Hohe Ansprüche junger Kolleginnen und Kollegen

  • Also das lernt man doch an der Hochstaplerakademie im ersten Semester…

  • Ich geh dann jetzt mal von aus das du einfach genderst hast bei Vertretungsplanerin (wäre bei mir die falsche Endung), für das Missverständnis möchte ich mich dann an dieser Stelle bei dir entschuldigen.

    Der Grund ist mir tatsächlich auch sowas von Wumpe, leider halten sich daran viele Kollegen noch nicht und teilen mir jede Einzelheit der Erkrankung mit. Mir reicht tatsächlich: krank geschrieben von bis mit oder ohne AU. Die Infos brauch ich weil ich die Statistik mit vorbereite und diese Erfassung verpflichtend ist.


    Zu den Verdachtsmomenten: wir haben auch einige KuK die ab und an gerne mal Freitag und Montag ohne AU fehlen. Bei einer Kollegin hat die Schulaufsicht jetzt sich eingeschaltet weil NIE eine AU viegelegt wurde. Die gute Dame hat vergessen sich um eine AU wegen der drei Tage (Samstag) zu holen und damit einfach unentschuldigt gefehlt.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Wegen welcher 3 Tage?

    Bei uns ging auch immer das Gerücht um, bei drei Tagen benötigt man eine ärztliche Krankmeldung, schriftlich gefunden habe ich das für Baden-Württemberg nie.

    Und den Samstag mitzuzählen?

    In diese "Falle" würden bei uns auch fleißige Kollegen fallen.

  • Na dann lege ich mal flott die Füße hoch*


    *lege die blöde Grundsteuer zur Seite

    Auf die Work Life Balance zu achten, bedeutet ja nicht, alle Pflichten zu vernachlässigen.

    Ich musste auch erst lernen, auf meinen Körper zu achten, auch als Schulleitungsmitglied möglichst nicht die 41 Stunden Woche zu überschreiten. Zeit für mich zu haben.

    Zeit für mein Kind zu haben.

    Und nicht zu warten, bis der Körper und die Psyche einem diese Lektion erteilen.

  • Wegen welcher 3 Tage?

    Bei uns ging auch immer das Gerücht um, bei drei Tagen benötigt man eine ärztliche Krankmeldung, schriftlich gefunden habe ich das für Baden-Württemberg nie.

    Und den Samstag mitzuzählen?

    In diese "Falle" würden bei uns auch fleißige Kollegen fallen.

    Schau ins Arbeitsrecht was den Samstag angeht ;) Die SL kann sogar ab dem ersten Tag einen Krankenschein verlangen.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Kapa

    Wenn man es ganz hart nimmt, steht im Gesetz, daß die AU am dritten Tag beim Arbeitgeber sein muß, wenn der Kollege ein angestellter Lehrer ist. Beim verbeamteten Kollegen reicht der dritte Werktag, aber Achtung, Samstag ist per Gesetz ein Arbeitstag. Da könnte es schon richtig interessant werden, wie die AU vom Freitag am Montagmorgen auf dem Schreibtisch des Schulleiters kommt. Mit der Post verschicken dürfte nicht reichen, wenn es die SL mit den Fristen genau nimmt.

  • Zitat

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend

    Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Zitat

    und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag

    Der bestimmte Tag fällt aber auf einen Montag in dem obigen Fall. ;)

    Für die Fristberechnung zählen beim Angestellten die Kalendertage und nicht die Arbeitstage. Sollte das Ende der Frist aber auf den Sonntag fallen, also wenn die Krankschreibung vom Donnerstag herrührt, hast Du natürlich Recht.

  • Schau ins Arbeitsrecht was den Samstag angeht ;) Die SL kann sogar ab dem ersten Tag einen Krankenschein verlangen.

    Samstag ist zwar ein Werktag, wenn man an diesem aber nicht (regelmäßig) arbeitet, braucht man dafür auch keine Krankschreibung. Netter "Trick" der aber so nicht funktioniert.

  • Samstag ist zwar ein Werktag, wenn man an diesem aber nicht (regelmäßig) arbeitet, braucht man dafür auch keine Krankschreibung. Netter "Trick" der aber so nicht funktioniert.

    Der "Trick", am Samstag gesund zu sein, obwohl man Freitag und Montag krank war, um eine Krankheitsdauer von mehr als 3 Kalendertagen zu unterbrechen, dürfte viel eher unplausibel sein und nicht funktionieren. Das macht man als AN vlt. einmal und erhält dann für die Zukunft eben die - berechtigte - Bitte des AG zur unverzüglichen Vorlage einer AU auch bei kürzerer Erkrankung.

  • Wenn die Person Dienstag und Mittwoch keinen Unterricht hat, dann hat sie nur Montag, Donnerstag und Freitag Unterricht?

    Wenn sie krank ist, sind 2 von 3 möglichen Krankheitstagen Montag oder Freitag.

    Zwei Tage Krankheit in fünf Wochen ist nichts Auffälliges. Und dass beide Tage Montage waren auch nicht.

    Naja ich habe den Montag keinen Unterricht. Wenn ich Samstags krank werde, dann melde ich mich für Montag nicht krank, denn das betrifft die Schule ja eh nicht direkt.


    Selbes würde passieren, wenn ich Dienstag und Mittwoch nicht in der Schule bin. Samstag krank -> für Montag krank gemeldet, Dienstag und Mittwoch egal, weil nicht in der Schule.

  • Naja ich habe den Montag keinen Unterricht. Wenn ich Samstags krank werde, dann melde ich mich für Montag nicht krank, denn das betrifft die Schule ja eh nicht direkt.

    Sollten wir doch einmal unsere Arbeitszeit erfassen, würdest Du dir damit einen Bärendienst erweisen, denn schließlich hast Du am Montag zwar keinen Unterricht, erkrankt kannst Du an dem Tag aber auch keine Klassenarbeiten korrigieren.

  • Sollten wir doch einmal unsere Arbeitszeit erfassen, würdest Du dir damit einen Bärendienst erweisen, denn schließlich hast Du am Montag zwar keinen Unterricht, erkrankt kannst Du an dem Tag aber auch keine Klassenarbeiten korrigieren.

    Das ist korrekt. Es korrigiert aber auch kein anderer, wenn ich mich krank melde. Daher bringt mir oder dem Dienstherren diese Krankmeldung gar nichts.

  • Es korrigiert aber auch kein anderer, wenn ich mich krank melde.

    Das nicht, aber mit Verweis auf "meine 41 Stunden in der Folgewoche sind mit den Korrekturen dann schon voll" könntest Du darauf dringen nicht noch zu weiteren Zusatzaufgaben herangezogen zu werden, z.B. für Vetretungsunterricht.

  • Das nicht, aber mit Verweis auf "meine 41 Stunden in der Folgewoche sind mit den Korrekturen dann schon voll" könntest Du darauf dringen nicht noch zu weiteren Zusatzaufgaben herangezogen zu werden, z.B. für Vetretungsunterricht.

    Jupp das ist wohl wahr. Wobei sich bei mir die Arbeitszeit mit Ferien ganz gut ausgeht. Ich hatte bisher einmal Vertretungsunterricht für fast ein ganzes Semester. Das wurde mit meinem Zeitkonto ganz normal verrechnet. Ich denke in anderen Schulformen ist das ein deutliches Problem.

  • Zu den Verdachtsmomenten: wir haben auch einige KuK die ab und an gerne mal Freitag und Montag ohne AU fehlen. Bei einer Kollegin hat die Schulaufsicht jetzt sich eingeschaltet weil NIE eine AU viegelegt wurde. Die gute Dame hat vergessen sich um eine AU wegen der drei Tage (Samstag) zu holen und damit einfach unentschuldigt gefehlt.

    Sie hat es also versäumt, rechtzeitig zur Ärztin zu gehen. Das ist ein dienstrechtliches Problem. Das heißt aber nicht, dass sie nicht krank war.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Das nicht, aber mit Verweis auf "meine 41 Stunden in der Folgewoche sind mit den Korrekturen dann schon voll" könntest Du darauf dringen nicht noch zu weiteren Zusatzaufgaben herangezogen zu werden, z.B. für Vetretungsunterricht.

    Das dürfte auf der Basis der ADO nur schwer durchzusetzen sein, da Vertretungsunterricht vermutlich als "vorrangiges Dienstgeschäft" gilt und damit zeitlich flexiblere Aufgaben ggf. warten müssen.

  • Das dürfte auf der Basis der ADO nur schwer durchzusetzen sein, da Vertretungsunterricht vermutlich als "vorrangiges Dienstgeschäft" gilt und damit zeitlich flexiblere Aufgaben ggf. warten müssen.

    Das soll dann im Zweifelsfall die SL entscheiden, ob der Verttretungsunterricht wichtiger ist als das Einreichen der Prüfungsvorschläge für die Abschlußprüfungen etc. ...

    Mir ging es einfach darum klarzustellen, daß ein unterrichtsfreier Tag eben kein komplett freier Tag ist. Ist man an einem solchen Tag krank, fallen ca. 8 Stunden Arbeit ersatzlos weg. An irgendeiner Stelle, mir egal an welcher, muß man das kompensieren.

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