Ghostwriting eines Prüfungsentwurfes

  • Aber ein Buch ist sicher etwas anderes als ein Zettel, oder?

    Natürlich. Aber es kann auch als unerlaubtes Hilfsmittel dienen; ebenso wie ein Mobiltelefon oder die Mitschüler. Solange ein Schüler sich dieser Hilfsmittel nicht bedient, kann ich ihn nicht belangen.


    Und zum Ursprungsthema: Jeder Referendar hat vor dem Examen andere Entwürfe gelesen. Manche sogar gezwungenermaßen in einer Seminarsitzung.
    So wie auch die meisten, die eine wissenschaftliche Arbeit verfassen, vorher andere wissenschaftliche Arbeiten gelesen haben (sollten sie zumindest). Allerdings gibt niemand an, dass er sich dieser Arbeiten bedient hat, solange er nicht aus ihnen zitiert. Keiner schreibt, dass seine Arbeit in Form und Struktur der hunderter anderer Arbeiten entspricht.
    Ob ich den Entwurf jetzt von einem Kollegen nehme, ihn bei 4teachers herunterlade oder ihn schreiben lasse, solange ich ihn regelkonform als Quelle behandle (und entsprechend angebe), habe ich den Vorgaben entsprochen.


    Damit will ich nicht das Verhalten der Referendarin legitimieren. Allerdings finde ich es schon bemerkenswert, wie einige hier die Möglichkeit eines Vergehens mit einem vollzogenen Vergehen gleichsetzen.

  • Sie ist durchgefallen.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Na dann war ja alle Aufregung hier umsonst.


    Darüber bin ich ziemlich froh, obwohl ich nicht weiß, warum sie durchgefallen ist, aber das ist ja auch ziemlich egal.


    Geschummelt --> Dumm gelaufen,
    Mieser Unterricht wegen nicht selbst durchgeführter Planung --> ebenfalls dumm gelaufen.


    Ergebnis ist das gleiche.

  • Darauf angesprochen, dass der Entwurf nicht ihrer typischen Wortwahl entspricht und die Lerngruppenanalyse zu allgemein gehalten war, hat sie das wohl zugegeben.
    die Stunde selbst wäre wohl eine 2,3 geworden....da sie aber gestanden hat ist sie durchgefallen.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Natürlich. Aber es kann auch als unerlaubtes Hilfsmittel dienen; ebenso wie ein Mobiltelefon oder die Mitschüler. Solange ein Schüler sich dieser Hilfsmittel nicht bedient, kann ich ihn nicht belangen.

    Gerade bei Mobiltelefonen gibt es anderlautende Urteile. Das Mitführen des Mobiltelefons ist eine Täuschenungshandlung. Es wird über die verwendeten Hilfsmittel hinweggetäuscht. Da sich die Angabe derer auf die gesamte Prüfungsarbeit bezieht, handelt es sich um einen umfänglichen Täuschnugsversuch. Ja, Sprechapparatus in der Klausur gibt 'ne 6.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ob ich den Entwurf jetzt von einem Kollegen nehme, ihn bei 4teachers herunterlade oder ihn schreiben lasse, solange ich ihn regelkonform als Quelle behandle (und entsprechend angebe), habe ich den Vorgaben entsprochen.

    Besteht der eigene Entwurf im Wesentlichen aus Zitaten, ist wohl keine eigen Leistung zu erkennen. Dann ist es zwar keine Täuschungshandlung, aber trotzdem noch lange keine ausreichende Leistung.


    Ob eine Auftragsarbeot, die nur dazu erstellt wurde, zitiert zu werden, unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten eine Quelle darstellt, wäre noch eine ganz andere Funktion.


    Ein Unterrichtsentwurf ist aber wohl kaum eine wissenschaftliche Arbeit, sondern eher ein Werkstück, dass als Teil der zu prüfenden Arbeitsleistung zu sehen ist. Man soll in er Prüfung zeigen, dass was man kann. Natürlich zitiert man didaktische Literatur, Vorschriften und Lehrpläne und vielleicht sogar Einschätzung von Kollegen zur Lerngruppe.


    Den Kern der Planung, also was in er Stunde warum und wie passieren wird, wird man aber selbst darlegen müssen. Stützt man sich hier auf Zitate, kann man nicht nachweisen, dass man es kann.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Darauf angesprochen, dass der Entwurf nicht ihrer typischen Wortwahl entspricht und die Lerngruppenanalyse zu allgemein gehalten war, hat sie das wohl zugegeben.
    die Stunde selbst wäre wohl eine 2,3 geworden....da sie aber gestanden hat ist sie durchgefallen.

    Das klingt aber schon eher nach Verzweiflung als nach Kaltblütigkeit.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Zitat 2: „dann wurde ich halt erwischt. Ist halt so.“


    Ist schon eher das refereandariat wenig ernst nehmend.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Hallo Nele,


    wieso die Aufregung? Als ob fertige Lehrer und Referendare nicht ständig ihr Zeugs von überall her copy-pasten würden. Patchwork vom Feinsten. Also mal runter kommen und mehr in den Spiegel gucken. ;)


    der Buntflieger

  • Hallo Nele,
    wieso die Aufregung? Als ob fertige Lehrer und Referendare nicht ständig ihr Zeugs von überall her copy-pasten würden. Patchwork vom Feinsten. Also mal runter kommen und mehr in den Spiegel gucken. ;)


    der Buntflieger

    Es gibt aber einen gewaltigen Unterschied zwischen "Copy-Paste" im Alltag und im Examensentwurf, einer eigenständigen Leistung, die in die Benotung einfließt.


    Das war jetzt die nette Formulierung. Ich konnte auch sagen wie unfassbar absurd der Vergleich ist.

  • Nur das die copy&paster oftmals vergessen die Quellen mit anzugeben was im Endeffekt auch eine Verletzung des Urheberrechts ist.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Es gibt aber einen gewaltigen Unterschied zwischen "Copy-Paste" im Alltag und im Examensentwurf, einer eigenständigen Leistung, die in die Benotung einfließt.
    Das war jetzt die nette Formulierung. Ich konnte auch sagen wie unfassbar absurd der Vergleich ist.


    Hallo state_of_Trance,


    im Alltag, wenn ich mir das Material anschaue, da ist unter kaum einem Bild/Grafik/Tabelle/Text etc. eine Quellenangabe zu finden. Aber offensichtlich ist das auch seltenst das Werk des Kollegen. Das geht gar nicht (eigentlich).


    Ansonsten könnte man auch argumentieren, dass man zwar bei der Führerscheinprüfung tunlichst nicht über die rote Ampel fahren sollte, es danach aber im Grunde egal wäre. Ist ja keine Prüfungssituation mehr, die benotet wird.


    So absurd finde ich meinen Vergleich also gar nicht mal. Aber klar: die liebe Moral, die ins Gewissen drückt, ist darüber nicht entzückt (beim einen mehr, beim andern weniger)...


    der Buntflieger

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Nele,
    wieso die Aufregung? Als ob fertige Lehrer und Referendare nicht ständig ihr Zeugs von überall her copy-pasten würden. Patchwork vom Feinsten. Also mal runter kommen und mehr in den Spiegel gucken. ;)


    der Buntflieger

    Ich glaube, da hast du dir aber ausgerechnet den falschen Kollegen hier ausgesucht. Lies ein paar mehr Beiträge von Nele. Nicht nur zu seinem eigenen Wissenschaftsverständnis und -ethos sondern auch zu seinen Unterrichtsmaterialien...


    chili

  • Es gibt aber einen gewaltigen Unterschied zwischen "Copy-Paste" im Alltag und im Examensentwurf, einer eigenständigen Leistung, die in die Benotung einfließt.
    Das war jetzt die nette Formulierung. Ich konnte auch sagen wie unfassbar absurd der Vergleich ist.

    Ich habe jetzt lange überlegt, ob ich dazu was sage, aber ich glaube es langsam einfach nicht mehr.


    Ich hatte einen riesen Ärger im Examen, weil ich die Stunden mit einer Kommilitonin und der Dozentin geplant habe und die Kommilitonin vor mir dran war und ich ihren Namen nicht in den Quellen hatte. Das die Dozentin das alles vorher wusste und mitgeplant hat, hat sie nämlich in der Prüfung glatt vergessen und hatte auch vorher nie erwähnt, dass der Name des anderen dann mit auftauchen muss. Natürlich hatte sie das bei der Prüfung der Kommilitonin auch nicht angesprochen, obwohl sie ja wusste, dass es nicht von ihr alles kam.


    Aber ja, sie hatten wohl überlegt, ob das nicht damit ein durchfallen sein müsste. (Damit wären sie zwar niemals durchgekommen und das hätte der andere auch Ärger bereitet, zumal bei mir der Personalrat ja mit in der Prüfung saß, aber ein Ghostwriter wäre ja ganz klar dann ein Betrug).

  • Ich glaube, da hast du dir aber ausgerechnet den falschen Kollegen hier ausgesucht. Lies ein paar mehr Beiträge von Nele. Nicht nur zu seinem eigenen Wissenschaftsverständnis und -ethos sondern auch zu seinen Unterrichtsmaterialien...
    chili


    Hallo chilipaprika,


    ich hab ja nicht den einen Kollegen damit gemeint. Mir geht es um allgemeine Feststellungen.


    der Buntflieger

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben heute auch unter Schülern zunehmend die Mentalität, dass eine Bildungseinrichtung oder eine Ausbildungseinrichtung per se "Feind" im Bildungs- oder Ausbildungsprozess ist, so dass jedes Mittel recht ist, gegen den scheinbaren Widerstand dieser Einrichtungen zum Abschluss zu kommen.
    Natürlich leisten diese Einrichtungen Widerstand. Widerstand, dass jemand für Faulheit, Lug und Betrug einen Abschluss erhält. Aber das wird dann als Angriff auf die Persönlichkeit gewertet, so dass man dann eben die Legitimation hat, zu derartigen Mitteln zu greifen.


    Leider zeigen genug Prominente, dass das genau SO geht. Das sind dann eben die Vorbilder, die "ziehen".

  • Auch hier - hoffentlich erinnerst du dich an diesen Beitrag, wenn du das nächste mal einen Schüler erwischt, der einen Spickzettel in der Klausur aus der Tasche holt...

    So lange er den Spickzettel in der Tasche hat, darf er ihn auch haben. Er kann sogar vor der Unterrichtsstunde zu Lehrerin hingegen und ihr mitteilen, dass er einen Spickzettel in der Tasche hat und er muss diesen nicht vor der Prüfung rausnehmen. Das ist der Job der Lehrerin, ihn beim Spicken zu erwischen.

  • So lange er den Spickzettel in der Tasche hat, darf er ihn auch haben. Er kann sogar vor der Unterrichtsstunde zu Lehrerin hingegen und ihr mitteilen, dass er einen Spickzettel in der Tasche hat und er muss diesen nicht vor der Prüfung rausnehmen. Das ist der Job der Lehrerin, ihn beim Spicken zu erwischen.

    In dem Beitrag auf den du dich beziehst steht explizit "(...) in der Klausur aus der Tasche holt (...)", was deine Einlassung irgendwie obsolet macht, denn dass schulrechtliche Konsequenzen nur folgen können wenn ein Spickzettel in der Prüfung nachweislich zum Einsatz kam ist jeder Lehrkraft klar. Vielleicht solltest du als Student bewusst darüber nachdenken was zum täglich Brot einer Lehrkraft gehören könnte und wo du tatsächlich über ein Wissen mit einem Mehrwert verfügst, dass du Lehrkräften auch als Student voraus hast und einbringen kannst. Schulrecht ist mit Sicherheit kein solcher Bereich.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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