Beiträge von magister999

    Ja, Elena, es gibt Erfahrungen mit nachträglichen Deputatsänderungen. Jeder Schulleiter kann Dir davon berichten.

    Die unveränderten Deputate ergeben zusammen mit den stellenwirksamen Änderungswünschen abzüglich der Pensionierungen die Grobdaten für die Lehrerbedarfsplanung der RPs.

    Da im Laufe des Jahres jederzeit Ereignisse wie Todesfälle, langfristige Erkrankungen und Schwangerschaften eintreten können, ist die Bedarfsplanung des RPs - die im Januar erhoben wird - nicht in Stein gemeißelt. Die durch diese Ereignisse freigewordenen Deputate ( im Personalreferat "Swing" genannt) werden zu nachträglichen Deputatsaufstockungen und (z. T. befristeten) nachträglichen Neueinstellungen verwendet. Das kann sich bis Ende September hinziehen.

    Mein Rat: Sprich so schnell wie möglich mit Deinem Schulleiter, leg ihm die Gründe dar, warum Du aufstocken willst. Frag ihn aber nicht, ob er Dich für eine bis zwei Klassen zusätzlich braucht. Die Arbeit der Lehrauftragsverteilung musst Du ihm nicht abnehmen. Es ist allein DEIN Recht, Deine Deputatshöhe festzulegen; es ist die Aufgabe des Schulleiters, die zugeteilten Deputatsstunden zu verteilen.

    Wenn sich Dein Schulleiter stur stellen sollte und den Anruf beim Referat 73 des RPs scheuen sollte - was ich mir allerdings kaum vorstellen kann, denn aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Personalreferent/ die Personalreferentin diejenige Ansprechperson im RP ist, mit der man es als Schulleiter am häufigsten zu tun hat - kannst Du Dich an den Bezirkspersonalrat wenden. Die Kontaktdaten findest Du in Deinem Lehrerzimmer. Der BPR kommt bei seinen regelmäßigen Sitzungen im Amt immer mit den zuständigen Leuten der Referate 73 und 75 zusammen.

    Nur Mut, das klappt schon. - Du kannst mir ja berichten, wie die Sache ausgegangen ist, eventuell per PN, falls Du es nicht öffentlich machen willst.

    Meines Erachtens brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

    Die Schulleitung will Dich haben, der ÖPR hat zugestimmt, Du bist der einzige Bewerber.

    Deine Besorgnis rührt aus dem letzten Abschnitt von Punkt 8 der VwV. Demnach KANN (= muss aber nicht) das RP ein VORSTELLUNGSGESPRÄCH führen. Das ist etwas ganz anderes als ein Bewerbergespräch. Ich war als Schulleiter schon bei solchen Vorstellungsgesprächen dabei; es ging im informellen Gespräch dabei ausschließlich um die persönliche Vorstellung.

    Warum sollte Dich das RP zu einem solchen Gespräch bitten? Das würde es vermutlich nur dann tun, wenn es sowohl schulinterne als auch -externe Bewerber auf die Stelle gegeben hätte und die Schule sich für einen externen Bewerber ausgesprochen hätte. Dazu muss man wissen, dass der Besetzungsvorschlag gerichtsfest begründet sein muss, um bei eventuellen Einsprüchen von unterlegenen Bewerbern auf der sicheren Seite zu sein.

    Wenn es wie in Deinem Fall keine Mitbewerber gab, sehe ich keinen vernünftigen Grund, warum das RP ein Vorstellungsgespräch mit Dir anzetteln sollte.

    Zu Deiner letzten Frage: Dienstpost geht den Dienstweg. Auch wenn Du eine Nachricht an Deine Privatanschrift erhalten solltest, geht eine Kopie (amtsdeutsch: Mehrfertigung) an die Schule. Der Vorgang muss ja schließlich auch in der Personalhilfsakte an der Schule abgeheftet werden.

    Ich habe noch einen Hinweis für Dich: Wenn Du die Stelle bekommst, hast Du Anspruch auf Umzugskostenvergütung. Weil die Schule Dich angefordert hat, ist das eine Versetzung aus dienstlichen Gründen! - Bei Versetzungen aus persönlichen Gründen gibt es keine Umzugskostenvergütung, sondern nur die Möglichkeit, die Umzugskosten in der Steuererklärung geltend zu machen.

    Hallo Panama,

    kennst Du die Links auf dieser Seite?. https://www.lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseit…ne/schulleitung

    Hier findest Du ausführliche Darstellungen zum Stellenbesetzungsverfahren und zum Anforderungsprofil.

    Jahrzehntelang gab es im Ländle keine einheitliche Verfahrensweise bei der Schulleiterbestellung. Die vier (damals) Oberschulämter verfuhren höchst unterschiedlich. Erst vor wenigen Jahren wurde dieser Zustand als unbefriedigend empfunden, und erst daraufhin hat das Ministerium die neue, für alle verbindliche Regelung erarbeitet. - Ich weiß von einigen neu ernannten Kollegen (allerdings nur von Gymnasien), dass sich die Schulverwaltung mittlerweile streng an die vorgeschriebenen Regeln hält.

    Ich rate Dir ansonsten zu Netzwerkarbeit. Sicherlich kennst Du Kolleginnen und Kollegen, die in letzter Zeit Leitungsaufgaben übernommen haben. Lass Dich von ihnen beraten.

    Hast Du nicht eingangs geschrieben, dass Deine Probezeit 2014 geendet hat? Bis die neue Sekundarschule 2017 öffnet, fehlen Dir, wenn ich das richtig sehe, nur wenige Monate der vorgeschriebenen Wartezeit.

    Ich würde mich an Deiner Stelle dennoch bewerben. Dass Du bisher schon in Schulleitungsaufgaben eingebunden warst, darf meines Erachtens im Bewerbungsverfahren nicht unberücksichtigt bleiben.

    Im Übrigen finde ich die NRW-Definition, dass die "hauptberufliche Tätoigkeit" erst nach der Probezeit beginnt, ein wenig seltsam.

    Nach meinem Verständnis der zitierten Vorschriften brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

    Im ersten Abschnitt von §53 LVO steht "erst nach einer hauptberuflichen Tätigkeit von vier Jahren [usw.]". Deine hauptberufliche Tätigkeit übst Du ja schon seit Beginn Deiner Probezeit aus. Bis zum Beginn der neuen Schule hast Du somit die Wartezeit längst erfüllt.

    Ich kenne nur die beiden Artikel in der FAZ und der ZEIT. Beide waren sehr positiv.

    Ich habe den Film gesehen und war begeistert. Wie die Helikoptereltern am Ende - nachdem sie die Liste der mündlichen Noten eingesehen haben - sich bei Frau Müller "einschleimen", ist sehens- und bedenkenswert. Sie ahnen jedoch nicht, dass Frau Müller noch ein Ass im Ärmel hat.

    Mein Fazit: Beste Unterhaltung; ein Loblied auf die Schule; sehenswert.

    Elisabeth Tuiders Handbuch ist nicht nur "irgendeiner konservativen Initiative" in die Hände gefallen. Auch liberale Geister bezweifeln immer häufiger, ob die dort vorgestellten Themen und Methoden nicht als übergriffig zu bewerten sind.

    Hier ein ganz aktueller Beitrag aus dem Magazin der "Süddeutschen Zeitung" - die nun gewiss nicht in die ewig-gestrige Ecke gestellt werden kann:

    http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/42502/Hautaufgaben

    Übrigens ist Tuiders Handbuch über diesen Link im Volltext zu lesen. Damit kann sich jeder in diesem Forum selbst ein Bild machen:

    http://www.beck-shop.de/fachbuch/lesep…Excerpt_001.pdf

    Hallo Daniel,

    Du hast Dich offensichtlich noch gar nicht mit dem Thema "dienstliche Beurteilung" auseinandergesetzt, seit Du den Dienst im September angetreten hast. Das solltest Du schnellstens nachholen.

    Lies zuerst die Verwaltungsvorschrift "Beratungsgespräch und dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen". Du findest sie sowohl im PhV-Handbuch "Schul- und Beamtenrecht" als auch im entsprechenden Handbuch der GEW. Wenn diese Handbücher nicht im Lehrerzimmer stehen, sprich den PhV-Schulvertreter oder die GEW-Vertrauensperson an. (Noch besser: Werde Mitglied in dem Dir besser geeignet scheinenden Berufsverband, dann bekommst Du jeweils die neueste Ausgabe dieser Handbücher!)

    Lies danach eingehend das Formular der dienstlichen Beurteilung. Nitram hat weiter oben (Beitrag Nr. 9) den Link gepostet. Dann weißt Du, welche Leistungsmerkmale in der Beurteilung beschrieben werden müssen. Die Ankreuzliste auf Seite 4 ("Befähigungsbeurteilung") wird bei der Probezeitbeurteilung nicht ausgefüllt.

    Wenn Dein Schulleiter die Beurteilung fertiggestellt hat, muss er sie Dir zur Kenntnisnahme vorlegen. Bei dieser Gelegenheit hast Du das Recht zu verlangen, dass er die Beurteilung mit Dir bespricht. Bekanntgabe und Besprechung sind auf dem Formular zu vermerken.

    Wie bei allen dienstlichen Vorgängen hast Du auch bei der Beurteilung das Recht, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Auch diese wird zu den Personalakten genommen. Und ich weiß, dass sie im RP auch gelesen wird.

    Ich empfehle Dir aber zunächst folgendes: Bitte Deinen Schulleiter - bevor er die Beurteilung geschrieben hat - um ein weiteres Beratungsgespräch, in dem er Dir seine methodisch-didaktischen Verbesserungsvorschläge darlegt. Sein Rat, Dich bei älteren Kollegen schlauzumachen, kannst Du locker als wenig zielführend zurückweisen. Dann mache ihm deutlich, dass Du Dich im Studienseminar ausführlich mit Sinn und Unsinn des modernen Methodenzirkus beschäftigt hast, und falls er ein unkritischer Klippert-Adept sein sollte, kannst Du ihn noch auf John Hattie hinweisen. Dann sieht er vielleicht, dass Du Dir bei Deiner Unterrichtsplanung mehr Gedanken gemacht hast als für ihn erkennbar waren.

    Da nach meiner Auffassung in der Kommunikation zwischen Dir und Deinem Schulleiter fast alles falsch gelaufen ist, wage ich jetzt auf die Schnelle die Vermutung, dass Dein Schulleiter 1. noch ziemlich jung ist, 2. noch nicht lange im Amt ist und 3. nie Mitglied des Personalrats war, bevor er Schulleiter wurde.

    Ich habe jeder Lehrkraft, die neu an meine Schule kam, in einem ausführlichen Gespräch alles über die Probezeit und die Beurteilungen erklärt. - Wenn eine Beurteilung anstand, habe ich ein Vorgespräch anberaumt, dabei deutlich gemacht, worauf es mir ankommt, und dass ich auf gar keinen Fall eine geklonte Fachleiterstunde sehen will, und dass ich als gelernter D/E-Lehrer schließlich weiß, was es heißt, ein Volldeputat zu unterrichten. Durch solche Kleinigkeiten kann man ganz viel Druck aus dem Vorgang nehmen. Ganz wichtig ist auch, dass ich als Schulleiter mich in der Nachbesprechung nicht als der grroße Zampano aufspiele, sondern der Lehrkraft ausreichend Gelegenheit gebe, ihre Planung und ihre methodisch-didaktischen Entscheidungen darzulegen. In den Schulleiter-Ausbildungsseminaren wurde uns schließlich beigebracht, solche Beurteilungs- und Beratungsgespräche dialogisch zu führen.

    Ob ein Schulleiter angekündigte oder unangekündigte Unterrichtsbesuche macht, ist ihm tatsächlich freigestellt. In der Regel waren meine Besuche immer angemeldet, aber es gibt durchaus auch Problemstellungen, die unangemeldete Besuche erforderlich machen.

    Ich bin zwar nicht aus Bayern, aber auch dort gilt der Spruch, dass ein Blick ins Gesetz Klarheit schafft.

    Würden Deine Mutmaßungen ("... irgendwie gut, aber irgendwie auch doof ...") zutreffen, so wäre das als Sieg der endgültig leistungsbefreiten Gesellschaft zu feiern. Verwunderlich nur, dass dies in Bayern geschehen sollte.

    Die Paragraphen 6 und 31 geben Dir die gewünschte Auskunft:

    http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal…X&doc.origin=bs

    cassiopeia und Bastian: Willkommen in Baden-Württemberg.

    Meine Tipps:

    1.Wer aus Bayern kommt, muss sich mit den abweichenden Termini vertraut machen. Wer in seinen Klassen von "Schulaufgaben" und "Exen" statt von "Klassenarbeiten" und "(Kurz-)Tests" spricht, steht schnell auf verlorenem Posten.

    2. Das Schulportfolio einsehen. Dort gibt es (vielleicht; wenigstens meine Schule hatte das) einen Leitfaden für neue Lehrkräfte mit Antworten auf alle wichtigen Fragen.

    3. Im Schulportfolio das Schulcurriculum ansehen und einschlägige Kapitel kopieren.

    4. Den jährlich neu erscheinenden Erlass mit den Schwerpunktthemen für die Abiturprüfung einsehen und ggf. kopieren.

    5. Bei Schulleitung oder Abteilungsleiter oder Fachbetreuer nach geltenden Absprachen der Fachschaft fragen.

    6. Der Schulleiter muss in der Probezeit zwei dienstliche Beurteilungen erstellen. Ob und wann bzw. wie oft er Unterrichtsbesuche macht, ob angekündigt oder nicht, das alles steht allein in seinem Ermessen; es gibt keine Rechtsvorschrift dazu. Ich würde ihn danach fragen, wie er an seiner Schule verfährt. - Ich hatte an meiner Schule meine Verfahrensweise schriftlich fixiert und dem ÖPR bekannt gegeben, sowie mit jeder neuen Lehrkraft im ersten Mitarbeitergespräch durchgesprochen. Transparenz als vertrauensbildende Maßnahme.

    7. In der letzten Ferienwoche (nicht erst zur Eröffnungskonferenz) gelegentlich in der Schule vorbeischauen, sich im Sekretariat und auch beim Hausmeister vorstellen.

    Ich wünsche Euch einen guten Start!

    ... Kollegen quer durch alle Leerämter...

    Offensichtlich hat Deine Schule einen Profilschwerpunkt in Abfallwirtschaft und Recycling, wenn dort alle Leerämter (Leereranwärter, Hauptleerer, Oberleerer, Leerer im höheren Leeramt) vertreten sind.

    In diesem Inkompetenzzentrum sind dann auch rudimentäre Kenntnisse in Grammatik und Zeichensetzung ausreichend.

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