Beiträge von DFU

    Wenn ich nach fünf Tagen wieder negativ bin, dann sehe ich keinen Grund, weitere fünf Tage in Isolation zu verbringen. Ich bin doch gesund. Man kann bei Corona nicht mehr alle Eventualitäten beachten, man muss langsam auch mal realistisch werden. Corona wird nicht wieder verschwinden.

    Bei uns gab es einige Kollegen, die zwar am 5. Tag selbst negativ getestet haben, aber am 6. und am 7. Tag wieder einen positiven Schnelltest hatten. Und daher macht es Sinn, länger zu warten. Die Absonderung gibt es ja nicht, weil man krank ist, sondern damit andere nicht krank werden. Und denen ist nicht geholfen, wenn man zu früh wieder ohne Absonderung arbeitet.

    LG DFU

    Bei uns kam derweil raus, dass ein ungeimpftes Kind tagelang in der Klasse saß, obwohl der Vater positiv war. Dieses Kind hat wohl den Ausbruch ausgelöst - Fazit: aktuell die halbe Klasse und zwei Lehrkräfte sowie ein Schulbegleiter positiv.

    Ausrede der Eltern: sie hätten ja die Info erhalten, dass es für Schulkinder keine Quarantäne mehr gibt. Ich hab dann erklärt, dass das für Kontakte IN der Schule gilt, aber natürlich nicht im Haushalt - ach so, das hätten sie ja nicht wissen können. :autsch:

    Bildungsstand und Sprachkenntnisse sind bei dieser Familie übrigens keine Begründung für das „Missverständnis“, sie wollten das Kind halt vom Hals haben und haben wohl gehofft, dass es nicht rauskommt…

    Ich hoffe, das hat irgendwelche Konsequenzen, eigentlich müsste da doch ein Bußgeld in Frage kommen?

    Also das ist dann doch mal ein Grund, die Infektionen der Kinder alle als Schul“unfall“ (Ich habe jetzt nicht mehr genau im Kopf, was die Begründung war. Ein Unfall ist es ja nicht.) mit allem drum und dran zu melden. Und die Infektionen der Kollegen und des Schulbegleiters auch.

    LG DFU

    Richtig, da hatte ich den Titel nicht beachtet.

    Allerdings sagt auch ein PCR-Test wie der Schnelltest nur, ob man infiziert ist, und nicht, ob man arbeitsunfähig ist.

    Eine Krankmeldung erfolgt wie sonst auch von dem Erkranken selbst, gegebenenfalls mit einer Krankschreibung vom Arzt, wenn der Zeitraum entsprechend lang ist.

    LG DFU

    Die Schule trägt hier eine nicht unwesentliche Mitverantwortung - das Fehlen in der Klausur geht somit nicht exklusiv auf die Kappe des/der SchülerIn.

    Das wollte ich auch nicht behaupten. Ich war allerdings bis zum letzten Post der ersten Seite nicht auf die Idee gekommen, dass der Schüler zwar da war, aber der Kollege ihm keine Klausur gegeben hat. Normalerweise informiere ich mich ja vorher, wie viele Klausuren ich kopieren muss.

    Allerdings ist Chilipaprikas lange Beschreibung mehr als plausibel. Bei so viel Hin- und Hergewechsel ist es für die Lehrer ja wirklich sehr schwer die Übersicht zu behalten. Trotzdem sehe ich da dann auch den Lehrer in der Pflicht.

    In BW muss man in den Nebenfächern in der Sek 1 übrigens keine Klassenarbeiten schreiben. Die Regelung für Kernfächer lautet „mindestens vier schriftliche Arbeiten“ und in nicht maßgeblichen Fächern „höchstens vier schriftliche Arbeiten“.

    Ich kenne es aber auch so, dass in zweistündigen Nebenfächern 2 - 3 Arbeiten geschrieben werden, die bei mir meist auch einen geringeren Umfang haben als beispielsweise eine Mathearbeit. Einstündige Fächer schreiben oft auch nur eine Arbeit. An meiner Schule ist es jedenfalls üblich, dass auch in Nebenfächern schriftlich geprüft wird, und die Fachschaften (= alle Lehrer, die das Fach unterrichten dürfen) haben oft Empfehlungen für die Gewichtung schriftlicher : sonstiger Leistungen.

    LG DFU

    Eine Friedenstaube als weniger "politisches" Symbol als Alternative?

    Das kenne ich von einer 3. Klasse aus dem Kunstunterricht bei der Klassenlehrerin. Sie haben blau-gelbe Friedenstauben, die dann geölt und ans Fenster gehängt wurden, gemacht.

    Bei uns muss man am Ende des Schuljahres einen Lehrplanbericht für jede Klasse und jedes Fach ausfüllen.

    Dort trägt man ein, welche Themen des Lehrplans man behandelt hat, welche man nur knapp behandelt hat und welche man nicht geschafft hat. Natürlich mit Begründung (z.B. Pandemie, Lehrer drei Monate krank, aber auch weniger Unterricht als sonst wegen Doppelstunden am Do und Fr). Außerdem trägt man ein, welche Themen man zusätzlich behandelt hat oder fächerübergreifend.

    Dort kann der Kollege des Folgejahres alles nachlesen.

    LG DFU

    In der Regel, wird bei uns der Bildungsplan erfüllt. Die begründeten Fälle, in denen er es nicht wird, sind sehr selten.

    Hallo Sonero,

    was man aktuell als BPLK verdient, kann ich nicht beziffern. Da müsste ich jetzt selbst nachlesen. Und du hast die passende Internetseite ja schon gefunden. Einige Anteile sind auch landesabhängig.

    Allgemein kenne ich es so, dass es an den Schulen verschiedene Gehaltsklassen gibt.

    ADLKs werden nur in Euro von Deutschland aus bezahlt.

    BPLKs erhalten weniger Euros als ADLKs von Deutschland aus und zusätzlich von der Schule einen Gehaltsteil in der Landeswährung.

    Dann gibt es frei angeworbene Lehrer (meist deutsche oder mit deutschen Staatsexamen), die von der Schule in Euro und der Ländeswährung bezahlt werden.

    Zuletzt gibt es die Ortslehrkräfte, die eine landestypische Bezahlung in Landeswährung erhalten, die oft deutlich niedriger liegt als in Deutschland üblich. Letztere können an einer deutschen Schule vielleicht noch einen Zuschlag erhalten, wenn sie beispielsweise Deutsch unterrichten können. Hier sind auch die aus dem Land kommenden Lehrer eingeordnet.

    Ich verstehe die Aussage der genannten Ausschreibungen so, dass mit Ortsgehalt für die BPLK der zusätzliche Gehaltsteil in der Landeswährung gemeint ist.

    Das Bewerbungsanschreiben für die Aufnahme in die Datenbank des ZfA wird allgemeiner ausfallen, als das für eine spezielle Schule. Wenn es Gründe gibt, die für den Einsatz in einer Wunschregion oder einem Wunschland spricht (z.B. mongolische Sprachkenntnisse o. ä.), dann sollten sie angegeben werden. Prinzipiell ist gewünscht, dass man für mindestens fünf der sieben Großräume zur Verfügung steht.

    Und bevor man als BPLK an einzelne Schulen vermittelt wird, muss man im Normalfall zunächst das übliche Verfahren bis zur Aufnahme in die Datenbank durchlaufen.

    Als Ortslehrkraft oder frei angeworbene Lehrkraft kann man sich auch direkt bei den Schulen bewerben, bekommt aber natürlich weniger Geld und eventuell eine kleinere bzw. keine Umzugspauschale.

    LG DFU

    Bei uns muss man am Ende des Schuljahres einen Lehrplanbericht für jede Klasse und jedes Fach ausfüllen.

    Dort trägt man ein, welche Themen des Lehrplans man behandelt hat, welche man nur knapp behandelt hat und welche man nicht geschafft hat. Natürlich mit Begründung (z.B. Pandemie, Lehrer drei Monate krank, aber auch weniger Unterricht als sonst wegen Doppelstunden am Do und Fr). Außerdem trägt man ein, welche Themen man zusätzlich behandelt hat oder fächerübergreifend.

    Dort kann der Kollege des Folgejahres alles nachlesen.

    LG DFU

    Vor lauter Pandemieverwaltung komme ich in manchen meiner Klassen kaum noch zum Unterrichten. Es kotzt mich wirklich an!

    Meine Schule testet jetzt alle nicht immunisierten täglich und bietet es den immunisierten Schülern und Lehrern an. Dafür kann der Religions- und Ethikunterricht auch, wenn Teilgruppen in Kohorte wären, wie gewohnt stattfinden. Ist mit dem RP abgesprochen und die Tests finanziert der Schulträger.

    Das ist eine große Erleichterung für die Religions- und Ethikkollegen. Ob Sport dadurch auch normaler unterrichtet werden kann, weiß ich gerade nicht.

    LG DFU

    In der Schule geht es afaik los mit natürlichen Zahlen, dann gebrochenen Zahlen (also Q+) und negative Zahlen in Klassenstufe 5/6 und in der 7/8 dann die Erweiterung zu den rationalen Zahlen sowie den reellen Zahlen.

    Das ist unterschiedlich, man kann auch erst die natürlichen, dann die ganzen und dann die rationalen Zahlen behandeln. Die positiven Brüche werden nicht immer zuerst behandelt.

    Das es um die Addition und Subtraktion negativer Zahlen geht, hätte ich aus dem ersten Thread daher auch nicht geschlossen. Aber nachdem Tobikall die Antworten von dir, MarPhy, und O. Meier hilfreich fand, muss das gemeint sein.

    Die Intuition hilft nicht immer. Z. B. unterschlägt sie, dass die Symbole „+“ und „-“ in zwei Rollen auftauchen. Nämlich einmal als (unäres) Vorzeichen und einmal als (binäre) Rechenoperation. Wenn das nicht weiß, bekommt man ein Problem. Z. B. wenn „4-3 = -3 + 4“ schreibt. Dabei beruft man sich auf die Kommutativität der Addition. Für die Subtraktion gilt ja diese nicht. Aber warum darf mann denn nun bei Minus tauschen? Weil's da unäre Minus ist, dass „zur 3 gehört“ und da auch bleibt. In Wirklichkeit steht da nämlich — formal sauber und vielleicht nicht intuitiv — „4 + (-3)“, also eine Summe, keine Differenz

    Ergänzung zu O. Meier: Zeigen kann man diesen Unterschied, wenn man mal im (Lehrer)Taschenrechner, der hoffentlich Vorzeichen und Rechenzeichen unterscheidet, -4 - 3 eintippen lässt.

    Mal ne Frage an alle, die sagen wir mal über 40 Lenze auf dem Buckel haben. Könnt Ihr Euch erinnern, dass die Schule in Eurer Schulzeit im ganzen Land wegen eines Sturms ausgefallen ist?

    Nein, an so etwas kann ich mich nicht erinnern.

    1999 ist dann Sturm Lothar durch BW gezogen, aber ob da schulfrei war, weiß ich gar nicht. Ich glaube aber nicht.

    Ich sehe das größere Problem eher darin, dass die Schüler ja auch wissen, wenn das Land Unterrichtsausfall ankündigt. Wenn dann in jeder Klasse nur einer fehlt, muss ich den Stundeninhalt zweimal vermitteln, weil ja offiziell kein Unterricht stattfinden sollte.

    Habt ihr das Problem nicht?

    Wobei man das SL-Gutachten z.B. hier in BW nur nach gezielter Anforderung erhält. Im Zeugnis steht nur die Note, das Gutachten sieht man nicht vor der Notengebung, bekommt es auch nicht überreicht oder zugestellt und wenn man nicht zufällig weiß, dass man ein Anrecht darauf hat, dieses im Wortlaut zu kennen, erfährt man gar nicht, was dort so alles steht.

    Q.E.D. sage ich nur. Wieder jemand aus BW, der das bislang nicht wusste, weil einem im Ref niemand mit der Nase draufstößt.

    Gutachten.

    Woher soll man das auch wissen?

    Die Schulleiterbeurteilung nach dem ersten Ausbildungsabschnitt hat der Schulleiter sogar mit einem besprochen (Man soll ja daraus lernen.) und man hat sofort ein eigenes Exemplar erhalten. Bei der zweiten Beurteilung hieß es dann aber, dass die nicht besprochen und nicht ausgegeben wird, weil sie Teil des Prüfungsergebnisses ist.

    LG DFU

    Eine kurze Frage:

    Gibt es bei Euch denn schon irgendwelche Vorgaben, wie nun das Vorgehen nach positivem Selbsttest ist?

    Das noch gültige KMS sagt ja aus, dass das positive Ergebnis mit einem PCR-Test zu überprüfen ist, eine Rückkehr in die Schule also nur mit negativem PCR-Ergebnis oder nach 7 Tagen Isolation möglich ist. Nun bekommt man aber mit positivem Selbsttest gar keinen PCR-Test mehr. Und nun? Darf das Kind dann entgegen dem KMS auch dann zurück in den Unterricht, wenn der Schnelltest im Testzentrum negativ ist?

    Du nennst die Alternative zum PCR-Test doch schon selbst: nach 7 Tagen Isolation, ist es auch ohne negatives PCR-Ergebnis kein Problem mehr. Dauert halt.

    Davon abgesehen: Das Kind ist doch sicher nicht das erste Kind an eurer Schule, dass einen positiven Selbsttest und einen negativen offiziellen Schnelltest hatte. Weiß die Schule nicht, wo andere Kinder in einem solchen Fall einen PCR-Test bekommen haben? Unsere Sekretärinnen können die Eltern da inzwischen kompetent beraten.

    LG DFU

    Nein, ich meine so etwas wie Hormonbehandlung. Und ich glaube, manche Behandliungsmethoden waren zu neu, um auch in den Katalog der GKV aufgenommen zu sein.

    Das ist aber ein echter Sonderfall. Normalerweise bezahlt die GKV gerade bei Kindern ja wirklich alles medizinisch notwendige.

    LG DFU

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