja bayrische Landeier noch begeistern können, die ne deutsche Großstadt nur aus Erzählungen oder Bilderbüchern kennen...

    Eigentlich wollte ich Miss Jones' ach so unspießige, polyglotte und cool-urbane Auslassungen über provinzielle Bayern und dumpfbraune Ossis kommentieren... mein Handy wollte das offenbar nicht. Ist mein Handy am Ende klüger als ich? Nun ja, wundern würde es mich nicht. Bin ja aus Bayern.

    Natürlich. Von mir aus könnte es jetzt mal drei Wochen deutschlandweit durchregnen, damit sich das Wasserdefizit wenigstens mal ansatzweise ausgleicht.

    Gehen Dir auch diese dummdödeligen dauerfröhlichen Radiomoderatoren auf den Wecker, die auch nach fünf Wochen mit permanent 40° noch von "super Wetter" sülzen, bevor sie wieder einen Knaller-Achtziger ankündigen?

    Ich habe aber einen Kollegen, der genau das schriftlich hat. Der war schon fast 10 Jahre im Schuldienst und sollte dann, würde er nach Bayern umziehen, sein 2. Staatsexamen noch einmal neu machen.

    Da würde mich die Begründung aber schon interessieren. Wobei wir hier dann wohl wieder im Bereich der beruflichen Schulen sind und möglicherweise die Fächer ein Problem darstellen. Das ist aber dann ein Spezialfall.

    @Karl-Dieter:
    "Normalerweise" geht aber gerade im berufsbildenden Bereich nicht, wenn es die Fakulten so in dem anderen Bundesland gar nicht gibt.
    "Normalerweise" heißt auch, daß jemand, der von NRW nach Bayern will, zwar das 1., nicht aber das 2. Staatsexamen anerkannt bekommt.

    Normal ist da also gar nichts. Normal würde es erst, wenn Bildungspolitik eine Bundesaufgabe wäre und wir keine 16 Kultusministerien in den Ländern mehr hätten.

    Dem zweiten Absatz stimme ich zu, der ersten Satz des ersten auch, die Behauptung, Bayern würde NRW-Abschlüsse nicht anerkennen, ist Unsinn (den Du allerdings hier nicht zum ersten Mal behauptest):

    Außerhalb Bayerns abgelegte Lehramtsprüfungen und erworbene Lehramtsabschlüsse werden als gleichwertig der Ersten Lehramtsprüfung bzw. der Befähigung für das entsprechende Lehramt in Bayern anerkannt, wenn sie den von der KMK beschlossenen Vorgaben entsprechen.

    Ich habe diesen Weg für Ethik gewählt (das geht so allerdings nicht mehr, weil das Fach in Bayern endlich aufgewertet wurde und nur noch nach ablegung von Scheinen als Drittfach anerkannt wird). Jedenfalls besitze ich ein Zeugnis, das mir bescheinigt, die 1. Staatsprüfung im Fach Philosophie (vertieft studiert, höhö) mit Erfolg absolviert zu haben.

    Trotz grottiger Noten bin ich da übrigens stolz drauf, weil es tatsächlich das gleiche Examen war wie für die regulären Kandidaten und ich das neben einer vollen Stelle mit D/E durchgezogen habe.

    edit: Die Noten waren für den Erwerb der Fakultas egal.

    Einfach erschütternd, was man hier so lesen muss. Den betreffenden Fachseminarleitern gehört gehörig der Kopf gewaschen. Oft wird ja dem ehemaligen Osten der Republik unterschwelliger oder offener Rassismus vorgeworfen, dass dieser aber auch in vermeintlich betuchteren Bundesländern vorkommt und nachweisbar ist, ist ein Skandal. :daumenrunter:

    Der Zusammenhang zwischen Betuchtheit, Rassismus und dem Auftreten bescheuerter Fachleiter erschließt sich mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vollständig.

    Ein paar Tage später kam dann seitens der Bezirksregierung die Aufforderung die Note zu begründen. Das habe ich einem Schreiben getan (ich habe 1,5 Seiten geschrieben). Ich habe dabei kurz und knapp das zustande kommen meiner Note beschrieben (viele denken irgendwie immer, dass man da Unmengen schreiben muss als ob man sich rechtfertigen müsste). Das ging dann an die Bezirksregierung.

    Wow, 1,5 Seiten nennst Du "kurz und knapp"?! Was hast Du denn da geschrieben?

    Weil dann z.B. die Arbeitszeiten bzw Ruhezeiten nicht eingehalten werden können? Als Grundschullehrer mit kompakten Plan mag das evtl leichter gehen, wenn ich aber so einige Gymnasiallehrer, Berfusschullehrer oder Abendrealschuellehrer höre, wie lang schon ihre normalen Tage sind und das ggf. sehr Grenzwertig bzgl. Ruhezeiten ist, dann würde ich es logisch finden es zu verbieten. Oder soll der Stundenplaner so einem Lehrer dann am Vormittag frei geben, damit er die Ruhezeiten einhalten kann? Wochenende bzw. unterrichtsfreie Zeit in den Ferien wären hingegen (meiner Meinung nach) problemlos.

    Es ging mir bei dem Beispiel weniger um die Arbeitszeiten als um die ominösen "berechtigten Interessen des Arbeitgebers", die der User "wossen" hier immer wieder angeführt hat und auf deren Grundlage seiner Meinung nach offensichtlich jede außerberufliche Tätigkeit [Achtung! Ironie!] inklusive Essen, Atmen und Schlafen [/Ironie] untersagt werden könnte.

    Klingt erstmal absolut logisch was du schreibst Volker, aber führt nicht @plattyplus immer mal wieder aus, dass gerade an seiner Schule, mit Arbeitszeiten bis 21 Uhr und ab 7 (?) Uhr die gesetzlichen Ruhezeiten gar nicht beachtet werden bei der Stundenplanerstellung. Wenn also schon der Arbeitgeber selbst diese nicht für beachtenswert hält, kann er dann mit diesem Argument dennoch eine Nebentätigkeit untersagen oder würde er sich damit am Ende nicht ins eigene Fleisch schneiden?

    Vor allem müsste sich der AG hier entgegenhalten lassen, dass nach seinem Verständnis - in nahezu allen deutschen Lehrer-Dienstordnungen so geregelt - die Bestimmungen des ArbZG für Lehrer gar nicht gelten sollen. Ob eine schlichte Landes-Dienstordnung das ArbZG (immerhin Bundesrecht) aushebeln kann, sei dahingestellt, aber immerhin kann niemand sich auf Regelungen berufen, die er selbst nicht für gültig hält.

    Und im Rahmen einer selbstständigen Nebentätigkeit, um die es hier ja ursprünglich ging, gilt das ArbZG sowieso nicht.

    Und die Ruhezeiten gelten doch nicht für mehrere Arbeitgeber, oder?
    Ein angestellter Kollege von mir arbeitet in seinem ‚Zweitjob‘ (Nebenjob ist es kaum, es sind schon sehr viele Stunden) hauptsächlich am Wochenende (Kirche). Damit hat er offiziell gar keinen Ruhetag.

    Äh, doch, natürlich. Gerade für solche Fälle sind ja die Schutzbestimmungen des ArbZG da. Dein Kollege ist entweder nicht bei der Kirche angestellt, sondern arbeitet auf Honorarbasis o.Ä., oder es liegt ein massiver Verstoß gegen die Bestimmungen vor (oder es sind gar nicht so viele Stunden, wie Du annimmst).

    OT: Ich finde das ganz faszinierend - das Lehrerforum als Spiegel der Gesellschaft?

    Jemand reagiert auf eine Frage mit einer simplen und Bildzeitungskompatiblen Antwort im besten Facebookstil:

    Wurde bei uns in NRW abgeschafft, weil die Gesundheitsämter Kosten bzw. Personal einsparen wollten.

    Ein anderer versucht, diese Antwort richtigzustellen, und zwar mit einer durchaus überzeugenden Argumentation:

    Die Schluckimpfung wurde abgeschafft, weil das eine Lebendimpfung war und man in Deutschland, seit Polio hier ausgerottet ist, nur noch den Totimpfstoff verwendet. Der Lebendimpfstoff ist zwar geringfügig wirksamer, wird zusätzlich über die Fäkalien ausgeschieden wird und immunisiert damit in der Regel auch Familienmitglieder, kann aber zum echten Virus rückmutieren und dann tatsächlich Polio auslösen. Das Risiko ist bei vollständiger Ausrottung nicht vertretbar.

    Woraufhin ihm ein Dritter ein fröhliches "Scheiß auf die Fakten, wenn ich gegen die-da-oben lästern kann!" entgegenschmettert:

    Ich denke auch, dass der Kostenfaktor eine Rolle spielt. Wir haben ja nicht mal mehr Schulkrankenschwestern!


    :autsch:

    Natürlich ist es ein "berechtigtes Interesse des Arbeitgebers", dass der tarifbschäftigte Lehrer nicht per Nebenerwerb der Prostitution nachgeht (ausdrücklich steht ja im zitierten Kurzkommentar drin, dass schon die 'abstrakte Befürchtung des Arbeitgebers einer Beeeinträchtigung reicht').

    Ach Bubi, das war doch nur ein pointiertes Beispiel... Hatte ich nicht gesagt, dass das wohl kein Lehrer in D macht? Außerdem möchtest Du vielleicht mal darlegen, inwiefern eine Tätigkeit im horizontalen Gewerbe die berechtigten Interessen des Arbeitgebers tangiert.

    Aber ok, extra für Dich:

    Tja, das sind natürlich etwas abstraktere Formulierungen, da steht halt nicht drin, der tarifbeschäftigte Lehrer darf im Nebenerwerb, keine Berufskilleragentur betreiben, als Zuhälter tätig sein. jede Nacht in der Diskothek vor der Schule Nachtdienst verrichten, vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule arbeiten usw...

    Berufskilleragentur: Darf niemand betreiben, weil verboten.
    als Zuhälter tätig sein: Darf niemand, weil verboten.
    Das waren jetzt aber mal zwei alberne Beispiele!

    Die folgenden Fragen sind ernst gemeint:
    Jede Nacht in der Disko vor der Schule Nachtdienst verrichten: Warum nicht? Wenn er dann trotzdem um acht in der Schulstube steht, sehe ich da nicht das große Problem.
    Vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule arbeiten: Warum nicht? Ist es irgendwie ehrenrührig, in einem Kiosk zu arbeiten?

    Du scheinst irgendwelchen überkommenen Vorstellungen anzuhängen bezüglich eines dem Lehrer angemessenen und vom Dienstherrn einforderbaren Lebenswandels. Lass es Dir nochmal gesagt sein: Das gibt es nicht mehr. So wie es auch den Lehrerinnenzölibat und die Residenzpflicht nicht mehr gibt. Letztere de jure schon, de facto nicht mehr.

    Hier noch eine klare Aussage zum Thema Nebentätigkeiten im TV-L:

    Neuregelung des Nebentätigkeitsrechts
    Die Regelung zur Nebentätigkeit gilt einheitlich für alle Tarifbeschäftigten (Arbeiter und Angestellte), die vom Geltungsbereich des TVöD bzw. TV-L erfasst sind. Die wesentlichen Regelungspunkte sind:

    • Nur entgeltliche Nebentätigkeiten sind dem Arbeitgeber anzuzeigen.
    • Die Anzeige hat schriftlich und vor Aufnahme der Nebentätigkeit zu erfolgen.
    • Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit nur untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn durch die Nebentätigkeit seine berechtigten Interessen oder die arbeitsvertraglichen Pflichten des Beschäftigten beeinträchtigt werden.

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