Beiträge von Eugenia

    Sorry,


    du hast halt keine Lust auf den Abendkurs. Wahrscheinlich fehlt dir dann "Familienzeit" oder so etwas. Warum man gesundheitlich den Kurs nur morgens oder nachmittags, aber nicht abends anbieten kann, erschließt sich mir in keinster Weise.

    Ich kann das sehr gut nachvollziehen, warum der Abendkurs eine größere Belastung darstellt als ein Kurs am Vor- oder Nachmittag. Winterblume schreibt doch: "Aufgrund mehrerer chronischer Erkrankungen und der noch nicht weit zurückliegenden OP fühle ich mich gesundheitlich nicht dazu in der Lage, so spät abends zu arbeiten und bin enttäuscht über die nicht vorhandene Empathie mir gegenüber und den massiven Druck, der ausgeübt wird." Gerade bei Schmerzschüben ist am Ende des Tages oft einfach die Belastbarkeitsgrenze deutlich überschritten, dann noch bis 22:45 Uhr unterwegs zu sein zehrt zusätzlich an den Kräften. Morgens oder nachmittags hat man oft noch mehr Energie - das einfach "umzuschichten" nach dem Motto "Dann ruh dich eben vormittags aus, damit du spät abends fit bist" versteht der Körper leider häufig in einer gesundheitlichen Ausnahmesituation nicht.


    Gerade dafür gibt es den Status der Schwerbehinderung, das hat überhaupt nichts mit "keine Lust" zu tun. Ich würde die Schwerbehindertenvertretung kontaktieren und mich beraten lassen, zusammen mit dieser ein Gespräch mit der Vorgesetzten suchen und dieses auch protokollieren lassen. Auch der Personalrat sollte dich da unterstützen. Vielleicht kann dein Arzt kurz bestätigen, dass die Belastung am späten Abend gerade gesundheitlich nicht vertretbar ist. Deine Diagnose geht die Vorgesetzte nach wie vor nichts an. Fand denn ein Eingliederungsgespräch nach der OP statt? Du bist ja offenkundig dadurch zusätzlich beeinträchtigt.

    Ich empfinde dieses kurzfristige Genderverbot im Abitur und die ganze Diskussion darum, ob das die Prüflinge jetzt überfordert, als realitätsfremd und aktionistisch. Ich habe in den letzten Jahren genau einen Schüler gehabt, der in einer schriftlichen Arbeit gegendert hat. Dass jetzt eine große "Umgewöhnung" oder Irritation der Prüflinge durch die neue Regelung erfolgt, ist aus meiner Sicht einfach unrealistisch.

    Bei uns klappt das schon aufgrund der Busverbindungen nicht. Ein Großteil der Schüler kommt aus dem Umland und ist auf Busse angewiesen, die Busgesellschaften richten sich dabei nicht nach einer Schule, die ein Gleitzeitmodell einführt, sondern nach dem gesamten Kreis einschließlich aller Schulen und der Bus- / Zuganschlüsse für die Weiterfahrt anderer Fahrgäste. Einfach mal später kommen, ist da für viele gar nicht drin, weil kein Bus fährt.

    PS: Ich glaube, diese Teilhabegespräche müssen auch bei jedem größeren Stundenplanwechsel erneut geführt werden. Zumindest ist das bei meinem Mann so, der einmal im Schuljahr ein Gespräch mit seiner SL führt (zusammen mit dem Schwerbehindertenbeauftragten).

    Hattest du beim Teilhabegespräch den Schwerbehindertenbeauftragten mit dabei? Das ist nämlich eigentlich dein Recht und ich würde das auch in Anspruch nehmen, da die SL oft naturgemäß versucht, die Bestimmungen so weit es geht für sich auszulegen. Zum Passus: "Leider ist das in NRW nicht festgelegt, da muss auch mit GdB Klassenleitung gemacht werden - wenn es denn die Umstände der betroffenen Lehrerin erlauben... das ist ja alles so schwammig ausgedrückt.": Die Umstände, die dir es gerade nicht erlauben bzw. die es für dich zu einer großen Belastung machen, wieder eine Klassenleitung zu übernehmen, würde ich dann in dem Gespräch darlegen und vorher mit dem Schwerbehindertenbeauftragten besprechen, damit du Unterstützung hast.


    Die Tatsache, dass du eine Schwerbehinderung anerkannt bekommen hast, soll ja gerade dich davon entlasten, dich dauernd wieder neu vor der SL zu rechtfertigen und immer wieder neu auszuhandeln, welche Entlastung du bekommst. Deshalb solltest du dich auch genau mit den rechtlichen Bestimmungen (s. die Beiträge weiter oben) auskennen. Dass die SL sonst immer wieder mit "können Sie nicht doch..." kommt, ist aus deren Sicht nachvollziehbar, aber setzt dich wieder unter Druck, was nicht der Sinn der Sache ist.

    Ich mache in der Regel eine Kombination, z.B. Buchung über die Bahn mit Unterkunft, Fahrt, Tickets für den ÖPNV und evtl. einer Stadtführung, der Rest selbst organisiert. Oder Buchung über die Jugendherberge, Programmbausteine von dort organisieren lassen. Bei Buchungen über einen Anbieter würde ich unbedingt darauf achten, dass die Unterkunft vorher genannt wird und man sich über deren Qualität informieren kann - wir sind da schon einmal böse bei einer London-Fahrt eingegangen.

    Ich würde auf jeden Fall in Kooperation mit deinem Arzt einen Grad der Behinderung beantragen, denn bestimmte Hilfen zum Nachteilsausgleich gibt es auch schon teilweise unter dem Grad von 50 (= Schwerbehinderung). Außerdem könntest du ab einem GdB von 30 eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen. Dann gibt es zwar keine Stundenermäßigung, aber vieles Andere. Für beides braucht man keinen Amtsarzt, sondern nur einen kompetenten behandelnden Arzt. Beratung von der Schwerbehindertenvertretung würde ich auch empfehlen.

    So etwas Ähnliches hatten wir hier (Hessen) bei unserer letzten Fahrt. Kollege A erhält nur 50% der Erstattung, Kollege B den vollen Satz. Nach Widerspruch wurde Kollege A auch auf 100% hochgesetzt. Einspruch würde ich auf jeden Fall einlegen.

    Hier ist alles tief verschneit und vereist, einschließlich des Autos, das ich heute früh gar nicht freigeräumt und gestartet bekommen habe. Ein Kollege hat mich dann aufgesammelt und mitgenommen, weil wir in die Schule mussten - wo dann sage und schreibe 5 Schüler vor mir saßen. Der Rest war daran gescheitert, dass die Busse nicht fuhren, oder sie waren von den Eltern zu Hause gelassen worden. Aber Hauptsache Präsenzunterricht ... Die angeblich freigeräumten Verkehrswege haben wir auf der Fahrt vergeblich gesucht, es hingen auch einige Fahrzeuge noch von gestern im Straßengraben. Der Pausenhof war ebenfalls stark vereist und weitgehend gesperrt.

    In Nds. kann man indirekt über das schulische Medienbildungskonzept Einfluss nehmen. Ohne das bekommt der ST nämlich keine Gelder. Und ehrlicherweise wird sich auch kein ST hinstellen und sagen wir kaufen etwas was die Schulen nicht wollen. Das Problem ist oft eher, dass die Schulen sich nicht vernünftig einbringen bzw. selber keine gemeinsame Stellungsname hinbekommen.

    Vorgehensweise bei unserem Schulträger: Schulen artikulieren genau, was sie wollen. Schulträger ignoriert es und kauft das billigste System, das auf dem Markt ist. Gemeinsame Stellungnahmen der Schulen sind erfolglos. Dass es ums Geld geht, wurde uns auch genau so gesagt. Selbst die Apps, die auf den Dienstgeräten zur Verfügung gestellt wurden, sind streng nach Kostengesichtspunkten vom Schulträger ausgewählt - was eben Beamte beim Kreis so meinen, das Schulen brauchen könnten... Installation zusätzlicher Apps wird in der Regel abgeblockt. Man kann Eingaben machen mit ausführlicher Begründung, warum eine App (selbst eine kostenlose) sinnvoll und wichtig wäre - Schulträger stellt sich in der Regel tot oder erklärt, das hätte keinen Mehrwert...

    Normalerweise wäre hier in Hessen die Schulleitung verpflichtet, ab einer bestimmten Zahl an Fehltagen ein Gespräch anzubieten, um zu klären, ob die Fehlzeiten mit beruflichen Faktoren zusammenhängen und ob es Maßnahmen geben könnte, die dem Kollegen bei der Wiedereingliederung in den normalen Arbeitsbetrieb helfen. Sofort von Seiten der Schulleitung der übergeordneten Behörde gegenüber den Verdacht auf teilweise Dienstunfähigkeit zu äußern, wäre rechtlich nicht haltbar. Ebenso wenig gleich einen Besuch beim Amtsarzt anzuordnen, auch hier gibt es zu Recht deutliche Hürden.


    Wenn der Kollege "nicht mehr als eine Woche am Stück" fehlt, aber länger als 3 Tage, müsste er ohnehin eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, das kann man nicht selbst entschuldigen. Vielleicht liegt auch eine chronische Erkrankung vor und die Schulleitung ist informiert, nur die Kollegen nicht - müssen sie auch nicht, das unterliegt der Schweigepflicht. Dafür, dass Unterricht ausfällt und nicht vertreten wird, kann der fehlende Kollege auch nichts, wenn er krank ist - das ist Sache der Schulleitung / des Vertretungsplaners. Wenn es keine Vertretungskräfte gibt und deshalb der Unterricht ausfällt, sollte das den Eltern auch genau so kommuniziert werden. Wer krank ist, muss keine Vertretungsaufträge erstellen. Die Aussage der Teilzeitkollegen, "wie es sein kann, dass sie wegen familiärer Belastungen reduzieren und auf einen großen Teil des Geldes verzichten, wenn man offensichtlich auch einfach Vollzeit arbeiten könnte und sich dann einfach immer krankmeldet", ist schlicht eine Unterstellung ohne Beweise, gegen die ich mich immer verwehre, wenn ich so etwas mitbekomme.

    Das kommt auf die individuelle Ausprägung des Autismus an, die bei jedem Autisten anders ist. Es gibt den Spruch "Kennst du einen Autisten, kennst du einen Autisten", der das ganz gut zusammenfasst :)


    Wir haben am Gymnasium mehrere Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung, das geht von Kindern, die gar nicht viel auffallen würden, wenn man nicht wüsste, dass sie Autisten sind, bis zu Kindern, die ohne Integrationshilfe nicht bei uns beschulbar wären. Vom Intelligenzlevel ist im Autismus Spektrum auch alles dabei - von hoch intelligenten bis hochbegabten Kindern bis zu Kindern, die starke Lernbeeinträchtigungen haben (letztere "landen" aber bisher nicht bei uns).


    Ich hatte schon Autisten, mit denen eine direkte Kommunikation äußerst schwierig war, die aber fachlich in schriftlichen Arbeiten hervorragende Leistungen erbrachten, während andere (bis auf Probleme beim direkten Blickkontakt) völlig frei kommunizierten. Ohne Fachleute, die die spezifischen Bedürfnisse des einzelnen Autisten diagnostizieren, geht es eigentlich nicht.

    Die Motivation zu selbst gesteuertem, kontinuierlichem Arbeiten hält sich bei meinen 12ern und 13ern stark in Grenzen. Ich fände das als Geisteswissenschaftlerin mit textlastigen und sehr kommunikativen Fächern auch schwierig - da muss man die Texte ausführlich besprechen und vor allem immer mehr (leider) das grundlegende Textverständnis klären. Ob die eigene Erörterung und Textanalyse ausreichend ist, können Schüler auch in der Oberstufe oft sehr schwer einschätzen.

    Das ist in dem Zusammenhang Dein grösstes Problem.

    Um es mit Spokes Worten zu sagen: Faszinierend

    Nein, das ist in dem Zusammenhang nicht mein größtes Problem. Aber es ist durchaus ein Problem, wenn eine Fahrt ausfällt, weil der Lehrer erkrankt. Dass ich nicht wild darauf bin, Corona zu bekommen, versteht sich von selbst. Und dass Eltern nach wie vor verantwortungslos ihre stark erkälteten Kinder in die Schule schicken, ist offenbar ein Dauerproblem.

    Übrigens habe ich selbst diese Woche wieder eine Maske aufgesetzt, weil eine meiner Klassen gerade von einem Austausch zurückgekommen ist, und zwar mit 10 Kindern mit Corona-Infektion krank zu Hause und mehreren der Anwesenden teils mit deutlichen Erkältungssymptomen vor mir sitzend. Da ich nächste Woche mit meiner Klasse auf Klassenfahrt fahre, möchte ich mich nicht auf den letzten Drücker noch anstecken, sonst fällt die Fahrt nämlich flach.

    Das Ganze driftet ja offenbar wieder in die altbekannte Maskendiskussion ab, die aus meiner Sicht völlig unnötig ist. Wer Maske tragen möchte (weil er z.B. keine "robuste Gesundheit" oder kranke Angehörige zu betreuen hat oder sich einfach rücksichtsvoll verhält, weil er sich genötigt fühlt, trotz Krankheitssymptomen zur Arbeit oder in die Schule zu gehen), der tut das, wer das nicht möchte, lässt es. Warum sich einige immer noch daran "hochziehen", kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen. Übrigens sagt auch Drosten nicht, dass er "nichts mehr von Masken hält", er spricht von Menschen mit "robuster" Gesundheit oder prinzipiell "gesunden" Menschen, für die Corona keine außergewöhnliche Gefahr mehr darstelle.

    Ich weiß nicht, aus welchem Bundesland du bist, aber zumindest für NRW kann ich mir das nicht vorstellen, da die Gymnasien nach der Erprobungsstufe alles aussortieren, was nicht ansatzweise in deren Schema passt und Schüler mit Förderbedarf (abseits von KM o.ä.) sind auch eher eine Seltenheit.


    Wir als Gesamtschule haben übrigens aktuell soviel fest zugewiesene Förderschullehrer: 0

    Ich unterrichte in Hessen. Und auch wenn man das sich nicht vorstellen kann - es ist immer mehr Realität. Natürlich nicht flächendeckend, aber mit zunehmender Tendenz. "Aussortieren", wie du es nennst, können wir entgegen der gängigen Vorurteile nicht ohne Weiteres. Abgesehen davon wächst auch die Zahl der beratungsresistenten Eltern, die ihre Kinder auf Biegen und Brechen auf dem Gymnasium halten wollen, selbst wenn es aufgrund der Leistungen oder der Schulbiographie keinen Sinn macht. In den letzten beiden Anfangsjahrgängen wurde von oben darauf bestanden, die Klassen bis zur äußersten Schmerzgrenze anzufüllen. Das heißt mehrere Klassen im Jahrgang mit über 30 Kindern, darunter, wie gesagt, Geflüchtete, die Analphabeten sind, Kinder mit deutlich auffälligem Sozialverhalten, Kinder mit individuellem Förderbedarf (in der Regel KM, Sehen / Hören, ES). Gut 1/3 der Kinder nicht für das Gymnasium empfohlen. Die abgebenden Grundschulen signalisieren, dass sie massiv überlastet sind und die Probleme nicht mehr stemmen können.

    Wir haben nach meinem Wissensstand Schüler mit Förderschwerpunkt Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung und emotional-soziale Entwicklung. Bei den ersten drei Förderschwerpunkten ist das Modell kein Problem und reicht in der Regel auch - bei emotional-sozialen Problemen ist es oft sehr schwierig.

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