Lehrer im ersten Beförderungsamt/ Amtszulage / A13 für alle

  • Wenn man es auf die Spitze treiben möchte. Ich habe in der Vergangenheit immer wieder Kollegen erlebt, die aus Belastungsgründen ihr Beförderungsamt zurück abgewickelt haben. Das war wohl immer möglich. War natürlich damit verbunden wieder auf A12 zu kommen. Was hindert mich daran, auch jetzt mein Beförderungsamt zurück zu geben. Dann werde ich auf A13 nicht Beförderungsamt zurückgestuft, dass ist dann ohne Zusatzaufgabe.

    Gehe ich soweit mit dir, Problem ist eben, das die Schulleitung bereits angekündigt hat die Aufgabe per Anweisung weiterhin zuzuordnen.

  • Ich verstehe nur nicht, warum das Zynismus ist.

    Es sind jetzt alle besoldungstechnisch gleich gestellt - und dann macht es

    a) Sinn, dem Kollegen die Aufgabe zu geben, der sie schon längere Zeit macht und eingearbeitet ist

    b) gibt es keinen Grund, warum man die Aufgaben dem Kollegen nicht geben solle (weil er ja keine Besoldungserhöhung dafür bekommt) aber einem anderen Kollegen (der auch keine Besoldungserhöhung dafür bekommt).

    zu a) auch komplexe Aufagen im Bereich Schule können durch eine gute Übergabe gut weitergegeben werden.

    zu b) Kollege x hat jahrelang zusätzliche Arbeit geleistet (ich rede hier über 5 Jahre plus) und ein Kollege y vielleicht noch gar nicht. Er ist eher dran. Jeder Fall ist anders, aber die Tendenz muss schon sein, dass verdienet Kollegen dann auch abgeben dürfen.

  • Gehe ich soweit mit dir, Problem ist eben, das die Schulleitung bereits angekündigt hat die Aufgabe per Anweisung weiterhin zuzuordnen.

    Das ist aber auch verständlich, wenn der Grund für die Entpflichtung eben nicht aus einer zu hohen Belastung resultiert. Andere haben sich nicht beworben - möglicherweise weil ihnen die Belastung zu hoch wäre.

  • Gehe ich soweit mit dir, Problem ist eben, das die Schulleitung bereits angekündigt hat die Aufgabe per Anweisung weiterhin zuzuordnen.

    Das ist auch vollkommen nachvollziehbar. Bisher haben die Personen genau zu diesen Konditionen ja auch gearbeitet und "verschlechtern" sich damit nicht. Nur scheint es hier seltsamerweise eben doch für manche eine Rolle zu spielen, dass sich andere "verbessert" haben.

  • [...] Nur scheint es hier seltsamerweise eben doch für manche eine Rolle zu spielen, dass sich andere "verbessert" haben.

    Wobei ich auch das verstehen kann. Wenn die Arbeit anderer, die weniger leisten bzw. weniger Aufgaben erledigen, plötzlich so viel wert ist, wie die eigene Arbeitsleistung mit größerem Aufgabenumfang, dann erhält man nicht den Eindruck, dass die eigene zusätzlich geleistete Aufgabe wertgeschätzt wird, zumindest nicht finanziell.

    Wenn man sich (Ergänzung: auch nach dem ersten Ärger) so gar nicht für die Kollegen freuen kann, dann muss man vielleicht wirklich den Weg der Entpflichtung gehen. Auch wenn es sich später als nachteilig erweisen kann (vgl. chemikus)

    LG DFU

    Einmal editiert, zuletzt von DFU (6. März 2026 15:02) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Das ist auch vollkommen nachvollziehbar. Bisher haben die Personen genau zu diesen Konditionen ja auch gearbeitet und "verschlechtern" sich damit nicht. Nur scheint es hier seltsamerweise eben doch für manche eine Rolle zu spielen, dass sich andere "verbessert" haben.

    Es würde dich nicht stören, wenn Gymnasiallehrer plötzlich alle A15 bekommen, so wie du, ohne dabei aber die Koordinatorenaufgaben zu übernehmen, die du ausführst?

  • Das ist auch vollkommen nachvollziehbar. Bisher haben die Personen genau zu diesen Konditionen ja auch gearbeitet und "verschlechtern" sich damit nicht. Nur scheint es hier seltsamerweise eben doch für manche eine Rolle zu spielen, dass sich andere "verbessert" haben.

    Nennt sich relative Deprivation. Sollte jeder Leitungsperson bekannt sein und vermieden werden.

  • Und nu meinst nicht, dass dann letztlich die Bezirksregierung einfach anordnet, dass der dienstälteste Lehrer komissarisch die Stelle des Schulleiters einnehmen muss?

    In der Regel macht das nicht die BR, weil für die Grundschulen die Schulämter zuständig sind. Da wird in der Regel keiner zu verpflichtet sondern es muss sich ein Schulleitungsteam aus dem Kollegium bilden und von einer Nachbarschule wird dann SL oder sSL für die wichtigen Unterschriften kommissarisch benannt.

  • In der Regel macht das nicht die BR, weil für die Grundschulen die Schulämter zuständig sind. Da wird in der Regel keiner zu verpflichtet sondern es muss sich ein Schulleitungsteam aus dem Kollegium bilden und von einer Nachbarschule wird dann SL oder sSL für die wichtigen Unterschriften kommissarisch benannt.

    Oh, da habe ich aber auch schon aus erster Hand Erfahrungsberichte drüber bekommen, die beileibe nicht besser sind...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Oh, da habe ich aber auch schon aus erster Hand Erfahrungsberichte drüber bekommen, die beileibe nicht besser sind...

    Dito, der (jetzt aus Altersgründen) pensionierte Schulleiter meines Kindes hat das gemacht und zeitweise mWn drei Grundschulen betreut. Das fand er jetzt nicht so toll.

    Gehe ich soweit mit dir, Problem ist eben, das die Schulleitung bereits angekündigt hat die Aufgabe per Anweisung weiterhin zuzuordnen.

    In einem anderen Thread wird ja schon behauptet, dass bei Verweisen auf Unpünktlichkeit sofort die Krankmeldung kommt. Ich frage mich, was solche Anweisungen dann für einen Effekt haben werden.

  • Die richtige Reakion auf eine solche Anweisung kann nur ein Versetzungsantrag sein. Entweder die Aufgabe wird - wie alles andere, für das es keinen konkreten Gegenwert gibt - auf alle/mehrere Schultern verteilt oder mein Engagement für diese spezielle Schule würde ein sofortiges Ende finden.

  • Die richtige Reakion auf eine solche Anweisung kann nur ein Versetzungsantrag sein. Entweder die Aufgabe wird - wie alles andere, für das es keinen konkreten Gegenwert gibt - auf alle/mehrere Schultern verteilt oder mein Engagement für diese spezielle Schule würde ein sofortiges Ende finden.

    Danke euch, aus dem was ich so mitbekomme bei anderen Kolleg:innen, der Versetzungsantrag kann mehrfach seitens der Schulleitung abgelehnt werden, oder?

    Und was macht der Kollege dann?

Werbung