Hallo allerseits,
mit der zusätzlichen Bezahlung würde ich aufpassen. Mein Schulleiter würde jedem, der bei Teilzeit vorschlägt, die Stillstunden gegen zusätzliche Bezahlung weiter zu arbeiten, knallhart erklären, dass diese Stunden zum Stillen dann wohl nicht benötigt werden. Und ich finde, da hat er recht.
Ich bin bei 25 Wochenstunden jeweils fünf 45-Minuten-Stunden für das Stillen freigestellt worden. Die übrigen 15 Minuten (oder eher mehr) muss ich bei der Vorbereitung zu Hause weniger arbeiten. Wichtiger ist aber, dass ich in meinem Stundenplan möglichst immer die 3., 6. und 9. Stunde eine Freistunde habe, in der ich in die Kinderkrippe fahren und meinen Sohn stillen kann. (Ich wurde vor Inkrafttreten meines Stundenplans gefragt, welche Änderungen ich wünsche.) Mit so einem Stundenplan könnte ich theoretisch sogar ohne Stillstunden alles unter einen Hut bekommen. (Wenn mein Sohn nicht kurz nach Ende meiner Mutterschutzzeit mit Durchschlafen begonnen hätte, sähe ich das aber vermutlich nicht so.) Die Stillpausen verschaffen aber schon die Zeit für das Stillen oder eben die Vorbereitung der restlichen Unterrichtsstunden.
Meiner Meinung nach ist der Vorschlag von schoolsouts Schulleiter im Übrigen sehr stillfreundlich und vollkommen korrekt. Besser als eine ganze Klasse, die man jeden Tag zu einer anderen Zeit unterrichtet, ist es (für das Stillen), wenn man beispielsweise immer in der dritten Stunde zum Stillen frei bekommt. Oder besser noch zwei Mal eine halbe Stunde vor großen Pausen.
Aber das ist aus schulischer Sicht (von Schulleiter und Lehrerin) natürlich nicht so praktisch. Und wer abpumpt (oder abpumpen muss) ist bei den Zeiten ja auch etwas flexibler.
Ich selbst habe meine Abiturklasse abgegeben, weil ich zwei Wochen vor dem mündlichen Abitur zurückgekommen bin und der Kontinuität wegen meine Kollegin in der Klasse weiter unterrichten sollte. Das war den Schülern gegenüber fairer. Und in Kombination mit einem entsprechendem Stundenplan meiner Meinung nach die beste Lösung. Für die Vertretung meiner Stillstunden wurde meine Kollegin übrigends nicht bezahlt bzw keine Stunden angerechnet, obwohl sie bis zum Schuljahresende auf das Jahr gesehen wieder eine halbe Deputatsstunde für das nächste Schuljahr angesammelt hätte. Laut meinem Schulleiter erscheinen diese Stunden aber offiziell schon in meinem Deputat, so dass er sie bei meiner Kollegin nicht zählen kann. Ziemlich unfair.
Bei einem halben Deputat würde mein Schulleiter die Hälfte an Stillstunden geben. Also abhängig davon, wie viele Tage man unterrichtet, zwei oder drei Stunden. Vier Stillstunden bei zwölf Unterrichtsstunden an vier Tagen wäre aber vermutlich nicht drin.
Viele Grüße
DFU