Beiträge von fossi74

    Man sollte das auf jeden Fall aber sehr gut begründen können als bislang 'normale' Gymnasiallehrerin.

    Eine Schule für Kranke z.B. im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist schon sehr speziell - ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Usus ist, einen 'normalen' Gymnasiallehrer einzustellen.

    Eigentlich ist ja alles gesagt, aber jetzt muss der Klinikschulfuzzifossi sich doch mal zu Wort melden: Du irrst. Weder muss eine Bewerbung an der Klinikschule irgendwie begründet werden, noch ist es Usus, keine 'normalen' Gymnasial- oder Realschullehrer einzustellen.

    Wir (KJP-Bereich) haben keinen einzigen Sonderpädagogen - welcher Förderschwerpunkt dürfte es denn auch sein? "Pädagogik bei Krankheit" ist immer mal wieder als neue sonderpädagogische Fachrichtung im Gespräch, ich hoffe auch sehr, dass sie demnächst tatsächlich mal etabliert wird. Vorläufig ist mir mit Lehrkräften anderer Schularten mehr gedient.

    Grundsätzlich ist aber noch eines zu beachten: Der Bereich der Klinikschulen (die offiziell gern anders heißen, hier in BW nennen wir uns kurz und knapp "Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Schüler in längerer Krankenhausbehandlung") besteht nur zu einem kleineren Teil aus staatlichen Schulen. Dort fest beschäftigt zu werden, ist schwierig. Meist läuft die Tätigkeit an einer staatlichen Klinikschule über Teil- oder Vollabordnungen. Bewerben muss man sich direkt bei den Schulen, die sich ihre Leute gern selbst aussuchen - wegen der speziellen Anforderungen, die eine Kliniklehrkraft bewältigen muss und die sich weder in Examensnoten noch in Beurteilungen ausreichend ablesen lassen.

    Etwas anders läuft es bei den vielen privaten Klinikschulen. Auch dort muss man sich logischerweise direkt bewerben, wird dann aber natürlich auch fest angestellt bzw. als beurlaubter Beamter beschäftigt. (Auch hier kann ich nur für BW sprechen, aber die Möglichkeit der "Beurlaubung in den Privatschuldienst" sollte es auch in anderen Ländern geben. Wie natürlich die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags momentan aussehen...?)

    Wer sich das vorstellen kann, dem kann ich aber nur zuraten. Der Dienst an der Klinikschule bringt eine solche Verminderung der administrativen Aufgaben mit sich, dass die fehlenden Ferien praktisch keine Rolle mehr spielen - man braucht sie schlicht nicht mehr, auch wenn der Verzicht darauf zunächst oft unvorstellbar erscheint.

    Ich habe kürzlich mal einem Gaswasserscheixe-Meister erläutert, was bei der Aufstellung von Wärmepumpen oft falsch gemacht wird und wie man diese verbessern könnte. Auf seine irritierte Reaktion hin habe ich ihm dann vorgeschlagen, ihm nicht weiter seinen Beruf zu erklären, wenn er umgekehrt das Gleiche tue. Fand er einleuchtend. Again what learned!

    Ich denke, der Unterschied ist einfach der zwischen berufsbezogenen und eher allgemeinbildenden Studiengängen. "Ich bin Jurist und arbeite als Anwalt" ist einfach gängiger als "Ich arbeite als Lehrer", was - ich wiederhole mich - nach meinem Empfinden eine andere Ausbildung impliziert.

    Naja, man liest das gern mal in so Lifestyle-Magazinen, wenn irgendwelche hippen jungen Leute und ihre ungeradlinigen Lebensläufe vorgestellt werden. "Timothy-Pankratius war schon Bergarbeiter in Australien, Pfirsichstreichler in Italien und Kindergärtner auf Island. Momentan arbeitet er als Lehrer." - Subtext: Und weil er schon ganz viele tolle Sachen auf der ganzen Welt gemacht hat, kann er das natürlich viel besser als diese Cordsakkospießer, die ihr ganzes Leben lang einfach nur Lehrer sind.

    Und ja, genau:

    "Ich arbeite als Leherin" klingt in meinen Ohren nach völlig ungelernt.

    Kann es sein, dass dein Schulleiter exakt derjenige ist, der gerade vor dem VG Mannheim gegen seine Pensionierung ankämpft? So viele solcher Kandidaten kann es ja eigentlich nicht geben... in den letzten Artikeln, die ich zu dem Thema gelesen habe, ging die Tendenz aber eher in Richtung Abweisung der Klage = Zwangspensionierung.

    Es lässt sich also auf zwei Faktoren reduzieren, ob TZ sich lohnt oder nicht: Die konsequente Reduktion der eigenen Arbeit im entsprechenden Umfang und das ebenso konsequente Einfordern der Beachtung der TZ-Quote bei den ach so unteilbaren Aufgaben.

    Das Urteil kenne ich (und meine Schulleitung anscheinend auch) leider nicht.

    Tja, ich sage es ja immer wieder: Lehrer und Recht... (vor allem das eigene).

    Mein neuestes (und schlimmstes) Erlebnis in der Kategorie "Nach mir die Sintflut" sind zwei Studentinnen, die einfach beschlossen haben, die Miete (die sie im Nachhinein bezahlen sollten, großer Fehler) nicht zu bezahlen. Es entsprach nicht ihren Standards und sie hätten nie was unterschrieben (und auf mein Hinweis "mündlich ist es auch ein Vertrag", antworteten: "war auch nicht mündlich, war per WhatsApp". 23 Jahre alt. Nächstes Jahr Referendarin.)

    Mahnbescheid, Klage, fertig ist der Lack. Ich würde in diesem Fall sogar Strafanzeige erstatten (gewohnt haben sie doch bei dir?). Das ist glasklar Vorsatz und damit Betrug nach §283 StGB.

    WhatsApp ist übrigens "Textform" und damit auch schriftlich. Spätestens der Einzug und Verbleib in der Wohnung ersetzt jede Unterschrift.

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