Dann frage ich mich allerdings, warum die Länder trotzdem angestellte Lehrer mit identischen Aufgaben betrauen?
Weil es schon eine falsche Annahme ist, dass hoheitliche Aufgaben nur von Beamten ausgeführt werden können.
Zitat von Grundgesetz
Art. 33
(4) Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Der gemeine Lehrer hat schlicht keine hoheitlichen Aufgaben, die er nicht auch als Angestellter wahrnehmen kann (sorry, Kollegen). Sonst hätten die Schulsysteme in Berlin und Sachsen ohne Verbeamtung ja gar nicht funktionieren können.