Beiträge von fossi74


    Danke für deine harsche Verurteilung meiner Handlungsweise bzw. in dem Fall Nichthandlungsweise (nämlich mein auch privat dringend benötigtes Auto abzuschaffen), das hilft mir sehr weiter *Vorsicht Ironie* Aber da ich es aus deiner Sicht wohl auch genau so verdiene, will ich da schon mal nichts an Verständnis erwarten...

    Kruzitürken, Du sollst doch Dein Auto nicht wirklich abschaffen! Sorry, wenn das so rüberkam. Aber ich habe Dich weder als Idioten hingestellt noch Dir eine "auf Krawall gebürstete" Lösung vorgeschlagen. Dass Du die konkreten Worte vielleicht etwas anders wählen solltest, habe ich Dir als lebenserfahrener Akademikerin einfach mal unterstellt. Ich sehe auch absolut keine Verweigerungshaltung darin, für so einen - sorry - Scheißjob nicht das Privatauto hernehmen zu wollen und das auch entsprechend zu kommunizieren.
    Aber wem nicht zu raten ist, dem ist nicht zu helfen.


    Viele Grüße
    Fossi

    edit: Eben erst gelesen, dass Du noch nicht verbeamtet bist. OK, vergiss alles, was ich gesagt habe und warte auf die Urkunde... und dann machst Du mit dem Geld, das Du für Dein Auto erlöst hast, schön Ferien :)

    das mit dem (im Mai erst gekauften) Auto kann und werde ich sicher nicht machen, spannende Idee, aber sicher keine endgültige Lösung. Erstens lasse ich meine Förderkinder und Schulen nicht einfach so hängen und zweitens, was viel viel wichtiger ist, [...] lügen kann und werde ich nebenbei gesagt auch nicht, so bin ich nicht drauf, ich bin niemand der andere bewusst anlügen kann und ihm dann noch in die Augen sehen...

    Aber Dich dermaßen in der Gegend rumschicken lassen, dass Du in zwei Jahren ein Auto zuschanden fährst und selbst in einer Art und Weise auf dem Zahnfleisch gehst, dass der Burn-Out vorprogrammiert scheint, das kannst Du, ja? Aber was solls - ist Dein Leben und Deine Gesundheit. Vielen Dank jedenfalls für die gelungene Zusammenfassung eines Großteils der Gründe, warum Lehrer so behandelt werden, wie sie behandelt werden (und wie sie viele von ihnen es ganz offensichtlich auch verdienen).


    Leicht verwunderte, dennoch herzliche Grüße
    Fossi

    edit: Vielleicht kannst Du ja zumindest mal Deinen Schulleiter fragen, was denn passieren würde, hättest Du plötzlich kein Auto (oder - was Dir auch jederzeit passieren kann - keinen Führerschein) mehr. Einfach mal fragen...

    Unkonventionelle Lösung: Verkaufe dein Auto. In deinem Vertrag wird kaum stehen, dass du ein Privatauto für solche Dienstgeschäfte vorhalten musst.

    Und dann warte ab, ob sie dir einen Dienstwagen stellen oder die Taxifahrten bezahlen. Mit dem ÖPNV werden die Fahrten zwischen den Schulen deiner Schilderung nach kaum zu schaffen sein... ist dann aber nicht dein Problem.

    Nicht ganz so drastisch: Behaupte einfach, Dein Auto sei kaputt, Schwierigkeiten mit Ersatzteil, etc. pp. Mach es einfach mal und schau, was passiert. Ach so, und dann berichtest Du hier.


    Viele Grüße
    Fossi


    PS. Keine Angst - ohne Dich zu kennen, weiß ich, dass Du es nicht so versuchen wirst. Lehrer sind halt nicht so. Leider...

    Für Brandenburg gab es aber tatsächlich erst unlängst ein Infoschreiben, dass es sehr wohl mitgeteilt werden muss. Habe allerdings nicht mehr den genauen Wortlaut im Hinterkopf. Könnte man nachgucken.

    Ich hätte demnächst die Möglichkeit, mich verbeamten zu lassen. Manchmal habe ich das Gefühl, das sollte ich mir noch wesentlich gründlicher überlegen als das Leasing von irgendwelchen Solaranlagen.


    Viele Grüße
    Fossi

    Wer übernimmt den Abbau der Anlage nach Ende der Lebensdauer, wie hoch sind die Kosten für Entsorgung des Sondermülls?

    Auch das ist ein bedenkenswerter Punkt. So lange ich die Anlage nicht ablöse, ist die Firma dafür in der Pflicht... Wenn die Firma pleite ist, könnte ich darauf sitzenbleiben.

    Ich muss mich wirklich nochmal gründlich schlau machen. Bei ebay gibt es Komplettpakete in etwa der hier in Frage stehenden Größe für ca. 4000 Euro. Dafür ist die Anlage aber noch nicht montiert, und die Wartung wäre bei dem Leasingmodell ebenfalls enthalten. Auch die im Preis enthaltene Abnahme und Neumontage ( einmal in zehn Jahren) ist nicht uninteressant, weil wir das Dach in spätestens acht, neun Jahren auf jeden Fall neu machen müssen. Ach, diese Entscheidungen heutzutage... Was war es doch früher einfach, als das Telefon von der Bundespost, der Strom vom örtlichen Überlandwerk und das Auto von VW kam . :)


    Viele Grüße
    Fossi

    hallo,
    ich kann mich da noch dunkel an etwas erinnern, das mit solchen anlagen und der angabe als nebeneinkunft/nebentätigkeit zu tun hat.....bin mir da nicht zu 100% sicher, vllt. nochmal nachschauen. :)

    Die Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage müssen natürlich versteuert werden, klar. Dafür muss man ab einer bestimmten Anlagengröße auch ein Gewerbe anmelden.

    Mit dem Beamtenrecht (Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten) hat das aber nichts zu tun - so leibeigen sind die Beamten nicht (mehr), als dass der Dienstherr vorschreiben könnte, was der Beamte sich aufs Dach hängt.


    Viele Grüße
    Fossi


    Die Nennleistung der Anlage oder die reale (durchschnitts-)Leistung im späteren Betrieb?
    Du müsstest erstere schon nennen, damit man beurteilen kann, ob der Preis angemessen ist. Wenn nur die Nennleistung garantiert ist, kannst du dir natürlich hinterher möglicherweise in den A**** beißen, denn die hat die Anlage auch, wenn man sie dir in den Keller montiert, es müsste also zusätzlich sichergestellt sein, dass die Bedingungen bei dir auch so sind (Dachausrichtung, Neigung, Lage, etc.), dass die Anlage auch wirtschaftlich arbeitet.

    Mit 16 qm dürfte die Anlage knapp unter 2 kWp liegen. Das ist ziemlich klein, damit dürfte man so um die 40 € bis 50 € an Stromkosten einsparen, bei aktuellen Strompreisen könntest du am Anfang also möglicherweise draufzahlen.
    Du zahlst bei dem Leasingmodell ca. 12 500 € über die Laufzeit.
    Eine entsprechende Anlage zu kaufen kostet ca. 5000 €, da kommen dann noch Wartungskosten dazu und du hast ein höheres Risiko. (Wobei ich beim letzten Punkt sehr vorsichtig wäre, in Leasingverträgen tauchen hinterher auch gerne mal Dinge auf, die man vorher übersehen hat.)
    Ich pesönlich würde nicht zu einem Leasingmodell greifen. So groß sind die Investitionskosten für so eine Anlage nicht und beim Leasing verdient grundsätzlioch eine Partei mehr mit, als beim Kauf. Die theoretische Neumantage bei Dachdeckung zahlst du bei dem Modell zum Beispiel auch mit, wenn du sie am Ende gar nciht brauchst.

    Hm, alles doch bedenkenswerte Punkte. Vielleicht ist es ganz gut, dass sich die Sache eh erledigt hat, weil (angeblich) unsere Dachkonstruktion die Montage nicht ohne Merhaufwand zulässt. Vielleicht schaue ich doch mal nach den Kaufpreisen für eine solche Anlage - bei 100 Quadratmeter verfügbarer Dachfläche mitt 50° Neigung (ohne ein einziges Fenster oder den Schornstein unterbrochen) in exakter Südausrichtung sollte sich das trotz erheblich gesunkener Einspeisevergütung doch rechnen. Außerdem sollte ich die Firma nochmal löchern, was die Leistung der Anlage angeht. Der Vertreter hatte gemeint, dass die Anlage locker unseren ca. 1,5-fachen Jahresverbrauch decken würde (das würde wohl auch garantiert) und das einzige Problem die derzeit fehlende Speichermöglichkeit sei, wegen der man trotzdem Kunde beim lokalen Stromversorger bleiben müsse.

    Danke nochmal für Deine Mühe.


    Viele Grüße
    Fossi

    Danke für Eure Anmerkungen.

    - Ja, was ist eigentlich, wenn die Firma pleite geht? Ich vermute, dann passiert auch nichts anderes, als wenn ich kündige: Jemand kommt und montiert die Anlage ab. Ein vernünftiger Insolvenzverwalter würde möglicherweise versuchen, die Anlagen zu einem vernünftigen Preis an die Kunden zu verkaufen.

    - Und was die Leistung der Anlage angeht: die wird wie gesagt im Vertrag festgeschrieben.


    Aber ich denke, angesichts der steigenden Strompreise ist das Ganze keine schlechte Idee. Ich werds wohl machen.


    Viele Grüße
    Fossi

    Also ehrlich, mal im Ernst: bei "Agnes" handelt es sich immer noch in erster Linie um ein literarisches Werk und nicht um eine Vorlage für Abituraufgaben. Und die Fälle, in denen literarische Werke nachträglich entscheidend (1) geändert wurden, sind ja wohl an einer Hand abzuzählen... Ich würds für ein Gerücht halten.

    Viele Grüße
    Fossi


    (1) Werther würde mir einfallen; Dürrenmatt hat gern mal Details verändert; aber sonst?

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wie Ihr wisst, sind wir Lehrer bei Dienstleistern und Handwerken nach den Juristen die unbeliebtesten Kunden - wir sind gut informiert, misstrauisch und neugierig. Genau das möchte ich nun ausnutzen, wenn ich Euch um Eure Meinung frage zu einem Angebot, das uns seit kurzem vorliegt (den Anbieter nenne ich gern auf Anfrage per PM, möchte ja keine Werbung machen).

    Es geht darum, eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung nicht zu kaufen, sondern sozusagen zu leasen. Die Konditionen klingen sehr gut:

    - Die Anlage (16 Quadratmeter) kostet 49 Euro im Monat; nach 20 Jahren kann sie für einen Euro erworben werden

    - Es fällt außerdem eine einmalige Einrichtungs- und Montagegebühr in Höhe von 699 Euro an

    - Sämtliche Wartungskosten sind in den 49 Euro enthalten; außerdem ein Mal in zehn Jahren die Abnahme und Neumontage (z.B. bei Dachneudeckung)

    - Die Qualität und Leistung der Solarmodule ist vertraglich festgeschrieben

    - Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden.


    Der so erzeugte Strom ist nicht zum Verkaufen gedacht, sondern in erster Linie zum Selbstverbrauch; Überschüsse werden aber ins Netz eingespeist und mit den derzeit geltenden 15 Cent pro kwh vergütet.


    So - und jetzt frage ich in die Runde, ob Euch spontan noch Fragen, Bedenken oder sonstige Anmerkungen einfallen, über die ich mir mal Gedanken machen sollte. Ich suche nämlich die ganze Zeit den Haken, finde aber keinen.

    Danke für Eure Mithilfe!


    Viele Grüße
    Fossi

    Hallo ihr Lieben,
    ich habe einige Fragezeichen, bzw. ein riesengroßes Fragezeichen im Kopf und ich hoffe ihr könnt es zu einem Ausrufezeichen verändern. :(
    Folgende Situation:
    Ich studiere Germanistik und Ethik auf Lehramt (Gymnasium) in Marburg, also in Hessen. Mit meinem Freund planen wir allerdings eine gemeinsame Zukunft in Bayern. Über Bayern hört man ja sooo eeeiiiniges.. Wisst ihr, ob die Chancen gut sind als Absolventin in Hessen in Bayern eingestellt zu werden bei meiner Fächerkombination, bzw. allgemein?
    Ich habe nämlich die Befürchtung, dass es nicht so ist :( Bringt mich bitte zum lächeln!

    Mit der Bitte um aufklärende Antworten :/


    ICH soll DICH zum Lächeln bringen? Ich fürchte, es ist eher umgekehrt... und aus dem Lächeln könnte schnell ein Lachen werden. Sorry, wenn ich es so hart formuliere. Zu Deiner Ausgangsfrage: Ja, Du könntest das Ref in Bayern absolvieren, weil (noch) jeder in Bayern einen Refplatz bekommt, der ein 1. Staatsexamen mitbringt. Das hat etwas mit der Tatsache zu tun, dass in Bayern relativ viel Unterrichtsversorgung über Referendare läuft (was mittlerweile sogar offiziell zugegeben wird).

    Die Einstellungschancen mit Deiner Fächerkombination tendieren aber gegen null. Auch das muss man ganz klar so sagen. Für Deutsch gibt es momentan KEINEN Bedarf, Ethik ist in Bayern kein besonders starkes Fach und wird oft fachfremd unterrichtet.

    Eine Chance gibt es: Die Freien Wähler haben ja jetzt ein Volksbegehren für die Wiedereinführung des G9 auf den Weg gebracht. Erfahrungsgemäß wird Herr Seehofer das Volksbegehren vorwegnehmen, sobald sich einigermaßen sicher abzeichnet, dass es Erfolg haben könnte. Ich rechne also damit, dass das neue G9 noch in diesem Schuljahr auf den Weg gebracht werden wird. Dann könnte der Bedarf kurzfristig - aber auch kurzzeitig! - wieder steigen.

    Mit Deiner Fächerkombination würde ich mir aber ohnehin, Bayern hin oder her, einen Plan B überlegen.

    Dir trotzdem alles Gute, viele Grüße
    Fossi

    Bei uns allerdings wählen es viele Schüler, die in akstrakteren und/oder textlastigen Fächern schwach sind, und daher auch viele I-Kinder mit Schwerpunkt LE oder SE.

    Wohl nicht ganz umsonst ist ja "Hauswirtschafter/in" einer der häufigsten Ausbildungsberufe im Bereich der beruflichen Förderschulen.


    Viele Grüße
    Fossi

    edit: Ich wollte mich mit obiger Aussage keinesfalls despektierlich über diesen Ausbildungsgang äußern. Es ist immens wichtig, dass es auch weiterhin Arbeitsfelder gibt, in denen körperlich und/oder geistig eingeschränkte Menschen tätig werden können, also z.B. geschützte Werkstätten oder - für die handwerklich nicht so geschickten Beschränkten - Behörden und Kultusministerien.

    Hm, kann man sehen wie man will. Wenn man ohne Vertrag bereits unterrichtet, hat man (falls man das vorhat ;-)) gute Chancen sich in den Beruf FEST einzuklagen. Darum steht bei uns Feuer und Tod darauf irgendjemanden ohne Vertrag unterrichten zu lassen. ;)

    Zu Recht - Arbeitsverträge bedürfen nicht der Schriftform, Befristungen sehr wohl. Wer also mit Billigung des Arbeitgebers eine Arbeit aufnimmt, ohne dass ein schriftlicher Vertrag vorliegt, hat in diesem Moment ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet. Die Arbeitsgerichte sind da auch erstaunlich humorlos, wie schon mancher Schulleiter und manche Bezirksregierung schafsblickig feststellen musste.

    Das Fiese (für den Staat) ist natürlich, dass nicht die einzelne Schule als Betriebsstätte gilt, sondern alle gleichartigen Schulen eines Landes. Sämtliche Kündigungsschutzbestimmungen schlagen also voll durch - und irgendwo im Land gibt es immer einen, der noch kürzer dabei ist, weniger Kinder hat, etc. pp.


    Viele Grüße
    Fossi

    Viel ist in dem Thread ja nicht mehr los... hier ein ganz kurzer, eh ich ihn wieder vergesse.

    Kommt ein Reh zum Tierarzt: "Herr Doktor, Herr Doktor, mich juckt es immer so am Fell, kaum zum Aushalten!" Der Arzt besieht sich die Sache und meint, "Tja, also direkt etwas erkennen kann ich jetzt nicht. Da muss ein Spezialist ran. Weißt du was, ich schreib dir jetzt mal ne Überweisung in die Rehhaar-Klinik!"

    - sollte natürlich mündlich vorgetragen werden.


    Viele Grüße
    Fossi

    Die etwas älteren Schüler mit Verdienst wollen ein Schülertreffen in der Schule abhalten und da spricht nichts dagegen. Wie genau findet man denn eine gute Gästebewirtung, die in der Aula klar kommt und zudem für Beschallung sorgt?

    Lass das doch die Schüler herausfinden, die das ganze ja abhalten wollen. Ihr kriegt das sicher hin, seid ja schon in der "Sekundärstufe". 8)


    Viele Grüße
    Fossi

    Für BaWü:
    Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wenn du staatlich verbeamtet bist und an einer staatlich anerkannten Privatschule tätig bist, gibt es auch normal Beihilfe. Nur kommt die halt nicht aus Fellbach, sondern z.B. von der KVBW aus Stuttgart oder Karlsruhe ...

    Eine Kollegin von mir ist staatlich verbeamtet und wir sind eine staatlich anerkannte Privatschule. Sie bekommt keine Beihilfe. Könnte aber am Träger liegen - mich betriffts nicht, deshalb hier: k.A.


    Viele Grüße
    Fossi

    scheint unterschiedlich gehandhabt zu werden.
    "meine" kirchliche Privatschule verbeamtet nicht.

    Ich spreche auch nur für B-W. Verbeamten tut (hm, grässliches Deutsch!) auch nicht die Schule, sondern das Land, unter gleichzeitiger Beurlaubung bzw. Abordnung an die betreffende Privatschule.


    Viele Grüße
    Fossi


    PS. Ich sehe gerade, dass ich endlich "Fortgeschrittener" bin - wow! Endlich mal eine Stelle, wo noch nach Leistung befördert wird...:-)

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