Beiträge von fossi74

    Die Note ist für mich persönlich erstmal nebensächlich, es ist mir auch egal ob sie bleibt oder besser wird. Ich habe auch schon eine Stelle trotz dieser Note. Deshalb kann es mir eigentlich egal sein. Mir ist aber nicht egal, dass ich von dem Fachleiter zum Schluss nicht mehr beraten wurde, dass er mich unfair behandelt hat, mir Dinge unterstellt hat, die nicht stimmen und damit noch den Vorsitzenden beeinflusst hat. Der Vorsitzende hat ganz klar in der Begründung der Note etwas gesagt, was nicht aus dieser Stunde kommen konnte, sondern definitiv dem entstammte, was der Fachleiter mir zuvor unterstellt hatte.

    Mein ganz, ganz dringender Rat: Lass die Sache auf sich beruhen. Sei froh, dass Du trotz der Note eine Stelle hast und denk nicht weiter über die Sache nach, zu der ich im Übrigen nur sagen kann: Willkommen im System!

    Ich will mich einfach in irgendeiner Form wehren und möchte korrekt und gerecht behandelt werden. Die Note wäre völlig ok, solange sie nach Beratung (fühle mich keinesfalls umfassend beraten von dem Fachleiter, im Gegenteil er hat nur diesen Vorwurf diskutiert, auf andere Fragen ist er gar nicht eingegangen) und so neutral wie möglich, vorurteilsfrei, geschieht. Das war hier aber nicht der Fall.

    Das wirst Du mit einer juristischen Überprüfung - die sich ausschließlich mit Formalia, niemals mit Inhalten befassen kann und darf - nicht erreichen. Mach einen Haken dran, sag von mir aus den Beteiligten die Meinung, wenn Du fest im Sattel sitzt und sie Dir nichts mehr können (eine meiner Ausbilderinnen in Englisch hat mal eine Karte von einem Ex-Referendar bekommen, auf der nur stand, "Liebe Frau X, leider konnten Sie meine Übernahme in den staatlichen Schuldienst nicht verhindern."), aber versuch um Himmels Willen keine Nerven und Lebensfreude in einen Widerspruch zu stecken, für den es im Übrigen ohnehin zu spät sein dürfte.


    Viele Grüße
    Fossi


    PS. Hier eine Liste der von Dir aufgezählten Dinge, die von einem Gericht nicht überprüfbar sind: "unfair", "unterstellt", "beeinflusst", "ganz klar", "definitiv".

    PPS. Der User Bolzbold hat zum gleichen Thema hier mal folgendes geschrieben:


    "In den Erläuterungen zum Widerspruchsverfahren (habe ich auf der Seite
    eines Studienseminars mal gefunden, doch erinnere ich mich nicht mehr an
    den Link) stand, dass eine schlechte Note an sich noch keinen
    Widerspruch begründet.

    Du müsstest nachweisen, dass die Note nicht unter objektiven Bedingungen
    im Sinne der Prüfungsordnung zustande gekommen ist. Eine andere
    subjektive Einschätzung von Nichtprüfungskommissionsmitgliedern ist
    dabei unerheblich.

    Du hast ferner die Beweislast - und außer dem Gefühl, dass die Stunde
    besser hätte bewertet werden können/müssen, hast Du vermutlich nicht
    viel in der Hand."

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Ich bin halt immer so eine blöde Nuss, die zuerst die Pflicht (dienstliche Aufgaben) und dann die Kür (privates "Vergnügen") macht, aber da mir das langfristig sowieso keiner dankt, bin jetzt erst Mal ich dran.
    Lohnsteuerhilfeverein habe ich noch nie von gehört, gibt es da lokale Ansprechpartner oder wie findet man sich da hinein? Gleich mal Googel befragen...

    Ah, ein Lernprozess... ich freue mich immer, wenn ich so etwas bei Kollegen beobachten kann (gänzlich unironisch gemeint!); zumal jetzt auch meine Göttergattin endlich so weit ist. Die Familie atmet spürbar auf. Aber zurück zum Thema:

    Mein Rat wäre - geh zum Steuerberater, gerade wegen Deiner nicht unkomplizierten Einkommenssituation (Gehalt, Fahrtkostenerstattungen, Fahrten zum Arbeitsplatz usw.). Zu leicht übersiehst Du etwas, das einem erfahrenen StB sofort auffällt. Die 150 Euro zahlst Du locker von dem, was er mehr für Dich rausholt.


    Viele Grüße
    Fossi

    Nach der sicher folgenden Dienstaufsichtsbeschwerde und dem Proteststurm im Schulhaus, der dir innerhalb kürzester Frist entgegenweht, würde dir das Grinsen gefrieren - manche Sachen sind zwar verlockend, aber nicht ratsam :autsch:

    Infos zu praktikablen Maßnahmen finden sich über die hier gesammelten Linkhinweise:
    http://www.autenrieths.de/links/linkpsy.htm

    [ ] Ich habe geschrieben, dass ich das wirklich so machen würde.

    [x] Du willst die Bedeutung des Wörtchens "nicht" im Duden nachschlagen.

    Ach so, das hier :autsch: solltest Du nicht allzu oft praktizieren. Macht auf Dauer eine unschön platte Stirn.


    Gruß
    Fossi

    in einer 7. Klasse, in der ich unterrichte aber nicht Klassenlehrerin bin, wird eine Schülerin von Schülern aus der Klasse gemobbt. Es sind oberflächlich gesehen zwar nur Kleinigkeiten - Sticheleien, Gekichere wenn sie etwas sagt etc. - aber für die Schülerin ist es sehr belastend.
    [...]
    Was würdet ihr mir raten? Wie sollte man am besten vorgehen?

    Lass die betreffenden Schülerinnen beim nächsten Gekichere einen mindestens zweiseitigen Aufsatz über ihre Beweggründe und über Mobbing allgemein verfassen. Diese Aufsätze müssen sie dann vor der Klasse vortragen. Einmalige Anwendung dieses Mittels dürfte in der 7. Klasse ausreichen.


    Unpädagogische Grüße
    Fossi

    PS. Ach ja, Du solltest die Verlesung der Aufsätze natürlich nicht filmen und bei Youtube oder Facebook posten. Auch wenns sicher lustig wäre. :teufel:

    Ich habe allerdings auch schon von Kollegen gehört, die an ihren Schulen eine Art Vorvertrag/Absichtserklärung unterschreiben mussten. Inwiefern die aber dann rechtlich tatsächlich bindend ist, weiß ich nicht.

    Grundsätzlich gilt, dass Vertragklauseln, die den Arbeitnehmer einseitig benachteiligen, ungültig sind (Beispiel: Kündigungsfrist für AG vier Wochen zum Monatsende, für AN acht Wochen zum Quartalsende). Insofern werden sich die Schulbehörden hüten, auf die Bindungswirkung eines solchen "Vorvertrags" zu pochen - daran müssten sie sich dann nämlich auch selbst festmachen lassen. Und seien wir ehrlich: Welche Schulbehörde würde sich die Möglichkeit verbauen, einem niedrigstehenden Subjekt wie einem Vertretungslehrer notfalls noch am Morgen des Dienstantritts absagen zu können?


    Viele Grüße
    Fossi

    Als Kandidat der Jurisprudenz (mein Hobby zur Erhaltung der geistigen Frische) halte ich Dein Vorgehen für durchaus geeignet und würde da recht wenig modifizieren. Gerade das exakte Festhalten von Tatbestand und Rechtsfolge ist IMHO sehr gut geeignet, um Schülern das genaue Lesen beizubringen; nicht nur für Jura unabdingbar. Gerade §110 BGB ist doch für diese Methode wie geschaffen:

    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der
    Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm
    zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung
    von dem Vertreter oder mit
    dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind
    .

    - mehr gibts dazu nicht zu sagen. Die Begriffe "Minderjähriger", "gesetzlicher Vertreter", "Vertrag" und "wirksam" müssen natürlich auch geklärt werden, aber auch diese Aufgabe ist überschaubar. In 45 Minuten sollte das doch zu machen sein, vorausgesetzt, es ist etwas Vorwissen vorhanden.


    Viele Grüße
    Fossi

    Ja klar werden wir es irgendwie hinbekommen, wie so vieles sonst auch. Aber es ist doch nicht fair, dass die Ansprüche an unseren Berufsstand ständig steigen und die Aufgaben mehr werden, aber die passenden Bedingungen um das alles erfüllen zu können, bekommt man nicht. Es ist auch eine Frage der Wertschätzung unserer Arbeit.

    Würden endlich mal alle Lehrer so arbeiten, wie es ihren Arbeitsbedingungen entspricht, würden sich die Bedingungen wohl recht bald ändern.


    Gruß
    Fossi


    Danke für deine harsche Verurteilung meiner Handlungsweise bzw. in dem Fall Nichthandlungsweise (nämlich mein auch privat dringend benötigtes Auto abzuschaffen), das hilft mir sehr weiter *Vorsicht Ironie* Aber da ich es aus deiner Sicht wohl auch genau so verdiene, will ich da schon mal nichts an Verständnis erwarten...

    Kruzitürken, Du sollst doch Dein Auto nicht wirklich abschaffen! Sorry, wenn das so rüberkam. Aber ich habe Dich weder als Idioten hingestellt noch Dir eine "auf Krawall gebürstete" Lösung vorgeschlagen. Dass Du die konkreten Worte vielleicht etwas anders wählen solltest, habe ich Dir als lebenserfahrener Akademikerin einfach mal unterstellt. Ich sehe auch absolut keine Verweigerungshaltung darin, für so einen - sorry - Scheißjob nicht das Privatauto hernehmen zu wollen und das auch entsprechend zu kommunizieren.
    Aber wem nicht zu raten ist, dem ist nicht zu helfen.


    Viele Grüße
    Fossi

    edit: Eben erst gelesen, dass Du noch nicht verbeamtet bist. OK, vergiss alles, was ich gesagt habe und warte auf die Urkunde... und dann machst Du mit dem Geld, das Du für Dein Auto erlöst hast, schön Ferien :)

    das mit dem (im Mai erst gekauften) Auto kann und werde ich sicher nicht machen, spannende Idee, aber sicher keine endgültige Lösung. Erstens lasse ich meine Förderkinder und Schulen nicht einfach so hängen und zweitens, was viel viel wichtiger ist, [...] lügen kann und werde ich nebenbei gesagt auch nicht, so bin ich nicht drauf, ich bin niemand der andere bewusst anlügen kann und ihm dann noch in die Augen sehen...

    Aber Dich dermaßen in der Gegend rumschicken lassen, dass Du in zwei Jahren ein Auto zuschanden fährst und selbst in einer Art und Weise auf dem Zahnfleisch gehst, dass der Burn-Out vorprogrammiert scheint, das kannst Du, ja? Aber was solls - ist Dein Leben und Deine Gesundheit. Vielen Dank jedenfalls für die gelungene Zusammenfassung eines Großteils der Gründe, warum Lehrer so behandelt werden, wie sie behandelt werden (und wie sie viele von ihnen es ganz offensichtlich auch verdienen).


    Leicht verwunderte, dennoch herzliche Grüße
    Fossi

    edit: Vielleicht kannst Du ja zumindest mal Deinen Schulleiter fragen, was denn passieren würde, hättest Du plötzlich kein Auto (oder - was Dir auch jederzeit passieren kann - keinen Führerschein) mehr. Einfach mal fragen...

    Unkonventionelle Lösung: Verkaufe dein Auto. In deinem Vertrag wird kaum stehen, dass du ein Privatauto für solche Dienstgeschäfte vorhalten musst.

    Und dann warte ab, ob sie dir einen Dienstwagen stellen oder die Taxifahrten bezahlen. Mit dem ÖPNV werden die Fahrten zwischen den Schulen deiner Schilderung nach kaum zu schaffen sein... ist dann aber nicht dein Problem.

    Nicht ganz so drastisch: Behaupte einfach, Dein Auto sei kaputt, Schwierigkeiten mit Ersatzteil, etc. pp. Mach es einfach mal und schau, was passiert. Ach so, und dann berichtest Du hier.


    Viele Grüße
    Fossi


    PS. Keine Angst - ohne Dich zu kennen, weiß ich, dass Du es nicht so versuchen wirst. Lehrer sind halt nicht so. Leider...

    Für Brandenburg gab es aber tatsächlich erst unlängst ein Infoschreiben, dass es sehr wohl mitgeteilt werden muss. Habe allerdings nicht mehr den genauen Wortlaut im Hinterkopf. Könnte man nachgucken.

    Ich hätte demnächst die Möglichkeit, mich verbeamten zu lassen. Manchmal habe ich das Gefühl, das sollte ich mir noch wesentlich gründlicher überlegen als das Leasing von irgendwelchen Solaranlagen.


    Viele Grüße
    Fossi

    Wer übernimmt den Abbau der Anlage nach Ende der Lebensdauer, wie hoch sind die Kosten für Entsorgung des Sondermülls?

    Auch das ist ein bedenkenswerter Punkt. So lange ich die Anlage nicht ablöse, ist die Firma dafür in der Pflicht... Wenn die Firma pleite ist, könnte ich darauf sitzenbleiben.

    Ich muss mich wirklich nochmal gründlich schlau machen. Bei ebay gibt es Komplettpakete in etwa der hier in Frage stehenden Größe für ca. 4000 Euro. Dafür ist die Anlage aber noch nicht montiert, und die Wartung wäre bei dem Leasingmodell ebenfalls enthalten. Auch die im Preis enthaltene Abnahme und Neumontage ( einmal in zehn Jahren) ist nicht uninteressant, weil wir das Dach in spätestens acht, neun Jahren auf jeden Fall neu machen müssen. Ach, diese Entscheidungen heutzutage... Was war es doch früher einfach, als das Telefon von der Bundespost, der Strom vom örtlichen Überlandwerk und das Auto von VW kam . :)


    Viele Grüße
    Fossi

    hallo,
    ich kann mich da noch dunkel an etwas erinnern, das mit solchen anlagen und der angabe als nebeneinkunft/nebentätigkeit zu tun hat.....bin mir da nicht zu 100% sicher, vllt. nochmal nachschauen. :)

    Die Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage müssen natürlich versteuert werden, klar. Dafür muss man ab einer bestimmten Anlagengröße auch ein Gewerbe anmelden.

    Mit dem Beamtenrecht (Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten) hat das aber nichts zu tun - so leibeigen sind die Beamten nicht (mehr), als dass der Dienstherr vorschreiben könnte, was der Beamte sich aufs Dach hängt.


    Viele Grüße
    Fossi


    Die Nennleistung der Anlage oder die reale (durchschnitts-)Leistung im späteren Betrieb?
    Du müsstest erstere schon nennen, damit man beurteilen kann, ob der Preis angemessen ist. Wenn nur die Nennleistung garantiert ist, kannst du dir natürlich hinterher möglicherweise in den A**** beißen, denn die hat die Anlage auch, wenn man sie dir in den Keller montiert, es müsste also zusätzlich sichergestellt sein, dass die Bedingungen bei dir auch so sind (Dachausrichtung, Neigung, Lage, etc.), dass die Anlage auch wirtschaftlich arbeitet.

    Mit 16 qm dürfte die Anlage knapp unter 2 kWp liegen. Das ist ziemlich klein, damit dürfte man so um die 40 € bis 50 € an Stromkosten einsparen, bei aktuellen Strompreisen könntest du am Anfang also möglicherweise draufzahlen.
    Du zahlst bei dem Leasingmodell ca. 12 500 € über die Laufzeit.
    Eine entsprechende Anlage zu kaufen kostet ca. 5000 €, da kommen dann noch Wartungskosten dazu und du hast ein höheres Risiko. (Wobei ich beim letzten Punkt sehr vorsichtig wäre, in Leasingverträgen tauchen hinterher auch gerne mal Dinge auf, die man vorher übersehen hat.)
    Ich pesönlich würde nicht zu einem Leasingmodell greifen. So groß sind die Investitionskosten für so eine Anlage nicht und beim Leasing verdient grundsätzlioch eine Partei mehr mit, als beim Kauf. Die theoretische Neumantage bei Dachdeckung zahlst du bei dem Modell zum Beispiel auch mit, wenn du sie am Ende gar nciht brauchst.

    Hm, alles doch bedenkenswerte Punkte. Vielleicht ist es ganz gut, dass sich die Sache eh erledigt hat, weil (angeblich) unsere Dachkonstruktion die Montage nicht ohne Merhaufwand zulässt. Vielleicht schaue ich doch mal nach den Kaufpreisen für eine solche Anlage - bei 100 Quadratmeter verfügbarer Dachfläche mitt 50° Neigung (ohne ein einziges Fenster oder den Schornstein unterbrochen) in exakter Südausrichtung sollte sich das trotz erheblich gesunkener Einspeisevergütung doch rechnen. Außerdem sollte ich die Firma nochmal löchern, was die Leistung der Anlage angeht. Der Vertreter hatte gemeint, dass die Anlage locker unseren ca. 1,5-fachen Jahresverbrauch decken würde (das würde wohl auch garantiert) und das einzige Problem die derzeit fehlende Speichermöglichkeit sei, wegen der man trotzdem Kunde beim lokalen Stromversorger bleiben müsse.

    Danke nochmal für Deine Mühe.


    Viele Grüße
    Fossi

    Danke für Eure Anmerkungen.

    - Ja, was ist eigentlich, wenn die Firma pleite geht? Ich vermute, dann passiert auch nichts anderes, als wenn ich kündige: Jemand kommt und montiert die Anlage ab. Ein vernünftiger Insolvenzverwalter würde möglicherweise versuchen, die Anlagen zu einem vernünftigen Preis an die Kunden zu verkaufen.

    - Und was die Leistung der Anlage angeht: die wird wie gesagt im Vertrag festgeschrieben.


    Aber ich denke, angesichts der steigenden Strompreise ist das Ganze keine schlechte Idee. Ich werds wohl machen.


    Viele Grüße
    Fossi

    Also ehrlich, mal im Ernst: bei "Agnes" handelt es sich immer noch in erster Linie um ein literarisches Werk und nicht um eine Vorlage für Abituraufgaben. Und die Fälle, in denen literarische Werke nachträglich entscheidend (1) geändert wurden, sind ja wohl an einer Hand abzuzählen... Ich würds für ein Gerücht halten.

    Viele Grüße
    Fossi


    (1) Werther würde mir einfallen; Dürrenmatt hat gern mal Details verändert; aber sonst?

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wie Ihr wisst, sind wir Lehrer bei Dienstleistern und Handwerken nach den Juristen die unbeliebtesten Kunden - wir sind gut informiert, misstrauisch und neugierig. Genau das möchte ich nun ausnutzen, wenn ich Euch um Eure Meinung frage zu einem Angebot, das uns seit kurzem vorliegt (den Anbieter nenne ich gern auf Anfrage per PM, möchte ja keine Werbung machen).

    Es geht darum, eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung nicht zu kaufen, sondern sozusagen zu leasen. Die Konditionen klingen sehr gut:

    - Die Anlage (16 Quadratmeter) kostet 49 Euro im Monat; nach 20 Jahren kann sie für einen Euro erworben werden

    - Es fällt außerdem eine einmalige Einrichtungs- und Montagegebühr in Höhe von 699 Euro an

    - Sämtliche Wartungskosten sind in den 49 Euro enthalten; außerdem ein Mal in zehn Jahren die Abnahme und Neumontage (z.B. bei Dachneudeckung)

    - Die Qualität und Leistung der Solarmodule ist vertraglich festgeschrieben

    - Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden.


    Der so erzeugte Strom ist nicht zum Verkaufen gedacht, sondern in erster Linie zum Selbstverbrauch; Überschüsse werden aber ins Netz eingespeist und mit den derzeit geltenden 15 Cent pro kwh vergütet.


    So - und jetzt frage ich in die Runde, ob Euch spontan noch Fragen, Bedenken oder sonstige Anmerkungen einfallen, über die ich mir mal Gedanken machen sollte. Ich suche nämlich die ganze Zeit den Haken, finde aber keinen.

    Danke für Eure Mithilfe!


    Viele Grüße
    Fossi

    Hallo ihr Lieben,
    ich habe einige Fragezeichen, bzw. ein riesengroßes Fragezeichen im Kopf und ich hoffe ihr könnt es zu einem Ausrufezeichen verändern. :(
    Folgende Situation:
    Ich studiere Germanistik und Ethik auf Lehramt (Gymnasium) in Marburg, also in Hessen. Mit meinem Freund planen wir allerdings eine gemeinsame Zukunft in Bayern. Über Bayern hört man ja sooo eeeiiiniges.. Wisst ihr, ob die Chancen gut sind als Absolventin in Hessen in Bayern eingestellt zu werden bei meiner Fächerkombination, bzw. allgemein?
    Ich habe nämlich die Befürchtung, dass es nicht so ist :( Bringt mich bitte zum lächeln!

    Mit der Bitte um aufklärende Antworten :/


    ICH soll DICH zum Lächeln bringen? Ich fürchte, es ist eher umgekehrt... und aus dem Lächeln könnte schnell ein Lachen werden. Sorry, wenn ich es so hart formuliere. Zu Deiner Ausgangsfrage: Ja, Du könntest das Ref in Bayern absolvieren, weil (noch) jeder in Bayern einen Refplatz bekommt, der ein 1. Staatsexamen mitbringt. Das hat etwas mit der Tatsache zu tun, dass in Bayern relativ viel Unterrichtsversorgung über Referendare läuft (was mittlerweile sogar offiziell zugegeben wird).

    Die Einstellungschancen mit Deiner Fächerkombination tendieren aber gegen null. Auch das muss man ganz klar so sagen. Für Deutsch gibt es momentan KEINEN Bedarf, Ethik ist in Bayern kein besonders starkes Fach und wird oft fachfremd unterrichtet.

    Eine Chance gibt es: Die Freien Wähler haben ja jetzt ein Volksbegehren für die Wiedereinführung des G9 auf den Weg gebracht. Erfahrungsgemäß wird Herr Seehofer das Volksbegehren vorwegnehmen, sobald sich einigermaßen sicher abzeichnet, dass es Erfolg haben könnte. Ich rechne also damit, dass das neue G9 noch in diesem Schuljahr auf den Weg gebracht werden wird. Dann könnte der Bedarf kurzfristig - aber auch kurzzeitig! - wieder steigen.

    Mit Deiner Fächerkombination würde ich mir aber ohnehin, Bayern hin oder her, einen Plan B überlegen.

    Dir trotzdem alles Gute, viele Grüße
    Fossi

    Bei uns allerdings wählen es viele Schüler, die in akstrakteren und/oder textlastigen Fächern schwach sind, und daher auch viele I-Kinder mit Schwerpunkt LE oder SE.

    Wohl nicht ganz umsonst ist ja "Hauswirtschafter/in" einer der häufigsten Ausbildungsberufe im Bereich der beruflichen Förderschulen.


    Viele Grüße
    Fossi

    edit: Ich wollte mich mit obiger Aussage keinesfalls despektierlich über diesen Ausbildungsgang äußern. Es ist immens wichtig, dass es auch weiterhin Arbeitsfelder gibt, in denen körperlich und/oder geistig eingeschränkte Menschen tätig werden können, also z.B. geschützte Werkstätten oder - für die handwerklich nicht so geschickten Beschränkten - Behörden und Kultusministerien.

    Hm, kann man sehen wie man will. Wenn man ohne Vertrag bereits unterrichtet, hat man (falls man das vorhat ;-)) gute Chancen sich in den Beruf FEST einzuklagen. Darum steht bei uns Feuer und Tod darauf irgendjemanden ohne Vertrag unterrichten zu lassen. ;)

    Zu Recht - Arbeitsverträge bedürfen nicht der Schriftform, Befristungen sehr wohl. Wer also mit Billigung des Arbeitgebers eine Arbeit aufnimmt, ohne dass ein schriftlicher Vertrag vorliegt, hat in diesem Moment ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet. Die Arbeitsgerichte sind da auch erstaunlich humorlos, wie schon mancher Schulleiter und manche Bezirksregierung schafsblickig feststellen musste.

    Das Fiese (für den Staat) ist natürlich, dass nicht die einzelne Schule als Betriebsstätte gilt, sondern alle gleichartigen Schulen eines Landes. Sämtliche Kündigungsschutzbestimmungen schlagen also voll durch - und irgendwo im Land gibt es immer einen, der noch kürzer dabei ist, weniger Kinder hat, etc. pp.


    Viele Grüße
    Fossi

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