Habe ich die Pflicht, Eltern vor Ort zu treffen, auch wenn es keinen Gesprächsgrund gibt? Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Schülerin (7.Klasse), die im Unterricht weder negativ noch positiv auffällt. Da wir bisher nur einen Kurztest geschrieben haben und ich nichts weiter zu dieser Schülerin sagen kann ( als vor 4 Wochen) möchte ich dieses Elterngespräch nicht ausführen.
Vor 4 Wochen dauerte das Gespräch eine ganze Stunde und mein Unterricht wurde kritisiert, zu viele Hausaufgaben, ich hätte dies/jenes gemacht usw.. Ich kenne die Schülerin auch erst seit diesem Schuljahr, Eltern sind bekannt im Kollegium ( dauernde Elterngespräche) - ich möchte das unterbinden. darf ich das ?