Beiträge von fossi74

    Es sind mit Sicherheit an die fünf Stunden Fahrt, im Winter, und sowas wie Schneeketten haben wir gar nicht, weil wir im Winter nicht in die Berge fahren. Also das vorauszusetzen, fand ich schon echt problematisch. Zumal die Unterkunft nach Aussage der Schule über öffentliche Straßen gar nicht erreichbar wäre, sondern nur über irgendeine Seilbahn oder so.

    Ich gebs ja zu: Mein erster Gedanke beim Lesen der entsprechenden Ankündigung war "Sch... weltfremde Lehrer!" - wobei natürlich gerade Lehrer ein Problem haben, wenn sie unter der Woche mal eben nach Österreich fahren sollen, um ihr Kind abzuholen. Der normale AN bekommt ja wenigstens grundsätzlich Urlaub für so eine Aktion.

    Wäre interessant, wenn dann Schulleiter 1 (besteht auf Abholung seines Schülers) mit Schulleiter 2 (kann Schülerelter nicht vom Dienst befreien) telefoniert.

    Selbst wenn die Winterwoche nicht verpflichtend ist

    Sie ist, zumindest nach den Vorstellungen der Schule. "Zwingende Gründe" sind dem Schulleiter zu erläutern.

    Möglicherweise besteht der echte Widerstand innerhalb der Schule auch nur aus einem einzigen Lehrer.

    Naja, der Flurfunk sagt, dass die Sportlehrer es unbedingt wollen. Als ob die sich nicht auch zu Hause zum Saufen treffen könnten!

    Freut sich deine Tochter?

    Nein. Auf Klassenfahrt geht sie gern, Skifahren interessiert sie nicht. Da haben wir als Eltern wohl versagt, gottseidank hat die Schule ja die "Liebe zur bayerischen Heimat" als Erziehungsziel. Wozu anscheinend ja neuerdings das Zillertal gehört.

    ich hätte ohne diese Fahrt nie das Skifahren für mich entdeckt

    Und - wäre das schlimm? Skifahren (alpin) ist nun mal so ziemlich das beschissenste, was man in den Bergen machen kann. Ich bin durchaus der Meinung, dass man das nicht (mehr) fördern sollte.

    Dort ist das eine große Familienfeier am Samstag vor dem ersten Schultag (damit die ganze Familie teilnehmen kann), gern mit Kutschfahrt, Abernten des Zuckertütenbaums und insgesamt großer Fröhlichkeit. Ich habe auch schon von mehreren Familien gemeinsam engagierte Zauberer erlebt. Und das ganze selbstverständlich ohne Gottesdienst.

    Ich bin ja der Meinung, man sollte den Kindern nicht vorspielen, Schule sei etwas ganz tolles, aber das mag jeder sehen, wie er will.

    Ich möchte den Schulleiter sehen, der sich in solchen Situationen ernsthaft hinter den Regelungen für den Sonderurlaub verschanzt. Obwohl, an einen erinnere ich mich, dem ich das zugetraut hätte. Aber auch da mag ich mich täuschen.

    Liebes virtuelles Kollegium,

    ich muss mal ein bisschen Frust loswerden, möchte aber die Gelegenheit nutzen, auch ernsthaften Meinungsaustausch zu betreiben. Der Sachverhalt: Nach zweijähriger, Corona-bedingter Pause will das Gymnasium unserer Töchter "endlich wieder" ins Skilager fahren. Nachdem schon vereinzelt kritische Stimmen laut wurden (immerhin nennt man sich stolz "Umweltschule"...), ist man nun schon umgeschwenkt auf den Terminus "Wintersportwoche", und es soll auch Alternativen zum Skifahren geben.

    Nun ist ja das Skilager der bayerischen Gymnasien eine Art heilige Kuh, und Skifahren gehört nun einmal zur bayerischen Leitkultur, der sich auch Franken unterzuordnen haben, für die Skifahren jetzt kein elementarer Bestandteil des kulturellen Erbes darstellt. Ich bin prinzipiell auch gar nicht gegen diese Fahrt. Bei uns damals war's eine rechte Gaudi, aber damals konnte man noch im Schwarzwald Skifahren, jetzt muss es schon mindestens Österreich sein.

    Was mir sauer aufstößt, sind

    a) die Kosten. Insgesamt soll die Fahrt mit ca. 500 € zu Buche schlagen - für uns kein großes Problem, für viele andere schon. Es soll auch jeder einen Skipass bezahlen, auch wenn er nicht skiläuft, weil sonst die Kosten für die Skifahrer noch höher wären.

    b) die Corona-Bedingungen. Wir Eltern sollen unterschreiben, dass wir im Falle einer Corona-Infektion das Kind unverzüglich abholen (über 500 km einfach). Dass die Schule bei der letztjährigen Englandfahrt nichts dabei fand, den infizierten Kollegen im Bus mitfahren zu lassen, unterschlage ich jetzt mal generös.

    Mein grundsätzlicher Ansatz: Man könnte, wenn es tatsächlich nur um Bewegung in frischer Winterluft gehen soll, auch ein näheres Ziel anvisieren (und nebenbei das Geld im Land lassen). Die Rhön, der Bayerische Wald und noch ein paar andere Ecken unseres großen Freistaats würden sich sicher freuen. Das würde sowohl die Kosten senken als auch die Möglichkeit eröffnen, infizierte oder sonstwie erkrankte Kinder leichter abzuholen. Aber ich fürchte, die "das ist doch so eine schöne Tradition"-Fraktion wird sich durchsetzen.

    Bin ich ein Querulant, der den Kindern den Spaß nicht gönnt?

    und immer dran erinnert werde, dass ich um diese schöne Erinnerung gebracht wurde

    Hm, mal überlegen... Kind 1: Kurze Ansprache der komischen Schulleiterin, langer Gottesdienst (mit immerhin lustigem afrikanischem Pfarrer), danach Essen in der Gaststätte.

    Kind 2: Kurze Ansprache der etwas weniger komischen Schulleiterin (wir waren zwischenzeitlich umgezogen), länglicher, freudloser Gottesdienst mit verkniffenem Pfarrer (evangelisch); einziges Highlight: Pfarrer W. versucht energisch wie erfolglos, die Heidenkinder (war die Mehrheit) zum Händefalten anzuhalten, danach Essen in der Gaststätte.

    Also sorry - beide Einschulungs"feiern" waren halt typische West-Veranstaltungen, wie ich sie anno '80 selbst erlebt habe (damals ohne Essengehen) und kein Vergleich mit dem, was im Osten zelebriert wird (und was ich auch übertrieben finde).

    Mein Kind fand es damals schon blöd, hat es aber bald wieder vergessen, zum Glück

    Meinen Kindern wäre es genauso gegangen. Unter einem Höhepunkt im Lebenslauf verstehe ich etwas anderes, und glücklicherweise habe ich bei beiden Kindern genug Anlässe, an die ich mich gern erinnere.

    Zitat

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend

    Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

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