Beiträge von fossi74

    Viel ist in dem Thread ja nicht mehr los... hier ein ganz kurzer, eh ich ihn wieder vergesse.

    Kommt ein Reh zum Tierarzt: "Herr Doktor, Herr Doktor, mich juckt es immer so am Fell, kaum zum Aushalten!" Der Arzt besieht sich die Sache und meint, "Tja, also direkt etwas erkennen kann ich jetzt nicht. Da muss ein Spezialist ran. Weißt du was, ich schreib dir jetzt mal ne Überweisung in die Rehhaar-Klinik!"

    - sollte natürlich mündlich vorgetragen werden.


    Viele Grüße
    Fossi

    Die etwas älteren Schüler mit Verdienst wollen ein Schülertreffen in der Schule abhalten und da spricht nichts dagegen. Wie genau findet man denn eine gute Gästebewirtung, die in der Aula klar kommt und zudem für Beschallung sorgt?

    Lass das doch die Schüler herausfinden, die das ganze ja abhalten wollen. Ihr kriegt das sicher hin, seid ja schon in der "Sekundärstufe". 8)


    Viele Grüße
    Fossi

    Für BaWü:
    Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wenn du staatlich verbeamtet bist und an einer staatlich anerkannten Privatschule tätig bist, gibt es auch normal Beihilfe. Nur kommt die halt nicht aus Fellbach, sondern z.B. von der KVBW aus Stuttgart oder Karlsruhe ...

    Eine Kollegin von mir ist staatlich verbeamtet und wir sind eine staatlich anerkannte Privatschule. Sie bekommt keine Beihilfe. Könnte aber am Träger liegen - mich betriffts nicht, deshalb hier: k.A.


    Viele Grüße
    Fossi

    scheint unterschiedlich gehandhabt zu werden.
    "meine" kirchliche Privatschule verbeamtet nicht.

    Ich spreche auch nur für B-W. Verbeamten tut (hm, grässliches Deutsch!) auch nicht die Schule, sondern das Land, unter gleichzeitiger Beurlaubung bzw. Abordnung an die betreffende Privatschule.


    Viele Grüße
    Fossi


    PS. Ich sehe gerade, dass ich endlich "Fortgeschrittener" bin - wow! Endlich mal eine Stelle, wo noch nach Leistung befördert wird...:-)

    Du wirst an staatlich anerkannten Privatschulen (der Status ist wichtig) ohnehin vom Land bezahlt bzw. "refinanziert". Als Beamter musst du dann bei vielen Trägern auf die Beihilfe verzichten, bekommst ansonsten aber das gleiche Geld wie an einer staatlichen Schule. Mein Arbeitgeber z.B. ist nicht als großzügig bekannt, reicht das Lehrergehalt aber 1:1 weiter, inklusive aller Sonderzahlungen, Tariferhöhungen usw. Bei (ja ohnehin nur abgeordneten) Beamten dürfte da auch nichts verhandelbar sein; ich glaube nicht, dass das RP mittels der Lehrergehälter den Schuletat finanzieren mag.


    Viele Grüße
    Fossi

    Es gibt Schulleitungen, die regelmäßig Klassenarbeits/Klausuren zur Vorlage fordern (auch korrigierte Exemplare) falls sich
    Beschwerden bei einzelnen Kollegen häufen, sei es nun gerechtfertigt oder nicht.
    Damit wird man schnell zum Deppen, je nach Schulleiter.

    So schlecht ist das bayerische System (Respizienz eines guten, mittleren und schlechten Exemplars jeder schriftlichen Arbeit durch den Fachbetreuer) gar nicht, auch wenn es wieder so eine Sch...-Mehrarbeit ist. Auf jeden Fall sichert es einen ab.


    Viele Grüße
    Fossi

    Ich geb mal den Schwarzmaler:

    Im Gegensatz zu einigen meiner Vorredner wäre ich äußerst skeptisch, ob das Referendariat mit einer solchen Behinderung zu schaffen ist. Erwarte zunächst - trotz Deines anerkannten GdB - keinerlei Rücksicht von seiten Deiner Ausbilder; Lehrer (vor allem die meist doch eher karriereorientierten Ausbildungslehrer) neigen in fatalem Maß dazu, von Kollegen und (vor allem) Referendaren permanente Höchstleistung zu erwarten. Der andere Punkt sind die Schüler - ich weiß nicht, wie sich Dein Autismus äußert, vielleicht merkt man Dir ja wirklich kaum etwas an. Aber benimm Dich einmal im Unterricht "komisch", und Du hast bei den Schülern versch... Dass dann auch noch die Eltern (die ja toootaaal für die Gleichstellung Behinderter sind, aber doch bitte nicht in der Klasse des eigenen Kindes!) gegen Dich stürmen werden, kriegst Du kostenlos dazu.

    Ich würde Dir - ganz ehrlich - dazu raten, den Studiengang noch einmal zu wechseln. Deine Behinderung wurde jetzt erst festgestellt, das Bafög-Amt dürfte also keine Schwierigkeiten machen, wenn Du jetzt sagst, Du kannst nicht mehr auf Lehramt studieren. Zumal, und das wiegt fast noch schwerer als Dein gesundheitlicher Hintergrund, Deine Fächerkombination momentan nicht gefragt ist und auf absehbare Zeit auch nicht mehr sein wird.

    Noch etwas zum Thema "Abendgymnasien": Ich bin nebenbei an einem solchen tätig (in einer bayerischen Großstadt). Träger ist ein e.V., hier arbeiten die Lehrkräfte auf Honorarbasis und bekommen 24 Euro für jede gehaltene Stunde. Das durchschnittliche Deputat liegt bei maximal zehn Stunden pro Woche. Leben kann man davon nicht. Meines Wissens gibt es staatliche Abendgymnasien (und -realschulen, notabene) nur noch in NRW.

    Wie gesagt - möglicherweise ist das alles reine Schwarzmalerei... auf jeden Fall wünsche ich Dir alles Gute!


    Viele Grüße
    Fossi


    Das halte ich für eine naive Sichtweise. Jedes Nachmittags- und Ferienbetreuungs-(Bespaßungs?)-Modell wird selbstverständlich "auskömmlich" formuliert werden, d.h. es wird ohne zusätzliches Personal umgesetzt werden. Die behauptete(!) Nicht-Messbarkeit gewisser Tätigkeiten kann man bei Bedarf schließlich so umformulieren, dass einem vielleicht "großzügige" 15 Minuten für die Korrektur einer Oberstufenklausur und 30 Minuten für eine Abitur-Klausur (inkl. Gutachten) zugestanden werden. Du brauchst länger?

    Aber nein. Wenn mein Dienstherr meint, dass ich 15 Minuten an einer Oberstufenklausur korrigieren soll, dann mache ich das selbstverständlich. Auch die Abiturklausur inkl. Gutachten in 30 Minuten ist zu schaffen. Dass das Gutachten dann kürzer ausfällt und am Rand wahrscheinlich nicht viele Korrekturzeichen stehen, ist wiederum nicht mein Problem. Immer wieder laut vorsagen: "Ich bin Beamter. Mir kann der Himmel auf den Kopf fallen. Ansonsten kann mir fast nichts passieren." Bei Bedarf öfter wiederholen.


    Viele Grüße
    Fossi

    - der in diesem Thread diskutiert wie der Papst übers Kinderkriegen, weil er genau 40 Stunden die Woche arbeitet (derzeit noch ohne Zeiterfassung, kommt aber wohl bald), keine Ferien hat, sondern 30 Tage Urlaub, und der dafür - wäre er ganz furchtbar ehrlich - das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr absetzen dürfte, weil er zuhause keine einzige Minute mehr für die Schule arbeitet. Geil - vor allem mit meiner Fächerkombi.

    Gesetzt den Fall, dass rein rechnerisch auf diese Art eine vollumfängliche Wahrnehmung der bislang übertragenen Aufgaben nicht mehr möglich ist. Ich also z.B. eine Klausur erst nach 2-3 Monaten zurück geben kann oder eben ohne jegliche Kommentare und ohne Vergabe von Teilnoten etc. (praktische eine optische Notenvergabe nach dem Motto "sieht schon richtig aus"). Darf mich das Ministerium dann wegen Verstoßes gegen die Dienstpflicht ermahnen? Hätte ich dann Chancen vor dem Verwaltungs- oder Arbeitsgericht bei nachweislicher 41-Stundenwoche? Oder wie soll man die Noten sonst geben?

    Guckstu ArbZG:
    § 3
    Arbeitszeit der Arbeitnehmer


    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden
    nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert
    werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24
    Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten
    werden.
    - Ich gehe bei dieser Überlegung natürlich davon aus, dass die Lehrkräfte auch für die Ferienbetreuung herangezogen werden. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass an genau diesem Problem (mangelnde quantitative Messbarkeit der Arbeitszeit von Lehrern) sämtliche kultusministeriellen Präsenzpflichtblütenträume am Ende weitgehend scheitern werden. Was übrigbleiben könnte, sind allenfalls einzelne Präsenznachmittage, einzelne Ferientage, an denen Schüler betreut werden müssen oder etwas in der Art.
    Viele Grüße
    Fossi

    Du wirst lachen: Wir haben einen kompletten Bungalow mit selbiger Ausstattung auf dem Gelände. Auch Ex-Hausmeister. Aber: 1. Sind dort alle Nase lang Lehrer untergebracht, die Austauschgruppen begleiten, wodurch dann kein Arbeitsraum vorhanden ist. 2. stehen dort nur 2 PCs für 120 Leute. 3. ist das WLAN dort instabil, so dass die Nutzung des eigenen Laptops nicht zuverlässig ist. 4. Ist kein Platz zur Lagerung von Arbeits-/Vorbereitungsmaterialien da für die Kollegen (s.a. Punkt 7) Turnen in den Pausen hunderte schreiende Kinder (vorranging Jhg. 5, 6, 7) vor diesem Gebäude rum, weil es auf dem Campus liegt und 7. Könnte da nur ein Bruchteil der Kollegen arbeiten. Von 120 pendeln alleine 65 Kollegen zum Schulstandort, weil außerhalb wohnend. Sollte der Landkreis sich irgendwann einmal erbarmen, müsste er schon mächtig viel Raum schaffen......

    An meiner Ex-Schule gibt es nur ca. 35 Kollegen und dank fachschaftsinterner Curricula benutzen auch viele das gleiche Material. Funktionieren würde es wohl, wenn alle nur noch in der Schule arbeiten würden. Dein Beispiel zeigt aber, dass es da dann doch Grenzen gibt. Ich denke, an dem Thema werden wir uns noch die Knochen wärmen, wenn wir gemütlich zu Hause irgendwo sitzen und uns an keiner Rente erfreuen.


    Viele Grüße
    Fossi

    Es sollen doch nicht Sexualpraktiken besprochen werden (zumindest nicht in erster Linie), aber genau das scheinen die Gegner des Bildungsplanes zu denken.

    Noch gravierender ist in diesem Fall wohl die immer noch weitverbreitete Angst vor "Ansteckung mit" bzw. "Erziehung zur" Homosexualität. Der Glaube daran, dass sexuelle Orientierung formbar sei und deshalb in bestimmte Richtungen gelenkt werden müsse, scheint mir das Grundübel bei dieser Frage. Das ist aber wohl in bestimmten Kreisen ähnlich unausrottbar wie andere Glaubensgrundsätze.


    Viele Grüße
    Fossi

    Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft und alles Gute.

    Ich überlege nun, erst abzuwarten, bis alles in Sack und Tüten ist, sie mich angenommen haben. Wenn ich es ihnen dann sage, können sie den Antrag ja nicht mehr ablehnen, er ist ja dann schon durch. Ist zwar nicht die Feine Englische Art …

    Da hätte ich ehrlich gesagt wenig Skrupel, weil es ja eigentlich nur zwei Möglichkeiten gibt:

    - Sie hätten Dich bei Kenntnis Deiner Schwangerschaft nicht genommen: Das wäre ja dann ebensowenig fein und englisch und würde Dein Vorgehen im Nachhinein legitimieren.

    - Sie hätten Dich trotzdem genommen: Nun denn, dann hätten sie vielleicht ein wenig früher fürs neue Schuljahr planen können, aber wir reden hier immer noch von ca. sechs Monaten Vorlauf - da sollte doch Ersatz für Dich aufzutreiben sein.

    Auf jeden Fall kann es IMHO nicht von Dir verlangt werden, aufgrund Deiner Schwangerschaft die Versetzung zu verschieben. Wer sagt Dir, dass es nach dem Mutterschutz/Erziehungsurlaub noch klappen würde?


    Viele Grüße
    Fossi

    Die Tatsache, dass Naturwissenschaftler begehrt sind bedeutet auch, dass es für Dich auf jeden
    Fall Bedarf an umliegenden Schulen gibt. Insoweit glaube ich eher, dass sich die Wahrscheinlichkeit
    für eine Versetzung erhöht, wenn man die Dienststelle von der Notwendigkeit (s.o.) hinreichend
    überzeugen kann.

    ... und genau hier würde ich auch ansetzen: Versetzung, sonst immer wiederkehrende Dienstunfähigkeit, eventuell auch Ausscheiden aus dem Dienst. Die Versetzung dürfte dann eigentlich kein Problem mehr sein. Falls nicht: Ein Bundeslandwechsel - falls das eine Option ist - sollte mit der Fächerkombi auch sehr kurzfristig drin sein.


    Viele Grüße
    Fossi

    Je nach Schulleitung gibt es manchmal ein anderes Problem, wenn man so nah an der Schule wohnt. Für manche Schulleitungen ist man dann nämlich besonders gut greifbar für kurzfristige Vertretungen usw. Wir hatten z.B. an meiner alten Schule einen Kollegen, der auch nur 300m von der Schule entfernt gewohnt hat, der wurde dann sehr oft samstagmorgens angerufen, ob er nicht mal schnell für einen erkrankten Kollegen ...

    Wobei es bislang natürlich keinerlei Verpflichtung gibt, ans Telefon zu gehen oder ein solches auch nur zu besitzen. Gehört natürlich eine gewisse Chuzpe dazu ("Ach ja, ich habe es dann mittags gesehen, dass Sie angerufen hatten, aber wissen Sie, ... alte Eltern...großer Garten...wahnsinnig viel zu tun...fast jeden Samstag vormittag dort...").


    Viele Grüße
    Fossi

    Manche Schulträger haben dies mittlerweile erkannt und fördern solche Konzepte.


    An meiner ehemaligen Schule wurde die Hausmeisterwohung frei und zu einer Ruhe- und Arbeitszone für die Lehrer umgebaut. Mit Küche, Schlafgelegenheit, Dusche und Arbeitsräumen (natürlich mit PC, Internet und Telefon ausgestattet). Unter solchen Umständen würde ich gerne 40 Zeitstunden in der Schule verbringen. Ein häusliches Arbeitszimmer wäre natürlich nicht mehr absetzbar, wenn solche Verhältnisse flächendeckend herrschen würden, aber man würde es natürlich auch nicht mehr brauchen - was in der Schule nicht geschafft wird, bleibt bis zum nächsten Tag liegen und punkt. Das wiederum wäre natürlich eine Frage der inneren Einstellung: Ich könnte so arbeiten, meine Frau würde vermutlich von Montag bis Freitag in der Schule wohnen.


    Ach so: Ob diese Luxussanierung was mit der Tatsache zu tun hat, dass mein ehemaliger Schulleiter mit dem Landrat Tennis spielt? Nein, das glaube ich natürlich nicht.


    Viele Grüße
    Fossi

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