Beiträge von magister999

    Ich möchte aus meiner Schulleitererfahrung die Verwaltungsabläufe im Fall von Erkrankungen von Kollegen schildern:


    - Über jede Lehrkraft führt die Schule ein Abwesenheitsblatt. Dieses ist 5 Jahre lang aufzubewahren.
    - Jede ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in der Nebenakte zur Personalhilfsakte abgeheftet.
    - Bei langfristigen Erkrankungen informiert der Schulleiter das Personalreferat im Regierungspräsidium (so heißt nämlich die "Regierungsbehörde", die tess erwähnt).
    - Nur bei langfristigen Erkrankungen schickt der Schulleiter eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an das RP. Das Original bleibt an der Schule in der oben genannten Nebenakte.
    - Schreiben der Schulverwaltung "flattern" nicht "ins Haus", sondern werden auf dem Dienstweg zugestellt. Das heißt, der Schulleiter händigt das Schreiben dem Kollegen aus. Eine Kopie des Schreibens kommt in die Personalhilfsakte.
    - Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn beinhaltet auch das Recht, bei Langzeiterkrankungen die Frage der weiteren Dienstfähigkeit durch den Amtsarzt überprüfen zu lassen.
    - Auch eine Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung läuft auf dem Dienstweg.


    Ich halte es für völlig ausgeschlossen, dass ein Schulleiter von einem solchen Vorfall, wie tess ihn schildert, nichts weiß. Entlarvend ist jedoch, dass er sagt, die Behörde werde sich sturstellen.


    Gesetzt den Fall, der Schulleiter ist tatsächlich so kompetenzbefreit, wie Meike annimmt, wären in dieser Lage für mich die nächsten Schritte:


    - Einsicht in die Personalhilfsakte, die Nebenakte und das Abwesenheitsblatt, am besten in Begleitung eines ÖPR-Mitglieds.
    - Anruf beim RP, Abt. 7, Referat 73. Die Namen und die Telefonnummern des zuständigen Personalreferenten und der Sachbearbeiter stehen auf der Homepage der Abteilung 7. Falls es sich um einen Irrtum handelt, den es leider auch einmal geben kann, ist die Sache schnell zu klären.
    - Information des BPR. Der Fall wird bei der nächsten routinemäßigen Dienstbesprechung des BPR mit der Abt. 7 besprochen, und man erhält eine Rückmeldung.


    Wenn es "fast so aussieht, als wolle der Schulleiter die Angelegenheit nicht klarstellen", ist zu vermuten, dass hier mehr vorliegt, als uns tess mitteilt.

    Hallo Titania,


    Du sagst, Du wüsstest nicht, ob die ausgeschriebene Stelle für Dich infrage kommt. Ich schließe aus diesem Satz, dass Du den Text der Stellenausschreibung gar nicht kennst. Daraus ist Dir kein Vorwurf zu machen, wenn Du Dich als relativ junge Lehrerin noch nicht mit Beförderungsfragen beschäftigt hast.


    Im folgenden Link sind alle 209 Stellen aufgeführt, die im Moment an beruflichen Schulen in unserem Land ausgeschrieben sind. Dort findest Du Deine Schule und kannst den detaillierten Ausschreibungstext nachlesen:


    http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/781577


    Zu Deinen Fragen:
    (1) Natürlich kannst Du Dich bewerben, die Mindestwartezeit hast Du längst erfüllt.
    (2) Eine A14-Stelle ist kein Hinderungsgrund für eine Versetzung. Anders ist es bei A15-Stellen; wer Abteilungsleiter ist und versetzt werden will, muss sich auf offene Abteilungsleiterstellen an anderen Schulen bewerben.
    (3) Es gibt keine Probleme bei einer Bewerbung für den Auslandsschuldienst.
    (4) Hierzu musst Du den Auschreibungstext befragen.


    Zum Grundsätzlichen: Wenn "man" (das kann eigentlich nur der Schulleiter sein) Dir die Stelle angeboten hat, heißt das doch, dass er Dich in seine gedanklichen Vorüberlegungen bereits einbezogen hat. - Wegen der Mehrarbeit solltest Du Dir keine zu großen Sorgen machen. Der Bezirkspersonalrat kennt die Ausschreibungen und achtet darauf, dass die mit der Stelle verbundenen Mehraufgabenund Zusatzbelastungen nicht zu groß werden. (Wenigstens war das in meinem Bereich - allgemeinbildendes Gymnasium - so üblich.) Vielleicht weißt Du auch nicht so genau, dass die Ausschreibung mit Zusatzaufgaben eine Folge der Reform des Beamtenrechts ist: Während es früher den fast automatischen Aufstieg vom StR zum OStR gab, sind jetzt Beförderungen nur dann möglich, wenn sie mit einem Zuwachs an Aufgaben verbunden sind. Manchmal stehen diese Aufgaben auch nur auf dem Papier oder beschreiben genau das, was man sowieso schon tut. - Es ist aber ein Erfolg der Tätigkeit des Hauptpersonalrats am KM, dass ein (jährlich ausgehandelter und tendenziell immer kleiner werdender) Anteil der Beförderungsstellen funktionslos vergeben werden kann, damit auch die älteren Kolleginnen und Kollegen, die bei den dienstlichen Beurteilungen die im früheren zentralen leistungsnotenbasierten Beförderungsverfahren notwendigen guten Noten nicht erreicht hatten, noch eine Beförderungschance haben.


    Mein Rat: Wenn man Dir die Chance gibt, solltest Du sie ergreifen.


    Ich wünsche Dir viel Erfolg.

    Das Komma ist optional (= es kann stehen, muss nicht stehen).


    Diese Regel gilt seit 1. August 1998. (Sagt der DUDEN in der 21. Auflage 1996, die zur Rechtschreibreform - sprich Rechtschreibverwirrung - herauskam.)


    Vor der Rechtschreibreform galt: Hauptsätze werden durch Komma abgetrennt, selbst wenn sie mit "und" oder "oder" verbunden sind. Nebensätze, die mit "und" oder "oder" verbunden sind, werden nicht durch Komma abgetrennt.


    Dies war nur für solche Leute verwirrend, die den Unterschied zwischen Hauptsatz und Nebensatz nicht kannten.

    Hallo Nils,


    für Planstellen im baden-württembergischen Schuldienst ist es grundsätzlich unerheblich, in welchem Bundesland der Vorbereitungsdienst absolviert wurde. Ich kenne viele Beispiele von Lehrern, die ihr Referendariat in anderen Bundesländern gemacht haben.


    Als erstes kannst Du Dich im Internet informieren:


    http://www.kultusportal-bw.de/LOBW,Lde/Startseite


    Da gibt es unendlich viel zu lesen.


    Die wichtigsten Schritte sind:


    - Antrag auf Aufnahme in die zentrale Bewerberliste
    - Ausschreibungsfristen beachten, alle Ausschreibungsmöglichkeiten nutzen, insbesondere auch die für den ländlichen Raum!
    - Wegen des Bewerberüberhangs ist es ratsam, nicht auf einen einzigen Wunschort zu spekulieren. (Auch meine Schule im ländlichen Raum hatte im letzten Jahr über 90 Bewerbungen für eine einzige Stelle!)
    - Beim zentralen Zuweisungsverfahren geht es strikt nach Leistungsziffer; beim Ausschreibungsverfahren spielt sie eine nachgeordnete Rolle
    - Auf Vollständigkeit der Bewerbungsmappe achten. Fehlende Unterlagen führen umso schneller zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung, je größer die Zahl der Bewerbungen ist.
    - Meines Erachtens unnötig zu sagen: Die Qualität der Bewerbungsmappe gibt den ersten Eindruck, und der kann eventuell ausschlaggebend sein.
    - Eventuell eine Bewerbung an eine Gemeinschaftsschule in Betracht ziehen. Auch dort werden Gymnasiallehrerstellen ausgeschrieben.


    Wie die Chancen mit Deiner Fächerkombination stehen, kann ich nicht beurteilen. Hier kann Dir aber der jeweilige Einstellungsreferent eines Regierungspräsidiums Auskunft geben. Vielleicht kommt mit Mathe/Info auch ein berufliches Gymnasium infrage.

    Zur Information: Forumsneuling "bine 29" hat mir mit einer PN für meine Antwort auf ihre Frage gedankt.


    Als Forumsneuling ist sie wohl noch nicht so vertraut mit den Sitten und Bräuchen, die hier herrschen.

    Alle Informationen findest Du im Kultusportal BW. Hier der Link zu der Unterseite "Bewerber aus anderen Bundesländern" :


    http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/781329


    Wenn man nicht gerade eine Leistungsziffer zwischen 40 und 60 vorweisen kann, ist die Bewerbung auf eine Ausschreibungsstelle ("schulbezogene Stelle") erfahrungsgemäß erfolgreicher als das Warten auf ein Stellenangebot im zentralen Listenverfahren, wo streng nach Leistungsziffer vorgegangen wird.


    Achte auf die Fristen: Die Ausschreibungen für die Schulen im ländlichen Raum kommen als erste. Begehe nicht den Fehler anzunehmen, dass bei der zeitlich späteren Hauptausschreibung attraktivere Stellen zu finden sind. Manchmal ist die Zahl der dort angebotenen Stellen geringer als die bei der Ausschreibung für den ländlichen Raum.
    Falls Du jemand bist, dem das Projekt Gemeinschaftsschule zusagt: Dort sind die Bewerberzahlen von Gymnasiallehrern geringer als an den echten Gymnasialstellen, die Einstellungschancen mithin günstiger.


    Im Bewerbergespräch ist der Eindruck, den die Gesprächspartner von Dir gewinnen, und ihre Einschätzung, ob Du auf das Anforderungsprofil und ins Kollegium passt, viel wichtiger als die Leistungsziffer. Die Schule ist zwar gehalten, sie zu berücksichtigen - aber andere Faktoren können wichtiger sein und deshalb den Ausschlag geben.


    Noch zwei Tipps von mir als (inzwischen pensioniertem) Schulleiter:


    Unbedingt auf Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen achten. Unvollständige Bewerbungen werden angesichts der heutigen Bewerberzahlen nicht bearbeitet und zurückgeschickt.


    Lass Dir nicht einreden, dass die an die Schule zu schickende Bewerbungsmappe nicht so wichtig sei. (Auch in diesem Forum gab es schon Stimmen, die die Anforderungen an eine perfekt gestaltete Mappe herunterredeten.) Meine Erfahrung mit Ausschreibungsstellen zeigt, dass die erfolgreichen Bewerber immer auch eine sehr gute Bewerbungsmappe hatten.


    Zu Deinen konkreten Fragen: Besoldung ist seit einigen Jahren Ländersache. In BW werden Studienräte in A13 Stufe 5 eingestellt. Tabellen sind im Netz zu finden. Ob die in SH verbrachte Probezeit angerechnet wird oder nicht, kann Dir am besten ein Personalreferent in einem RP sagen.


    Zu einem Vorstellungsgespräch muss Dich Deine Schule freistellen. Wenn Dein Chef gemein ist, kann er verlangen, dass die ausfallenden Stunden vor- oder nachgearbeitet werden.


    Wichtig: Baden-Württemberg erstattet keine Reisekosten bei Bewerbergesprächen!


    Bei Bedarf kannst Du mich auch per PN anschreiben.

    Vielleicht hilft Dir der nachstehende Link beim Schlauerwerden:


    http://www.gym.seminar-heidelb…e/schulebw/Ganztagsschule


    neuerdings auch: http://www.gym.seminar-heidelberg.de/,Lde/781049


    Im Übrigen wird sich die jetzige Landesregierung ebenso wie die Vorgängerregierung hüten, in dieser Frage verbindliche Vorschriften zu erlassen. In den Zielvorstellungen heißt es deshalb auch immer, dass Ganztagsangebote in zumutbarer Entfernung errichtet werden SOLLEN.

    Hierzu ein Statement von der FDP-Landtagsfraktion:



    "Kern: Landesregierung und SPD sprechen bei Lehrerbesoldung mit zweierlei Stimmen"
    Landesregierung plant im Widerspruch zu SPD keine Anhebung der Lehrergehälter in A 13


    Zur Ankündigung des Staatssekretärs im Finanz- und Wirtschaftsministerium, Ingo Rust, auf die Anfrage der FDP-Fraktion in der Regierungsbefragung, die Landesregierung plane keine Anhebung der Lehrergehälter auf das einheitliche Niveau von A13, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:


    "Im Widerspruch zur SPD plant die Landesregierung keine Anhebung der Lehrergehälter auf das einheitliche Niveau von A 13. Für eine Regierungspartei, die sowohl den Kultus- als auch den Finanzminister stellt, ist es ein Armutszeugnis, im Wahlkampf wohlfeile Forderungen zu erheben und nicht einmal einen Gedanken auf die Umsetzung zu verwenden. Mit zweierlei Stimmen zu sprechen, erhöht nicht die Glaubwürdigkeit der Sozialdemokraten in ihrer Bildungspolitik."
    Quelle: FDP-Landtagsfraktion

    Es ist sicherlich hilfreich, wenn Du Dich mit dem Landesbeamtengesetz vertraut machst. In § 8 findest Du, dass die Probezeit in Führungsämtern 2 Jahre beträgt.


    Du wirst Dich (als Beamter auf Lebenszeit) bestimmt wundern, dass Du jetzt eine Ernennungsurkunde bekommst, auf der Du "Beamter auf Probe" bist. Nach zwei Jahren erhältst Du dann eine weitere Urkunde ohne den Probe-Vermerk.


    Was Du "Beförderungssperre" nennst, gilt für Dich sicherlich nicht, wenn Du Dein bisheriges Amt schon lange genug innehast. Vgl. hierzu LBG § 20. Du meinst bestimmt die "Stellenbesetzungssperre", die nichts anderes als eine Sparmaßnahme der Haushaltssanierer ist. Sie besagt, dass freigewordene Stellen erst nach 9 Monaten wiederbesetzt werden dürfen. Wenn Dein Amtsvorgänger jetzt in den Ruhestand versetzt wird, bekommst Du das Schulleitergehalt erstmals neun Monate später. Hat er allerdings ein Sabbatjahr angespart und feiert dieses jetzt ab, wird die Stelle haushaltstechnisch erst im nächsten Jahr frei, mit der Folge, dass Du 21 Monate lang auf die "amtsangemessene Alimentation" warten darfst.


    Nachdem Du im Forum aber so lange auf Antwort warten musstest, bin ich sicher, dass Du Dir im Schulamt schon Antwort geholt hast.

    Zur Versachlichung sind einige Anmerkungen zu Neckaralbs Darstellung notwendig:

    1. Schulscharfe A-14-Stellenausschreibungen sind mitbestimmungspflichtig, das heißt der ÖPR muss der Stellenausschreibung zustimmen.


    2. Die verschiedenen Änderungen des Beamtenrechtsrahmengesetzes (bis 2009) und das Beamtenstrukturgesetz haben dazu geführt, dass es keine Regelbeförderung mehr gibt. Das bedeutet, dass eine Höhergruppierung mit einer erweiterten Aufgabenstellung verbunden sein muss. Es ist der Erfolg der Arbeit des HPR, dass ein jährlich neu ausgehandelter Anteil der zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen nach dem alten Verfahren, dem "Treppchenmodell", einer Mischung aus Anciennität und Leistung, vergeben wird.


    3. Bei allen Beförderungsverfahren ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Diese war früher zweistufig. Der Schulleiter schrieb die formulargebundene Anlassbeurteilung, ein Fachberater schrieb einen formlosen Bericht über einen Unterrichtsbesuch über zwei Stunden in zwei verschiedenen Klassen, und das Oberschulamt setzte auf der Grundlage der dienstlichen Beurteilung und des Besuchsberichts die Endnote fest. - Seit einigen Jahren gibt es nur noch einstufige Beurteilungen. (Das Für und Wider lasse ich jetzt außen vor.) Der Schulleiter muss sich dabei an die Verwaltungsvorschrift "Beratungsgespräch und dienstliche Beurteilung..." halten


    4. Das gesamte Verfahren ist in der Verwaltungsvorschrift "Beförderung zum Oberstudienrat" geregelt. (Von "unbegrenzter Macht" kann bei baden-württembergischen Schulleitern keine Rede sein.)


    5. Die Anlassbeurteilung geht weit über die Beurteilung einer Einzelstunde hinaus. Sie ist eine Beurteilung der gesamten dienstlichen Leistungen, und sie wird durch eine Befähigungsbeurteilung ergänzt. (Falls gewünscht, kann ich die gesamten vorgeschriebenen Beurteilungskriterien auflisten.)


    6. Dass eine dienstliche Beurteilung "in Fachkreisen" (?) Empörung auslöst, ist ungewöhnlich. Dienstliche Beurteilungen sind vertraulich zu behandeln.


    7. Die Behauptung, dass in Baden-Württemberg ein Fachberater einem Schulleiter gegenüber weisungsbefugt wäre, ist absolut unwahr.


    8. Die "Sperrliste" hat eine ganz andere Bewandtnis: Der Schulleiter erhält vom RP eine Liste mit den Namen derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die die formalen Bedingungen für die Beförderung erfüllen. Der Schulleiter führt mit jeder Person auf der Liste ein Gespräch und fragt, ob sie am Verfahren teilnehmen will oder nicht. Eine negative Antwort gilt nur für das aktuelle Verfahren, aber niemals für längere Zeit.


    9. Wie Meike schon geschrieben hat: Jeder Beurteilte hat das Recht, eine schriftliche Stellungnahme zur Beurteilung abzugeben. Auf Seite 6 des Beurteilungsformulars wird dokumentiert, ob eine Stellungnahme abgegeben wird oder nicht. Die Stellungnahme kommt zu den Akten.


    10. Bei Versetzungen wurde früher die Personalakte (strenggenommen ist die an der Schule geführte Akte die "Personalhilfsakte", denn die eigentliche Akte wird im RP geführt) an die neue Schule geschickt. Seit einigen Jahren ist dies abgeschafft. Die Hilfsakte wird an der alten Schule ein Jahr lang aufbewahrt und ist dann zu vernichten.


    11. Die Beförderung wird vom Regierungspräsidium durchgeführt und ist dort mitbestimmungspflichtig. Der BPR bekommt detaillierte Informationen über die Entscheidungen.


    12. Wenn ein Schulleiter so unangemessen beurteilt, wie Neckaralb darstellt, bleibt das der vorgesetzten Behörde - der Abt. 7 im RP - nicht auf Dauer verborgen.

    ...


    PS: Ich verweigere als einziges Schulleitungsmitglied bei uns Anzug und Krawatte (besitze ich auch gar nicht), sondern laufe wie gehabt in Jeans und Green-Bay-Packers-T-Shirt (oder ähnlichem) rum.



    Die aktuelle ZEIT-Ausgabe beschäftigt sich im Feuilleton mit dem "neuen Proletkult" : "Die Liebe zum Vulgären. Im Fernsehen, in der Mode und der Werbung ist der Prolet zum Star geworden. Was sagt das über unsere Gesellschaft?"

    Der Beitrag von Corinna97 ist eindeutig Werbung für "eine Firma, die mit der Bequemlichkeit oder Faulheit von PKV-Mitgliedern gute Geschäfte macht".


    Man betrachte mal kurz die Homepage dieser Firma: Wenn man die Kosten berücksichtigt (96 € p. a. für Singles, 144 € p. a. für Familien, PLUS Vorgangskosten, PLUS Portokosten), kommt man vielleicht doch auf den Gedanken, dass man das Ganze auch selbst in den Griff bekommen kann.


    Wer es gewohnt ist, einigermaßen strukturiert zu arbeiten, sollte eigentlich mit PKV und Beihilfe keine Probleme haben.


    Bearbeitet: Firmenname ersetzt durch Beschreibung der Tätigkeit.

    Kein Grund zur Verzweiflung:


    Falls Du Lehrer bist, dann weißt Du, dass die Schulleitung den kompletten Aufgabensatz hat. Frag doch einfach!


    Falls Du kein Lehrer bist, hast Du vielleicht ein ganz spezielles Interesse an diesen Aufgaben. Dann wird Dir hier im Forum kaum jemand helfen können.

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