Beiträge von chilipaprika

    genau wie du schreibst: es ist alles unterschiedlich.
    Ich war Vertretungslehrerin an 4 Schulen und es hat sich nie irgendwer für meinen Unterricht im Sinne eines Besuchs interessiert.
    1) dafür ist man als Zwischendurch-Vertretungslehrkraft viel zu unwichtig.

    2) Man bekommt als Schulleitung und Stammlehrkraft auch aus anderen Quellen viel mit (wenn es darum geht zu wissen, ob eine Lehrkraft gut passt, gut arbeitet, usw.. Ein "Unterrichtsbesuch" ist zwar das in vielen Verfahren und Situationen vorgeschriebene Hochheilige, aber wirklich nicht das einzige Mittel. Schulen brauchen mehr als vorzeigbare Wunderstunden alle Jubeljahre/-monate.

    Ja, die Kollegin aus dem Forum ;)
    Auch wenn jede*r, der/die mich kennt, wissen muss, wer ich bin, muss ich nicht das (wunderschöne) "Dorf" offenbaren, wo ich lebe (ist ne Stadt.)

    Aber ein Blick in meinen Fotos und ich habe doch was, ich lade es sofort vom Handy hoch.

    Nein, die einzigen Stadtfotos, die ich schnell und spontan auf meinem Rechner finden würde, wären aus Mainz :D oder aus meinem aktuellen Wohnort.
    Ich bin da nicht so der Fotosortierer :)
    Ich gebe also die Hand weiter. (und das obwohl es meine einzige Chance war, jemals mitzumachen..)

    Der Threadersteller hat dieses Jahr (!) mit dem Gymnasialstudium angefangen (weil es in der Nähe das studierbare Lehramt ist). Ob es in 5,5-6 Jahren noch diese Regelungen gibt, kann man echt nicht sagen (gut, die Wahrscheinlichkeit ist hoch). Aber davor MUSS man noch die Praktika, je nach Bundesland das Praxissemester und das Referendariat natürlich machen. und auch da in der Sek2 unterrichten.

    Kann es sein, dass du von deinen dualen Schüler*innen ausgehst, bzw. von SuS, die ganz lange im Praktikum sind und dies deswegen auch im Deputat berücksichtigt wird?

    An Schulen, wo die SuS nur einmal im Jahr 2 Wochen weg sind, wird es nicht berücksichtigt, sondern lässt sich einfach so regeln.


    Bei den Kappungsgrenzen meine ich:
    bei meiner Schule ist es wie gesagt: 1 Wochenstunde = 1 Praktikum.
    ein 3-stündiger Kurs bedeutet also: 3 Besuche, jeder Besuch wird mit einer Schulstunde angerechnet, für die weiteren 3 Stunden könnte man (da Unterricht ausfällt für Vertretung vorrangig herangezogen werden). (man sagt einfach Bescheid, falls man während des ausfallenden Unterrichts den Besuch machen wird).
    Ich hatte mal 9 Stunden in einem Jahr im betroffenen Jahrgang, da reicht es aber, wenn jede*r Kolleg*in maximal 3-5 Besuche macht. Dann hätte man mich auch theoretisch bei 5 Besuchen (9*2-5) 14 Stunden in Vertretung stecken können. Soviel fällt in den 2 Wochen auch nicht aus, die Vertretungsreserve ist also eine Theorie und kann nicht ausgeschöpft werden (außer vielleicht jetzt mit Corona)

    Und ich kann es immernoch nicht nachvollziehen, wieso Lehrkräfte, die eine Klasse gar nicht unterrichten, dort Praktikumsbesuche vornehmen müssen. Für sie fällt ja kein Unterricht aus, der zu "kompensieren" wäre.

    DAS kann ich auch wirklich nicht nachvollziehen. Das war aber bei Kris nicht der Fall. Beim TE dachte ich deswegen, dass es sich um eine Aufgabe handelt, die (in Hamburg!) mit irgend einer Anrechnung versehen ist.

    Ich glaube, dass damit gemeint ist (zumindest meine sofortige Interpretation des Beitrags)
    - Regel ist: 1 Praktikumsbesuch pro ausgefallene Stunde:

    - zweistündiges Fach -> 4 Besuche, weil 2 * 2
    - ich unterrichte 14 Stunden im Jahrgang, also 28 Stunden fallen aus.
    - 28 Besuche sind aber viel zu viel, deswegen gibt es Kappungen.

    Diese Kappungsgrenzen haben wir bei uns auch, auch wenn bei uns die Regel mit 1 Wochenstunde = 1 Besuch, auch bei 2-Wochen-Praktika (die andere Stunde ist eine Vertretungsreserve.)

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