Weil dann z.B. die Arbeitszeiten bzw Ruhezeiten nicht eingehalten werden können? Als Grundschullehrer mit kompakten Plan mag das evtl leichter gehen, wenn ich aber so einige Gymnasiallehrer, Berfusschullehrer oder Abendrealschuellehrer höre, wie lang schon ihre normalen Tage sind und das ggf. sehr Grenzwertig bzgl. Ruhezeiten ist, dann würde ich es logisch finden es zu verbieten. Oder soll der Stundenplaner so einem Lehrer dann am Vormittag frei geben, damit er die Ruhezeiten einhalten kann? Wochenende bzw. unterrichtsfreie Zeit in den Ferien wären hingegen (meiner Meinung nach) problemlos.
Es ging mir bei dem Beispiel weniger um die Arbeitszeiten als um die ominösen "berechtigten Interessen des Arbeitgebers", die der User "wossen" hier immer wieder angeführt hat und auf deren Grundlage seiner Meinung nach offensichtlich jede außerberufliche Tätigkeit [Achtung! Ironie!] inklusive Essen, Atmen und Schlafen [/Ironie] untersagt werden könnte.
Klingt erstmal absolut logisch was du schreibst Volker, aber führt nicht @plattyplus immer mal wieder aus, dass gerade an seiner Schule, mit Arbeitszeiten bis 21 Uhr und ab 7 (?) Uhr die gesetzlichen Ruhezeiten gar nicht beachtet werden bei der Stundenplanerstellung. Wenn also schon der Arbeitgeber selbst diese nicht für beachtenswert hält, kann er dann mit diesem Argument dennoch eine Nebentätigkeit untersagen oder würde er sich damit am Ende nicht ins eigene Fleisch schneiden?
Vor allem müsste sich der AG hier entgegenhalten lassen, dass nach seinem Verständnis - in nahezu allen deutschen Lehrer-Dienstordnungen so geregelt - die Bestimmungen des ArbZG für Lehrer gar nicht gelten sollen. Ob eine schlichte Landes-Dienstordnung das ArbZG (immerhin Bundesrecht) aushebeln kann, sei dahingestellt, aber immerhin kann niemand sich auf Regelungen berufen, die er selbst nicht für gültig hält.
Und im Rahmen einer selbstständigen Nebentätigkeit, um die es hier ja ursprünglich ging, gilt das ArbZG sowieso nicht.
Und die Ruhezeiten gelten doch nicht für mehrere Arbeitgeber, oder?
Ein angestellter Kollege von mir arbeitet in seinem ‚Zweitjob‘ (Nebenjob ist es kaum, es sind schon sehr viele Stunden) hauptsächlich am Wochenende (Kirche). Damit hat er offiziell gar keinen Ruhetag.
Äh, doch, natürlich. Gerade für solche Fälle sind ja die Schutzbestimmungen des ArbZG da. Dein Kollege ist entweder nicht bei der Kirche angestellt, sondern arbeitet auf Honorarbasis o.Ä., oder es liegt ein massiver Verstoß gegen die Bestimmungen vor (oder es sind gar nicht so viele Stunden, wie Du annimmst).