Das scheint dann wieder so eine Bundeslandsache zu sein, denn:
ist bei uns genauso, jeder Quereinsteiger, jede PKB-Kraft und sonstige Vertretungskraft darf und muss das genauso wie die Referendare alleine machen. Wobei einen Teil ja die FK festgelegt hat.
Das gilt aber hoffentlich nur dann, wenn man auch eingestellt wurde, um alleinverantwortlich Unterricht mit Notengebung zu erteilen. Wenn jemand ausschließlich als Nachhilfelehrer für das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“, das coronabedingte Lücken schließen helfen soll, eingestellt wurde und auch nur über den Topf finanziert wird, fände ich es auch verwunderlich, wenn derjenige dann anfängt selbständig in anderen Klassen Klassenarbeiten zu schreiben und zu bewerten.
Wenn diese Hilfskraft aber wie oben beschrieben, zusätzlich noch wie eine Praktikantin bei anderen Kollegen hospitiert und unter Aufsicht Unterrichtsteile übernimmt, dann ist ist meines Erachtens kein Problem. Wie das genau rechtlich ist, wenn ohne Aufsicht Vertretungsstunden übernommen werden, sollte die Schulleitung, die sie einsetzten möchte, abklären.
Susannea Starten bei euch die Referendare sofort mit eigenen Klassen, bei denen sie alles selbst verantworten müssen?