Beiträge von DFU

    Okay, die Pünktlichkeitssache ist, Spaß beiseite, natürlich nachzuvollziehen.

    Aber hat er einen Grund für das Kaffee-/Teeverbot genannt?

    Nicht meine Schule, aber wir werden auch angehalten, den Unterricht pünktlich zu starten und pünktlich zu beenden. Meist sind die Hinweise aber äußeren Anlässen geschuldet. Beispielsweise wird vor dem Abitur vorsorglich darauf hingewiesen, damit während der Abiturzeit nach den Pausen sofort wieder Ruhe herrscht.

    Offene Getränke sind bei uns in den Klassenräumen verboten. Dazu zählen zumindest einfache Tee- oder Kaffeetassen. Ergänzung: Wir haben auch Teppichböden .

    Und mit Begründung kann die SL Aufsichtsstunden bei uns nur mit 50% abrechnen. Dann ist eine Stunde Aufsichtstätigkeit nur eine halbe Unterrichtsstunde, weil du weder Vor- noch Nachbereitung hast. Wenn ich 2 Stunden Aufsicht hätte, wären es 1 Unterrichtsstunde.

    Bei zwei (Zeit)Stunden zusätzliche Aufsicht für eine Deputatsstunde weniger würde ich aber schon als Vollzeitkraft sofort nachfragen, was ich denn im Rahmen von 30 min zusätzlich zu der Deputatsstunde an Entlastung bekomme. Da die maximale Arbeitszeit festgelegt ist, kann man ganz klar ausrechnen, was die maximale Aufsichtszeit ist, die man für eine Deputatsstunde Entlastung übernehmen kann. (Natürlich kann es weitere allgemeine Aufsichten geben, aber nicht dafür.)

    Da gibt es keine Begründung für eine Deputatsstunde weniger mehr Aufsicht zu fordern als sich ergibt, wenn man die komplette verfügbare Arbeitszeit durch die Deputatsstundenzahl teilt.

    Und so ist es bei Anna Lisa. Das würde ich definitiv nicht akzeptieren. Und meine Kollegen auch nicht.

    Das ist in Niedersachsen auch so. Das gilt für Stunden, wo du nur Aufsicht führst und keine Vorbereitung oder Nachbereitung notwendig ist. Daraus ergibt sich dann aber, dass eine Unterrichtsstunde mit 90 min berechnet wird und nicht mit 120 min.

    Palim  Tom123 Wenn eine Deputatsstunde 1,5 Zeitstunden entspricht, würde es meines Erachtens passen. Es kann dann für eine Lehrkraft immer noch individuell doof sein, weil die flexible Arbeitszeit gegenüber dem Präsenzteil prozentual abnimmt, aber es klingt nicht grundsätzlich unfair. Die Umrechnung bei Anna Lisa ist aber Ausbeutung. Das passt schon für ein gymnasialen Deputat nicht in den Zeitrahmen, bei einem Grundschuldeputat noch weniger.

    Daher meine Frage an @Anba Lisa, wer das so entschieden hat. Und warum da nicht deutlich protestiert wird.

    Ich verbringe 68 % meiner Arbeitszeit in der Schule, ohne Freistunde. Da ist noch keine einzige Stunde vorbereitet, noch keine einzige Klausur korrigiert, noch nicht mal ein Vokabeltest, noch keine einzige Konferenz oder DB besucht, noch kein einziges Klassenleitungsgeschäft getätigt etc.

    Ich bin ob der Zahl oben sehr überrascht, da du laut eigener Aussage keine Freistunden hast. Hast du so wenig Deputatssrunden, dass die 60 minütigen Aufsichten und eine Vertretungsbereitschaft voll einschlagen?

    Wenn deine 60minuten Aufsichten nur 1/2 Deputatsstunde (22,5 min) zählen, dann habt ihr in der Schule den Zusammenhang, dass eine Deputatsstunde Unterricht (inklusive Vor- und Nachbereitung, Korrekturen) zwei Zeitstunden Arbeitszeit bindet.

    Damit entsprächen 25 Unterrichtsstunden, also ein volles Deputat an meiner Schule, einer 50 Zeitstunden-Woche, was schon mit absolut arbeitsfreien Ferien zu viel ist.

    Wer hat diesen Faktor bestimmt? Und mit welcher Begründung?


    Und eine Arbeitsgruppe, die sich lohnen könnte, wäre die zur Erarbeitung eines Teilzeitkonzepts. Üblicherweise können Anträge zur Abstimmung auch von Personen außerhalb der Schulleitung gestellt werden. Wichtig ist natürlich, sich mit Kollegen zusammenzuschließen.

    Wir schulden dem Dienstherrn ca. 40 h Arbeitszeit. Darin enthalten sind eine bestimmte regelmäßige Zahl Unterrichtsstunden inklusive Vor- und Nachbereitung, Fortbildungszeit, Zeit für die Kommunikstion mit Eltern, Kollegen +Schülern und 3 Vertretungsstunden pro Monat, d.h. < 1 Vertretungsstunde pro Woche. Darüber hinausgehende Unterrichtsstunden werden als Mehrarbeit notiert und leiser erst am Ende des Schuljahres mit allem späteren Entfall verrechnet.

    Teilzeitkräfte schulden alles anteilig, z.B bei 20h Arbeitszeit nur zusätzliche 1,5 Vertretungsstunden pro Monat, da Vertretungen sicher keine unheilbaren Aufgabe sind. Daher muss bei 50%ger Teilzeit bereits die 2. Vertretungsstunde pro Monat als potenzielle Mehrarbeitsstunde notiert werden.

    Wie so oft, wird es aber möglicherweise erst jemand mit einer Klage durchboxen müssen.

    [...], dass es um eine Zeitpauschale geht.

    Deine Zeitpauschale ist aber unrealistisch kurz. In den niedrigsten Klassen schaffe ich das nur manchmal, wenn es optimal läuft. Im Schnitt über mehrere Klassen bzw. Klassenstufen nie.

    Wenn man in Pauschalen denkt, warum dann eigentlich so kleinschrittig und nicht einfach weiter in Deputatsstunden?

    Da alle Fächer unterschiedliche zeitliche Herausforderungen haben, kommt das am Ende immer noch ungefähr hin. In den Sprachen und Fächern wie Geschichte wird länger korrigiert, der Naturwissenschaftler baut regelmäßig länger auf und ab, der Sportlehrer muss ständig ganze Tage bei Jugend trainiert verbringen usw. (Nur in NRW müsste man da vielleicht einen Deputatsunterschied zwischen Korrekturfächern und Nichtkorrekturfächern machen. Aber als Entlastung und nicht als Verschiebung.)

    Meiner Meinung nach müsste man vor allem festlegen, wie viel Zeit für Unterricht samt Vor-und Nachbereitung gedacht ist (z.B Deputatsstunden Zahl mal 1,5 h) und das wegen Inklusion und mehr geforderter Binnendifferenzierung gegebenenfalls noch anpassen. Insbesondere in der Grundschule. Ein höherer Faktor muss dann zu Absenkung der Deputatsstunden führen (dauerhaft für alle).

    Aber vor allem sollten die restlichen Dinge zeitlich konkretisiert werden Klassenlehrertätigkeiten werden ja teilweise schon durch Klassenlehrerstunden abgefangen, aber Gutachten schreiben beispielsweise nicht. Und dann muss eben priorisiert werden, was davon noch zeitlich möglich ist bzw. ob dafür das Deputat gesenkt werden soll.

    Aber bloß nicht zu kleinschrittige Vorgaben, dann wird es sicher nicht besser.

    Ich kenne sogar ein Kind, bei dem die digitale Uhr am Backofen in der Küche der Übeltäter war, der dazu führte, dass das Kind die analoge Uhr im Wohnzimmer nebenan nur sehr langsam lesen gelernt hat.
    Da waren überhaupt keine mobilen Endgeräte zu notwendig. Aber trotzdem sind diese natürlich meist die Ursache.

    Zeiterfassung ist einfach. Man muss ja nur notieren, wann man anfängt zu arbeiten und wann man aufhört.

    Wenn dabei dann herauskommt, dass man zu lange gearbeitet hat, heißt das aber noch lange nicht, dass man dafür bezahlt wird. Auch anderswo werden Überstunden nur gezahlt, wenn sie angewiesen wurden. Und ohne Budget wird es nieman tun.

    Wenn wir irgendwann eine Zeiterfassung haben, muss sich daher vermutlich trotzdem erst vor Gericht darüber gestritten werden.

    Während einer Konferenz dauernd hin- und hertauschen, sollte die Schulleitung nicht verlangen. Sie soll halt jemanden als Vertretung für die Betreuung eintragen, der bei der Konferenz kein Vortragender ist und hoffentlich Mehrarbeit dafür abrechnen kann.

    Ich sage aber, dass unbezahlte Mehrarbeit ein Teil unserer Jobs ist in dem Sinne, dass es sie in unserem Job gibt.

    Das ist einfach nicht richtig. Unbezahlte Mehrarbeit ist nicht Teil unseres Jobs. Egal wie viele Kollegen ihrem Dienstherrn Teile ihre Freizeit schenken. Mein Dienst beinhaltet in Vollzeit 41 Arbeitsstunden pro Arbeitswoche bzw 46 Arbeitsstunden pro Schulwoche, wenn ich mir alle Ferien arbeitsfrei halten möchte. Ähnlich ist es in allen Bundesländern.

    Und wenn bei Teilzeitkräften die durch unteilbare Dienstpflichten anteilig größere Belastung nicht ausgeglichener werden kann, weil auch die Vollzeitkräfte keine Arbeitsstunden mehr übrig haben, dann müssen so viele nicht verpflichtende Aufgaben gestrichen werden bis es wieder in der Verfügbaren Gesamtarbeitskraft aller Kollegen leistbar ist.

    Da sollte kein Lehrer sagen oder schreiben, dass Mehrarbeit regelmäßig dazu gehört!


    Eine 50% Teilzeitkraft nur jedes zweite Jahr auf Klassenfahrt zu schicken und eine Vollzeitkraft jedes Jahr ist übrigens kein Aushleich für die unheilbaren Aufgaben, denn sie hat dann drei 50%-Wochen (100% während der Fahrt und 50% im anderen Jahr) gearbeitet, während die Vollzeitkraft nur zwei 100% Wochen gearbeitet hat. (Nachtschichten hat die Vollzeitkraft zweimal 100% geschoben und die 50%-Teilzeitkraft einmal 100%, also wie zweimal 50%.)

    Mit zu vielen Teilzeitkräften sind daher einfach nicht so viele Fahrten möglich.

    Also ich habe einen Master-Abschluss. Mit einem Schulabschluss hätte ich kein Referendariat antreten dürfen.

    Das Staatsexamen qualifiziert mich für diesen Beruf, es erhöht sich nicht mein erreichtes Niveau beim DQR.

    Ansonsten ist Masterabschluss oder höher doch zutreffend. Aber vielleicht wäre es besser gewesen beim Masterabschluss noch 'oder gleichwertig' zu ergänzen. Da er nun schon lange existiert ist das alte Diplom nicht mehr so in den Köpfen.

    Bei Lehrern gibt es (noch) viele die weder Master noch Diplom haben sondern 1. und 2. Staatsexamen. Das ist dann laut s3g4 nicht abgebildet.

    Man kann es in BW in einem Teilzeitkonzept regeln.

    Ich persönliche sehe durch solche Festlegungen an Schulen, wo es auch ohne bisher ganz gut klappt, aber auch Nachteile. So wünscht der eine Kollege bei 50% Teilzeit vielleicht 2,5 freie Tage, weil seine Kinder zwei Oma-Opa-Nachmittage haben während der andere lieber an 5 Tagen dafür nur bis 12 Uhr arbeiten möchte, weil der Kindergartenplatz nur bis 14 Uhr geht. Ohne Konzept ist beides möglich, mit Konzept wird es vermutlich nur eine Regelung geben.

    Das mag an deiner Kita so sein. Dann liegt das doch eher an der Kita, oder?

    Ich war verwundert, dass man in Baden-Würtemberg anscheinend keinen Anspruch auf einen freien Tag hat. Aus meiner Sicht widerspricht das den Vorgaben zur Teilzeit. Daher hätte ich gerne gewusst, ob das in Baden-Würtemberg so Vorgabe ist.

    In BW ist das definitiv nicht garantiert. Bei einer 35%-Teilzeit und einem Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit nach §29 Chancengleichheitsgesetz sollte ein freier Tag oder Unterricht nur an fünf Vormittagen aber meist möglich sein. An meiner Schule ist ein unterrichtsfreier Tag ab höchstens 50%-Teilzeit auch ohne Antrag üblich, aber nicht garantiert (duenstliche Gründe usw.). Und es kann der Tag mit der Konferenzschiene am Nachmittag sein.

    Unser Beruf ist trotzdem nicht uneingeschränkt familienfreundlich. Es gibt echte Vorteile, aber auch echte Nachteile, die hier alle schon genannt wurden.

    Der größte Nachteil ist aus meiner Sicht, dass sich die festgelegten Präsenzzeiten sehr spontan ändern können und eigentlich nie über die ganze Kindergartenzeit gleich bleiben. Und man kann nur bedingt durch Wünsche auf die Zeiträume Einfluss nehmen. Das führt dazu, dass gerade Teilzeitkräfte oft trotzdem eine sehr lange Betreuungszeit buchen müssen.

    Bei Vollzeit ist dieser Nachteil nicht so groß, da überwiegt eher der Ferienvorteil.

    Für dich selbst ist es wichtig, dir auch immer wieder vor Augen zu halten, dass es auch Dinge gibt, die schon klappen.

    Bespricht mir deiner Mentorin, ob sie dir statt aller verbesserungsfähigen Punkte nur die maximal drei relevantesten nennen kann, so dass du nicht vom Feedback erschlagen wirst und dann auch gezielt an den genannten Punkten arbeiten kannst.

    Jetzt konzentrier dich aber erst einmal auf deinen Unterricht im zweiten Fach.

Werbung