Beiträge von fossi74

    Das scheint selbst die GEW anders darzustellen, oder irre ich mich?

    gew-bildungsmacher.de/fileadmi…ullexikon/Arbeitszeit.pdf

    Da geht es um die Wochenarbeitszeit und die Pflichtstundenzahl. Mag aber sein, dass auch ich mich irre und der rund-um-die-Uhr-Einsatz bei Klassenfahrten eigentlich auch bei Beamten nicht korrekt ist. Vielleicht müssten ein paar ganz mutige Kollegen es mal durchfechten. Wie gesagt: Das Arbeitszeitgesetz ist da ganz stumpf. Maximal zehn Stunden am Tag, dann ist Schluss. Pause zwischen zwei Einsätzen minimal elf Stunden, Ausnahmen nur in bestimmten Bereichen. Interessant auch § 4, der die Ruhepausen regelt.

    Heißt also: Wenn es in der Jugendherberger um acht Frühstück gibt, dann ist für die betreuenden Kollegen je nach Pausen spätestens um 19.00 Uhr Schluss, und sie müssten von anderen Kollegen (die den Tag über frei hatten) abgelöst werden. Die Nacht könnte man mit etwas Phantasie als Bereitschaft werten (allerdings nicht Rufbereitschaft, denn die wird zu Hause absolviert), aber selbst dann wird es schwierig.

    Da würde ein Blick in das Dienstrecht helfen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das dort geregelt ist.

    Schönes Beispiel für einen Syllogismus.

    Obersatz: "Dienstrecht" (das per definitonem nicht auf Angestellte anwendbar ist, weil sie keinen Dienst leisten) ist Landesrecht, das ArbZG ist Bundesrecht.
    Untersatz: Bundesrecht bricht Landesrecht.
    Schlussfolgerung: Also kann das ArbZG nicht von irgendeinem dahergelaufenen "Dienstrecht" ausgehebelt werden.

    Also vieles, was man im Ref erlebt, nämlich zum Beispiel Abhängigkeit von der Entscheidung anderer und zu einem gewissen Grad auch Willkür, erlebt man im Schulalltag auch.

    Nun ja, die Entscheidung für das Beamtendasein geht nun mal einher mit der Preisgabe so gut wie aller Arbeitnehmerrechte und -schutzverordnungen. Das ist der Preis, den man für die vergleichsweise exorbitante Versorgung zu bezahlen hat. Viele angehende LehrerInnen glauben halt, sie dürften Beamte werden, weil der Staat sie so lieb hat oder wegen dieser ominösen "hoheitlichen Aufgaben" (die aber angestellte Lehrer - nanu? - genau im gleichen Maß erfüllen dürfen).

    OT: Es würde mich mal interessieren (weil wir die Diskussion gestern im Kollegium hatten), wie in Bundesländern ohne verbeamtete Lehrer mehrtägige Klassenfahrten durchgeführt werden. Das geht nämlich nur unter gröblichster Missachtung des ArbZG, das hinsichtlich der täglichen Höchstarbeitsdauer (10 Stunden) so gut wie keine Ausnahmen kennt. Meine Vermutung: Es finden sich immer genügend KollegInnen, die die Bestimmungen nicht kennen, im Sinne der Schüler ignorieren oder sich vom SL (fester Blick, entschiedener Tonfall) einreden lassen, sie müssten trotzdem.

    In der Schweiz ist das deutsche Staatsexamen jedenfalls nicht viel wert, hier gibt es Schulleiter, die deutsche Lehrer auch mit schweizer Anerkennung nicht einstellen.

    Das dürfte aber eher mit schweizerischen Befindlichkeiten zusammenhängen als mit der Ausbildung deutscher Lehrer. Die dürfte im internationalen Vergleich zumindest fachlich schon mithalten können.

    "Jeder andere" aka Handwerker z. B. hat in der Regel auch kein Problem mit der Anerkennung seines Abschlusses.

    Keineswegs. Die meisten Gewerke haben irrsinnig viele nationale Vorschriften, in die man sich als Handwerker gründlichst einarbeiten sollte (Beispiel Elektriker: TN-C-Netze vs. TN-S-Netze, Nullung etc... ok, wenn man in die USA geht, kann man das alles vergessen, die sind E-Netz-mäßig auf dem Stand von 1950). Also einfach Facharbeiterbrief vorzeigen und loslegen ist nicht.

    OnT: Ich würde das Referendariat auf jeden Fall machen. Spanien ist vielleicht in ein paar Jahren gar nicht mehr so attraktiv, und dann wird es viel wert sein, in D einfach als Lehrer anfangen zu können. Nein, ich habe das Ref nicht als "wertvolle didaktisch-pädagogische Ausbildung" erfahren. In der Hinsicht war es verschwendete Lebenszeit. Aber es ist nunmal eine formale Voraussetzung - nicht mal nur für die Verbeamtung, sondern dafür, in D als vollwertiger und vollwertig bezahlter Lehrer arbeiten zu können.

    Wenn du dem Vater richtig an die Karre fahren willst wendest du dich per Dienstaufsichtsbeschwerde an den direkten Vorgesetzten und an das zuständige Polizeipräsidium.

    nitpick: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist hier nicht angebracht. Der Mann hat nicht in Ausübung seines Dienstes gehandelt und keine Dienstpflicht verletzt. Erfahren sollten es die vorgesetzten Stellen natürlich trotzdem! Im konkreten Fall würde ich an den Leiter der Dienststelle und an den Polizeipräsidenten schreiben.

    Naja, ich bin da erstmal abgeblitzt... WA schreiben und anrufen sei ja nun nicht verboten... Solange nichts „passiert“ ist, können sie nichts machen.

    Noch ein Tipp: Wenn Du den Eindruck oder die Befürchtung hast, dass die Polizei die Sache nicht ernst nimmt oder gar (Kollege!) unter den Tisch zu kehren versucht, kannst Du Dich auch direkt an die Staatsanwaltschaft wenden und dort Anzeige erstatten. Die Auskunft, die Du bei der Polizei erhalten hast, ist schlicht falsch. Es ist längst etwas "passiert", siehe § 238 StGB (besonders übrigens zu beachten Abs. 4 - Du musst Strafantrag stellen, sonst passiert nichts, außer der StA erkennt auf öffentliches Interesse, was im vorliegenden Fall allerdings nicht ganz unwahrscheinlich ist). Du kannst der Staatsanwaltschaft einfach alle Vorkommnisse schildern (schriftlich) und dann schreiben: "Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte."

    Dazu allerdings noch zwei Anmerkungen:
    1. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Bevor Du irgendetwas von den weiteren Vorgängen merkst, wird die Prüfung längst rum sein. Die entsprechenden Tipps (Prüfung ablehnen wegen Befangenheit) gelten also trotzdem.

    2. Bitte lass Dich nicht abspeisen mit dem lapidaren "Ist nix passiert, können wir nix machen" eines unfähigen und/oder desinteressierten und/oder überlasteten Polizeibeamten. Du kannst davon ausgehen, dass der betreffende Vater massivsten Ärger bekommt. Auf den Verdacht von Kungelei und Vetterleswirtschaft bei der Polizei reagieren Staatsanwälte sehr, sehr allergisch.

    Ich war bei der Polizei... Haltet euch fest... Der Vater ist Polizist...

    Oh je. Das heißt, er weiß aufgrund seiner Ausbildung um die Strafbarkeit seines Handelns. Da sind wir ja glasklar beim Vorsatz. Wenn er Pech hat, kann er demnächst als Türsteher oder Kaufhausdetektiv arbeiten. Das ist dann vermutlich auch wieder Deine Schuld.

    Ich gehe morgen nach dem Unterricht direkt zur Polizei

    Mach das doch schon heute. Ganz in Ruhe. Den dringenden Empfehlungen der Kollegen hinsichtlich Strafanzeige, einstweiliger und Anzeige beim Landesbeauftragten für den Datenschutz schließe ich mich nachdrücklich an.

    edit: erst fertiglesen, dann posten. Aber ja, die Strafanzeige kannst Du an jedem Ort erstatten, und in jedem Kaff ab 10.000 Einwohner solltest Du eine besetzte Dienststelle finden.

    Darauf angesprochen, dass der Entwurf nicht ihrer typischen Wortwahl entspricht und die Lerngruppenanalyse zu allgemein gehalten war, hat sie das wohl zugegeben.
    die Stunde selbst wäre wohl eine 2,3 geworden....da sie aber gestanden hat ist sie durchgefallen.

    Das klingt aber schon eher nach Verzweiflung als nach Kaltblütigkeit.

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