Dann müsste der Lehrrat ja über jede Krankmeldung aller Kolleginnen und Kollegen informiert werden und in jede Personalakte Einsicht haben!
Einfach mal weiterlesen:
§ 69 Schulgesetz
(4) Für die Beteiligung des Lehrerrats an den Entscheidungen der Schulleiterin oder des Schulleiters gemäß Absatz 3 gelten §§ 62 bis 77 des Landespersonalvertretungsgesetzes entsprechend.
Da sind die Kompetenzen dann wieder arg zusammengestaucht.
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Nein, so arg zusammengestaucht sind sie gar nicht. §62/§64/§65 sorgen schon allein dafür, dass eine Information und Anhörung des Lehrerrates in vielen Fällen nötig ist.
Siehe z.B. LPVG §62
"Dienststelle und Personalvertretung haben darüber zu wachen, dass alle
Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden,
insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse
oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft,
ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung,
ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder
Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität
unterbleibt."
Zu den Personalakten sagt §65 einiges, und ja Krankmeldungen und die daraus ggfs. resultierende Mehrarbeit sind selbstverständlich Informationen, die dem Lehrerrat zugänglich gemacht werden sollten.
Eine Information und die Anhörung sind selbstverständlich keine Mitbestimmung, aber das ist dir ja genau wie mir klar.
Mir ist auch klar, das in den seltensten Fällen der Lehrerrat wirklich alle Informationen erhält oder erwartet alles zu erhalten. Wenn es jedoch Probleme zwischen Schulleitung und Kollegen gibt, sollte der Lehrerrat einer der ersten Ansprechstellen sein.