Remonstrieren kann man nur gegen dienstliche Anordnungen, nicht gegen jeden Beschluss. Aber ja, ich spreche das durchaus an. Wird dann im Protokoll vermerkt (oder auch nicht).
Resultiert aus dem Beschluss nicht eine dienstliche Anordnung? Außerdem kannst du Beschlüsse beanstanden, das hat ähnliche Wirkung (sagt die KI mir so)
Das Beanstanden von Konferenzbeschlüssen (z. B. Klassenkonferenz, Lehrerkonferenz) ist ein formelles Verfahren im Schulrecht, um Beschlüsse zu überprüfen, die gegen Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften oder Konferenzbeschlüsse verstoßen
.Mitglieder der Konferenz: Auch Mitglieder können in der Regel Beschlüsse in der Sitzung oder innerhalb einer Frist in Frage stellen, wenn sie rechtlich bedenklich sind (z. B. fehlerhafte Zusammensetzung, Verstoß gegen Schulgesetz).
Wirkung und Verfahren:
- Die Beanstandung hat in der Regel aufschiebende Wirkung.
- Der Beschluss darf bis zur Klärung meist nicht ausgeführt werden.
- Ist die Schulleitung der Ansicht, ein Beschluss sei rechtswidrig, hat sie diesen zu beanstanden und den Vollzug auszusetzen.
- Hilft die Konferenz der Beanstandung nicht ab, entscheidet die übergeordnete Schulaufsichtsbehörde.