Die Note ist für mich persönlich erstmal nebensächlich, es ist mir auch egal ob sie bleibt oder besser wird. Ich habe auch schon eine Stelle trotz dieser Note. Deshalb kann es mir eigentlich egal sein. Mir ist aber nicht egal, dass ich von dem Fachleiter zum Schluss nicht mehr beraten wurde, dass er mich unfair behandelt hat, mir Dinge unterstellt hat, die nicht stimmen und damit noch den Vorsitzenden beeinflusst hat. Der Vorsitzende hat ganz klar in der Begründung der Note etwas gesagt, was nicht aus dieser Stunde kommen konnte, sondern definitiv dem entstammte, was der Fachleiter mir zuvor unterstellt hatte.
Mein ganz, ganz dringender Rat: Lass die Sache auf sich beruhen. Sei froh, dass Du trotz der Note eine Stelle hast und denk nicht weiter über die Sache nach, zu der ich im Übrigen nur sagen kann: Willkommen im System!
Ich will mich einfach in irgendeiner Form wehren und möchte korrekt und gerecht behandelt werden. Die Note wäre völlig ok, solange sie nach Beratung (fühle mich keinesfalls umfassend beraten von dem Fachleiter, im Gegenteil er hat nur diesen Vorwurf diskutiert, auf andere Fragen ist er gar nicht eingegangen) und so neutral wie möglich, vorurteilsfrei, geschieht. Das war hier aber nicht der Fall.
Das wirst Du mit einer juristischen Überprüfung - die sich ausschließlich mit Formalia, niemals mit Inhalten befassen kann und darf - nicht erreichen. Mach einen Haken dran, sag von mir aus den Beteiligten die Meinung, wenn Du fest im Sattel sitzt und sie Dir nichts mehr können (eine meiner Ausbilderinnen in Englisch hat mal eine Karte von einem Ex-Referendar bekommen, auf der nur stand, "Liebe Frau X, leider konnten Sie meine Übernahme in den staatlichen Schuldienst nicht verhindern."), aber versuch um Himmels Willen keine Nerven und Lebensfreude in einen Widerspruch zu stecken, für den es im Übrigen ohnehin zu spät sein dürfte.
Viele Grüße
Fossi
PS. Hier eine Liste der von Dir aufgezählten Dinge, die von einem Gericht nicht überprüfbar sind: "unfair", "unterstellt", "beeinflusst", "ganz klar", "definitiv".
PPS. Der User Bolzbold hat zum gleichen Thema hier mal folgendes geschrieben:
"In den Erläuterungen zum Widerspruchsverfahren (habe ich auf der Seite
eines Studienseminars mal gefunden, doch erinnere ich mich nicht mehr an
den Link) stand, dass eine schlechte Note an sich noch keinen
Widerspruch begründet.
Du müsstest nachweisen, dass die Note nicht unter objektiven Bedingungen
im Sinne der Prüfungsordnung zustande gekommen ist. Eine andere
subjektive Einschätzung von Nichtprüfungskommissionsmitgliedern ist
dabei unerheblich.
Du hast ferner die Beweislast - und außer dem Gefühl, dass die Stunde
besser hätte bewertet werden können/müssen, hast Du vermutlich nicht
viel in der Hand."
Dem ist nichts hinzuzufügen.