Naja, ich bin da erstmal abgeblitzt... WA schreiben und anrufen sei ja nun nicht verboten... Solange nichts „passiert“ ist, können sie nichts machen.
Noch ein Tipp: Wenn Du den Eindruck oder die Befürchtung hast, dass die Polizei die Sache nicht ernst nimmt oder gar (Kollege!) unter den Tisch zu kehren versucht, kannst Du Dich auch direkt an die Staatsanwaltschaft wenden und dort Anzeige erstatten. Die Auskunft, die Du bei der Polizei erhalten hast, ist schlicht falsch. Es ist längst etwas "passiert", siehe § 238 StGB (besonders übrigens zu beachten Abs. 4 - Du musst Strafantrag stellen, sonst passiert nichts, außer der StA erkennt auf öffentliches Interesse, was im vorliegenden Fall allerdings nicht ganz unwahrscheinlich ist). Du kannst der Staatsanwaltschaft einfach alle Vorkommnisse schildern (schriftlich) und dann schreiben: "Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte."
Dazu allerdings noch zwei Anmerkungen:
1. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Bevor Du irgendetwas von den weiteren Vorgängen merkst, wird die Prüfung längst rum sein. Die entsprechenden Tipps (Prüfung ablehnen wegen Befangenheit) gelten also trotzdem.
2. Bitte lass Dich nicht abspeisen mit dem lapidaren "Ist nix passiert, können wir nix machen" eines unfähigen und/oder desinteressierten und/oder überlasteten Polizeibeamten. Du kannst davon ausgehen, dass der betreffende Vater massivsten Ärger bekommt. Auf den Verdacht von Kungelei und Vetterleswirtschaft bei der Polizei reagieren Staatsanwälte sehr, sehr allergisch.