Beiträge von chilipaprika
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Huhu!
Dein Rückkehrantrag läuft über Oliver, bis Ende November (Rückkehr aus einer sonstigen Beurlaubung)
Es ist umgekehrt: du hast keinen Anspruch auf Rückkehr an deine Schule. Hat dich deine Schule als Null-Stelle geführt?
Du kannst an deine Schule zurück, wenn du es äusserst und die Schule zustimmst.
Du kannst aber im Formular (spiel es einmal durch, dauert keine 15 minuten) auch eine Versetzung angeben.
Wie weit der Versetzungsradius ist, weiss ich nicht. Ich würde mit dem PR (sie wissen vll, wo es Unterbringungsmöglichkeiten gibt) und mit einer möglichen Schule)
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Also: in NDS besteht die Prüfungskommission aus den drei Ausbilder*innen, die die Ausbildungsnote 2 Monate vorher festgelegt haben. Also wissen sie ganz genau, was die Vornote ist.
(Es gab an meinem Seminar allerdings tatsächlich eine Ref'in, die ab dem ersten UB in jeder einzelnen Sitzung nur gelobt wurde und eine 1 im Fach in der Vornote (als einzige im ganzen Seminar überhaupt in einem Fach, obwohl wir 12 Monate lang nicht greifen konnten, was macht sie denn soooo anders als wir Fußvolk) eine 4 im Examen in dem Fach. Vermutlich eine Kombi von falschem Tag erwischt und die 1 war doch eher eine 2 und jetzt fiel es eher auf mit anderen Prüfer*innen. (Meine These) -
Das ist bundesweit so
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okay, ich meinte nur: ein Arzt / Therapeut, der eine Ausfallgebühr hat, hat eine sowohl für Privatversicherte als auch gesetzlich Versicherte.
Und tatsächlich haben wir hier glaube ich mehrmals zusammengetragen, dass es im (Physio/Logo/Psycho/..)therapeutischen Bereich üblich sei.
Da Aviator aber bei einem Privatarzt ist, der die GOÄ- und Beihilfe-(Abrechnungs)Sätze ignoriert und sich weigert, einen Dreizeiler zur Begründung zu schreiben, warum er diese überschreitet UND Aviator eine Honorarvereinbarung (vermutlich mit dem Honorar auch drin, die Ausfallgebühr stand drin, das hat er gesagt), wird er wohl nicht mehr viel dagegen tun. -
hängt natürlich davon ab, was man verdient (Da ist was mit der Entgeltgrenze)
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Wenn es keine Verbeamtung gab: die Rente.
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Für Privatpatient*innen auch. Deswegen unterschreibt man eben.
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Und grundgesetzwidrig.
Vielleicht deswegen nicht so hoch auf der politischen Agenda.
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wobei der Begriff "Lehrprobe" doch auf was Größeres als Unterrichtsbesuch hindeutet?
In NRW würde ich "Lehrprobe" nur im Examen nutzen, in NDS war es der Große Unterrichtsbesuch (GUB), also die zwei wichtigsten UBs in der Mitte des Refs (die aber offiziell auch nicht bewertet wurden, schließlich war ja alles nur ein netter Spaziergang zum Lernen :-D), da hatte ich schon weit mehr als einen UB hinter mir. -
Und es gibt auch einenunterschied zwischen ‚einer einzigen ÖPNV-Verbindung‘ zur Schule und ‚mehreren Wegen und Transportmitteln zu einem Termin‘. Da kann man zum Beispiel erwarten, dass man bei wichtigen Terminen Puffer einplant und nicht streng nach Google-Empfehlung geht.
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... und bekannten Voreingenommenheiten.
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interessant an dieser Diskussion finde ich ja, dass 3 Seiten über einen verschobenen Termin gesprochen wird und keiner in Frage stellt, warum man einen Arzttermin Absage für eine Vertretungsstunde. Hätte ich einen Arzttermin in meiner unterrichtsfreien Zeit ausgemacht und man würde mich für Vertretung einplanen, dann würde ich mit Hinweis auf den Termin versuchen aus der Vertretung raus zu kommen. Und weil ich ansonsten alles bereitwillig übernehme wäre ich mir zu 100% sicher, dass ich den Termin wahrnehmen könnte. Ich mein, welcher Grund als ein Arzttermin ist bitte besser um zu erklären, dass man keine Vertretung übernehmen kann?
das hängt vom Schulkonzept ab.
Viele Schulen haben Vertretungsbereitschaften / feste Zeiten im Stundenplan, wo die jeweiligen Lehrkräfte einbezogen werden können.
Wenn ich während einer meiner VBs einen Termin abmache / abmachen muss, dann ist es wie bei Unterricht, ich stelle einen Antrag auf Freistellung des Unterrichts wegen unverschiebbarem wichtigem Arzttermin. Wenn ich allerdings darauf pokere, dass ich nicht eingesetzt werde (vielleicht kannte Aviator Vertretungen vorher nicht? Ich weiß nicht, ob es am WBK Vertretungen gibt?), dann backe ich kleine Brötchen und werde nicht morgens beim Entdecken auf dem Vertretungsplan zur Schulleitung sagen, dass ich doch gehofft hatte, nicht eingesetzt werde.
Wenn allerdings eine super duper Krankheitswelle dafür sorgt, dass man zusätzliche Leute braucht, die vor/nach ihrem /außerhalb des offiziellen geplanten Einsatz(es) doch noch schnell eine Vertretung übernehmen, weil sonst Kolleg*innen Doppelaufsichten haben, dann würde ich kurz darauf hinweisen, dass ich da einen Arzttermin gelegt hatte. Und auch da bin ich sicher, meine SL hätte kein Problem damit, weil ich, wenn ich kann und nicht nur meine Serie rechtzeitig gucken möchte, auch einspringen würde.
Da Aviator bisher nicht den Eindruck vermittelt hat, den konzilientesten und einsatzbereitesten Kollegen zu sein, vermute ich, dass wir Lesenden davon ausgehen, dass erster Fall die Situation war und wir also keine Empörung verspüren, dass sein Physiotermin ausfiel. -
Ich hatte mit der Praxis schonmal Schwierigkeiten. Dabei ging es um überhöhte Abrechnungsfaktoren (2,86 statt 2,3), deren Begründung von der Beihilfe nicht geschluckt wurde und für die auch der Beihilfeergänzungstarif nicht eintrat. Macht auch pro Behandlung knapp 20 Euro aus eigener Tasche.
und trotzdem hast du dich entschieden, bei der Praxis zu bleiben.
Man trägt irgendwie immer das volle Risiko als Privatpatient und die Ärzte/Kliniken drehen sich fein raus, indem sie Behandlungsverträge unterschreiben lassen, man aber als Patient erst nach erbrachter Leistung erkennen kann, ob man auch voll entschädigt wird durch die Krankenkasse.
Armer armer kleiner Privatversicherter...
Von den 180 Euro musst du also 20 Euro bezahlen (freiwillig, da du nicht weggehst bzw. für dich den Kompromiss schließt, dass er dir das wert ist).
Der Kassenpatient müsste nicht nur auch die 150 Euro Ausfallgebühr bezahlen, sondern bei jedem Termin 180 volle Euro.
Aber ja, armer armer Privatpatient. -
Daraus kannst du aber nicht schließen, dass andere Praxen es so machen.
Ich würde "a)" sagen. Wenn der Grund (nachweislich) komplett außerhalb deiner Zuständigkeit ist (Flug, Unfall, Erkrankung), dann hast du vielleicht eine kleine Chance (wobei es eben auch dein unternehmerisches Risiko ist, wenn deine Flugbuchung storniert ist oder so (dafür gibt es auch Versicherungen)).
und dann b.Wie kämst du denn mit c) durch? du zahlst nicht und gehst trotzdem zum nächsten Termin (falls sie einen abmachen?)
Ich hatte übrigens auch (nur, um die Liste zu verlängern) Ausfallhonorare als Kassenpatientin. Die ich selbst tragen musste / hätte tragen müssen. Weil es eben keine Leistung ist, die die Gesellschaft trägt.
Mein erstes (und einziges) zu zahlendes Ausfallhonorar war 50 Euro. Ich war jung, Studentin, der Arzt hat mir es im Gespräch erklärt und hat 20 Euro von mir kassiert. Wie er zurecht meinte: Der Anruf 15 Minuten nach meinem verschusselten Termin war schon Strafe und peinlich genug, das würde ich nie wieder vergessen.
PS: ich bin übrigens für Ausfallhonorare für Friseurtermine, reservierte Restaurantische oder für die Masse an Studis, die leider nicht zu meiner Sprechstunde kommen konnten, weil deren Schwester/Partner/Schlagmichtot sich gerade den Fuss gebrochen hat und sie waren die EINZIGE Person, die zum Krankenhaus fahren konnte. -
Ich verstehe deinen Unmut (größtenteils), möchte aber einwerfen, dass man oft Menschen im Gesundheitsbereich Unrecht tut, wenn man von denen erwartet, ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, sie nicht abzurufen / nicht zu bezahlen und zu glauben, sie würden es aus Berufung machen.
Sei es der Arzt, der abends um 20 Uhr beschimpft wird, weil er den Warteraum schließt, der Tierarzt, der nicht jeden dahergerannten verletzten Kater kostenlos pflegt, aber auch der Musiker, der Geld für seinen Auftritt möchte und nicht "gegen Werbung" arbeitet.
Mein Mann und ich haben (je) einen Vertrag für Musikunterricht, ich bin bei der Musikschule, er bei einer privaten Musikschule. Wenn wir nicht können (egal ob krank, keinen Bock, Dienstreise...): Pech. Wenn wir früh genug Bescheid sagen (Dienstreise oder Urlaub), dann gab es oft die Möglichkeit, mit jemandem anderen zu tauschen.
Aber sonst: die Menschen können doch nichts dafür, dass UNS was dazwischen kommt.Ich finde nicht, dass der Arzt das Recht hat, hier was zu verlangen, wenn man die Praxis gar nicht kontaktieren konnte bzw. nachweisbar einer dieser unabwendbaren Gründe vorliegt.
Wenn es tatsächlich so ist, dass es keine Kontaktmöglichkeit gibt, dann ist es natürlich schwierig.
Die "unabwendbaren" Gründe sind ja DEIN Risiko in DEINER Planung.ZitatDer Arzt versucht hier ja offenbar, sein wirtschaftliches Risiko auf den Kunden abzuwälzen.
Sorry, dass ich das jetzt wieder raushole, aber so ein Satz ist ziemlich unempathisch, wenn man in unkündbarer Beamtenstellung steht, in welcher man sogar bezahlt wird, wenn man nicht verwendet wird.
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Ich weiss es wirklich nicht mehr. Ich musste gerade an einen Konventsbeschluss denken, von dem wir zu dritt felsenfest davon überzeugt waren, dass er protokolliert ist. Es gab ihn aber nicht. Verrückt, was man sich manchmal einbildet...

Es ist okay. Das sind die Freuden des Alters

(Ich glaube mich zu erinnern, wir seien selber Jahrgang oder du ein Jahr jünger, also sag ich es ganz bewusst...
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Tatsächlich war es ja so.. Montagmorgen angerufen, nur AB dran, ich konnte gar nicht absagen. Genau so wäre es auch beim Anruf am Samstag für Montag gewesen, selbst wenn ich dann schon gewusst hätte, dass ich Montag nicht kann.
48 Stunden sind auch selten mit Wochenende abgedeckt.
Aber ernsthaft: das ist jetzt doofes Drücken vor Verantwortung. Ich sage nicht, dass ich es gerechtfertigt oder gar gut finde. Ich finde nur: 1) man kennt die Spielregeln (außer du hast nicht unterschrieben) und hat sie akzeptiert, 2) (und das ist der wichtigere Punkt) jetzt anfangen zu sagen "ja, zugegeben, ich habe nur 3 Stunden vorher angerufen, aber am Samstag blabla..." Ist es ein richtiger AB, wo du darauf gesprochen hast? Man sieht auch, WANN du angerufen hast.Andererseits: könnte er die weitere Behandlung verweigern, wenn nicht gezahlt wird?
Selbstverständlich.
Warum sollte er dich sonst behandeln? Du schließt mit einem Privatarzt einen Vertrag.
1) Wenn du den nicht erfüllst, warum sollte er seinen Teil erfüllen?
2) Wenn du jetzt ganz neu wärst und jetzt beim Kennenlernen den Vertrag nicht unterschreiben würdest / unterschrieben hättest, dann hätte er dich nicht angenommen.
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