Hat eigentlich schon jemand das Formular, das man den Ärzten bei den Tests vorlegen muss?
Beiträge von PeterKa
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Wir haben da keine feste Regelung für. Ich als Vertretungsplaner gehe da mit gesunden Menschenverstand dran. Aber warum soll in Jahrgang 9 beispielsweise eine Doppelstunde Kunst am Nachmittag, wo der Kollege krank ist, nicht ausfallen dürfen?
Z.B,. weil jemand den Standpunkt hat, das Unterrichtsausfall zu minimieren ist. Eine Unterrichtsausfallstatistik, die erstellt werden muss, oder die Befürchtung, dass es aus Düsseldorf mal zu nachfragen kommt, fällt da eben durchaus ins Gewicht.
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Vielleicht finden sich ja auch wieder "normale" Ärzt*innen. Im Nov./Dez. letzten Jahres kam eine Ärztin alle zwei Wochen zum Testen zu uns in die Schule.
Ist bei uns am Mittwoche auch wieder der Fall und es wird mit ihm verhandelt ob er jetzt zweimal pro Woche kommt.
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Das verstehe ich nicht. Wenn man sich für einen wochenweisen Wechsel entscheidet, ist doch klar, dass die SuS, die Präsenzwoche haben, jeden Tag in die Schule kommen.
Das war damals nicht so, da kam im Prinzip immer nur ein Jahrgang pro Tag in die Schule und hatte danach erst mal viele Tage frei. Dafür wurden dann aber auch die Klassen geteilt.
Alle Jahrgänge gleichzeitig, aber nur jeweils die Hälfte einer Klasse in Präsenz zu haben, ist wohl die von euch angedachte Lösung. Wobei ich dann nicht weiss, wie die Hälfte, die nicht in der Schule ist unterrichtet werden kann, ohne dass Mehrarbeit anfällt.
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Heute habe ich mir mal den ersten "Lehrer-Schnelltest" gegönnt, unkompliziert beim Hausarzt ohne festen Termin. Das erste Mal durch die Nase, war aber nicht so schlimm, wie ich es mir vorgestellt hatte. Nach 15 Minuten hatte ich das (negative) Ergebnis. Das "sechsmal anlasslos Testen" bis zu den Osterferien ist eigentlich schon wieder obsolet, jetzt heißt es doch in NRW "zwei Mal pro Woche". Wie das organisiert werden soll, ist aber natürlich noch gar nicht klar.
Ja wäre schön, wenn es das nötige Formular dafür bald gibt.
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Wochenweiser Wechsel = eine Woche kein Präsenzunterricht. Unzulässig ist, wenn länger als eine Woche kein Präsenzunterricht ist. So würde ich es zumindest verstehen.
Das funktioniert aber nur, wenn die Klasse/der Jahrgang/die Häfte davon immer eine Woche komplett in der Schule ist und dann eine ganze Woche zuhause. Wenn die Gruppe jedoch so, wir wir das vor den Sommerferien mal hatten, nur Tageweise kommen müsste, dann müssten die Schüler nach spätestens einer Woche wieder in der Schule sein. Na mal abwarten, was demnächst entschieden wird.
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Eigentlich müsste die Planung bis zum 5.3. fest sein, da ja der Wechsel auch wochenweise stattfinden darf und in der Mail eindeutig steht, dass die beiden Gruppen gleich viel Präsenz- und Distanzunterricht haben müssen.
Wenn Frau Gebauer jetzt auf die Idee käme, ab dem 1. März volle Präsenz zuzulassen, wäre diese Vorgabe nicht eingehalten. Wir planen also zunächst zwei Wochen.
in der Schulmail steht doch für Grundschulen
"Zeitintervalle, bei denen Schülerinnen und Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten, sind unzulässig."
Das schliesst doch einen wochenweisen Wechsel aus oder habe ich das falsch verstanden?
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Bis zum 22.2. kann man auch erst mal abwarten, was der Karneval in NRW und im Süden bewirkt.
Meint ihr wirklich, dass eure Zahlen innerhalb der kommenden 2 Wochen weiter sinken?
Der Hinweis auf die Landesinzidenz kam in NDS auch.
Karneval gibt es doch nicht mehr, ist doch alles abgesagt und verboten. Diejenigen, die dennoch privat feiern haben sich doch bisher auch nicht an die Verordnungen gehalten.
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Du hast scheinbar nicht verstanden worauf die Frage abzielte, sie wollte nicht nein zum Distanzunterricht sagen

Sondern nein zum Präsenzunterricht und Distanz ginge hingegen vermutlich!
Doch ich habe die Frage durchaus verstanden, fände es aber seltsam, wenn man Kinderkranktage nimmt und dann in Distanz unterrichtet. Würde ich eben anders handhaben.
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Aber aktuell schaffen die meisten von uns das ja auch mit Distanzunterricht bei den Kindern und den Schülern und müssen dann nicht auf die Tage zurückgreifen und ich könnte mir vorstellen, dass die Schulleiter da mehr von haben als Kollegen, die eben ganz ausfallen.
Und ihr ging es ja explizit darum nicht in Präsenz gehen zu können, wenn die Kinder weiterhin im Distanzlernen sind, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ja, klar werden die SL nicht erfreut sein, wenn man auf grund der Vorgaben "Nein" zum Distanzuntericht sagt, aber das wohl der eigenen Kinder sollte wichtiger sein, als das Wohl der anderen.
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Ja, nach dem Link oben gilt das wohl auch ohne weitere Bedingungen für Beamte und zwar für 20 Tage je Kind, maximal 45 bzw. bei dir dann eben 80 Tage.
Da wird sich die Schulleitung dann freuen, aber evtl. geht ja doch was mit Distanzunterricht.
Die Kinderbetreuungtage sind Tage an denen du die Kinder betreust und eben nicht parallel deinen Unterricht machen kannst, obe der in Präsenz oder Distanz stattfindet, sollte dabei egal sein.
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Ich hätte jetzt gesagt, dass dann der Unterricht für diese Personen jetzt vorbei ist. Die bekommen ihre Note und fertig. Alternativ könnte man ihnen pro Forma ein paar Arbeitsblätter geben, die abgegeben werden müssen. Die Note wird dann ausgewürfelt.
Damit macht man es sich zwar einfach, aber dummerweise macht man es den Schülern dann einfach Widersprüche zu formulieren, weil sie keine Möglichkeit hatten sich zu verbessern.
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Es gab doch mal einen Beschluss, dass die Anzahl der Kindkranktage erhöht wurde und man die jetzt auch nehmen kann, wenn das eigene Kind unter 12 Jahre wegen Schulschzu Hause ist. Welche Bedingungen sind daran geknüpft? Ich würde sie gerne in Anspruch nehmen.
Auf den ersten Blick gibt es da brauchbare Hinweise.
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Der Vor
Lese ich das richtig? : in der Q2 dürfen wir sagen: Alle, die den GK als Abifach haben, werden voll unterrichtet und der Rest bekommt ne Halbjahres note auf Basis des Distanzunterricht und bleibt aus dem Raum raus?
Hört sich so an, wobei unklar ist, wie du den Distanzunterricht parallel zu der Abivorbereitung organisierst.
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Selbst wenn man liebe nette Abiturienten hat: Es gibt manche Fächer, die wahnsinn anstregend sind auf Distanz zu unterrichten! Ich kann ein Lied davon singen.
Welche denn? Physik ist doch aus der Distanz echt entspannend, die ganzen Schüler, die im Untericht nicht mitarbeiten, sondern nur nerven, fallen im Distanzutnerricht doch gar nicht auf.
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Wo kann man die PK sehen?
facebook @nrw
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Na klar, das macht doch wahrscheinlich jeder, bevor er eine Versicherung abschließt. Aber da ich weit vor Corona gebucht habe, ist davon in den Bedingungen natürlich keine Rede. Ich konnte aber mit dem Chef des Busunternehmens einen Deal aushandeln, falls die Fahrt gestrichen wird (wovon ich nach wie vor ausgehe). Mal abwarten...Et kütt wie et kütt und hätt noch immer jot jejange.
(Obwohl, die Gebauer PK steht noch aus, vll. revidiere ich meine Äußerung gleich noch
.)Klar hast du die damals gelesen, aber wenn eine Pandemie nirgendwo erwähnt wird als Ausschlussgrund ist das doch gut für dich. Oder habe ich da einen Denkfehler?
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Bei dem Busunternehmen sieht das etwas anders aus. Werden diese Kosten vom Land NRW übernommen? Eine Reiserücktrittsversicherung habe ich damals natürlich für alle abgeschlossen, aber diese greift ja leider bei Coronaausfällen nicht.Insgesamt eine echt doofe Situation!
Hast du dir die Reiserücktrittsversicherungsbedingungen mal durchgelesen?
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PeterKa : Tja, keine Ahnung; bei uns in Niedersachsen ist es auch anders.
Hierzu verweise ich aber auf diese beiden Posts:
Da steht aber nichts von dem "angeleiteten Unterricht", sondern nur was von hospitiertem Unterricht. Könnten also zwei verschieden Dinge sein.
Wie auch immer, ist nicht mein Problem, müssen die dort selber wissen.
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Das ist ja scheinbar in RLP leider nicht möglich, wie Haubsi1975 und Susi Sonnenschein schrieben, da dort die Refis in den "Hospitationsklassen" wirklich nur mit im Unterricht sitzen und zuschauen. Eigener Unterricht und somit auch UBs können dort wohl nicht durchgeführt werden, wenn ich es richtig verstanden habe.
Seltsam auf
https://info-beihilfe.de/lehramtsrefere…heinland-pfalz/
findet sich die Info, dass die Refs auch angeleteten Unterricht haben.
Aber egal, die werden ihre eigenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen wohl schon kennen.
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