Der Erlass spielt keine Rolle für den Arzt, aber eben für denjenigen, der eine Befreiung haben will. Deshalb kann man die Formulierung durchaus dem Arzt zukommen lassen.
Hast du die Rundverfügung gelesen? Die war in allen Reg.Bez. so kommuniziert worden, dass das bei Lehrern nicht ankommt liegt dann eher an den Schulleitungen oder ähnlichen Engstellen im System.
Wie schon angesprochen, will ich als Lehrer eien Befreiung, mus sich mich eigenverantwortlich drum kümmern oder mit den Folgen leben.
Alles anzeigenErlasse des Schulministeriums sind für Ärzte ungefähr so wichtig, verbindlich und zugänglich, wie eine Betriebsanleitung für die ISS.
Deren maßgebliche Instanz bzgl. Vorgaben ist die KV und die hätte man einbinden können/müssen.
Und das mit den Vorgaben aus dem Erlass, die dann wiederum von Lehrern in die Praxen mitgebracht wurden, mag es gegeben haben, aber eben offensichtlich nicht im größeren Maßstab. Dafür gab es zu viele Querelen.
Und dann war da häufig noch die mangelhafte Kommunikation aus den Schulleitungen heraus, die offenbar kein Interesse an Aufklärung und reibungslosen Abläufen hatten.
Da war der Ton gegenüber Lehrern und Ärzten zuweilen schon ziemlich daneben, weil drohend und anmaßend.
Man kann sich lebhaft vorstellen, wie ein Arzt so reagiert, wenn ein Schulleiter ein Attest nicht akzeptiert, weil es formalen Ansprüchen nicht genügt, die der Arzt wiederum nicht kennt, weil sie nicht medizinischer, sondern beamtenrechtlicher Natur sind.