Beiträge von DFU

    Darf derjenige, der einen abgelehnten Widerspruch erhalten und damit nur noch die Klagemöglichkeit hat, für das folgende Jahr wieder mit einem Widerspruch starten?
    In BW haben sie kurz vor dem letzten Urteil zu der Berliner Besoldung noch viele Wiedersprüche trotz Musterklage endgültig ablehnend beschieden. Seit dem oben genannten Urteil werden die Widersprüche meines Wissens wieder ruhend gestellt.

    Ich bezweifle, dass Kollegen ein so altes Schulrecht zu Hause herumliegen haben.
    Habt ihr bei den Berufsverbänden, die ein Schulrecht herausbringen, angefragt, ob ihr über diese ein so altes Werk noch beziehen könnt?

    Ansonsten einfach mal denjenigen fragen, bei dem ihr das Referat haltet, ob er eine Literaturempfehlung für nicht mehr aktuelle Schulgesetze hat.

    In Mathematik geht es natürlich um Prozentrechnung und Zinseszinseffekte. Und in IMP sollten Beispiele aus dem Finanzwesen modelliert werden. Keine Ahnung, ob das in irgendeiner Form auch im neuen Bildungsplan Informatik seinen Platz finden rird. Ich vermute aber eher nicht.

    Das ist nicht viel, aber mehr als grundlegende Kenntnisse wie Zinseszinseffekt können auch problematisch werden. Wir sind keine Finanzberater.

    Am ehesten könnte ich mir als Projekt eine Schülerfirma vorstellen, da müssen auch Finanzplanung erstellt werden und Investitionen diskutiert. Da gibt es doch auch Wettbewerbe zu.

    Ansonsten kann man Schüler in die Planung eines Landschulheims mit zunehmendem Alter immer mehr einbeziehen.

    [...]bereits zuvor mehrmals erläutert, dass ich basierend auf dem Szenario argumentiere, "dass das biologische Geschlecht des 'junge[n] Mann[es]' im Text gegeben war und[...]

    Wenn dein Argument ist, dass für die Person im Text ein männliches Pronomen verwendet wurde, dann liest du gerade mit viel Tamtam in der Glaskugel.

    Darüber steht im ganzen Thread nichts. Und daher sind Argumentationen, die vom Gegenteil ausgehen, genauso valide bzw. ein ebensolches Stochern im Nebel.

    Solange diese Frage nicht von der Fragestellerin beantwortet wird, gibt es hier kein richtig oder falsch.

    Und ganz ehrlich? Ich würde als Threaderstellerin dazu hier auch nichts mehr posten.

    Es kann durchaus sein, dass eine Schule trotz (geringer) Unterversorgung nicht ausschreiben kann. Das passiert insbesondere dann, wenn umliegende Schulen leichte Überversorgung haben (und damit das per Teilabordnung ausgeglichen werden kann) und gleichzeitig andere Gebiete im Land noch deutlichere Unterversorgungen aufweisen. Dann wandern die Stellen erst einmal dahin. Ob es landesweit von vorneherein zu wenig Stellen gibt, vermag ich nicht zu beurteilen.

    Es kann sogar passieren, dass eine Schule eine Überversorgung hat, aber trotzdem keine Lehrerstunden abgeben muss, sondern sogar noch über abgeordnete Lehrer Lehrerstunden dazubekommt, weil Schulen in der Umgebung noch viel besser versorgt sind. Und wenn es dann trotz der Überversorgung in einzelnen Fächern noch Mangel gibt oder perspektivisch geben wird, darf die Schule sogar noch eine Stelle ausschreiben. Anekdotisch, aber wahr.

    Die Stellenausschreibungen können auch von erwarteten Schülerzahlen oder anstehenden Pensionierungen abhängen.

    Garantieren wird das an einem allgemeinbildendem Gymnasium ohne Grund niemand.


    Und bei uns ist es bei vollem Deputat eher die Ausnahme. Wir haben viele Kollegen, die wegen Seminartätigkeiten unterrichtsfreie Tage haben, das schränkt den Stundenplan schon ein. Einfach nur so trifft es manchmal unsere Sportlehrer, wenn sie an den anderen Tagen viel Nachmittagsunterricht haben.

    Grundsätzlich sollen die Klassen aber vormittags beschult werden, während Auszubildende ja ihren ganzen Arbeitstag in der Schule unterrichtet werden, damit sie hinterher nicht noch in die Firma müssen.

    Und dann würde man natürlich in einer 6. Klasse 4 Mathematikstunden möglichst nicht auf zwei sondern auf drei Tage verteilen, damit sie sich häufiger mit dem Thema beschäftigen. Dagegen habe ich von den berufsbildenden Schulen hier schon gelesen, dass auch mal Blöcke mit drei Stunden möglich sind. Meine ich zumindest.

    Das meinte ich mit „Wenn es dann verlegt werden muss, ist es das Problem der Schulleitung“ bzw. desjenigen, der den Klausurenplan macht. Schließlich hält die Schulleitung den Termin für so wichtig, das Veränderungen nötig sind.

    Aber in der Ausgangsfrage ging es um Unterstufenklassen, da haben die meisten Schulen keine Kurse. (Wenn ich es richtig weiß, könnte deine Schule die Ausnahme sein.)

    Wenn dein Unterricht bisher eine Katastrophe wäre, hätte man dir vermutlich keine OBAS Stelle an deiner Schule angeboten. Und wenn du schon seit Jahren erfolgreich an der Schule bist, solltest du es leichter hinbekommen als komplette Neulinge.

    Trotzdem solltest du das OBAS natürlich als Chance sehen, deinen Unterricht zu verbessern und schlechte Unterrichtsgewohnheiten, falls vorhanden, abzulegen bzw. zumindest daran zu arbeiten.

    Für mich ist die Ausgangssituation auch keine Besonderheit. Es gibt unzählige Termine wegen derer im Laufe des Schuljahres einzelne Stunden ausfallen, die aber nicht gleich zu Schuljahresbeginn festgelegt werden (können).

    Ich plane in jeder Klasse Pufferstunden ein, ohne die ich zur Not auskomme.

    Und Klassenarbeiten verschieben kann zwar ärgerlich sein, aber irgendeine Lösung findet sich immer. Im Zweifel macht man das zur Schulleitungssache, wenn diese wirklich zu kurzfristig dazwischenfunkt und man selbst keine Lösung findet.

    Zu meiner Studienzeit konnte man auch problemlos das Physikdiplom mit dem Staatsexamen in Physik und Mathematik kombinieren.
    Und selbst von denjenigen, die gerne Lehrer werden wollte, haben manche beides gemacht, damit sie flexibler bleiben. Natürlich interessiert das dann nach ein paar Jahren kaum noch, aber man hat einen Abschluss, der nicht nur in der Schule zählt.

    Heute ist das aber nicht mehr so einfach, glaube ich.

    Wir haben bisher keinen funktionierenden Overhead-Projektor entsorgt. Es gibt daher noch genügend. Ich bin mir aber auch sicher, dass die Chemiker dann die letzten Exemplare in ihre Sammlung entführen werden.

    In der Pysik haben wir auch noch Experimente, die den Overhead als Lichtquelle nutzen, aber immer auch eine modernere Variante.

    In jedem Job bestreite ich. Du hast mal im Tiefbau, als Fliesenleger oder in der Pflege gearbeitet? Die sind da mehr als froh, wenn sie in die Rente kommen.

    Aber Du hast damit Recht, dass es auch außerhalb des Lehrerjobs so etwas geben kann, wie ich es beschrieben habe.

    Natürlich gibt es das in jedem Beruf. Selbst wenn man nie im Leben in seinem Beruf (egal ob als Lehrer oder Fliesenleger oder <beliebige Berufsbezeichnung>) weiterarbeiten wollte, kann man sich in der Rente oder Pension zu Tode langweilen, wenn man keine Beschäftigung hat, die man machen möchte.

    Das ist jetzt mal ein Thread, wo ich weder bezweifle, dass es in NDS von euren Bezirksregierungen ganz streng gehandhabt wird, noch dass bei Susannea ein erweitertes Führungszeugnis ohne diesen Zusatz gefordert wurde und daher ihr Weg auch funktioniert hat.

    Und nachdem es aus NDS zumindest ein Misserfolg dieser Methode beschrieben wurde, haben jetzt alle erfahren, dass man genau aufpassen muss, was gefordert wurde. Und wenn es nicht die Behördenversion ist, kann man abwägen, welchen Weg man gehen möchte.

    Funktioniert das? Ich schaue mir diese Rätsel manchmal an und dann denke ich an meine heterogenen Klassen und wie der größte Teil dann überhaupt nicht weiß, wie er anfangen soll und andere in zwei Minuten fertig sind.

    Daher nicht unbedingt das aktuelle Rätsel, sondern eines, dass man das gezielt ausgesucht hat. Man kann es dann aufbereiten und entweder differenzierte Versionen ausgeben, oder es gemeinsam erarbeiten.

    So habe ich es mit 5ern schon gemacht.

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