Zitat--> Ist doch total egal, was genau damit gemaint ist. Die Bibel sagt, dass ich beispielsweise Ihre Frau/ Ihren Mann nicht begehren darf. Die deutsche Verfassung verbietet mir aber nicht, mit Ihrer Frau/ Ihrem Mann zu schlafen, denn das ist keine Straftat. Und den Thought-crime gibt es bei uns schon gar nicht. Dementsprechend ist das Verbot, etwas zu begehren, was ein anderer hat, durchaus verfassungswidrig. Fertig!
Das ist eine sehr unlogische Auffassung davon, was verfassungsfeindlich sei. Die blosse Tatsache, dass die Verfassung nicht verbietet, was das religiöse Verbot beinhaltet, macht die religiöse Vorschrift doch noch nicht verfassungsfeindlich. Dieses Gebot gilt für den Gläubigen als Individuum. Wenn jemand überzeugt davon ist, dem biblischen Gebot entsprechend leben zu müssen und deshalb nicht wagt "des Nächsten Weib zu begehren", ist diese Lebensweise nicht verfassungsfeindlich, denn er/sie ist laut Verfassung frei, seine religiöse Überzeugung zu leben - bis zu einer gewissen Grenze. Verfassungsfeindlich wäre dieses biblische Gebot, wenn es dem Gläubigen gebieten würde, die Grundrechte anderer, die sich nicht daran halten, zu verletzen, also "Gib keinem Ehebrecher einen Job." oder "Bringe alle um, die Ehebruch begehen" o.ä.