Beiträge von wossen

    Schwierig ist dies übrigens bei tarifbeschäftigten Kollegen, sie sind 'Beschäftigte/r' (auch wenn sie auf einer mit A 15 besoldeten Stelle sitzen)


    Dieser ganzen LiA-Kram und ähnliches scheint mir nur ein rechtlich nicht gedeckter Notbehelf zu sein (zumal bei LiA Verwechslungsgefahr mit 'in Ausbildung' besteht - und es 'Angestellte' ja gar nicht mehr juristisch gibt).


    'Beschäftigter' umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten mit ganz unterschiedlichen Qualifikationsniveaus (natürlich auch völlig jenseits der unterrichtlichen Tätigkeit)


    Ps. In Bayern ist dies geregelt mit z.B. StR i.BV. (soll 'in Beschäftigtenverhältnis' heißen - kann man natürlich verwechseln mit 'Berufsvorbereitung'). Wie schauts in anderen Bundesländern aus?-Ohne verbindliche Regelung von ministerieller Seite dürfte formal nur 'Beschäftigte-/r' zulässig sein, eigentlich gar nicht gehen dürfte eigentlich alles mit 'Angestellte', da es Angestellte rechtlich nicht mehr gibt).


    In vielen Bundesländern ist auch überhaupt die Bezeichnung oder Benennung eines tarifbeschäftigten Kollegen (auch mündlich oder gegenüber den Schülern) als 'Lehrer' problematisch, da eine Verwechslungsgefahr mit der Amtsbezeichnung 'Lehrer' im GS- und Sek. I-Bereich besteht. Ähnliches gilt in etlichen Bundesländern für den Begriff 'Sonderpädagoge'.


    Die unberechtigte Verwendung' vom Amtsbezeichnungen ist übrigens strafbar. Wer absolut auf Nummer sicher gehen will, spricht bei den nicht mit einem Amt versehenen Kollegen nur von 'Beschäftigten'. Natürlich schwer durchzuhalten gegenüber SuS und Eltern - nein Kollege S ist kein Lehrer, sondern ein Beschäftigter, der euch unterrichtet (da Lehrer auch Amtsbezeichnung ist - und im System öffentliche Schule sicher Verwechslungsgefahr mit Amtsbezeichnung besteht - außerhalb der Schule kann sich freilich jeden Lehrer nennen)

    Vielleicht sollte man auch erst einmal klären, was man unter Privatschulen versteht.


    Ich habe von 'echten' Privatschulen geschrieben - als Definition könnte man sehen, dass dort keine Beschäftigung im Beamtenverhältnis (auch nicht Kirchenbeamter) möglich ist.


    Alles andere sind ja quasi Mischformen

    Dann verlink mal Stellenausschreibungen....


    Warum stellen Privatschulen denn dann dort ihr Licht unter den Scheffel? (und schreiben dann bestenfalls: Bezahlung angelehnt an TVL oder ähnliches....)


    Bei besseren Konditionen als im Staatsdienst würde es ganz sicher auch massiven Ärger mit den (Teil-)kosten erstattenden staatlichen Behörden geben, denen dann Personal abgeworben werden würde.

    dotmpd schreibt:

    Zitat

    Es gibt auch Privatschulen, da geht man als Angestellter mit ein paar Euro pro Monat netto mehr nach Hause als ein vergleichbarer Beamter.


    Bezweifel ich sehr stark, dass es die in Deutschland gibt - vielleicht vereinzelt in den Metropolen für Schulleiter an Privatschulen (die zugleich quasi auch noch Geschäftsführer sind)

    Gymnasien sind in aller Regel größer - zudem verfügen sie über etliche A15er und A14 Stellen.


    Man muss sich einfach klar machen, dass 'A13 für alle' nicht Gleichstellung bedeutet, nur die Sekundarstufe II-Lehrer sind im höheren Dienst (Sek I-Lehrer, Grundschullehrer und Sopäs nicht). Das gilt auch für Bachelor/Master-Absolventen.


    Es bleibt übrigens immer noch das Problem, dass das Gros der Lehrergruppen (außer Sopäs und Sek. II) ein 6-semestiges Studium absolviert haben (vergleichbar mit FH-Abschluss) und ihre neue Einstufung im Gesamtgefüge des ÖD von daher schon privilegiert ist


    Mit A13 für alle taten sich die Landesregierung schon nicht nur aus Sparsamkeitsgründen so schwer, sondern es gibt auch schon aus dem Beamtenrecht herrührende systematische Hindernisse (Zugang zum höheren Dienst wird vermutlich die nächste Gewerkschaftsforderung)

    Link von Pepe:

    Zitat

    Rund 19 Prozent gaben an, sie wollten so lange bleiben, bis sich «eine bessere Möglichkeit bietet». Weitere 6 Prozent planen, aus ihrer Schule «so schnell wie möglich» auszusteigen.

    https://www.zeit.de/news/2023-…fls_0gqXW9-dI0AAAGIv9po2Q


    Nuja, aber immer, um im System zu bleiben (zu einem nicht geringem Anteil sicherlich, um weiter aufzusteigen).


    Also, ich habe noch von keinem Schulleiter gehört, der aus dem System ausgestiegen ist (außer Frühpensionierung, andere Position im Schuldienst oder Krankheit): So außerhalb des Systems scheinen die nicht so nachgefragt zu sein, jedenfalls für gleichwertig attraktive Tätigkeiten...


    Das hier ist aber ein sehr niedriger Wert (welche die Studie insgesamt in Frage stellt):


    {quote]Verwaltungsaufgaben beanspruchten einen «signifikanten Anteil» (29 Prozent) der Arbeitszeit von Schulleitern, sagte Bildungswissenschaftler Pierre Tulowitzki, einer der Studienautoren,"[/quote]


    Das der Schulleiterjob ungemein belastend sein kann, ist vollkommen klar - ich glaube aber, die Bezahlung ist (zumindest im Beamtenbereich) eine eher untergeordnete Problematik.

    Nuja es gibt ja gewisse Hürden, bevor man sich überhaupt bewirbt bzw. bewerben kann (z.B. Fortbildungen für potentielle Führungskräfte).


    Irgendjemand (auf Fingerzeig) zum Schulleiter zu machen, weil es niemanden sonst gibt, ist sicherlich nicht ratsam, da ist eine temporäre Vakanz ratsamer. Die Frage ist auch, ob es im Grundschulbereich nicht auch primär (sehr) kleine Grundschulen in nicht sonderlich attraktiv erscheinenden Gegenden betrifft. In großen Kollegien findet sich schon jemand, der geeignet und willig ist (siehe Gymnasialbereich), in kleinen Kollegien ist das halt schwieriger (und für Externe erscheint eine Bewerbung nicht unbedingt attraktiv)


    Sehe übrigens selbst das Problem als nicht so drängend an - man darf nicht vergessen, dass es auch eine Menge an Grundschulen gibt (das ist wie beim Lehrermangel - wenn man von 1000 fehlenden Lehrkräften oder so z.B. spricht, dann ist es auf die Einzelschule runtergerechnet eine weniger imposante Zahl)


    @Elphaba: Erstmal verliert man durch jede Beförderung als Tarifbeschäftigter eine Erfahrungsstufe und Stufenlaufzeit fängt bei 0 an. Der Garantiebetrag von 180€ brutto muss häufig angewendet werden, durch Beförderung kann auch insgesamt mittelfristig ein Einkommensverlust entstehen (man beachte auch die niedrigere Sonderzahlung ab TVL 14). Spiel das mal selbst am Rechner durch - nicht vergessen darf man auch, dass der Gehaltszuwachs durch die Pensionsregelung (71% vom letzten Netto) beim Beamten lebenslang wirkt, währenddessen Beförderungen bei Tarifbeschäftigten (basierend auf Durchschnittsgehalt in der Berufslaufbahn) rentenmäßig kaum wirksam sind.

    Indirekt hat der (Mit-) Verantwortung für Hunderte (Tausende) von Lehrern und Tausende von Schülern....


    Er ist ja nicht umsonst den Schulleitern und Schulen quasi vorgesetzt...(das muss sich besoldungsmäßig ja auch irgendwie abbilden). Häufiger ist das ja quasi auch eine Aufstiegsposition für Schulleiter.

    Nuja, die offenen Schulleiterstellen rühren ja auch daher, dass keine ADÄQUATEN Bewerber zur Verfügung stehen.


    Man darf ja nicht vergessen, dass die Auswahl von ungeeigneten Bewerbern fatale Folgen haben kann und kaum rückgängig gemacht werden kann. Da kann man ein 'Zögern' der Schulbehörden bei der Auswahl gut nachvollziehen.


    Spielt natürlich auch eine Rolle, dass A13 schon ganz auskömmlich ist und auch die weitgehende Feminisierung des Lehrerberufs. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte ist zudem 'Karriere' finanziell völlig uninteressant.


    Man kann jetzt aber auch Grundschulleitern schlecht per se A16 geben, da fehlt einfach die Relation zur Besoldung anderer Führungspositionen im öffentlichen Dienst (jenseits des Schuldienstes).

    Okay, dann geh mal klagen... (natürlich ist Arbeitszeit ein klassischer Gegenstand von Tarifverhandlungen - und die Tarifpartner haben sich halt drauf geeinigt, dass im Lehrerbereich die Bestimmungen für Beamten übernommen werden auf Tarifbeschäftigte)


    Zitat
    Nach § 44 Nr. 2 TV-L sind Beschäftigte als Lehrkräfte an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen von den arbeitszeitrechtlichen Regelungen der § 6 bis 10 TV-L ausgenommen. Für sie gelten die Bestimmungen für die entsprechenden Beamtinnen und Beamten. Sind entsprechende Beamtinnen und Beamte nicht vorhanden, so ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag zu regeln (z.B. nach Nr. 2 dieses Erlasses).
    Die arbeitszeitrechtlichen „Bestimmungen” der entsprechenden Beamtinnen und Beamten umfassen alle einschlägigen abstrakten Regelungen für beamtete Lehrkräfte. Für die nach dem TV-L beschäftigten Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen gelten somit regelmäßig die Bestimmungen der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr).

    Versetzungsregelungen und Freigaberegelungen sind in den Bundesländern quasi (wirkungsgleich) identisch im Beamten- und TB-Bereich; identische Arbeitszeitregelung ist im Lehrerbereich im TVL festgeschrieben (Verweis auf Beamtenregelungen).


    Na, dann jetzt zu den "diversen Regelungen"....

    Das ist richtig, würde ich aber niemandem empfehlen.

    Ein Rentenpunkt kostet gegenwärtig 8024,41€, dafür gibt es 36.04€ Rente im Monat (und nachträglich so einen Zahlung leisten zu dürfen, ist ein reglementiertes Privileg)

    https://www.finanztip.de/geset…rung/rentenpunkte-kaufen/


    Tja, mit der Verbeamtungsurkunde werden einem Ansprüche im sechsstelligen Bereich (durchaus auch im Höheren) gegenüber einer Versicherung in der DRV überreicht (zusätzlich zum höheren Nettogehalt) - aus der Perspektive stellt sich die titelgebende Frage eigentlich gar nicht

    Ja.


    Es besteht dazu noch die Möglichkeit, nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis Rentenpunkte nachzukaufen (dies ist ansonsten recht reglementiert). Dazu könnte man ja einen Teil seiner Ersparnisse aus dem netto-Gehaltsvorteil verwenden.


    Angesichts der schleichenden Abschaffung der VBL (die sich trotz Inflation nur um 1% pro Jahr erhöht, zudem noch teilweise sozialversicherungsabgabenpflichtig ist) würde ich die nicht vorhandene Möglichkeit, sich dort nachzuversichern, nicht als Nachteil werten.


    Mit Altersgeld stände man ohnehin immer weitaus besser da, als wenn man die ganze Zeit Tarifbeschäftigter gewesen wäre.

    Seph: Nuja, es bedurfte schon einer Reihe 'historischer Rentenreformen' (nicht so freudlich formuliert: Kürzungen), bis die Pensionskürzung von 75% auf 71,75% des letzten Bruttogahalts möglich war...(von wirkungsgleicher Übertragung kann da übrigens kaum die Rede sein).In Berlin werden die Beamten zur Zeit übrigens immer noch mit 65 regulär pensioniert.


    Dann nenne mir doch mal eine Altersversorgungsform die besser geschützt ist...

    Nee, Honorare der VHS sind m.W nicht abführungspflichtig, zumindest für Dozententätigkeiten.


    Eine Grundidee der (Teil-)Abführungspflicht ist übrigens, dass die Nebentätigkeit in einem Zusammenhang mit dem Amt steht, dass man bekleidet (ein Bürgermeister ist z.B quasi qua Amt in x-Gremien und Beiräten tätig, für die er Entgelt erhält - diese muss er dann größtenteils abführen. Dies dient auch seiner Unabhängigkeit - würde ja komischen Eindruck machen, wenn er die Stadtwerke z.B. im Beirat oder so kontrollieren soll, gleichzeitig aber auch persönlich erhebliche Bezüge von denen erhalten würde).


    Tagegelder und Pauschalbeträge von verbeamteten/tarifbeschäftigten Lehrern aus Stadtratstätigkeiten aber z.B. (da kommt durchaus einiges zusammen) sind z.B. nicht von Abführungen betroffen.

    Rechtlich ist die Pension wie keine andere Altersversorgungsform geschützt (man sieht es ja auch mit der Besoldung, aktuelle Diskussion mit 'Amtsangemessenheit')


    Ich sehe da eigentlich keinerlei politische Bestrebungen, da am Versorgungsniveau irgendetwas zu ändern - Kosten werden halt aus Einnahmen des Staates finanziert, ggfs. werden diese einfach erhöht (und in anderen Bereichen Einsparungen vorgenommen).

    Vom Handlungsspielraum her, ist die Schulleitertätigkeit (bei allen Unterschieden) sicherlich eher mit einem Filialleiter als mit einem CEO vergleichbar - man schaue sich nur einmal die ganzen Hierarchieebenen oberhalb einer Schulleitung an (und den sehr detailliert ausgearbeiteten Rahmen, in dem sich ein Schulleiter bewegen muss)

    Bei verbeamteten Führungspositionen im öffentlichen Dienst muss man ja immer bedenken, dass dies lebenslange Positionen sind - Gehaltszahlung bis 67 und Position praktisch immer das ganze Arbeitsleben gesichert, danach dann halt i.d.R. über 70% vom letzten Brutto (quasi ohne eigenen finanziellen Beitrag).


    Das sind schon Konditionen, die anders sind als in der freien Wirtschaft - übertragen wäre ein Schulleiter übrigens vll. ein Filialleiter (der halt sicher sein kann, dass seine Filiale nie geschlossen werden kann und er nie abgelöst oder entlassen werden kann - und wenn doch, dann immer volles Geld bekäme)

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