Bei privaten Geräten dürfte die Hürde deutlich höher sein. Ich kann mir nicht vorstellen, unter welchen Umständen, die Arbeitgeberin dort Zugriff erhalten können sollte. Ich glaube auch nicht, dass man sich auf ein solche Erklärung berufen kann, wenn die verpflichtet abgegeben wird. Zum anderen kann man eine solche erklärung auch widerrufen. Letztendlich bringt die also nichts.
Für mich sieht das so aus, als wenn die Datenschutzbeauftragte hier etwas ganz korrekt regeln will, aber nur juristisches Rauschen produziert. Hier solte sich der Lehrerinnenrat einschalten und derartiges mal grundsätzlich klären.
Ich unterschrieb mal nichts.
Wenn du auf deinem privatem Gerät dienstliche E-Mails oder Schülernoten bearbeiten willst, musst du beantragen, dass du dein Gerät dafür nutzen darfst. Dazu musst du bestätigen, dass du es entsprechend schützt und zulassen, dass (in begründeten Fällen) die Schulleitung das auch nachprüft.
Sonst darfst du dein privates Gerät nicht verwenden.
Wenn du erst unterschreibst und dann widerrufst, darfst du ab dann dein privates Gerät nicht mehr nutzen.
Ich habe das auch nie unterschrieben und daher auch ein paar Jahre die Notenlisten wieder auf Papier geführt, da ich ungern in der Schule korrigiere und in der Zeit noch kein Dienstgerät hatte.