Beiträge von DFU

    dakks Ist Hessen denn dein Bundesland?

    In BW darf man, wie Wolfgang Autenrieth geschrieben hat, fehlenden Schülern für (nicht vorhandene) Leistungen während ihrer Fehlzeit keine Note geben. Auch bei unentschuldigten Fehlzeiten nicht.

    Was man aber in BW darf, ist Schüler gezielt dann abzufragen, wenn sie denn endlich mal da sind. Das macht man natürlich nicht, wenn ein Schüler normalerweise immer anwesend ist, aber drei Wochen mit Grippe im Bett lag und ganz sicher nicht in kürzester Zeit alles nachlernen konnte. Das darf man aber durchaus dann machen, wenn man bei Schülern, die 60% der Zeit abwesend sind, sonst nicht benoten kann, weil sie fast jeden Freitag fehlen. Oder so.

    Den Ordner kann man bewerten, wenn man es vorher ankündigt. An der Vollständigkeit sieht man dann ja auch, ob durch Fehlzeiten verpasste Aufgaben nachgearbeitet wurden. Oder zumindest, ob sie einmal abgeschrieben wurden. Ich mache es in der Regel höchstens bei jüngeren Schülern oder im Anfangsunterricht.

    Firelilly hat recht, es ist vollkommen egal, ob man erst die Klassenarbeit erstellt und dann einen passenden Notenschlüssel festlegt, oder ob man einen vorgegebenen Notenschlüssel hat und passende Aufgaben wählt. Man kann in beiden Fällen jedes gewünschte Ergebnis bekommen, wenn man es darauf anlegt.

    Aber selbst, wenn die Parallelklassen die gleichen Arbeiten mit dem gleichen Notenschlüssel schreiben, kann das ungerecht sein, weil der Unterricht abhängig von Lehrer und Klasse sicherlich unterschiedlich abgelaufen ist.

    Man kann denn Schülern auch mal sagen, dass etwas 100% so richtig ist, aber man die Begründung noch einmal nachschlagen muss.

    Wenn der ukrainische Schüler plötzlich fragt, warum man erst „Das langsame Auto“ sagt, aber dann in der Überschrift „Langsames Auto“ plötzlich ein -s am Ende auftaucht, dann musste ich das beim ersten Mal auch auch erst nachlesen.

    Ich rufe immer wieder auch Schüler auf, die sich nicht selbst melden. Gerade bei Hausaufgaben besprechen ich mit der Klasse auch gerne fehlerhafte oder unvollständige Lösungen, da gibt es in der Regel mehr Wissenszuwachs als wenn nur die korrekten Ergebnisse vorgelesen werden.

    Trotzdem kommen meist diejenigen dran, die sich melden, weil diese sonst auch alle Motivation sich zu melden verlieren.

    Unseren Sekretärinnen wäre es egal, ob ich Handys bringe oder die Schüler selbst. Der Aufwand ist der gleiche.

    Da sie sie im Schulsafe aufheben können und ich nicht, kommen eingesammelt Handys dort hin, wenn man sie den Schülern wegen Verstößen gegen die Schulordnung bis zum Unterrichtsende abnehmen muss.

    Sollen die Handys nur bei Klassenarbeiten oder in manchen Klassen im normalen Unterricht prophylaktisch fern der Schülerarbeitsplätze sein, legen die Schüler selbst sie auf dem Lehrertisch oder die Handygarage oder wohin auch immer es vorgesehen ist.

    Wie gesagt, legen auch die Referendare in BW am Gymnasium lange vorher fest, welche Unterrichtsstunden sie in den drei Wochen, in denen die Prüfung mit kurzfristiger Ankündigung stattfindet, halten wollen. Sie selbst planen das Schuljahr entsprechend. Sie kennen nur nicht die exakte Unterrichtsstunde, haben sich aber natürlich schon Gedanken über die ganzen Reihe, Lernziele und Umsetzung, machen können.

    Wie es in BW an den beruflichen Schulen ist, weiß ich nicht.

    Leuchtende Kinderaugen sind super. Wenn wir sie in der Schule mit unseren Fächern oder anderen schulischen Dingen begeistern können, ist das immer gut. Im Rahmen der eigenen Arbeitszeit und mit den schulischen Mitteln immer erstrebenswert, wenn man zusätzlich zu Gehalt oder Bezügen die „leuchtende Kinderaugen“ erzielen kann.

    Schwierig wird es erst dann, wenn man sich in erheblichen Maß über die Arbeitszeit hinaus (also ohne Bezüge oder Gehalt) oder mit privaten Mitteln (Fahrtkosten/Möbel) nur für die „leuchtenden Kinderaugen“ einbringt. Noch schwieriger wird es, wenn dieser über die dienstlichen Aufgaben hinausgehende Einsatz von anderen sogar erwartet wird.

    Viele Kindergartenkinder finden es toll, wenn sie ins Gebüsch pinkeln dürfen, und müssen dann auf dem Spielplatz deswegen öfter als zu Hause. Schon alleine deswegen sollte man in dem Fall mit den Kindern eine Toilette suchen.

    Gerade auf einem Spielplatz möchten andere Kinder ja auch im Gebüsch spielen.

    Aber die Antwort ist in diesen Fällen eigentlich ganz einfach: Keine außerunterrichtlichen Veranstaltungen mit zu wenig Begleitpersonen.

    Es müssen mindestens so viele Kollegen sein, dass die Unternehmung geordnet abgebrochen werden kann. Wenn ein Kollege wegen so etwas ausfällt, sollte er sich darauf verlassen können, dass andere dabei sind und übernehmen können.

    In der Theorie also ganz einfach.

    Ich war schon um 18 Uhr, 18.30 Uhr, 19 Uhr, 19.30 Uhr und 20 Uhr auf Elternabenden.

    20 Uhr vor allem dann, wenn es an einem Tag zwei Zeitschienen gibt. Das kann dann auch mal bis 22 Uhr gehen.

    Elternsprechtage mit 5-10 Minutenterminen kenne ich nur nachmittags von 16 -19 Uhr (oder früher samstags).

    Spontantermine sind dabei an keiner mir bekannten Schule erwünscht. Und die Kollegen müssen auch nicht über die Zeit der vereinbarten Termine hinaus bleiben.

    Wichtig für Lehrer: Pausenplanung bei drei- oder vierstündigen Sprechtagen nicht vergessen.

    Dass ich vorher schon die Zulassung klären kann und mich dann bewerben könnte, wäre mir neu. Aber vielleicht habe ich das auch falsch verstanden.

    Ich weiß nicht, ob das geht oder nicht. Wie gesagt, ist das überhaupt nicht mein Thema.

    Ich wollte nur zu bedenken geben, dass die Enttäuschung bei Nichtzulassung möglicherweise größer ist, wenn man schon vorher für alle möglichen nicht zulassungsrelevanten Nachweise einen großen Aufwand betrieben hat.

    Andererseits schadet es natürlich nicht, sich weiterzubilden. Und vielleicht würdest du es später auch bereuen, wenn du dich in dem halben Jahr bis dahin bezüglich zusätzlicher Nachweise weniger reinhängst und dann am Ende keine Schule findest.

    Trotzdem bleibe ich bei dem Hinweis, über die ganzen zusätzlichen Dinge, die notwendigen Schritte für die Zulassung nicht aus den Augen zu verlieren.

    Super! Sehr hilfreich eure Informationen.

    Den Schwimmschein Rettungsfähigkeit könnte ich ja noch in der Zeit machen! […]

    Wenn du aufgrund deiner Qualifikation für das OBAS zugelassen werden kannst, sind das sicher alles Punkte, die dich für eine Schule interessant machen können. Bevor du dich aber da hineinstürzt und noch alle möglichen Scheine machst, solltest du erst einmal abklären, ob deine Studienleistungen als Voraussetzung für eine Zulassung für OBAS wirklich ausreichen.

    Ich kenne mich damit nicht aus, insbesondere auch nicht an der Grundschule, aber ich habe dich nicht so verstanden, dass du die Zulassung schon abgeklärt (und schriftlich vorliegen) hast und tatsächlich nur noch eine Schule suchst.

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