Beiträge von PeterKa

    Bin ich froh, dass ich in Baden-Württemberg nur ca. alle 5 Jahre dran bin, eine Abituraufgabe zu erstellen (dazu gibt es 2 Treffen mit den anderen Auserwählten) . Aus den zig Aufgaben werden dann von einer Kommission die 4 (in diesem Jahr 5) pro Termin ausgewählt.

    Wird das bei euch nicht demnächst verändert und die Abiturprüfungen Bundesweit angepasst und Poolaufgaben, die nicht verändert werden dürfen, genommen. Auf einer Fortbildung zu den neuen Kernlehrplänen diese Woche wurde das Vorgehen so klargestellt.

    Eben, deswegen würde mich interessieren, wie es gehandhabt wird, wenn die Stunden vertreten werden müssen und keine Bereitschaft existiert, aber auch das Kollegium sagt "wenn ich am Vortag nicht vor xy Uhr informiert werde, dann vertrete ich ganz sicher nicht".

    Dafür kann man ein paar Bereitschaften ins Deputat einrechnen. Dann hat der entsprechende Kollege morgens die Aufsicht für die Klassen, die nicht rechtzeitig üver Unterrichsausfall informiert sind. In vielen Kollegien sind auch einige Kollegen schon sehr früh in der Schule auch wenn sie erst später Unterricht haben. Diese kann man auch zur Vertretung heranziehen. Im Allgemeinen entwickeln siche solche Mechanismen über die Jahre an den Schulen.

    Ich glaube, dass Sie mich missverstanden haben. Wie wird denn festgestellt, ob ein Beamter in seiner Selbstständigkeit nur 9 Stunden die Woche arbeitet? Theoretisch könnte ich bei einem Gewerbe ja viel mehr arbeiten, da man ja der eigene Chef wäre.

    Die Behörden forden z.T. deine Lohnsteuerbescheide an, kennen aber ja auch deinen Stundenlohn, den erwarteten Verdienst usw. und untersuchen das auf Plausibilität.

    Die Kosten für eine Laser-OP (oder wie bei mir, einer ICL-OP, weil Laser nicht ausreichte) kann man als außergewöhnliche Belastung angeben. Bei mir wären es gut 1500€, die vertretbar sind, die darüber hinausgehenden Kosten sind "außergewöhnlich" und reduzieren das Einkommen. Eine ICL-OP wie bei mir kostet knapp 6000€, das lohnt sich also.

    Siehe auch hier: https://www.augen-lasern-vergleich.de/ratgeber/koste…teuer-absetzen/

    Das geht natürlich auch bei Brillen, Kontaktlinsen und vielen anderen Dingen. Muss eben nur entsprechend teuer sein.

    Aber muss sich die Lehrkraft um den Nachschreibtermin kümmern? Hat sich der Schüler gemeldet und nachgefragt? In der ADO steht nicht, dass man den Lernenden bei nicht erbrachten Leistungen hinterher laufen muss.

    Ich hoffe doch, dass die Lehrkraft oder der Oberstufenkoordinator sich um die Koordination der Termine kümmert. Ein Abwälzen auf die Schüler kann ich im Schulgesetz und der APo-Gost nicht als Möglichkeit erkennen. Wenn du das kannst, dann gerne her mit dern Belegen.

    Mich hat es jetzt auch erwischt, Ansteckung wohl ziemlich sicher in der Schule. In meiner Klasse gibt es einen richtigen Ausbruch, innerhalb von 3 Tagen haben knapp die Hälfte der Kinder und 2 Erwachsene positiv getestet. Die PCR Ergebnisse stehen noch aus, aber alle sind symptomatisch und die Schnelltest eindeutig positiv.

    Hat jemand die Infektion in einem solchen Fall als Arbeitsunfall gemeldet?

    Wie du auf

    https://www.walhalla.de/news/corona-erkrankung-dienstunfall-bei-lehrer-anerkannt#

    und

    https://www.bundestag.de/presse/hib/851310-851310

    und vielen anderen Seiten zu finden ist, gibt es durchaus einiges Interessante dazu:

    Corona-Erkrankung: Dienstunfall bei Lehrer anerkannt

    13.12.2021

    Das VG Würzburg hat in einem Urteil vom 26.10.2021 die Corona-Infektion eines Lehrers als Dienstunfall anerkannt (W 1 K 21.536).

    Kürzlich hat bereits das VG Augsburg über die Klage eines Polizisten zum Dienstunfall durch Corona entscheiden (wir berichteten).

    Kein Anspruch aus Art. 46 Abs. 1 BayBeamtVG

    Der Anspruch des klagenden Lehrers auf Anerkennung als Dienstunfall ergibt sich nach Auffassung des Gerichts nicht aus Art. 46 Abs. 1 BayBeamtVG.

    Darin heißt es:

    (1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch

    1. Dienstreisen, Dienstgänge und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort,

    2. die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen und

    3. Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichstehenden Dienst, zu deren Übernahme der Beamte oder die Beamtin gemäß Art. 81 BayBG verpflichtet ist oder die auf Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherrn übernommen werden.

    Danach wäre ein Dienstunfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis, das einen Körperschaden verursacht, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten sein muss. Diese Bedingungen seien nach Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht erfüllt.

    Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayBeamtVG einschlägig

    Vielmehr ergibt sich der Anspruch des Klägers auf Anerkennung seiner Sars-Cov-2-Infektion als Dienstunfall aus Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayBeamtVG, der wie folgt lautet:

    (3) Als Dienstunfall gilt auch die Erkrankung an einer in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623) in der jeweils geltenden Fassung genannten Krankheit, wenn der Beamte oder die Beamtin nach der Art seiner oder ihrer dienstlichen Verrichtung der Gefahr der Erkrankung besonders ausgesetzt war, es sei denn, dass der Beamte oder die Beamtin sich die Krankheit außerhalb des Dienstes zugezogen hat.

    Demnach lag hier ein Dienstunfall vor, da es sich um eine Berufskrankheit handelt, denn die Beamtin bzw. der Beamte war bei der Verrichtung ihres bzw. seines Dienstes eine besondere Gefahr ausgesetzt.

    Das Gericht begründet seine Auffassung damit, dass an der entsprechenden Schule im Dezember 2020 im Lehrerkollegium ein erhöhtes Infektionsgeschehen herrschte.

    Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor.

    Mein plötzlicher Reichtum ist schon wieder perdue. Die beim LBV waren clever und haben den zuviel bezahlten Betrag aus dem Vormonat nicht abgezogen, sondern den Fehlbetrag zur Corona-Sonderzahlung ausgeglichen. Da das ziemlich genau das Doppelte des Fehlbetrags war, ist mir das nicht aufgegangen.

    Mir ist nicht ganz klar, was dort gemacht wurde, aber bist du sicher, dass das zu versteuernde Einkommen dadurch immer noch richtig ist? AFAIK ist die Corona-Sodnerzahlung ja nicht zu versteuern, der Rest bei dir aber doch schon.

    Das mag für Thüringen mit seinen vergleichsweise kleinen Gymnasien gelten. In einem typischen Gymnasium in NDS sprechend wir eher von um die 2 LKs und 4-6 GKs pro Jahrgang in Mathe und noch einmal 1-2 LKs und 2-3 GKs in Physik. Dazu kommen je nach Zügigkeit noch einmal 4-6 Klassen der E-Phase hinzu. Wie das im angefragten Bundesland NRW aussieht, weiß ich leider nicht genau.

    Wie gross ist denn dein typisches Gymnasium in NDS. Hier in NRW sind wir bei kanpp 100 Schülern mit einem GK in Physik und ca. 5 Leuten, die einen Physik LK wählen würden, im völlig normalen Bereich.

    und natürlich ist Mathe Physik immer noch eine der gesuchtesten Kombinationen überhaupt, da nehmen wir jeden ;)

    Vielleicht sollte man die zur Verfügung stehenden Arbeitsstunden tatsächlich mal halbjahresweise aufdröseln.. wie viel ist durch Unterrichtsstunden gebunden, welches Stundenkontingent stellt man für Konferenzen bereit, wie viel entfällt durchschnittlich auf Unterrichtsvorbereitung und Korrekturen, welche Stundenanzahl bleibt für Elternarbeit... dann ließen sich zumindest Begrenzungen nach oben hin finden ( Konferenzstundenkontingent leider aufgebraucht? Schade, dann gibts eben ein schriftliches Memo statt eines halbstündigen, referierten "Berichts aus der Schulleitung").

    Aber klar, hat natürlich niemand ernsthaft Interesse dran.

    Die Arbeitszeiterfassung wurde doch genau in der von dir gewünschten Form vor wenigen Jahren durchgeführt. Da könnte man leicht die passenden Werte erhalten und die von dir gewünschten Begrenzungen einführen.

    Nein!

    Zumindest in den Abiturverfügungen steht oft drin.

    "V. Korrekturtag
    Zur Entlastung besonders stark von Korrekturen betroffener Lehrerinnen und Lehrer wird der Schulleitung anheimgestellt, diesen Lehrkräften unter angemessener Beachtung des § 59 Absatz 2 Punkt 4 SchulG innerhalb des in Frage kommenden Zeitraums einen Korrekturtag einzuräumen"

    Aber auch ansonsten bietet es sich an Korrekturtage mit der SL zu verhandeln, wenn man zu stark belastet ist.

    Aus meinder Sicht übersiehst du / wertest anders, dass die Belastungen in den verschiedenen Fächern unterschiedlich sind.

    In den Korrekturfächer ist der Korrekturaufwand höher als in den Nebenfächern.

    Die Anzahl der Lerngruppen ist in den Nebenfächern deutlich größer als in den Korrekturfächern, das ist ein Nachteil in den Nebenfächern.

    Die Vorbereitung in den Nebenfächern ist deutlich fordernder als in den Haupffächern. In diesen hast du in der Regel ein Schulbuch zur Verfügung, dass du von vorne nach hinten durchgehen kannst. In den Nebenfächern hast du diesen Vorteil nicht.

    Als Hauptfachlehrer kannst du Korrekturtage bekommen, als Nebenfachlehrer nicht.

    Jop. Gibt es eigentlich was funktionaleres und intuitiveres als Untis?

    Intutitiv ist Untis sicherlicht nicht, aber funktional auf jeden Fall. Das zeigt auch ein Blick in die ganzen guten Dokumentationen. Auch die Fortbildungen lassen nichts zu wünschen übrig.

    Welche Funktionen sind denn deiner Meinung nach schlecht integriert?

    Kann sich jemand von euch nen Reim darauf machen, warum Deutschlands Beamten wohl bekannteste Krankenversicherung zur Zeit so nen zeitlichen Hänger hat?

    Oder mache ich alleine die Erfahrung, erstmals in meiner über sechs Jahrzehnte dauernden Mitgliedschaft nun schon über sechs Wochen auf die zustehenden Leistungen zu warten? Telefonisch auch kein Durchkommen.

    Bei uns dauert das zwar länger als normalerweise, aber die Erstattungen kommen immer noch vor der Beihilfe an.

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