Beiträge von wossen

    Warum hat sich denn in NRW die SCHALL herausgebildet?

    https://www.schall-nrw.de/

    In NRW scheint mir der verlorene Kampf um eine neue Entgeltordnung eine stark demotivierende Wirkung zu haben...

    Ein entschiedenes Eintreten für die Altbeschäftigten (und dazu gehören halt Argumentationen, die auf Beamtenprivilegien aufmerksam machen) vermag ich weder der Öffentlichkeitsarbeit der GEW S.-A , noch Sachsens entnehmen.

    Schon allein angesichts der Unterschiedlichkeit der Interessenlagen der Mitglieder kann dieses gar nicht vollumfänglich der Fall sein....

    Zudem ist die Frage, ob Tarifbeschäftigte von einer Gewerkschaft, in der mehrheitlich verbeamtete Lehrkräfte Mitglied sind, wirkungsvoll vertreten werden können...(die Beamtenverbände machen ja faktisch fast keinen Hehl aus ihrer Beamtenfixierung, aber natürlich muss auch die GEW darauf achten, beim Eintreten für Tarifbeschäftigte die verbeamteten Lehrkräfte nicht zu verprellen).

    Und dann spielen Organisationsinteressen auch eine Rolle: die 'Zukunft' der Lehrergewerkschaften in S-A oder Sachsen, wird nicht primär die Vertretung von tarifbeschäftigten Lehrkräften sein...

    Nicht rechtmäßige Änderungskündigung ist aber ein 'etwas' anderer Fall, als der hier vorliegende...

    Der Fall liegt hier auch anders als irgendwie in der 'Wirtschaft', weil der Tarifvertrag eine 'Übernahmeautomatik' aus dem Beamtenrecht hat, tarifvertraglich ist deshalb die Stundenerhöhung zumindest für TBs völlig korrekt, ja sogar zwingend erforderlich...

    Mich würde es daher eher wundern, wenn die fristlos gekündigte Lehrerin irgendeine Abfindung bekäme,,,

    Nuja, das Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze ist im Arbeitsrecht (anders als im Beamtenrecht) nunmal vorrangig ein persönliches Problem....


    Wenn man sich persönlich einem Job nicht gewachsen sieht, ist im Arbeitsrecht halt grundsätzlich die eigene Kündigung vorgesehen....(GRUNDSÄTZLICH)

    Von daher meine ich, dass ein Rückgängigmachen der Mehrstundenanordnung eher auf dem Wege des Beamtenrechts erfolgreich anzustreben ist (dieser Weg steht ihr ja nicht offen)

    Ps. In Berlin z.B. beträgt das Deputat für GS-Kräfte auch 28 Stunden (ohne Arbeitszeitkontolösung wie in S.-A.). Beim hohen Krankenstand in S.-A. könnte man annehmen, dass da auch die Verbitterung der erfahrenen Lehrer über die Benachteiligungen gegenüber den jungen, verbeamteten Kollegen eine Rolle spielt.

    So einfach ist es nicht mit der formellen Qualifikation.

    Sonderpädagogen machen z.B. seit jeher ein 8-semestriges Universitätsstudium und werden dennoch nur im Endamt des gehobenen Dienstes mit A13 eingestuft (sind also seit jeher Angehörige des gehobenen Dienstes mit dem Privileg, gleich im Endamt des gehobenen Dienstes eingestuft zu werden).

    Bemerkbar macht sich das bei Beförderungsstellen - und ganz eklatant z.B bei der Fachleiterbesoldung bemerkbar (bislang A13+Zulage - im Sek II-Bereich durchgehend: A15, einfach deshalb, weil Sek. II höherer Dienst ist)

    chemikus: Na, ich weiß nicht, man kennt die Details in dem Fall nicht. Liest sich eher wie eine klassische Arbeitsverweigerung an....

    Da im TVL ja die Arbeitszeit an beamtenrechtliche Regelungen angekoppelt ist, gibt es vll. im Beamtenrecht Möglichkeiten, die Arbeitszeitverlängerung zu kippen (Stichwort: Fürsorgepflicht), das würde dann übertragen werden...(würde bei dem hier diskutierten Fall aber nicht helfen, da sie 'raus' ist).

    Persönliches Problem wäre dann auch: was bei Beamten unrechtmäßig wäre, wäre es nicht unbedingt auch bei TBs (da würde die Stundenaufstockung nur rückgängig gemacht werden wegen der TVL-Kopplung der Arbeitszeit ans Beamtenwesen, nicht wegen Unrechtmäßigkeit bei Angestellten)

    Das Hauptproblem ist das beamtenrechtliche Laufbahnprinzip - nur Sek II-Lehrer sind im höheren Dienst (alle anderen verbleiben im gehobenen Dienst)

    Wenn jetzt massenhaft gehobene Beamte in gehobenen Dienst so bezahlt wären, als seien sie im höheren Dienst, dann gäbe es rechtssystematisch Riesenprobleme (durchaus auch Klagegefahr von Beamten im höheren Dienst, die angemessene Alimentierung verlangen würden - und die beinhaltet auch Abstand gegenüber gehobenen Dienst).

    Rechtssystematisch ist die Aufwertung der Grundschul- und Sek I-Lehrer über A13 hinaus problematisch.

    Altersteilzeit ist in der Tat für tarifbeschäftigte Lehrkräfte seit dem Auslaufen des Alterstarifvertrages 2009 nicht mehr möglich.

    Über die persönlichen Folgen kann man nur spekulieren, es wäre ja auch möglich, dass die Lehrerin finanziell quasi unabhängig ist (etwa durch Ehepartner).

    Was leider in der Presse nicht/kaum geschildert wird, ist, dass insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern (ganz eklatant in Sachsen - und jetzt in Berlin neu eingeführt) erfahrene (und voll ausgebildete) Lehrkräfte Diskriminierungserfahrungen gegenüber den neu verbeamteten 'Jungkollegen' machen.

    Die Gewerkschaften haben natürlich keinen Grund, das Thema allzu hoch zu hängen (einfach, weil der Fokus dann auch auf Privilegien des Beamtentums gelenkt wird - dann wird noch argumentiert mit 'Neiddebatte' und Spaltung der Beschäftigten, wenn Angestellte auf Beamte verweisen).

    Mag so sein, dass die Stunde mehr jetzt das Fass bei der tarifbeschäftigten Lehrerin zum Überlaufen brachte....der Gesamtkontext wird wieder undiskutiert bleiben.

    chemikus: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bewegt sich bei der Tarifbeschäftigten nur im arbeitsrechtlichen Rahmen, diejenige bei Beamten ist viel weitgehender (interessant wäre es, wenn die Lehrerin Beamtin gewesen wäre.....Vor Arbeitsgerichten würde die Tarifbeschäftigte chancenlos sein...hm, wie das bei den für Beamten zuständigen Verwaltungsgerichten wäre? Vielleicht wäre als 'Kompromiss' einfach die nur Beamten zugängliche Altersteilzeit gewährt worden - nehme mal an, das es die in S.-A für Beamte auch gibt)

    Nuja, in der Verwaltung scheint zunehmend das Lockmittel für gehobenes/gesuchtes Personal die Verbeamtung zu sein (bzw. die konkrete Aussicht darauf), wo es irgendwie auch nur geht.

    Zulagen/Gewinnungsprämien/Erfahrungsstufenzuordnungen für Tarifbeschäftigte unterliegen harten Restriktionen (z.B. Zustimmung von Kommunalparlamenten bzw. der Finanzministerien), welche die individuelle Anwendung von tarifvertraglich durchaus möglichen Zulagen faktisch verhindern. In dem Bereich ist zwar eigentlich vieles möglich - in der Praxis wird es aber nicht angewendet (ein Hinderungsgrund ist auch, dass tätigkeitsgleiche Beamte dann natürlich auch Zulagen haben wollen, dies aber rechtlich nicht möglich ist - so geht dann sofort die Litanei los, dass Beamte diskriminiert würden)

    Verantwortungsträger begeben sich da auch auf Glatteis, etliche Führungskräfte auf kommunaler Ebene, welche Tarifbeschäftigte Zulagen zukommen ließen, haben dadurch persönliche rechtliche Schwierigkeiten bekommen (Veruntreuung). Der sicherere Weg auch für die Führungskräfte ist, 'unterbezahlte Kräfte' zu verbeamten (freilich nicht immer möglich: Altersgrenze, Laufbahnvoraussetzungen)

    Gehälter im TB-Bereich des öffentlichen Dienstes werden halt nicht durch den Markt bestimmt....(oder nur zu einem kleinen Teil), maßgebend für die Bezahlung ist faktisch u.a. das Beamtenrecht (und überhaupt: welchen Arbeitsmarktwert hat denn z.B. ein 55jähriger Schulleiter mit A16/TVLE15Ü Gehalt? Der würde auch bei einer Gehaltskürzung von 30% dabeibleiben)

    Naja, die genauen Dimensionen sind ja fallabhängig (900€ netto kann zutreffen, durchaus ein Normalfall, aber auch geringere oder wesentlich höhere Summen).

    Man berechne aber nur mal, was ein Pensionsanspruch auf dem freien Kapitalmarkt so kosten würde....(und das der ja nunmal wesentlich höher ist als gesetzliche Rente+VBL bei Tätigkeitsgleichheit, dürfte unumstritten sein).

    1 Rentenpunkt (37,60€ brutto) kostet zur Zeit übrigens 8024€ Beiträge in den alten Bundesländern.

    Einer Pension von 3760€ würden also 802 400€ Beitragszahlungen in der Rentenversicherung entsprechen (so eine Rente ist freilich wegen der Beitragsbemessungsgrenze selbst theoretisch gar nicht möglich). Okay, PKV geht ab bei erhöhtem Beihilfesatz (aber GKV für Rentner ist auch nicht umsonst). Den Verweis auf Betriebsrenten kann man (auch aufgrund steuerlicher/sozialversicherungsrechtlicher Behandlung) mittlerweile übrigens als Legende bezeichnen (da schlägt auch die lang anhaltende Niedrigzinsphase voll durch, von welcher Beamtenpensionen ja unabhängig sind).

    Man könnte ziemlich leicht Fälle konstruieren, wo die Verbeamtungsurkunde fast einen 7stelligen Scheck auf die Lebenszeit bezogen entspräche.

    Sehr geehrter Herr Schulrat - das müsste eigentlich die höflichste Anrede sein, da die Person dem Amt untergeordnet ist (deshalb nur Anrede mit Amtsbezeichnung unter Nichtnennung der Person). Anschrift natürlich zweckmäßigerweise mit Amtsbezeichnung und Namen, ist eine andere Sache als Anrede.

    Ist ähnlich wie die Anrede mit 'Herr Bundeskanzler' oder 'Ihre Majestät' in Monarchien...

    Nuja, bei Studienräten und OstR wirkt eine reine Anrede mit der Amtsbezeichnung sicher heute etwas gekünstelt (auch in Verbindung mit dem Nachnamen), Schulaufsicht kann man sicher noch nur mit der Amtsbezeichnung anreden, aber damit fällt man heute eher auf

    Verbeamtete Teilzeitkräfte haben dafür aber Anspruch auf Zeitausgleich:

    https://www.gew-sh.de/aktuelles/deta…20Zeitausgleich.

    Die "althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum" gehen von einer Vollzeitbeschäftigung aus. Ist noch gar nicht so lange her, dass Teilzeitbeschäftigung und Berufsbeamtentum für unvereinbar gehalten wurde - diese Zeiten sind jedoch vollends dabei (Insgesamt kann man sagen, dass die beschränkenden 'althergebrachten Grundsätze' vollends aufgeweicht wurden - die Privilegien jedoch bewahrt worden)

    Markus: Eine Unkündbarkeit (die war es im BAT faktisch) gibt es im TVL nicht mehr - auch bei mehr als 15jähriger Beschäftigung kann ein tarifbeschäftigter Lehrer etwa wegen Krankheit gekündigt werden. Es reicht eine "erhebliche Belastung des Arbeitsverhältnisses" bzw. "ein wichtiger Grund". Außerordentliche Kündigungen sind ohne weiteres möglich (und die Hürden sind da gar nicht so hoch)

    Das ist durchaus praktisch sehr wirksam, im Verwaltungsbereich betrifft dies etwa auch Schließungen von Dienststellen (z.B. im Zuge von Privatisierungen). Beamte kriegen dann (wenn es keine sinnvolle oder zumutbare Verwendung mehr gibt: Stichwort: Amtsangemessenheit!) ihr volles Gehalt fürs Nichtstun bis zur Pensionierung, langjährige Tarifbeschäftigte werden entlassen....(das ist keine theoretische Möglichkeit in der Landesverwaltung!)

    watweisich: Na, dann schmeiß mal den z.B. den Gehaltsrechner an, wenn Du meinst, dass ledige Lehrer (außerhalb des Ruhegehalts) keine Vorteile gegenüber ledigen tarifbeschäftigten Lehrern haben

    Ps. Die ehemaligen BAT-Beschäftigten behalten als Besitzstand weiter ihren privilegierten Kündigungsschutz (der auch keineswegs eine Unkündbarkeit war), mit dem TVL hat sich das verschlechtert. Also: wenn jetzt jemand mit persönlichen Erfahrungen ankommt, erst sich fragen: handelt es sich um einen Beschäftigten aus BAT-Zeiten? Der Gap zwischen den Beschäftigungsbedingungen von TBs und Beamten vergrößert sich eh immer mehr....

    Äh, Du wirst als Beamter in der Rentenversicherung umsonst nachversichert in voller Höhe deiner Bruttobezüge....Die in den letzten 20 Jahren drastisch reduzierte VBL ist nun wirklich kein ernsthaftes Argument mehr für ein TB-Verhältnis (man darf ja nicht vergessen, dass die Netto-Bezüge im Beamtenverhältnis in der Beschäftigungszeit wesentlich höher waren)

    Die Fallhöhe ist einfach nicht ganz so hoch.

    Das stimmt - der Beamte halt halt einen Berg erklommen, den der Angestellte nie bestiegen hat. Das kann man aber doch nicht ernsthaft als Vorteil des Angestelltendaseins bezeichnen...

    kodi: Jo, das ist überall so.....

    Und (im Großen und Ganzen) verliert man bei der Entlassung aus dem Beamtenstatus Vorteile, die man im Tarifbeschäftigtenverhältnis nie gehabt hätte....

    Bei einem Wechsel des Bundeslandes (oder bei einer beruflichen Pause) besteht beim Tarifbeschäftigten übrigens regelmäßig die Gefahr seine Erfahrungsstufen zu verlieren (im Regelfall werden Neueinstellungen maximal in Erfahrungsstufe 3 eingeordnet, es gibt auch eine Menge Fallstricke, die sogar bei erfahrensten tarifbeschäftigten Lehrkräften eine Erfahrungsstufe 1 - also als Berufsanfänger bei Arbeitsgeberwechsel möglich machen). Das man Dienstjahre verliert, ist im Beamtenwesen natürlich unvorstellbar.

    Ich sehe eigentlich (zumindest bei Planstelleninhabern) nur in absoluten Ausnahmefällen Vorteile einer Beschäftigung im TB-Verhältnis gegenüber dem Beamtenwesen - man sagt ja auch gern bei angestellten Lehrern: die Die Nachteile des Beamtentums und des Angestelltendasein werden beim tarifbeschäftigten Lehrer kombiniert (einfach, weil sehr viele beamtenrechtliche Vorschriften im Lehrerbereich auch für Tarifbeschäftigte gelten - das ist schon einzigartig im Beschäftigungssystem)

    Es gibt wirklich eine Menge Mythen (die hier ja auch blühen, wenn jemand behauptet, dass im Krankheitsfalle tarifbeschäftigte Lehrer besser abgesichert sind als verbeamtete....)

    Edit:@Maylien: nein, das geht nicht so einfach, wie du das schreibst - zumindest bei Planstelleninhabern und in vielen Fällen auch bei Lehrern, welche Erfahrungsstufen zu verlieren haben

    Vertretungslehrer haben natürlich Flexibilität (da gibt es ja auch keine Verbeamtungsmöglichkeit), sobald man tarifbeschäftigter Planstelleninhaber ist, ist man hinsichtlich seiner Flexibilität innerhalb seines Bundeslandes den verbeamteten Kollegen quasi gleichgestellt (auch Bundeslandwechsel sind nicht immer möglich, eine Problematik dort ist die Gefahr von erheblichen Gehaltseinbußen wegen der Erfahrungsstufen). Möglich ist es ja auch bei Beamten, sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen und sich im neuen Bundesland einfach neu verbeamten zu lassen (da gibts auch auch Fallstricke wie beim Tarifbeschäftigten)

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