Beiträge von chilipaprika

    Ich fände es eher strange, wenn jemand Vollzeit arbeite und dann noch eine wesentliche Nebentätigkeit ausübt.

    Teilzeit kann doch gerade dafür dafür genutzt werden, freiberufliche Sachen noch zu machen.

    In dem hier geschilderten Fall würde ich es anzeigen, wenn es jetzt einen erheblichen Umfang angenommen hat. Freiberufliche Tätigkeiten sind eh nur schwer mit Stunden zu bemessen. Manche sitzen stundenlang an einer Seite, andere generieren sich halbe Bücher mit KI. Und meines Wissens geht es nicht um das damit generierte Einkommen, sondern um den Zeitumfang.

    bei Beamten auf keinen Fall.
    und in Zeiten von Lehrermangel und Versagung von anlassloser Teilzeit ist es den VZ-Leuten eher einfacher als den TZ-Beschäftigten.

    Nee, so wichtig war ich nie und werde auch nicht sein.
    Und mein Hund hat zwar unglaublich viel Spass, Fährten hinterherzuschnüffeln, aber er nimmt gerne Nebenwege und pendelt links und rechts des Weges. Das amüsiert zwar alle Beteiligte und er kommt ans Ziel, AAAABER... vielleicht wünschen sich Verunglückte schnellere und zielstrebigere Rettungshunde :D

    Meistens steht ja der Verfasser auf dem Material, so dass man das gleich sieht. Den Namen verschwinden lassen darf man ja eigentlich nicht....

    Das Lachen ist nicht gegen dich.
    1. Eigentlich müssen Reffis in ihren Entwürfen alle ihre Quellen nennen.
    2. Namen wegmachen ist die Sache einer Sekunde.

    3. Reffis sollten allerdings sich bei sowas nicht erwischen lassen, es schadet (langfristig) der Vertrauensbeziehung deutlich mehr als der Bewertung

    (Ich hatte einen Reffi, der mich wohl für doof genug hielt, die Fachzeitschrift meines Fachs nicht zu kennen. (Man MUSS nicht jedes Exemplar jeder Fachzeitschrift kennen, es ist aber ein hohes Risiko). Er erzählte mir eine Woche lang von seiner schön aufwändigen Materialerstellung, die er seit Tagen machte, und die schönen Bilder, die er für ein Memory gefunden hatte, usw.. und legte mir etwas, was zu 90% (Aufgabenstellungen inklusive) von der Fachzeitschrift kam. Ja, es war in der Reihe angepasst. aber 1) nicht angegeben, 2) im Vorfeld mehr als gelogen (er hatte die Materialien NICHT verändert, weder aufgehübscht noch anders angeordnet, kein Aufwand) ).

    Danke!
    und richtig schlimm! Ich habe mich von der Rechtsberatung des Berufsverbands beraten lassen und sie konnte mir eben nicht sagen, ob es (das Verbieten) zulässig war, ging aber davon aus. (Ich habe es nicht mehr verfolgt, weil mein damaliger Chef dafür gesorgt hat, dass die Stelle, wo ich die Nebentätigkeit gehabt hätte, mich gar nicht mehr in Betracht zieht. dann hatte es keine Basis mehr.)
    Soviel dazu, dass man mir "sogar" (richtige) Ehrenämter verbieten könnte (davon bin ich nicht richtig ausgegangen)

    D.h. wenn eine Lehrkraft irgendwann mal Vorträge zum Thema "Schule/Unterricht" hält, hiermit Geld verdient und diese Nebentätigkeit natürlich auch angemeldet hat, ist dies nicht erlaubt, da sie sich ihr Wissen zum Thema Schule/Unterricht während der Arbeitszeit angeeignet hat?

    D.h. kein Lehrer darf in Vorträgen (mit Bezahlung) über Schule/Unterricht reden, da er sein Wissen während der Arbeitszeit angeeignet hat?

    Da der Dienstherr mich nicht dafür bezahlt, Meta-Vorträge über meine Schultätigkeit zu halten, ist es komplett was Anderes.
    Aber ja, es gibt durchaus Fälle von Menschen, denen eine schulnahe Beratungs- und Fortbildungstätigkeit untersagt wurde (kenne ich persönlich mehrere, zum Teil waren sie in den Fortbildungs-/Kompetenzteams gewesen, zwei davon haben in der Folge sich entlassen lassen).
    Und da kann ich sagen: es ist total willkürlich, da wir letztes Jahr einen Fortbildungstag mit einer noch verbeamteten, aktiven Lehrerin, die sündhaft teure (schlechte) Fortbildungstage nebenbei als zweiten Standbein hatten.

    In NRW gilt die Nebentätigkeit bis 100€ pro Monat als "allgemein genehmigt". Diese muss nur angezeigt werden. Dies ist hier vorauss. der Fall. Es wurde also vermutl. lediglich die Anzeige der Nebentätigkeit versäumt, nichts weiter.

    Hast du eine Quelle dafür? ("allgemein genehmigt"?)
    Als ich vor zwei Jahren einen Antrag gestellt habe, war ich sowohl beim Geld als auch zeitlichem Umfang definitiv unter allen möglichen solchen Grenzen und trotzdem hat mir keine*r gesagt "nur anzeigen".
    (Ich hatte sogar den Fall, dass mir eine unentgeltliche Nebentätigkeit verboten wurde. Es war nicht in der Schule, aber ich war trotzdem verbeamtete Lehrkraft zu dem Zeitpunkt. Aussage des Chefs "Ich darf es Ihnen verbieten, ich mache es also")

    Das Problem ist allerdings:
    Wenn es kein offizieller Kurs im Deputat ist, sondern wochenweise / stundenweise als Mehrarbeit abgerechnet wird, dann wird es nicht bezahlt, wenn du krank bist (aber Arbeitsblätter schickst), in den Ferien, wenn ein anderer Kurs wegen Klassenfahrt ausfällt wird es verrechnet, etc ...
    Deswegen ist es überaus wichtig, die Bedingungen der Mehrarbeit zu kennen (und auf eine Aufstockung für die Zeit zu bestehen!).

    Ich kann es verstehen.
    Gute Schulen haben Planungen, womit sie ihr Fortbildungsetat ausgeben, in Anlehnung am Schulprofil bzw. aus der Schulentwicklungslinie heraus.
    Wenn jetzt Digitalisierung auf dem Plan ist, Kreis aber eine Fortbildung zur Sprachbildung im NaWi-Unterricht machen möchte, profitiert zwar die Schule am Ende (ihr besserer Unterricht), aber es ist nicht das Projekt des gesamten Kollegiums, dafür müssen keine Ressourcen genommen werden.
    Ich habe nie Stunden für sowas getauscht (es würde in unserem System gar nicht gehen...), aber fast alle meine Fortbildungen selbst bezahlt. Dass dies im öffentlichen Dienst und im monopol-organisierten Schulsystem absurd ist, braucht ihr mir nicht zu sagen ...


    Meine Frage: Wie schlimm ist das? Was erwartet mich, wenn ich diese Nebentätigkeit doch noch anzeige? Sollte ich das überhaupt tun? Die Chance, dass das jemand merkt, scheint mir nahe null zu sein.

    hm...

    (und ich werfe in den Raum, dass ich nicht glaube, dass dies unter schriftstellerischer Tätigkeit fällt, die nur angezeigt werden sollte.
    Meine These wird auch vom Beitrag vom Frosch unterstützt, der sonst die Anträge nicht vom Amt mit einer Genehmigung und Bedingung zurückbekommen hätte)

    Trotzdem halte ich es für - in der Praxis, jenseits meiner Einstellung und Verständnis unseres Jobs - absolut problemlos und ohne Frage: Morgen bei der Schule den Antrag auf Nebentätigkeit abgeben und gut.

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