Beiträge von chilipaprika

    Das ist aber nicht pauschal so, dass man dann wo anders hin kann.

    Wenn man keine 50km entfernt von der Schule wohnt, braucht man nach der Rückkehr aus der Elternzeit genauso die Freigabe der Schulleitung.

    Und ist DIESER Punkt nicht aus meinem Beitrag ersichtlich, in dem ich sowohl die Kilometerangabe nenne und einräume, dass die Entfernung nicht der Grund zu sein scheint?

    Es ist doch logisch, dass ich keinen Anspruch auf wohnortnahe Versetzung unter 50km habe, wenn ich bisher nur 30km habe.

    Wenn deine Elternzeit länger als 8 Monaten dauert, hast du Anspruch auf wohnortnahe Versetzung (unter 50km), allerdings glaube ich bei dir herauszulesen, dass die Entfernung nicht das Problem ist.
    Aber im Rahmen des Rückkehrantrags auf Oliver kannst du einfach eintragen, dass du woandershin möchtest. Dann ist es halt so (du kannst nicht bestimmen, wo du hinkommst, außer natürlich du hast andere Verbindungen), aber deine Schule kann dich da nicht "festhalten".

    Erstmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Rechtsberatung werde ich auf jeden Fall auch in Anspruch nehmen, aber es hätte ja sein können, dass er bereits jemanden gibt, der so einen Weg schonmal gegangen ist.

    Jein.
    Das Problem ist: Gesetze ändern sich. Also: es gab im Referendarsforum den Fall einer Lehrerin, die sich in NDS hatte entlassen lassen und in NDS wieder verbeamtet wurde. Abgesehen davon, dass sie ein Mangelfach in einem Mangellehramt hatte (falls es eine Rolle hat spielen können), ist es Jahre her.
    Mittlerweile verbeamtet NDS die Leute nicht mehr neu, die sich aus anderen BL selbst haben entlassen lassen, das war vor 2-3 Jahren noch ganz anders.
    Ein Erfahrungsbericht ist also sehr risikobehaftet.

    Für mich wäre es ja auch kein Spielchen. Ich hätte ja schließlich auch mit Einbußen zu kämpfen, aber nur weil man mit Mitte 20 an einem Ort gebunden war, ist dies aufgrund von unvorhersehbaren Umständen nicht immer ein Leben lang so...

    Klar. Ich wollte auch nicht sagen, dass es für dich ein Spielchen ist. Aber damit würdest du einen Grundpfeiler des Beamtentums umgehen, den du bei der Planstellenunterzeichnung eingegangen bist.
    Ich finde zwar, dass die in Kauf genommenen Einbüße deutlich genug sind, aber was das Land sich denkt, muss nicht mit Logik erklärbar sein.

    Ich spiele jetzt CDL, aber es ist für mich in dem Fall die einzige mögliche Antwort: Frag den Justiziar deiner Gewerkschaft / Berufsverbandes.
    Die Bezirksregierung wirst du damit überfordern (eine Bekannte hat sich vom Beamtenverhältnis entlassen lassen, DAS hat die schon total überfordert, keine*r wusste spontan, was zu tun ist) UND sie werden womöglich nicht nach der richtigen Antwort suchen, weil sie kein Interesse an dem Spielchen haben.

    Was bedeutet das für die Praxis?

    In Anlage A gibt es bei uns keinen reinen Matheunterricht, das wird im Fachunterricht integriert.
    Anlage B wäre klar, da haben wir keinen Mangel.
    Anlage C besteht (großer) Mangel, Unterrichtserlaubnis - ok. Aber darf man Prüfungen (mit) abnehmen?

    Wenn nein, stellt es ja kaum eine Entlastung dar.

    Ich antworte schulformfremd (Gym) aber es gibt sicher eine Analogie:
    Die Schulleitung beantragt die Erlaubnis, dass du prüfen darfst und dann darfst du prüfen (bei uns: das Abitur abnehmen). Also: es ist kein Automatismus (wie bei einem Examen) aber in der Realität faktisch schon.

    Da hake ich noch einmal nach.

    Das ist der theoretische Rahmen. Wenn deine Schule dich los werden möchte, oder sehr beliebt ist und nicht stark an dir hängt. Oder du es eben als Versetzung nutzen willst.
    Wenn aber beide ihr Okay geben, dann gibt es keinen Grund, dass es nicht klappt.

    Insgesamt würde ich gerne noch einmal die Schule wechseln, und zu diesem Zeitpunkt bietet es sich uU am einfachsten an, einen Schnitt zu machen. Erst wieder zurück an der Stammschule, wird es meiner Ansicht nach doch schwieriger, eine Versetzung zeitnah durchzuführen (5 Anträge usw.). Andere "handfeste" Gründe könnte ich jetzt garnicht so einordnen. Ich strebe keine Beförderung an, wurde nicht schlecht behandelt, habe auch keine persönlichen Gründe (Pflege von Familienmitgliedern oder ähnliches). Ich habe nur festgestellt, dass ein Wechsel der Arbeitsstelle nach einer gewissen Zeit sehr bereichernd sein kann. Ich war dann 4 Jahre an der Uni und irgendwie zieht es mich woanders hin.

    Dafür brauchst du eben keine Gründe. Es ist das Gute an der Rückkehr aus der Beurlaubung!

    ja, ich arbeite in NRW. Ich habe mit dem Personalrat gesprochen, er rät mir dazu, mich mit der Dezernentin in Verbindung zu setzen. Da bin ich unsicher, ob dies eine so gute Idee ist.

    Wenn du auch nur annähernd Kontakt mit der Dezernentin hast: mach das. Das ist der Weg, den die meisten wählen, um eben auszuloten, wo es einen verschlagen könnte / sollte und es zu beeinflussen.

    Chili,

    Rückkehrerin an ihre Schule, bevor ggf. Gerüchte in Umlauf kommen.

    Ich habe es vollständig bearbeitet, habe aber zugegeben überlegt abzubrechen, weil ich den Aufbau schwierig finde. Trotz des Hinweises auf ehrliche Antworten und auf Vermeidung sozialer Erwünschtheit, finde ich es kaum möglich, die ganze Zeit Teilkriterien guten sprachsensiblen Unterrichts zu lesen und dann mit einer 4er Skala zu antworten (also nicht mal die Mitte zum "ups, mache ich nicht wirklich" anklicken).
    Viele Punkte wären zb auch bei mir so gewesen "brauche ich nicht/darf ich nicht" (Abiturkurs Pädagogik), aber würde ich vielleicht machen, wenn ich mehr DaZler*innen im Kurs gehabt hätte. Meine Definition von Heterogenität bezog sich zb. stark auf das Bildungssprachniveau, nicht auf DaZ.

    Aber für mich ein typischer Fragebogen, der mich bestätigt, warum ich Qualiforscherin bin.

    Allerdings müsste geschaut werden, ob du nicht rechtzeitig gekündigt haben musst, um dich überhaupt auf Planstellen bewerben zu dürfen. Du besäßest ja schon eine Planstelle. "Planstelle bricht Vertretungsvertrag" ist ja nur für befristete Verträge.
    Und es kann sein, dass du den Spaß der Revisionsstunden mehrmals machen musst (weil es bei Angestellten "früher" ist).

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