Beiträge von DFU

    75% von 28 sind 21. In der Praxis wäre ich mit 20 auch einverstanden.

    Du stehst 20 der 30 möglichen Unterrichtstunden zur Verfügung, dass wäre dann aber ein 2/3 - Deputat und nicht 75%.

    Ohne weitere praktische Hindernisse wie die möglicherweise schlechten Kollegenpläne, Schienen oder sonstiges zu betrachten, wären dass dann eher 18 oder 19 Deputatsstunden. Vielleicht wäre das ein Kompromiss, der für dich und den Schulleiter machbar ist.

    Ich bin dabei jetzt (eventuell fälschlicherweise) davon ausgegangen, dass schon eine erste Begründung vorliegt. Ganz verweigert wird eine Begründung ja nicht geworden sein.

    Ich bin also davon ausgegangen, dass die Begründung dem Schüler bzw. seinen Eltern nicht ausreicht.

    Wenn dem Schüler tatsächlich überhaupt nichts bekannt ist, bin ich bei dir.

    Gerade bei Präsentationen und Referaten ist das Kriterium bei mir durchaus, dass da mehr kommt als "alles Erwartete ohne Hilfe richtig", denn das ist die Definition von einer guten Leistung.

    Und das habe ich durchaus als aus Schülersicht relativ schwammiges Kriterium, weil das alles Mögliche sein kann. Und ich kann vorher nicht sagen, das musst du hier für eine 1 machen, denn dann ist es nichts Eigenes und kein Erwartungen übertroffen mehr. Ich kann aber hinterher Beispiele geben, was man hätte besser machen können.

    Bei einem Praktikumsbericht tue ich mich da schwerer, weil ich nicht soviel Spielraum sehe.

    Aber was wollen denn die Eltern genau?

    Tipps, was der Schüler in Zukunft besser machen kann? Dann gib ihnen dafür Beispiele.

    Oder meinen sie, du hast eine sehr gute Leistung zu schlecht bewertet? Dann frag den Schüler, wo er die Erwartungen übertroffen hat, und erklär ihm, warum du das in seinem konkreten Fall anders gesehen hast.

    Das Problem scheint zu sein , dass die 1. Stunde raus ist und ein Werktag. Trotzdem komme ich noch auf 4x5 =20 Stunden

    Aber oben steht, dass am Nachmittag wegen des Ganztages überhaupt keine Lehrerstunden eingesetzt werden. Dann bleibt für die Vollzeitkollegen auch nur ein Zeitfenster von 5x 6 =30 Stunden.

    Und 28/30 ist sogar ein schlechteres Verhältnis als 18/20.

    Ich habe noch ich ganz verstanden, auf welche Zeiten sich denn die Unterrichtsstunden deiner Vollzeitkollegen verteilen.

    Wenn, wie du gesagt hast, alle Schüler nachmittags im Ganztag von anderem pädagogischem Personal betreut werden, verteilen sich die 28 Deputatsstunden der Vollzeitkollegen doch auch auf nur 5× 6 Unterrichtsstunden am Vormittag.

    Oder habe ich das falsch verstanden?

    Wenn es so ist, sollten 18 Deputatsstunden verteilt auf 20 DeputatsUnterrichtsstunden in der Theorie auch passen.

    Praktische Umsetzungshindernisse kann es aber natürlich trotzdem geben.

    Okay, habe jetzt mit dem LBV telefoniert:

    die Mehrarbeit darf ich nur angeben, wenn sie auch entstanden ist. (siehe auch das obere Zitat von PeterKa)

    Die Frage ist also geklärt. Danke fürs Überlegen an alle.

    (Und ja: diese Antwort kann man ggf. doof finden)

    Habe ich dann jetzt richtig verstanden, dass ihr vorher vereinbart habt, dass die zwei Mehrarbeitsstunden pro Woche als Mehrarbeit bezahlt werden?

    Dannwäre es ja bekannt, dass jede einzelne Stunde gezählt wird und sogar anderer Entfall gegengerechnet wird.

    Ich hatte es anfangs aber so verstanden, dass du den Kollegen mit 14 Deputatsstunden eingeplant hast, so dass er Bugstunden sammelt, und dass vereinbart war, dass er im nächsten Jahr bei gleichen Bezügen mit entsprechend weniger Deputatsstunden eingeplant wird.

    In diesem Fall hätte es mich gewundert, wenn auf einmal die einzelnen Stunden gezählt würden.

    Ja. Die Konferenzen sind sogar ausführlicher, weil es eben nicht nur um Noten geht. In der Halbjahresinformation steht alles, was Eltern aus schulischer Sicht wissen sollten (also Versetzung (stark) gefährdet, Schulartwechsel empfohlen, aber auch muss regelmäßig die Hausaufgaben machen, fehlt häufig in Sport, Elterngespräch ist erwünscht usw.) Natürlich gab es schon zuvor mündliche Gespräch(versuch)e. Allerdings erreicht man manche Eltern erst mit der Halbjahresinformation.

    Die nächsten Fragen hat bereits Plattenspieler beantwortet.

    Und ja, es gibt verschiedene Tage (innerhalb eines Zeitraums, Zauberwald war letztes Jahr extrem spät dran) der Ausgabe, aber das gilt auch für die Zeugnisse vor den Sommerferien. (Und ja, Plattenspieler, ich beziehe mich vor allem auf saß Gymnasium wie sonst auch.)

    Das es in BW nur Halbjahresinformationen sind, bedeutet auch, dass die Noten aus dem ersten Halbjahr und die aus dem zweiten Halbjahr am Ende gleichwertig sind. Empfinde ich als sehr angenehm, da man alle Einzelnoten am Ende noch einmal neu pädagogisch würdigen kann/darf/muss und nicht 50% der Endnote bereits feststehen.

    (In Mexiko gibt es 5 Zeugnisperioden. Da ist am Ende das Entsetzen auf Schülerseite groß, wenn jedes Schuljahr wieder überraschend nur noch 20% der Endnote (Schnitt der 5 Perioden) überhaupt verhandelbar ist, weil die ersten 4/5 bereits feststehen und auf Zeugnissen dokumentiert sind.

    Hallo zusammen, ich bin hier schon seit einer Weile stiller Mitleser und hätte nun eine Frage in Sachen Erfahrungsstufen für Sek I Lehrer in Baden-Württemberg.

    Ich bin seit Schuljahresanfang verbeamtet auf Probe. Davor habe ich ein Jahr als Lehrer im Angestelltenverhältnis gearbeitet und davor das Ref absolviert.

    Nun habe ich einen Brief vom LBV bekommen, dass der Zeitpunkt des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen bei mir erst ab dem Beginn dieses Schuljahrs festgesetzt ist. Das irritiert mich etwas. Wird das Jahr das ich angestellt als Lehrer gearbeitet habe nicht für die Erfahrungsstufen mit einbezogen?

    Ich wäre dankbar, wenn hier jemand Näheres wüsste, denn man kann ja gegen diesen Bescheid auch Widerspruch

    Wie viele Stunden hast du im Angestelltenverhältnis unterrichtet? Unterhälftig oder mindestens halbes Deputat? Unterhälftig zählt meines Wissens nicht.

    Komische Diskussion. Warum darf ich keine Gesetze aus anderen BL seltsam finden? Ich will einfach nicht, dass Infos über schulische Leistungen an Schulfremde gehen. Wir sind hier auf dem Dorf und jeder kennt jeden. Wenn sich der Sohn später mal ne Lehrstelle sucht und seine pubertären Entgleisungen beim Schützenfest diskutiert werden, so dass das Leute mitkriegen, die das nix angeht, fänd ich das nicht witzig. Ich sehe das aus Elternsicht kritisch, auch wenn ich hier als Freund- Feind Verfechterin bezeichnet werde. Ich bin auch froh, dass ich nicht mit Ausbildern in solchen Konferenzen diskutieren muss.

    Eltern sind nicht schulfremd, sondern gehören zumindest bei nicht volljährigen Schülern ebenso wie Schüler und Lehrer zur Schulgemeinschaft.

    Und auch ein Kollege, der in der Konferenz sitzt, könnte aus dem gleichen Ort sein wie ein Schüler. Trotzdem erwartest du bei dem Kollegen, dass er die Verschwiegenheitspflicht professionell einhält, während du bei den gewählten Elternvertretern, denen also die Mehrheit der Eltern ihr Vertrauen ausgesprochen hat, dass sie es nicht tun. Gibt es einen Grund, dass du da so unterschiedliche Erwartungen hast?

    Ich habe schon mal geschrieben: Die betroffenen Kollegen haben bisher nur positive Erfahrungen geäußert. Es scheint also zu funktionieren. Auch wenn es sich für uns erst einmal undenkbar anhört.

    Ich persönlich kann mir das mit den Elternvertretern in den Klassenkonferenzen auch überhaupt nicht vorstellen, aber mein Eindruck ist, dass die Kollegen aus Niedersachen und anderen betroffenen Bundesländern das hier im Forum immer eher positiv gesehen haben. So negativ, wie wir Kollegen aus anderen Bundesländern uns das vorstellen, kann es daher nicht sein.

    Zur Ursprungsfrage:

    Ich vermute, wenn es rechtlich sauber wäre, die Konferenzen während der Unterrichtszeit abzuhalten, dann bekamen die Schüler keine Alibiaufgaben. Ich wäre als Elternteil daher gegen den Ausfall.

    Als Kollege empfände ich einen Stundenentfall, für den ich Aufgaben stellen und besprechen muss, meist nicht als Entlastung. Meiner Erfahrung nach kostet es unglaublich viel Zeit all das, was ich im Unterricht normalerweise zu Arbeitsaufträgen noch an Hinweisen oder Hilfestellungen gebe, für die Schüler zu verschriftlichen. Ich kann ja während der Arbeitsphase dann nicht nachsteuern, so dass das Selbstlernmaterial alleSchwierigkeiten abdecken muss.

    Ich wäre daher als Kollege lieber für wenige Tage (z.B. beim Pädagogischem Tag) echten Stundenentfall und dafür an anderen Tagen für Konferenzen am Nachmittag. Zumal gerade Zeugniskonferenzen ja lange Lücken haben. Vier Zeitstunden Unterrichtsentfall für eine Zeitstunde Konferenzen ist dann ja auch nicht mehr verhältnismäßig. Sport- oder Religionslehrern, die normalerweise in mehr Klassen sitzen, sehen das aber vielleicht deutlich anders.

    Ergänzung: wenn meine Kinder mit der Regelung nicht sehr unglücklich wären, würde ich trotzdem kein Fass aufmachen. Man könnte aber über die Klassenelternvertreter bei der Gesamtelternvertretung anregen, noch einmal darüber nachzudenken, ob man das (Lieber weniger Tage ohne Aufgaben als viele Tage mit halbherzigen Arbeitsaufträgen.) als Elternschaft gegenüber der Schule ansprechen möchte.

    Ist denn die Verbeamtung nach dem Referendariat sicher? Wenn nicht, würde ich überlegen, ob die Entscheidung bis nach dem Referendariat vertagt werden kann. Sonst gibst du eventuell deine gute Zusatzversicherung auf und musst dich später im Angestelltenverhältnis trotzdem wieder gesetzlich versichern.

    Ich weiß aber nicht, ob das nach dem ersten abgelehnten Antrag über die Öffnungsklausel nach dem Referendariat dann noch möglich ist. Ich kenne die Fristen dabei nicht.

    Ich erstelle nicht absichtlich schwerere Nachtermine.

    Wenn ich aber zwei ähnliche Aufgaben zum gleichen Thema habe, von denen eine besser zum Unterrichtsverlauf passt und daher den Schülern vermutlich leichter fällt, dann hebe ich die Aufgabe in keinem Fall für eine eventuelle Nacharbeit auf. Im Optimalfall ist ja keine Nachschreibearbeit nötig. Wenn man sie dann erstellt, dann sind die Aufgaben aber immer nur zweite Wahl.

    Und auch in Mathematik und Physik gibt es da Unterschiede. Nicht, wenn ich bei einer Aufgabe zum Lösen von Gleichungen oder Berechnen einer Geschwindigkeit nur andere Zahlen verwende, aber im Transferbereich und teilweise auch bei reinen Wissensabfragen, wenn ich eben nicht noch einmal genau das gleiche Wissen abfragen möchte.

    Nach meinem Wissen ist es in Hessen verpflichtend, die Zeugnisnoten vor der Zeugniskonferenz den SuS persönlich mitzuteilen, zu "besprechen".

    In BW haben die Eltern kurz vor der Zeugnisausgabe kein Recht mehr auf ein Informationsgespräch zu dem Leistungsstand. Wieso auch? Sie werden dann ja sowieso zeitnah sogar schriftlich informiert. Und auch den Schülern muss ich die Note vorher nicht erläutern. Darf es aber.

    Noch eine Frage zu der Informationspflicht in Sek I:

    Müsst ihr tatsächlich auf Nachfrage die bisherigen Noten jederzeit zu einem Gesamteindruck verarbeiten? Könntet ihr nicht dieser Informationspflicht dadurch nachkommen, dass ihr alle Einzelnoten (auch die mündlichen usw.) zeitnah den Schülern bekannt gebt? Dank Notentransparenz wissen die Schüler ja sowieso wie diese Einzelnoten in die Gesamtnote einfließen und können daher selbst jederzeit von den Einzelnoten auf die Gesamtnote schließen.

    Ich habe für mich selbst festgelegt, dass zwei Kurztests, die ich neben alternativen Leistungsmessungsofmraten in den Nebenfächern anstelle von KAs einsetze/ schreiben lasse wie eine KA zählen. Damit ist der Faktor für die GFS, die wie eine KA zählen soll, gesetzt, den ich dann dementsprechend in meinem Notenprogramm berücksichtigen und eingeben kann. Alle alternativen Leistungsmessungsformate habe ich ebenfalls nach demselben Prinzip berücksichtigt also entweder, dass diese so viel/so viel wie ein Kurztest zähle oder wie zwei Kurztests, sprich eine KA/GFS (je nach Aufwand).Pro Halbjahr lasse in den Nebenfächern 1-2 Kurztests schreiben und 1-2 alternative Leistungsmessungsformate bearbeiten, insgesamt sind dass dann meist drei kleinere schriftliche Noten pro Halbjahr plus ggf. eine GFS.

    Danke.

    Das ganze Schuljahr +0,5 Wochenstunden über dem vereinbarten Deputat bedeutet für mich auch, dass man im nächsten Schuljahr dann mit -0,5 Wochenstunden eingeplant wird. Bei uns klappt das bei den meisten Kollegen auch in dem oben genannten Rahmen von einigen Stunden.

    Wenn da aber pro Woche noch 2 oder 3 Vertretungsstunden dazukommen, dann sollte diese Vertretungsstunden als Mehrarbeit abgerechnet werden können. Um genaueres dazuzu sagen, müsste man das Bundesland kennen.

    In BW können bei vollem Deputat ab der 4. Vertretungsstunden im Monat, für die in dem Monat keine eigene ausgefallene Stunde gegengerechnet werden kann, alle Vertretungsstunden ohne gegenrechenbaren Entfall abgerechnet werden.

    Wenn es eine längerfristige Vertretung bzw. Klassenübernahme ist, ist es in der Regel finanziell besser, für die Zeit das Deputat zu erhöhen.

    Ja.

    Wie hast du die GFS damals bei der Notengebung berücksichtigt?

    Hast du einfach vorher eine Prozentzahl zur Gewichtung festgelegt? Ich denke da an 50%, weil die Fachschaftsempfehlung in meinen Fächern bei uns schriftlich:sonstiges = 2:1 lautet und Klassenarbeiten daher relativ viel zählen. Mehr halte ich bei einer solchen punktuellen Leistung dann aber auch nicht für gerechtfertigt. Die Arbeit in den vielen anderen Stunden ist ja auch etwas wert.

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