Hallo Daniel,
Du hast Dich offensichtlich noch gar nicht mit dem Thema "dienstliche Beurteilung" auseinandergesetzt, seit Du den Dienst im September angetreten hast. Das solltest Du schnellstens nachholen.
Lies zuerst die Verwaltungsvorschrift "Beratungsgespräch und dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen". Du findest sie sowohl im PhV-Handbuch "Schul- und Beamtenrecht" als auch im entsprechenden Handbuch der GEW. Wenn diese Handbücher nicht im Lehrerzimmer stehen, sprich den PhV-Schulvertreter oder die GEW-Vertrauensperson an. (Noch besser: Werde Mitglied in dem Dir besser geeignet scheinenden Berufsverband, dann bekommst Du jeweils die neueste Ausgabe dieser Handbücher!)
Lies danach eingehend das Formular der dienstlichen Beurteilung. Nitram hat weiter oben (Beitrag Nr. 9) den Link gepostet. Dann weißt Du, welche Leistungsmerkmale in der Beurteilung beschrieben werden müssen. Die Ankreuzliste auf Seite 4 ("Befähigungsbeurteilung") wird bei der Probezeitbeurteilung nicht ausgefüllt.
Wenn Dein Schulleiter die Beurteilung fertiggestellt hat, muss er sie Dir zur Kenntnisnahme vorlegen. Bei dieser Gelegenheit hast Du das Recht zu verlangen, dass er die Beurteilung mit Dir bespricht. Bekanntgabe und Besprechung sind auf dem Formular zu vermerken.
Wie bei allen dienstlichen Vorgängen hast Du auch bei der Beurteilung das Recht, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Auch diese wird zu den Personalakten genommen. Und ich weiß, dass sie im RP auch gelesen wird.
Ich empfehle Dir aber zunächst folgendes: Bitte Deinen Schulleiter - bevor er die Beurteilung geschrieben hat - um ein weiteres Beratungsgespräch, in dem er Dir seine methodisch-didaktischen Verbesserungsvorschläge darlegt. Sein Rat, Dich bei älteren Kollegen schlauzumachen, kannst Du locker als wenig zielführend zurückweisen. Dann mache ihm deutlich, dass Du Dich im Studienseminar ausführlich mit Sinn und Unsinn des modernen Methodenzirkus beschäftigt hast, und falls er ein unkritischer Klippert-Adept sein sollte, kannst Du ihn noch auf John Hattie hinweisen. Dann sieht er vielleicht, dass Du Dir bei Deiner Unterrichtsplanung mehr Gedanken gemacht hast als für ihn erkennbar waren.
Da nach meiner Auffassung in der Kommunikation zwischen Dir und Deinem Schulleiter fast alles falsch gelaufen ist, wage ich jetzt auf die Schnelle die Vermutung, dass Dein Schulleiter 1. noch ziemlich jung ist, 2. noch nicht lange im Amt ist und 3. nie Mitglied des Personalrats war, bevor er Schulleiter wurde.
Ich habe jeder Lehrkraft, die neu an meine Schule kam, in einem ausführlichen Gespräch alles über die Probezeit und die Beurteilungen erklärt. - Wenn eine Beurteilung anstand, habe ich ein Vorgespräch anberaumt, dabei deutlich gemacht, worauf es mir ankommt, und dass ich auf gar keinen Fall eine geklonte Fachleiterstunde sehen will, und dass ich als gelernter D/E-Lehrer schließlich weiß, was es heißt, ein Volldeputat zu unterrichten. Durch solche Kleinigkeiten kann man ganz viel Druck aus dem Vorgang nehmen. Ganz wichtig ist auch, dass ich als Schulleiter mich in der Nachbesprechung nicht als der grroße Zampano aufspiele, sondern der Lehrkraft ausreichend Gelegenheit gebe, ihre Planung und ihre methodisch-didaktischen Entscheidungen darzulegen. In den Schulleiter-Ausbildungsseminaren wurde uns schließlich beigebracht, solche Beurteilungs- und Beratungsgespräche dialogisch zu führen.
Ob ein Schulleiter angekündigte oder unangekündigte Unterrichtsbesuche macht, ist ihm tatsächlich freigestellt. In der Regel waren meine Besuche immer angemeldet, aber es gibt durchaus auch Problemstellungen, die unangemeldete Besuche erforderlich machen.