Beiträge von PeterKa

    Meine liegt auch nach den Ferien in meinem Schukpostfach. Insofern erhalte ich die erst übernächste Woche. Ich könnte sie aber auch online bereits einsehen, da sie in meinem Postfach bei der Bezügestelle zu finden ist (nur Änderungsmitteilungen werden zusätzlich in Papierform ausgegeben).

    Oho, gibt es so ein Postfach hier in NRW eigentlich auch?

    Danke

    Peter

    Hallo zusammen,

    meine Frage steht ja schon im Titel. In NRW bekommen wir zum Sommer neue KLP in Deutsch und Mathe. Nun trudeln die ganzen Prüfexemplare der Verlage für entsprechend neue Bücher ein. Allerdings haben wir gerade erst einen ganzen Schwung neue Deutschbücher gekauft und die wurden kaum genutzt. Es wäre finanziell gesehen Wahnsinn, die ganzen Bücher verkommen zu lassen um neue anzuschaffen. Gibt es da Übergangsfristen, wie lange nach Einführung eines neuen KLP noch ältere Schulbücher genutzt werden dürfen? Ich finde irgendwie keine verlässlichen Infos dazu.

    Infos gibt es auf https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LMZV/LMZV

    Solange die Bücher im Verzeichnis für zugelassenen Lernmittel stehen, darf man sie benutzen. Besonders schnell rotiert auch kein Buch da raus.

    Die sinnvolle Nutzungsdauer von Büchern kannst du dir selber ausrechnen. https://bass.schul-welt.de/6228.htm sagt dir, wieviel Geld pro Jahr pro Schüler zur Verfüung steht. Wenn du nun weisst, wieviele Bücher ihr im Schnitt pro Jahrgang habt und wieviel diese zusammen kosten. Kannst du eine Durchschnittsnutzungsdauer ausrechnen. Das euch zugewiesene Geld müsst ihr ausgeben oder es verfällt, mehr als dieses bekommt ihr vom Schulträger aber auch nicht.

    Ich veranschlage als Nutzungsdauer immer 5-6 Jahre. Vor Ablauf dieser Zeit kann ich den Fachkonferenzen normalerweise nicht zusagen, dass sie die Bücher bekommen werden. Das ist allerdings jetzt bei der Umstellung auf G9 kein Problem gewesen und wird es bei Überarbeitung der Oberstufenpläne auch nicht sein. Nicht alle Fachschaften wollen bei Lehrplanänderungen immer direkt neue Bücher haben, sondern einige warten durchaus, bis mehrere Verlage Bücher für mehrere Jahrgänge anbieten.

    Deshalb könnt ihr erst den Markt in Ruhe sondieren, verschiedene Produkte testen und in 2/3 Jahren langsam umsteigen.

    Gibt man die 6 nicht, werden alle anderen Schülerinnen um ihre ehrliche Leistung betrogen. In deren Sinne darf man also nicht handeln? Sondern nur im Sinne der Betrügerin? Ja, so erzeugt man nachhaltig einen Gerechtigkeitssinn bei den Schülerinnen.

    Du darfst so handeln, wie es die Gesetze und Verordnungen vorschreiben. Dann handelst du auch im Sinne der anderen Schüler. Einen Gerechtigkeitssinn erzeugst du sicherlich nicht damit, wenn du dich nicht an die Vorgaben hälst.

    Wie seht ihr das bzw. wie habt ihr diese Problematik für euch gelöst?

    Dienstunfähigkeit ist gerade bei Lehrern nicht so unüblich. Deshalb halte ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung für wichtig und sinnvoll. Sie sollte jedoch zu dir passen. Musst du mit deinem Einkommen ein Haus oder eine Familie finanzieren, ist es sinnvoll neben der Pension, die das Land dir im Falle der DU zahlt, dafür vorgesorgt zu haben. Wenn du nur für dich selbst verantwortlich bist, kann der Betrag, den du aufstecken möchtest geringer sein.

    Da ich zur ersten Gruppe gehöre, ist meine DU-Versicherung über einen vierstelligen Betrag abgechlossen und die Laufzeit entsprechend geregelt.

    Dankeschön, ich habe da leider selber mittlerweile des Überblick verloren, wurde ich von einer zur nächsten Person weitergeleitet.

    Ein Anruf steht heute Mittag noch aus, mal sehen was dabei rauskommt.

    Dankeschön schon einmal für die Antwort

    Sprich doch mit deinem Zuständigen Personalrat, die Kolleginnen und Kollegen dort sind in der Regel gut informiert.

    Bist du sicher, dass du soweit im voraus, also knapp 15 Monate vor deiner Rückkehr den Antrag hättest stellen sollen? Das scheint mir viel zu früh, da du doch noch keine Erfahrungen hast und nicht weisst, was nach der Geburt auf dich zukommt und auch die Situation an den Schulen in deiner Umgebung sich durchasu ändern kann.

    Wenn du das Bundesland wechseln willst, solltest du auch in RLP bei den zuständigen Stellen nachfragen. Wenn du erst wieder in NRW im Dienst bist, ist die Versetzung wahrscheinlich deutlich schwieriger.

    Die Person ist offiziell krank geschrieben. Früher nur Tage/-wochenweise. Inzwischen seit Monaten. Ich hoffe, da gibt es noch Konsequenzen. Ein offizielles Gespräch mit der Bezreg gab es bereits. Die Person denkt wirklich, sie sei absolut im Recht und ist nun psychisch dermaßen angeschlagen, dass sie nicht arbeiten kommen könne. Fühlt sich gemobbt.

    Wenn sie krank geschrieben ist, ist doch alles geregelt. Warum sollte das, ausser der in solchen Fällen üblichen Vorgehensweise, irgendwelche Konsequenzen haben?

    Aber nur mit Zeugen. Und bloß nicht sagen, dass es einem nicht gut geht und man befürchtet krank zu werden. Wird man dann nämlich wirklich krank (mit Attest und ja, wirklich krank), dann gibt es vielleicht eine Abmahnung wegen angekündigter Krankheit… ( ist schon so ähnlich passiert, hat ein treues, fleißiges Bienchen getroffen).

    Ich habe aber schon von Schulleitungen gehört, die das erfolgreich so handhaben 👍🏻

    Bei uns sind die Korrekturtage überhaupt kein Problem. Sie werden von denjenigen, die viel korrigieren auch gerne in Anspruch genommen.

    a) man korrigiert trotz Krankheit (ungünstig für die Genesung)

    b) man korrigiert nicht, dafür aber in der nächsten Woche zwei Stapel ( eine 60 Stunden Woche führt schnell zum nächsten Infekt)

    c) man geht in Teilzeit damit das Problem entschärft ist

    d) man legt der Schulleitung die nicht geschafften Klausuren der letzten Wochen auf den Tisch und die Kollegen dürfen ran (durfte da auch schon für andere ran, obwohl selbst von dem Problem betroffen)

    e) man meldet sich mit Schnüpfchen krank, korrigiert in Ruhe und fehlt nur zwei Tage statt eine Woche (klappt das?)

    f) man stellt der Schulleitung die Situation und Belastung dar und erhält von ihr einen Tag zur Korrektur, an dem man dann keinen Unterricht hat.

    Sie meint, viele solcher Fälle werden gar nicht dokumentiert weil es keine offizielle Plattform dafür gibt. Die meisten Leute waren im Impfzentrum impfen und dort wurde man nur bei der 2. Impfung irgendwas gefragt. Mein Fall ist dokumentiert weil ich eben nach der 1. Impfung schon verschiedene Reaktionen hatte.

    Safevac hat gerade gestern bei mir wieder nach Impfproblemen gefragt. Die Infos zu der App hingen auch im Impfzentrum. Sie kann gut für Berichte über solche Nebenwirkungen genutzt werden.

    Bevor wir wussten, dass ich schwanger bin, wollte mein Mann Elterbzeit von Jan bis März nehmen und die Eingewöhnung übernehmen, aber nun tun sich ja neue Perspektiven auf. Die Tatsache, dass wir die Betreuung aber noch nicht fix haben, dürfte ja als Begründung für die Verlängerung reichen...

    Wenn ich dich richtig verstehe hat dein Mann die Elternzeit schon beantragt. Ist es bei ihm keine Problem jetzt darauf zu verzichten oder wollt ihr beide gleichzeitig nehmen?

    Die Betreuung kann doch dein Mann, der ja in Elternzeit sein wollte, übernehmen, deshalb kann dein oben genanntes Argument nicht unbedingt gelten.

    In meinem Fall ist es so, dass es innerhalb des 35-km-Umkreises lediglich eine in Frage kommende Schule gibt. Dann gibt es einige wenige Schulen, die knapp 50 km entfernt sind und danach geht es schon in Richtung 70 km Entfernung. In so einem Fall versucht die Bezirksregierung dann vermutlich die Balance zwischen dem Bedarf der Schule und der Zumutbarkeit für die Lehrkraft zu finden, richtig?

    Wenn es nur eine Schule im 35 km Umkreis gibt, dann wirst du dieser Schule zugewiesen werden. Aber wo in NRW gibt es denn in einem 35 km Umkreis nur ein BK?

    Zumutbar ist ein 35-km Umkreis. (s. https://www.bra.nrw.de/bildung-schule…e-bundeslaender )

    Zitat

    Für Personen, die aus einer mindestens 8-monatigen Beurlaubung (z.B. Elternzeit) zurückkehren, gibt einen Anspruch auf wohnortnahen Einsatz nach der Beurlaubung. Wohnortnah bedeutet einen Einsatz innerhalb von 35 km um den Wohnort.

    Hallo, danke dir :). Also ich habe gehört, dass ein Wechsel schon möglich ist, auch nach 6 Monaten, wenn man aus Gründen, die man nicht verschuldet hat, sich mit Wiedereinstellungszusage entlassen hat

    Dann frage doch die Stelle, von der du das gehört hast, nach belastbaren Quellen. Hörensagen ist nett, aber ersetzt nicht eine auf Verordnungen usw. basierte Begründung.

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