Beiträge von fossi74

    Und? War auch ein Grund bei der Berufswahl. Ich steh da ganz offen zu. Wer sich darüber erheben möchte, weil er sich dadurch moralisch überlegen fühlt, den will ich daran nicht hindern 8)

    Meine Einlassung bezog sich nicht auf eventuelle moralische Bedenken hinsichtlich des Anlegens besagter Kriterien an die Berufswahl (das halte ich für absolut legitim - warum auch nicht? Kann schließlich jeder versuchen, Lehrer zu werden!), sondern auf die Tatsache, dass weder das Lehrerleben noch ein sonderlich bequemes noch die Pension eine in-Stein-gemeißelt garantierte ist.

    Wenn du auf Sicherheit und guten Verdienst aus bist, werde Ingenieur, da hast du die besten Karriere- und Verdienstmöglichkeiten.

    NACK. Für Ingenieure ist alles drin - von 25.000 p.a. bis zum zehnfachen. Wer als Arzt weniger als 60.000 p.a. heimbringt, ist entweder Berufsanfänger oder zu miesesten Konditionen bei einem sozialen Verein angestellt. Ein sechsstelliges Gehalt zu erreichen sollte eigentlich für jeden Arzt drin sein (vorausgesetzt er kann ein bisschen was). Selbst eine Landarztpraxis im hintersten Brandenburg sollte einen Reingewinn von um die 100.000 abwerfen.

    Erst wenn der ordnungsgemässe Vertrag zwischen Bezirksregierung und Lehrkraft unterzeichnet wird, ist das so korrekt?

    Jepp. Und immer dran denken: Sobald Du vor Vertragsunterzeichnung das erste Mal zu einer Klasse "Guten Morgen" gesagt hast, bist Du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis (und damit beim Staat praktisch unkündbar). Der Pferdefuß steckt natürlich wie immer im Detail - was in der Vorvereinbarung drinsteht, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Allerdings herrscht in Behörden aller Art oft erschreckender juristischer Unverstand vor.

    googelst du nach "ablieferungspflicht nebentätigkeit".

    Die gilt für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst.

    Ich zitiere:

    "Die Ablieferungspflicht besteht grundsätzlich - also unbesehen der rechtlichen Details und der gesetzlich vorgesehenen Freigrenzen - ausschließlich bei Vergütungen, die im Rahmen folgen-der Nebentätigkeiten bezogen werden (§ 64 Abs. 3 LBG):
    - Nebentätigkeiten, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden
    - Nebentätigkeiten auf Verlangen des Dienstherrn
    - Nebentätigkeiten, die den Beamten „mit Rücksicht auf die dienstliche Stellung“ übertragen wurden"

    Quelle: "Das Nebentätigkeitsrecht in Baden-Württemberg", https://www.gpabw.de/fileadmin/user…3/mit012013.pdf

    - zumindest für Bayern ist die Regelung weitgehend identisch, für die Restländer wird sie sich kaum grundlegend unterscheiden.

    Das von Dir zitierte BVerfG-Urteil ist u.a. schon deswegen nicht verallgemeinerbar, weil im vorliegenden Fall die Steuerberaterkammer als öffentlich-rechtliche Einrichtung eingestuft wurde. § 64 Abs. 3 LBG B-W ist da sehr eindeutig.

    Jetzt hab ich doch glatt noch eine Frage, die damit zusammen hängt. Ich habe nun das Angebot einer IHK Niederlassung, da noch ca. 70 Stunden pro Schuljahr ab Herbst abends bzw. hin und wieder samstags zu unterrichten. Vortragstätigkeiten sind ja nun eigentlich genehmigungsfreie Tätigkeiten. Wie gehe ich nun korrekt vor, muss ich dennoch meinen Direktor fragen oder zumindest Bescheid geben?

    Du musst ihn fragen. Unterricht an der IHK ist keine Vortragstätigkeit. Bei 70 Stunden im Schuljahr (also ca. zwei pro Schulwoche) dürfte das aber kein Problem sein. Als Angestellte müsstest Du übrigens nicht fragen, sondern nur Bescheid geben. Kann ja nicht nur Nachteile haben, nur angestellt zu sein.

    fossi74: Mich würde interessieren wie Du SuS diese nationalistische Haltung "deutlich machen" willst im Unterricht. (Ernst gemeinte Frage! Ich persönlich lehne Nationalismus ab, aber die dt. Gesetze geben sicher genug Material her für ein Arbeitsblatt, aufgrund dessen man, bzw. geneigte SUS diese Haltung stützten könnten. Mich würde interessieren, wie so ein Unterricht aussieht - wenn es nicht einfach ein Lehrervortrag ist, in dem dieser, Salopp gesagt, einfach seinen persönlichen Senf zum Thema gibt)

    In der Tat ist die von mir oben dezidiert vertretene Meinung in erster Linie mein persönlicher Senf. Wäre ich unterrichtlich davon betroffen, würde ich aber versuchen, mit der FDGO zu argumentieren, die ja bislang - unter anderem Namen und mit sicher teilweise abweichenden Positionen - auch in der Türkei existiert haben dürfte. In nuce: Erdogans Positionen stehen außerhalb der FDGO, ergo stehen Erdogans Anhänger außerhalb der FDGO, ergo: raus mit denen, sofern möglich.
    Ich würde allen in D lebenden Türken (nach entsprechender Durchleuchtung, eh klar) die deutsche Staatsbürgerschaft anbieten (unter Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft). Wer sie nicht will, bleibt mit allen ausländerrechtlichen Konsequenzen Türke.

    Naja viel wird dir eine Diskussion mit den Schülern nichts bringen. Selbst wirtschaftlicher Abschwung wird eher als Verschwörung des Auslands tituliert. Ob du da mit deinen wenigen Stunden irgendwas erreichen kannst ist mehr als zweifelhaft.

    Immerhin wäre das eine Gelegenheit, deutlich zu machen, wo Erdogan-Anhänger am besten aufgehoben sind - nämlich in ihrer gottbegnadeten Türkei. Hier in Deutschland brauchen wir die eigentlich nicht, aber das sollte jedem denkenden Mitbürger ohnehin klar sein.

    Sabbatjahr muß gehen...

    Als ich noch Schüler war hat sogar unser Direktor mal ein Sabbatjahr eingelehgt. Selbst das hat funktioniert.

    Ich finde aufgewärmte Threads gar nicht so schlimm. Ich bin alt genug, um mich nach ein paar Monaten noch mal dran zu erfreuen...

    Was mich hier noch interessieren würde: Hat es eigentlich jemand gemerkt, dass der Direktor nicht da war? Und wenn ja - war die Veränderung positiv oder negativ?

    Ich unterrichte fachfremd Ethik und soll eine Stunde zur Ringparabel (10. Klasse Gymnasium) halten.

    Da ich Deutsch nicht unterrichte und mich erst einmal in das Thema einarbeiten musste, fällt es mir schwer den Stoff auf eine Stunde zu reduzieren. Aber ich habe nur eine Stunde zur Verfügung für das Thema und Zuschauer in der Stunde.

    Welche Aufgaben haben die "Zuschauer"? Beurteilungsrelevant kann eine fachfremd gehaltene Stunde ja wohl kaum sein.

    Dann hast du also inhaltliche Kritik an Lehramtsstudents Beitrag?


    Sprichst Du mit mir? Falls ja - nein, ich habe keine weitere inhaltliche Kritik an Lehramtsstudents Beitrag, weil kecks die Sache schon auf den Punkt gebracht hat.

    Das ist aber leider keine inhaltliche Kritik am Beitrag.

    Doch. Lehramtsstudent lässt sich u.a. über die Gestaltung von Tests in der Grundschule aus, worauf kecks - wohl berechtigterweise - ihm aufgrund seiner mangelnden Erfahrung die Kompetenz zur Beurteilung dieses Themas abgesprochen hat. Das war eine glasklare inhaltliche Kritik.

    Ach ja, noch was, ebenfalls gänzlich unrhetorisch wie -diplomatisch: Manchmal kommt Dein Verhalten als Mod ganz unangenehm belehrend und schulmeisterlich rüber. Gefällt mir nicht. Und ist auch bei keinem anderen Mod hier zu beobachten.

    Vielen Dank für Eure Kommentare. Ja ich werde nach einer genaueren Begründung für die Absagen fragen. Ich habe beim Gespräch meine Arbeit mit jungen Menschen ( 16-Jahre bis 20 Jahren) als Volleyballtrainer und Badmintontrainer erwähnt und auch erzählt, wie ich mich in bestimmten Konfliktsituationen als guter Trainer verhalten würde.

    Tröste Dich. Meine Frau hat sich kürzlich auf eine Stelle an einer städtischen Berufsschule beworben, bei der man hätte denken können, die Ausschreibung sei auf sie zugeschnitten, so gut hat das alles gepasst. Unter anderem war mehrjährige Erfahrung an Berufsschulen, vor allem in Flüchtlingsklassen, gefragt - genau das, was meine Frau seit zwei Jahren macht. Bekommen hat die Stelle dann der Sohn eines lokalen CSU-MdL, der seit einem halben Jahr aus dem Ref ist und Flüchtlinge nur aus dem Fernsehen kennt. Aber er hat ja schon mal zwei Wochen Praktikum an der Berufsschule gemacht und kann ergo gleichwertige Erfahrung vorweisen. Alles sehr gefickt eingeschädelt und juristisch wasserdicht. Honi soit...

    Viel Glück bei den weiteren Bewerbungen!

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