Vorsicht!
Erstmal muss eine Autismusdiagnose auch anerkannt sein/werden. Die Qualität der Diagnostik variiert sehr stark. Von wem wurde die Diagnostik (bzw. der Verdacht) erstellt? (Facharzt?). In der Sonderpädagogik ist die Qualität der (flutartigen) Diagnosestellungen ein großes Thema.
Zudem sind die Übergänge zwischen AD(H)S und Autismus fließend (vor allem, wenn die körperliche Hyperaktivität nicht stark ausgeprägt ist). Sehr stutzig macht allein schon, dass Du ein 1. Staatsexamen offensichtlich ohne jede Diagnostik/Therapie/Nachteilsausgleich erwerben konntest.
Natürlich ist es kein Auschlusskriterium für das Ref. wenn man diagnostizierter Autist ist (allerdings kann man sicher keiner Person, die sich auch nur halbwegs deutlich im Autismusspektrum befindet, empfehlen, den Lehrerberuf zu ergreifen - bei ADHS sähe das anders aus). Ich würde aber in der Tat erstmal abwarten (du schreibst ja auch von 'Verdacht').....