Beiträge von wossen

    Nuja, klar, wenn Du Dich schon über so eine etwas erhöhte Stufenlaufzeit mokierst (die zudem sachlich durch die Relation zu Lehrkräften mit 2. Stex begründet ist), wie würde das dann erst aussehen, wenn Du Dich über die Beschäftigungskonditionen von verbeamten Lehrkräften informieren solltest?

    Nuja, wenn Du ein 2. Staatsexamen schon hättest, würden Dir die 6 Monate als Vertretungskraft (vor dem Ref.) noch nicht mal anerkannt werden, von Deinen sonstigen Tätigkeiten ganz zu schweigen...

    Man muss ja schon auch ein wenig gucken, dass (Tarif-)Beschäftigte mit dem Standardweg nicht unverhältnismäßig benachteiligt werden (die fangen allesamt und komplett mit Erfahrungsstufe 1 nach dem erfolgreichen Referendariat an, lediglich das Ref. wird auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 mit 6 Monaten angerechnet)

    Bei den Eigenangaben müsste man natürlich noch beachten, dass man selbst nicht gesteht, Datenschutzverstöße mit dem privaten Gerät zu begehen.

    In den (länderspezifischen) Datenschutzverordnungen stehen teilweise völlig unpraktikable Dinge drin, aber....

    Ist ein Dienstgerät vorhanden (und jeder hat prinzipiell Zugang zu einem Dienstgerät - und sei es der einzige PC im Lehrerzimmer), ist es vor diesem Hintergrund in der Tat schwierig zu argumentieren...

    americandream: Hab ich doch geschrieben, Du wirst im Falle einer Tariflerkarriere in Höhe Deines Bruttogehaltes im Ref. (das ist ja nicht so dolle) in der Rentenversicherung nachversichert.

    Tom 123: Na, weiß ich nicht, ob man in der Situation einen Kredit bekommt....(wenn man als Sicherheit hat, dass man irgendwann vielleicht mal gut verdienen wird) - übrigens sind auch für ein Zimmer/WG 800€ incl. Nebenkosten nicht unrealistisch (man ist ja auch nicht flexibel hinsichtlich Zeitpunkt/Lage)

    Der Regelfall war immer schon, dass man familiäre Unterstützung hatte....(die musste nicht unbedingt monetär sein, sondern Arbeitsleistung, Abstellplatz für Sachen - oder so...)

    Einen Bürgergeldanspruch dürftest du als Alleinstehende nicht haben (eigentlich auch kein Wohngeld, das ist aber regional unterschiedlich)

    Für die Rente wird dein Bruttoeinkommen herangezogen (also resultiert aus dem ref. nur ein sehr geringer Rentenanspruch), im Falle einer Verbeamtung würden die Refjahre aber als volle Dienstjahre angerechnet (also wird das so behandelt. als ob Du in der Refzeit wie im letzten Dienstjahr verdient hättest).

    Also: Wenn du später als Tarifbeschäftigter arbeiten solltest, wäre es quasi fast Rentenausfallzeit, im Falle einer Verbeamtung würde das ref. voll angerechnet werden mit der Basis Deines Endverdienstes.

    Seph: 800€ Wohnkosten incl. Nebenkosten sind ein absolut realistischer Wert bei Neuvermietung (muss man in vielen Gegenden erstmal bekommen)

    Die Versicherungspflichtgrenze in der GKV liegt dieses Jahr bei 66 600€, da bist Du mit E13/5 drüber.

    Wenn Du Vollzeit arbeiten würdest, wärest Du mit E13/5 freiwillig in der GKV versichert....(bei PKV ist Sachlage natürlich wie bei Beamten)

    Hm, die 32cent müssten dann noch versteuert werden - und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte müssten darauf dann auch noch Sozialabgaben bezahlen? (Arbeitgeber+ Arbeitnehmeranteil? - ist eine Frage?)

    Dann würden bei einer vollen TB-Stelle mit (ledig), dann ja schätzungsweise nur noch ca. 10 Cent netto übrigbleiben? (macht es einen Unterschied, ob man freiwillig in der GKV versichert ist, wie ab ca. E13/5 verpflichtend oder 'regulär' in der GKV?). Bei Beamten in der PKV dann vll. 22-25 cent, würden ja nur Steuern wegfallen.

    Oder?

    Der Arbeitsort ist für den Familienzuschlag in NRW nicht von Bedeutung. Es zählt der Wohnort des Beamten. Also Arbeitsort Duisburg und Wohnort Düsseldorf und du bekommst bei der Familienzulage die Stufe 6, obwohl Duisburg Stufe 3 hat.

    Interessanterweise werden hierdurch unerwünschte allgemeine Effekte geschaffen (Verdrängung von ökonomisch nicht so starken Menschen aus Düsseldorf; Duisburg hat sicherlich ein Interesse auch an einer einkommensstarken Bevölkerung).

    Nebenbei gesagt, haben übrigens viele Beamte sicherlich auch (abbezahltes oder ererbtes) Wohneigentum (aber Vermögen spielt ja aus rechtlichen Gründen keine Rolle, wie eigentlich auch die Erwerbseinnahmen des Ehepartners). Der Erwerb von Wohneigentum (und damit Vermögensaufbau) wird sicherlich auch durch die Zulagen gefördert - auch dies zu Lasten der nicht mit diesem Status privilegierten Bevölkerung.

    Die althergebrachten Grundsätze des Beamtentums gehen halt von einer Alleinverdienerrolle des Beamten aus, sie müssten eigentlich dringend modifiziert werden (dazu gibt es aber keinerlei politischen Ansatz, die erscheinen wie Naturgesetze)

    Vorsicht!

    Erstmal muss eine Autismusdiagnose auch anerkannt sein/werden. Die Qualität der Diagnostik variiert sehr stark. Von wem wurde die Diagnostik (bzw. der Verdacht) erstellt? (Facharzt?). In der Sonderpädagogik ist die Qualität der (flutartigen) Diagnosestellungen ein großes Thema.

    Zudem sind die Übergänge zwischen AD(H)S und Autismus fließend (vor allem, wenn die körperliche Hyperaktivität nicht stark ausgeprägt ist). Sehr stutzig macht allein schon, dass Du ein 1. Staatsexamen offensichtlich ohne jede Diagnostik/Therapie/Nachteilsausgleich erwerben konntest.

    Natürlich ist es kein Auschlusskriterium für das Ref. wenn man diagnostizierter Autist ist (allerdings kann man sicher keiner Person, die sich auch nur halbwegs deutlich im Autismusspektrum befindet, empfehlen, den Lehrerberuf zu ergreifen - bei ADHS sähe das anders aus). Ich würde aber in der Tat erstmal abwarten (du schreibst ja auch von 'Verdacht').....

    Die Vielzitierte "Wirkungsgleichheit" ist doch nur ein ideologischer und irreführender Kampfbegriff der (auch gewerkschaftlichen) Beamtenlobby.

    Jeder € mehr bedeutet z.B. für einen Beamten bis zu 71% mehr Pension - lebenslang (und netto bleibt bei Gehaltssteigerungen im aktiven Dienst auch mehr übrig)

    Bei einer Sonderzahlung bedeutet die 'wirkungsgleiche Übertragung' übrigens z.B. von 3000€ dann 70% für Pensionäre (siehe TvöD), für ehemalige Beschäftigte der öD nix...

    Sonderzahlungen für Pensionäre sind nicht Gegenstand von Tarifverhandlungen - können deshalb auch in keinem Forderungskatalog enthalten sein (auch nicht implizit - im Gegensatz zur üblichen - und vertretbaren - Übertragungsforderung auf Beamte hat sie durch die explizite Erwähnung von 'Pensionären' diesmal die klare Stoßrichtung der Forderung einer 'Extraleistung' für Pensionäre, welche Tarifbeschäftigten in Rente nicht zustehen würde).

    Zudem erhöhen sie das Gesamtkostenvolumen für für die Arbeitgeberseite, welches von der TdL ja öffentlichkeitswirksam berechnet wurde (wobei der Großteil des Gesamtvolumens auf Beamte/Pensionäre entfällt)

    Ist doch neu, dass die Übertragung der TVL-Ergebnisse in den Forderungen explizit von Verdi auch auf die Pensionsempfänger gefordert wird? (bislang immer nur Beamte)

    Das ist in der laufenden Tarifrunde besonders relevant, da eine Sonderzahlung zu erwarten ist (die dann auch Pensionäre bekommen sollen). Empfänger von Renten (daher ehemalige Tarifbeschäftigte) werden natürlich leer ausgehen (da gibt es keinerlei Forderung, denkbar wäre etwa VBL-Empfängerkreis in Rente, sicherlich wäre eine komplizierte Rechtskonstruktion erforderlich).

    Die Übertragung der Sonderzahlung auf Pensionäre soll also von den streikenden Tarifbeschäftigten erkämpft werden (klar, dass das formal nicht Gegenstand des Tarifvertrages sein kann - aber warum nimmt man das in den Forderungskatalog erst auf?)

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