Beiträge von PeterKa

    Hast du mal den Personalrat oder die BezReg deswegen angesprochen? Die sollten beide bei solchen Entscheidungen ein Wort mitzureden bzw. mitzuhören haben.
    Ausserdem hast du doch bestimmt darauf bestanden, die dienstliche Anordnung schriftlich zu erhalten und erst einmal dagegen remonstriert oder nicht?

    Zitat

    Original von Mayflower24
    Ja, das ist tatsächlich zu weit :-).


    Was meinen denn die anderen so? Über 200 Klicks und sonst noch keine Antwort? ;) Zu diesem Thema müsste doch eigentlich jeder eine kurze Meinung abgeben können, auch wenn er selbst kein Vertretungslehrer ist, oder? :) Würde mich nach wie vor über ein paar Statements freuen. Vielen Dank schon mal.


    Mach das, was du für richtig hälst. Ich glaube, dazu gibt es immer nur eine individuelle Lösung. Ich z.B. würde auf jeden Fall eine feste Stelle suchen und dafür auch umziehen, oder was hält dich dort unten?


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von neleabels
    Da der Fall in NRW spielt und wir keine genauen Vorschriften für Entlastung haben, wird das sicherlich nicht der Fall sein.


    Nele


    In NRW gibt es aber Regelungen für den Vorbereitungsdienst. In diesen steht natürlich auch drin, wieviel eigenverantworlicher Unterricht zu geben ist und wieviel Ausbildungsunterricht erwartet wird.


    Wenn man als Referendar freiwillig weitere Stunden unterrichtet, wird darüber nach meiner Erfahrung doch normalerweise eine entsprechender und befristeter Vertrag abgeschlossen. Dadurch ist die Entlohnung dann auch geregelt.


    Gruß
    Peter

    Eigentlich sollte dein Schulleiter der erste Ansprechpartner sein. Der kann dir doch am Besten sagen, ob er dich noch brauchen kann und wie er dich gegebenenfalls einsetzen möchte.
    Wenn er dich wirklich haben will, klärt er das schon mit der BezReg.


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    Hi Mario,


    gebe zu bedenken, dass deine Methoden in NRW an einer Staatsschule nicht zu praktizieren sind - Klassenbücher haben wir z. B. für die Oberstufe gar nicht und von Schulverweis kann keine Rede sein!
    Da scheinst du echt Glück gehabt zu haben.


    Sonnenkönigin


    Kurslisten und -hefte müssen aber doch auch in der Oberstufe geführt werden. Die Schüler sind freiwillig in deinen Kursen, wenn sie sich nicht an Regeln halten können, setze sie vor die Tür und gut ist. Die Unterstützung der Beratungslehrer und des Oberstufenleiters solltest du dabei aber auch vorher einholen.


    Verweise von der Schule funktionieren nicht so einfach. Da von der BezReg zuerst andere Ordnungsmassnahmen und pädagogische Maßnahmen erwartet werden.


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Schokolive


    Da ich 80% der SuS in der Erprobungsstufe unterrichte, vemute ich mal, dass es nächstes Jahr keinen Bio LK an meiner Schule gibt.


    Du darfst nicht vergessen, dass die SuS in der Jahrgangsstufe z.t. ein Jahr jünger sind als bisher. Auch die Umstellung auf die Anforderungen und das Lernen in der Oberstufe werden erst langsam gelingen.


    Gib den Schülern doch eine Probeklausur, damit sie sehen, wie diese Aussehen und was wirklich erwartet wird. Trotz guter Vorbereitung fällt meiner Erfahrung nach die erste Klausur in Bio immer relativ schlecht aus.


    BTW welche 20 Zellorganellen hast du denn behandelt (Zellkern, Mitos, Chloros, Vakuolen, Golgi und Dyct., ER und Ribos, Zellwand behandle ich immer)


    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von cecelia


    __________________________________________________


    Sieht es denn wirklich so grottig mit den Einstellungschancen f. D/E aus?
    __________________________________________________
    .


    Du hast noch nicht mal angefangen zu studieren, deshalb sind die Einstellungschancen überhautp nicht vorhersehbar und abschätzbar. Wenn dir die Kombination Spass macht, dann solltest du das nutzen und sie studieren.


    Von anderen Bange machen lassen gilt auch nicht. D/E ist Korrekturintensiv aber hat dafür andere Vorteile (z.B. hohe Stundenzahlen in einzelnen Klassen usw.). Wenn dir vorher klar ist, dass du als Lehrerin immer viel Arbeit auf deinem Schreibtisch hast und davor nicht zurückschreckst, mach es.


    LG
    Peter

    Der Linder ist als Nachschlagewerk ok, aber als Unterrichtsbuch um Längen hinter den Schroedel Grüne Reihe Büchern oder den Natura Bändern zurück. Die Sprache und die Grafiken sind nicht schülerfreundlich, Aufgaben gibt es im Buch nicht und im Aufgabenbuch entsprechen sie kaum den Anforderungen, den man eigentlich an Aufgaben stellt.
    Wir werden dieses Jahr endlich vom Linder weggehen und uns für andere Bücher entscheiden.


    Gruß
    Peter

    Auch wenn du nicht in einer Gewerkschaft bist, solltest du dich an den Personalrat wenden. Der berät und hilft unabhängig von den Gewerkschaftszugehörigkeiten.
    Beim bestimmt anstehenden Wiedereingliederungsgespräch solltest du dich nicht über den Tisch ziehen lassen und deshalb auf jeden Fall mit Personalratsunterstüzung und auf keinen Fall allein ein solches angehen.


    LG und alles gute
    Peter

    Von Schroedel gibt es für 10 Euro einen Stoffverteilungsplaner, der die ganze Arbeit übernimmt. Dadurch ist es eben auch bei zunächst ungeplanten Unterrichtsausfällen möglich für den Rest des Schuljahres zu planen.


    Auch Cornelsen hat Unterrichtsplaner für diverse Fächer im Angebot, diese berücksichtigen sogar die aktuellen Schülerbücher und helfen so bei der Entscheidugn, was man machen könnte.


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von SunnyGS
    Bei der Höhe der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer gibt es doch eine Höchstgrenze von 1250 Euro, richtig?


    Bezieht sich diese nur auf die reinen Miet- und Nebenkosten, oder auch auf Ausstattung?
    Meine Aufwendungen für Miete + NK betragen schon knapp über 1100 Euro im Jahr. Können da jetzt auch noch Drucker, Regel und Co hinzukommen, oder darf ich mit den beiden Bereichen zusammen die 1250 nicht überschreiten?


    Lieben Dank
    Sunny


    Die 1250€ als Höchstgrenze beziehen sich auf das Arbeitzzimmer (Strom, Wasser, Miete bzw. monatliche Raten) aber nicht auf die Arbeitsmittel. Einen Drucker, Büromaterial, usw. konntest du auch bisher immer problemlos absetzen.Ähnliches gilt für den Schreibtisch und die Regale, auch die setzt du ja als sofort absetzbare Arbeitsmittel immer ab.


    Ob du einen Archivraum, also z.B. deinen Kellerraum in dem du nur deine alten Schulsachen lagerst noch absetzen könntest oder nicht, weiss ich jedoch nicht.


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Marigor!
    Euch herzlichen Glückwunsch zur Versetzung!


    Ihr fang dann ja zum neuen Schuljahr an der neuen Schule an, oder? Wann habt ihr denn erfahren, dass euer Antrag durch ist bzw. abgelehnt wurde?
    Habt ihr zum ersten Mal einen Versetzungsantrag gestellt? Oder war das schon der zweite?


    LG


    Es war bei mir der zweite Antrag. Der Dezernent konnte mir schon zu Beginn des Jahres sagen, dass es geklappt hat. Auch eine Rückfrage beim Personalrat, den man auf jeden Fall bei Versetzungsgesuchen ansprechen sollte, bestätigte dieses. Die Schulleitung gab mir dann den Versetzungsbescheid irgendwann im Frühjahr. Bei mindestens einem anderen Kollegen war das auch so. Bei einem weiteren zog sich das etwas länger hin, der hat erst vor einem Monat den offiziellen Bescheid erhalten, wusste aber durch Gespräche mit der künftigen Schulleitung und dem Dezernenten schon länger Bescheid.


    Eine Nachfrage beim zuständigen Dezernenten und/oder Personalrat hilft auf jeden Fall, wenn du bisher noch nichts gehört hast.


    Gruß
    Peter

    Die PKV muss zwar mittlerweile jeden nehmen, aber eben nur im Basistarif. Dieser bietet Leistungen auf ähnlichem Niveau wie die GKV und kostet auch entsprechend viel. Alle anderen Tarife können und werden sie individuell regeln. Auf den Basistarif gibt es dann wohl noch deine 30%, die sind bei den normalen Tarifen nicht gedeckelt. Ob sich das rechnet oder nicht, musst du selbst entscheiden und verschiedene Angebote einholen.


    Wärest du als Ref schon in der PKV gewesen, hättest du diese doch eigentlich weiterlaufen lassen können, deshalb ist es eigentlich ungünstig, dass du nicht bereits dort versichert warst.


    Gruß
    Peter

    Bei mir wurde die Rückmeldung auf dem Dienstweg durchgeführt. Die Schule hat dafür ein Formular auf dem der Dienstantritt bescheinigt werden muss und dann an die BezReg weitergeleitet wird.


    Oliver ist doch nur interessant für dich, wenn du dich nach deiner Elternzeit Versetzen lassen willst, dazu ist die Frist wohl diesmal der 31.7. Ansonsten kannst du dich doch jetzt noch gar nicht zurückmelden, weil du gar nicht weisst, ob du nächstes Jahr im Sommer den Dienst wieder antritt.


    Gruß
    Peter

    SEIS hat bei uns im letzten Schuljahr stattgefunden. Es gab diverse Elternbriefe und eine Aufklärung der Schüler über die Thematik erfolgte zentral. Die Lehrer wurden über das geplante Vorgehen in einer Konferenz informiert.


    Danach durften alle über entsprechende "geheime" Zugangsdaten im Internet an entsprechender Stelle den Fragebogen auffüllen. Die Schüler jeweils im Klassenlehrerunterricht alle am selben Tag, die Lehrer und Eltern hatten dafür einige Wochen Zeit.


    Die Auswertung hat dann die Lehrerschaft an einem kollegiumsinternen Fortbildungstag durchgeführt. Als Vorarbeit hat unser didaktischer Leiter ein paar Statistiken zu den einzelnen Themenbereichen erstellt. Der KILF-Tag wurde von der großen Mehrheit der Anwesenden als völlig überflüssig erachtet, da wenig neues heraus kam, aber viel Zeit und Manpower für Allgemeinplätze vertrödelt wurde. Mittlerweile gibt es dann noch einzelne kleine Gruppen, die bestimmte Themenbereiche weiter beackern und Umsetzungen für unseren Schulalltag suchen.


    Meiner Meinung nach bringt das in dieser Art und Weise zu wenig. Eine externe Auswertung mit entsprechenden Ergebnissen und deren Umsetzung erscheint mir sinnvoller zu sein.


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Aktenklammer
    Der Schüler müsste eine Nachprüfung in Fächergruppe II machen. Hätte er den Ausgleich in Fächergruppe I nicht, müsste er die Nachprüfung in Fächergruppe I machen. Ohne Nachprüfung wäre er nicht versetzt.


    Das wäre eine Möglichkeit. Er kann aber auch die Nachprüfung im Fach der Fächergruppe I machen, damit die Note ausreichend erreichen, und mit dem dann immer noch vorhandenen Mangelhaft in Fächergruppe II ohne Probleme versetzt sein.


    Gruß
    Peter

    Für die Grundschulen mag es bei Konrektoren auch ohne entsprechende Fortbildung gehen.
    Bei weiterführenden Schulen zählen jedoch auch diese Stellen zur Schulleitung und dann muss auch das entsprechende Verfahren durchlaufen werden.


    Ausserdem gibt es ja noch das dazu passende Orientierungsseminar ;)

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch


    Manchmal kannst du Glück haben und in eine Schulung / eine Fortbildung rutschen. Aber zumindest in der BezReg Detmold wollen sie die (wenn ich es richtig verstanden habe) nicht mehr weiter anbieten.


    Ich dachte die Schulleitungsfortbildung/-ausbildung ist verpflichtend und wird vom Schulministerium so umgesetzt und zentral geregelt.


    http://www.schulleitung.schulm…llungsverfahren/index.htm


    oder sind deren Seiten nicht mehr aktuell?


    Gruß
    Peter

Werbung