okay, sorry, die Verknüpfung mit EG war ja in meinem Kopf, ich habe nur im zweiten Satz explizit gemacht.
Beiträge von chilipaprika
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Wie es mit den Anträgen ist, weiß ich nicht, ich rufe mal Susannea herbei.
Status und Bundesland sind aber auch relevant.
Und ja, du kannst den 1. und den 11. Lebensmonat nehmen. Also nur in Lebensmonaten. Wenn die Mutter und du insgesamt das gesamte Elterngeld ausschöpft, ist es egal, wann du EZ mit EG nimmst, aber halt nur in Lebensmonaten des Kindes.
Wenn ihr nicht alles nehmt (weil du 2 Monate nimmst, die Mutter nur 10 zum Beispiel), dann gibt es in einigen Bundesländern (zb, NRW) bestimmte Restriktionen zur Legung des EZ-Monats, um einen "Missbrauch" (haha) zu vermeiden, indem du dir zb die Sommerferien schön verlängern würdest. Aber in der Regel nimmt man ja alle Monate und es ist dann egal.
Zum Stellen von Anträgen: das wird jemand besser beantworten, aber wie gesagt Status (verbeamtet oder nicht) und BL können eine Rolle spielen. -
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Es ist ja auch nicht ganz uninteressant zu sehen, wie man in einer solchen Situation umgeht. Also bei dem Referendar zum Beispiel wäre es am Ende piep egal, dass er seine Lernziele nicht erreicht, wenn er die Kinder in Sicherheit zum Sammelort führt, kein Kind verliert und diejenigen mit Angst beruhigen kann. Wir sind keine reinen Wissensvermittler*innen oder Prüfer*innen. Eine Prüfung bzw. eine Klassenarbeit ist nichts neben der Gefahr eines Feuers. Und das Wissen, wie man sich im Falle eines Alarms verhält ist ggf. relevanter als die Inhaltsanalyse einer Kurzgeschichte.
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Ach und übrigens, Schüler*inperspektive: ich "durfte" während einer Examensprüfung (!!!) ebenfalls einen Feueralarm erleben und mir wurde verboten, rauszugehen (was ich schlussendlich gefliessentlich ignoriert habe).
Ich habe am Ende Widerspruch eingereicht und Recht bekommen, durfte nachschreiben (wie ca. 10 weitere, die ebenfalls Widerspruch eingelegt hatten, wobei es auch sehr viele andere Gründe gab, die dafür sprachen, dass die Bedingungen dieser Examensklausur ein Witz waren. Aber für mich war entscheidend: ich habe Angst vor Feuer, da bleibe ich nicht in einem Raum während einer nicht nachweislich geplanten Übung. -
Ich bin keine Fachleiterin, aber ein Referendar, der bei einem Feueralarm eine Unterrichtsstunde (und sei es auch das Examen!!!) durchzieht, wäre bei mir sofort durchgefallen.
Du sagst selbst, dass das Datum unbekannt ist. Woher wolltet ihr also wissen, dass es eine Übung ist? -
Mimi_in_BaWue Darf ich fragen, ob es für deine Zukunft (Abschlussnote, Lehrbefähigung) einen Unterschied ausmacht, dass du dein drittes Fach im Ref nicht zu Ende gebracht hast?
Und: es ist in Bawü auch so (wie in Bayern?), dass das Drittfach klar das Drittfach ist und du nicht hin- und her tauschen kannst, oder?
(meine Fächer sind zb. in RLP, NRW und NDS, von den BL weiß ich es, weil dort beworben, alle gleichwertig und auswechselbar) -
in NDS wiederum: wenn man (zumindest zu meiner Zeit) ein drittes Fach im Ref freiwillig genommen hätte: dann hätte man mehr Ausbildungsunterricht gehabt, ein Fachseminar mehr alle zwei Wochen und es hätte nichts an der Abschlussnote geändert.
Ich frage mich, ob es also Leute gibt, die das freiwillig tun.
Ich habe mich entschieden, dass ich eben darauf vertraue, nach dem Ref in das "fehlende" Fach einzusteigen. (Ich habe nach dem Examen noch kurz zusätzlich hospitiert und 1-2 Stunden gehalten). -
Hängt sicher vom Einstiegstarif, von den Vorerkrankungen und auch davon ab, dass zur Zeit und in der Zukunft Preissteigerungen mehr zu erwarten sind.
Mein Beitrag hat sich in den letzten 9 Jahren um fast 50% erhöht und ich bin nicht seeeeehr weit von den 500 Euro. -
Schreib bitte im Titel, auf welches BL deine Frage sich ganz konkret bezieht.
Nur BW oder auch BY?
Das Drittfach ist definitiv eine Sondersache, ich weiß, dass Bayern es ganz besonders anders macht als die anderen BL, bei BaWü habe ich es nicht auf dem Schirm, aber nur als Beispiel, warum das BL wichtig ist:
In den anderen /meisten anderen BL leistest du das Ref in 2 Fächern (egal welcher der drei) ab und hast am Ende dieselbe Wertigkeit für alle drei Fächer. -
Ja, einerseits.
Andererseits: eine solche Situation zwingt diejenigen dazu, sich zu "outen", die Gründe dagegen haben.
Von Kleinigkeiten wie "schläft unruhig und/oder schnarcht" (was zu Hänseleien führen kann, weil die anderen Kinder nicht schlafen können) zu größeren Sachen wie körperliche Beeinträchtigungen, die man im Alltag nicht sieht. Ich sage nicht, dass ich komplett gegen eine solche Klassenfahrtsituation bin, ich finde nur, dass Lehrkräfte auch solche Punkte im Hinterkopf haben sollten, die zu berücksichtigen sind. -
"Kohäsionssteigerung" geht auch tagsüber ohne nächtliches Zimmerteilen.
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Für eA-und gA-Kurse , oder LK und GK kenne ich auch aus NDS die Möglichlkeit der Huckepack-Kurse; gibt es die nicht mehr? Ohne hätten wir z.B. in den zweiten Fremdsprachen nie die Möglichkeit, einen LK anzubieten, weil die Gruppen an unserer kleinen Schule einfach zu klein würden (3 zweite Fremdsprachen bei Zweizügigkeit)
okay, mein Beitrag blieb sehr lange im Entwurf-Modus., aber genau das meinte ich: Huckepack-Kurse sind für kleine Sprachen überlebenswichtig
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Zitat
Sowas habe ich bei uns noch nicht erlebt. LK und GK sind grundsätzlich getrennt; im GK können aber sowohl SuS sitzen, die schriftliches oder mündliches Abi in dem jeweiligen Fach machen werden, wie auch reine "Abdecker*innen".
Naja, Englisch hat ein paar mehr Schüler*innen als Französisch, Niederländisch und Latein (die zwei anderen Sprachen waren auch jahrgangsübergreifend, Französisch nicht immer).
Entweder da eine Ausnahmeregelung genehmigen lassen oder die Fächer aus dem Angebot streichen.
Ich hätte mich sehr gefreut, wenn es in NRW auch "so einfach" ginge (geht durch die unterschiedliche Stundenzahl nicht)
Ein Text von 3 oder 4 pro Thema finde ich nicht wenig Unterschied.
Aber ich revidiere meine Aussage: der Unterschied ist nur zwischen LK und GK. Und der Unterschied schriftlich/mündlich GK liegt daran, dass ein mündliches GK nicht darunter leidet, den Text für GK nicht in der selben Tiefe gemacht zu haben (stattdessen den LK-Text aber hatte), weil die mündliche Prüfung schulintern gemacht zu haben. Ich vertraue darauf, dass dies auch alles offiziell war, immerhin habe ich 3 UBS und mein Examen drin gemacht
(also in einem gemischten Kurs, den jahrgangsübergreifenden Kurs habe ich nur "kurz" gesehen) -
Ja, NDS ist da echt das komplett andere "Extrem". Zumindest fürs allgemeinbildende Gymnasium (wo ich mein Ref gemacht habe) weiß ich, dass da sogar bestimmte Lieder, Filme oder Gedichte vorgegeben sind. Es gibt da sogar unterschiedliche Werke, ob "LK", "GK schriftlich", "GK mündlich". (und ich saß in einem jahrgangsübergreifenden Kurs mit LKler*innen, mündlichen GKler*innen und "Abdecker*innen").
Aber ich gebe es zu: als Lehrkraft fand ich es schön, eine klare Vorgabe zu haben, die mir die Sicherheit gab, nicht an Fantasie-Prüfungen vorbei zu kommen. Denn ehrlich: unter "Frankophonie" kann man 2 Jahre Stoff verstehen und ich habe durchaus einen anderen Schwerpunkt als meine Kollegin. und es kann schief gehen, ohne es darauf anzulegen.
Was mir aber auch an NDS sehr gefiel: jedes Jahr was Anderes, neue Werke. (und tatsächlich habe ich neben einem Heft von einem Verlag, in welchem ich Tipps zur Videoanalyse, geholt habe, alles selbst produziert. So schnell kamen zum Teil die Verlage nicht hinterher (bzw. mein Fach ist ein Nischenfach?) -
Ok, das wusste ich nicht. In NDS ging mit der Einführung eines Zentralabiturs die Einführung von Pflichtlektüren einher.
Ich stehe gerade auf dem Schlauch: Wie ist es denn möglich, dass die Aufgaben landesweit dieselben sind, wenn aber in den einzelnen Schulen unterschiedliche Lektüren in der Oberstufe gelesen werden?
man kann ja Themenbereiche haben.
z.B. aus einem anderen Fach, Französisch:
* Die Frankophonie am Beispiel eines ehemaligen Kolonialstaates: Senegal.
und am Ende kann IRGENDWAS rauskommen. der Auszug eines Romans (französischsprachiger senegalesischer Autor), eine Rede von einem französischen Präsidenten in Dakar, ein Auszug aus einer Kurzgeschichte (französischsprachiger senegalesischer Autor), ein Sachtext zur Frankophonie, wo man einen Bezug herstellen /Vergleich ziehen muss
Oder:
- Drama der Klassik (natürlich lesen die meisten Schulen, zumindest in NRW, ein Drama aus einem Pool aus 2-3 Büchern)- Roman des bürgerlichen Realismus
- Jahrhundertwende... -
Ich kann eine "Erfahrung" aus der anderen Seite des Rheins beisteuern.
Die Verlage liiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieben diese Pflichtwerke-Orientierung. Komplette Kollektionen leben davon und jedes Jahr im September kommen eben 3-5 neue Bände heraus (ggf. aktualisiert).
Und ich gebe es zu: ich habe die Bücher als Schülerin verschlungen. Ich habe zwar auch gerne (die Romane, Dramen, etc...) gelesen, aber nie das gesehen, was der Autor wohl angeblich reingeschrieben hatte und ich interpretieren musste. Meinen Zugang zur Literaturinterpretation musste ich mir im Studium tatsächlich hart erkämpfen, in der Schule brauchte ich Startimpulse (also insbesondere für die typische französische "dissertation", argumentativer Aufsatz in drei Schritten zu einem "Satz"/einer "Frage"
1) Ich hatte durchaus Lehrkräfte, die selbst wohl auch "Starthilfe" brauchten und uns das Buch quasi Wort für Wort diktiert haben... (und als Klausur eine der möglichen Klausuren gestellt haben). (es haben vielleicht nur 1-2 Schüler*innen pro Klasse das Büchlein gekauft)
2) Die Idee, Literaturunterricht von Pflichtwerken loszulösen, ist charmant, weil sie an Allgemeinwissen zu Epochen, an Kompetenzen usw. anknüpft. Allerdings ist ein gemeinsames Werk, an dem man sich orientieren kann, für die meisten Schüler*innen, die nicht den Zugang finden, hilfreich. (also: den Wechsel haben wir auch in NRW erlebt, von Pflichtwerken zu verhältnismäßig losen Angaben) -
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