Doch.
Ich kann als "Auslandsfranzösin" entweder mit Vollmacht auf einem inländischen Wahlregister wählen oder mich bei der Botschaft registriert haben.
Im Studium war ich registriert, die Botschaftsvertretung war am Ende meiner Straße (und dann 50km weiter, als sie schloss, ich lebte damit).
Dann war ich ein Jahr wortwörtlich am Ende der Welt und habe meine Vollmacht in der Botschaft in Wellington ausgestellt.
Und dann lebte ich in einem Dorf in NDS an der niederländischen Grenze, wo meine Vertretung: in Berlin war.
aber: SELBST wenn ich mich als Auslandsfranzösin auf dem Wahlregister von (in meinem Fall) Düsseldorf registriere, bin ich nur für die Präsi- und Parlamentswahlen (und Senat?) darauf. Für Kommunal- und Regionalwahlen bin ich weiterhin auf dem letzten Register (oder könnte ich).
Das heißt, in der Zeit, wo es noch nicht klar war, dass mein Leben hier ist (und nicht nur eine verrückte Phase fürs Studium), war ich zweigleisig unterwegs ("Wählen ist ein hart erkämpftes Recht, Wählen ist eine Zivilpflicht!"). Das habe ich noch eine Weile so gemacht, bis ich erkannt habe, wie absurd es ist, dass sich dieselben Menschen über die Erdogan-Wahl der Deutschlandtürken aufregen, mich aber nach der Präsiwahl fragen, ob ich bitte gefälligst gegen LePen gewählt habe (oder noch schlimmer: was ich gewählt habe..).
Leider ist die Entscheidung der Öffnung der Wahlbüros in Städten außerhalb der Botschaften und offiziellen Vertretungen eine Ermessensentscheidung. Dann ist man darauf festgelegt. Bis Ende Dezember kann ich mich für 2027 registrieren lassen, ich lasse mir Zeit, es ist leider nicht das Wichtigste in meinem Leben. (Ja, ich werde eine zynische, politikverdrossene Politiklehrerin)
Beiträge von chilipaprika
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Ich habe keine Ahnung, was ZVK ist aber welche Entgeltgruppe und Stufe sind, müsstest du vom potentiellen Arbeitgeber erfahren, keiner kann hier wissen, ob dir ein TV-H 11 oder TV-H 13 oder anderes angeboten wird. Es hängt ja auch oft von der Schulform ab. (deswegen auch der Hinweis, dass die Prozentzahl sich je nach Schulform ändert.)
Im TV-L (also alle anderen BL) KANN die bisherige Erfahrungszeit, muss aber nicht anerkannt werden. Dass es eine Gleichheit der Stufen zwischen TV-H und A-Besoldung gibt, würde mich überraschen, jedes System ist ja unterschiedlich. -
Fragen zu deinem Beitrag:
- Wie sollte man die Wahlbenachrichtigung abgreifen? Da fiele mir eigentlich nur der Kontext Pflege ein. Die kommen ja zu jedem nach Hause.
Es klaut keiner MEINE (oder deine) Wahlberechtigung.
Es geht eben um die alte Oma, die nichts mehr genau weiß, die eine Haushaltshilfe oder ein Enkelkind hat, usw...
Ich komme von einer politisierten Familie (und "mein" System läuft eh anders), aber meine Oma und Opa hätten es womöglich nicht gecheckt.
(und ich kenne genug Leute, denen es nicht unbedingt mehr auffallen würde. In Frankreich sind die Wahlunterlagen DEUTLICH umfangreicher und trotzdem werden sie oft nicht viel beachtet (merke ich daran, dass ich bei anstehenden Wahlen, als ich noch Hoffnung auf qualitativen Französischunterricht hatte, immer nach einem Set Wahlunterlagen fragte und viele sie wie Werbung weggeworfen hatten oder nicht aufgepasst hatten).- was war mit korsischen Toten mit Briefwahl?
Es gab Wahlen, bei denen deutlich mehr Leute auf dem Wahlregister waren, als noch Lebende, diese aber trotzdem ihre Stimme abgegeben haben ...
- was ist eine Vollmachtwahl, hat jemand in deinem Namen gewählt und du vermutest, dass er/sie was anderes angekreuzt hat? Das klingt ja nach üblem Vertrauensmissbrauch.
Da es in Frankreich keine Briefwahl (mehr) gibt (nie Zeit meines Lebens, und ich bin alt), gibt es nur noch die Möglichkeit der Vollmacht. Diese muss allerdings bei der Bundespolizei (oder einer Botschaft / botschaftlichen Vertretung) angefertigt werden, also nicht einfach so zuhause. Vollbemächtigte*r kann nur jemand sein, der im selben Wahlbüro wählt und dieser darf nur eine Vollmacht haben. Als Auslandsfranzösin kann ich mir als Wahlbüro/Wahlregister sowohl meine letzte Adresse aussuchen oder irgendeine Adresse mit einem Verwandten bis 3. Grad (oder so. und da wäre ich wieder auf Korsika
)
Vertrauensmissbrauch: Ich sage es mal so.. Wenn es der einzige Vertrauensmissbrauch in meinem Leben wäre, könnte ich ganz okay damit leben. Immerhin wusste ich damals schon relativ sicher, dass ich nicht komplett vertrauen konnte, hatte aber keine große Lust auf Streit. Die Abweichungen sind nicht konträr auf dem politischen Spektrum, wir reden in Frankreich von vielleicht 15 Kandidat*innen beim ersten Wahlgang der Präsiwahlen.
Heutzutage gebe ich keine Vollmacht mehr, also keinem. Ich wähle aus Prinzip seit über 15 Jahren nicht mehr in Frankreich, muss aber zugeben, dass ich für 2027 doch überlege, mich zu registrieren, auch wenn ich dafür ans andere Ende von NRW fahren muss. Nicht für mich, aber für meinen Neffen (also seine Zukunft).Ich kenne es selber nur bei Parlamentsabstimmungen in Spanien, wo verhinderte Abgeordnete einen Kollegen bevollmächtigen, in ihrem Sinne abzustimmen. Da dies aber öffentliche Stimmabgaben sind, kann man immerhin sehen, wie abgestimmt wurde.
echt spannend, was es alles gibt!
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Abgesehen davon, dass es zu begrüßen ist/wäre, wenn politische "Gegner" (Konkurrenten) fair miteinander umgehen: Sowohl CDU als Grüne haben doch nur den Anderen als Partner (oder? Bin nicht in BaWü...) und es geht im Endeffekt um den Ministerpräsidentenposten und Junior-Stellung, da sollte man nicht ständig gegeneinander schießen (ja, die CSU würde es machen, aber sie haben einiges weniger verstanden).
Ich hoffe auch sehr auf einen Sieg der Grünen. Und wie ich von Özdemir in einem Podcast gehört habe: Die Leute in BaWü müssen nur verstehen, dass die Grünen in BaWü nicht die Grünen im Bund und in den anderen BL sind. Das müssen wir zeigen."
Klingt ein bisschen strange, ist aber einfach so. -
Ja, wäre interessant. Würde aber (leider) keine Konsequenzen haben, weil kein Wahlhelfer gegen die Regeln verstoßen hätte.
Genauso könnte es passieren, dass jemand meine Wahlbenachrichtigung abgreift und Briefwahl beantragt, ohne dass ich es merke und ich dann wählen will.
Das ist eben eine Lücke im (deutschen) System, die offensichtlich nicht so sehr ausgenutzt wird, dass man sie nicht schließt. Jedes Land geht mit verbrecherischen Absichten anders um. (und nachdem (nicht nur) viele korsische Tote mit Briefwahl gewählt haben, hat man irgendwann in Frankreich die Briefwahl abgeschafft). Ob die Vollmacht eine bessere Lösung, wer weiß ... Ich halte sie zwar für "sicherer", aber mit dem Beigeschmack, dass das Wahlgeheimnis aus eigenem Antrieb verletzt werden MUSS. Da ich zu 99% sicher bin, dass meine Vollmacht-Wahlen schon mal missbraucht wurden, bin ich froh um die deutsche Briefwahlmöglichkeit und lebe mit DIESEM (Rest-)Risiko. -
Der Personalausweis kostet 46,-€, dauert mehrere Wochen, muss persönlich im Einwohnermeldeamt abgeholt werden und ist bei der Wahl im Wahllokal vorzulegen.
Wenn Schon Sachen behauptet werden, dann richtig.
1) Der deutsche Personalausweis muss NICHT persönlich abgeholt werden (Vollmacht reicht aus.)
(In Frankreich musste ich meinen Fingerabdruck kontrollieren lassen, um den Ausweis abzuholen, nicht mal Fotoabgleich...)2) immer noch nicht.
Du kannst jetzt aber Trump nicht dafür verantwortlich machen, dass die Wahlhelfer hier in Deutschland nicht "Dienst nach Vorschrift" gemacht haben. Schließlich haben sie eigentlich Deine Identität zu überprüfen.
hä?
Ich habe doch Trump für seinen Mist verantwortlich gemacht, auf keinen Fall für irgendetwas in Deutschland.
Und in Deutschland habe ich auch nicht die Wahlhelfer*innen für irgendetwas verantwortlich gemacht, weil sie eben "Dienst nach Vorschrift" gemacht haben: sie haben eben nicht die Identität überprüft (überprüfen müssen), weil meine Wahlkarte immer vorgelegt wurde. -
Soweit ich das weiß ist das auch gesetzliche Regelung.
und hoffentlich weißt du auch, dass Bildung Ländersache ist und du also die NRW-gesetzliche Regelung nicht in BaWü anwenden kannst.
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Also, 1,15 habe ich noch nie gesehen, 1,80 kann ich mich für komplette Rechnungen nicht unbedingt erinnern (außer vielleicht mein doofer Hausarzt, der wirklich von Luft und Wasser lebt?) und eine kurze Suche bestätigt: für 2,3 braucht man keine Begründung.
1,8 kenne ich nur für Teilleistungen (Labordinger..), alle Arztsachen mit 2,3 (und leider ab und zu 3,5). -
2,3 ist doch der normale Satz? 3,5 ist wegen erhöhtem Aufwand.
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wie gesagt, mich und meinen Mann kennt definitiv keiner (zumindest in 90% der Wahlen). Ich habe auch noch nie gesehen, dass jemand gefragt wurde. Aber vielleicht habe ich nur immer in trudeligen Orten gelebt (4 BL mit Kommunal- oder Integrationswahlen, ich würde sagen: ich kann mich nicht erinnern und tendiere zu "nie gefragt", es kann Ausnahmen gegeben haben. Gut, bei den Integrationswahlen ist man halt froh, dass Leute vorbeikommen?!)
Zum Warten: Ich habe EINMAL in meinem Leben fürs Wählen gewartet und es war 2002. Mein Wahllokal war die französische Botschaft in Frankfurt, die Botschaft hat "leicht unterschätzt", wie viele kommen wollen und die Büros in RLP nicht aufgemacht. Ich stand in der Schlange mit Menschen aus Trier (!!). Anderthalb Stunden bei schönem Wetter im schönen Frankfurter Viertel, um einen Wahlzettel in einen Umschlag zu legen, von dem ich nie gedacht hätte, ich würde ihn nutzen (man legt in Frankreich den Zettel mit dem Namen des Kandidaten rein). Es war leider nicht das letzte Mal, dass ich dies tun musste. Damals war es Le Pen Vater. Später wurden aber mehr Wahlbüros geöffnet (Frankreich hat KEINE Briefwahl). -
das bedeutet also: Ich kann in Deutschland definitiv wählen, auch wenn ich meinen Ausweis gerade nicht finde (dann nehme ich eben die Möglichkeit der Briefwahl). Und ich bin ziemlich sicher, dass ich noch nie meinen Ausweis in 14 Jahren (+ 10 Jahre Kommunal-/Integrationswahlen) vorzeigen musste. Nur bei den letzten 2 Wahlen habe ich ganz genau aufgepasst, um sicher zu sein. (Weil es eben so unterschiedlich ist von dem Verfahren, das ich früher kannte und in Französisch unterrichte und wir das Thema in SoWi durchgenommen haben. Kein Kind hat widersprochen, dass die Eltern vorzeigen müssten. Anekdotische Evidenz, aber eine ziemlich große Mehrheit)
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Ich habe SEHR GUT aufgepasst und brauchte bei den letzten zwei Wahlen (4 Wahlgängen) kein einziges Mal meinen Perso, die Wahlkarte-Benachrichtigung reicht aus. (und nur einmal kannte mich eine städtische Angestellte vom Sehen und konnte den Namen halb verbinden. Mein Mann hat ebenfalls nie einen Ausweis vorgelegt.)
Dir ist sicher auch aufgefallen, dass alles per Post und nur mit Unterschrift geht (dass so ein System 2026 noch geht, unglaublich). -
hm wie bitte?
wo ist das in Deutschland gängige Praxis? -
Passend zum Off-Topic:
"SAVE America Act": Neuer Angriff auf das US-Wahlsystem?Irgendwo habe ich gelesen: Reisepass kostet 165 Dollar, dauert mehrere Wochen und muss persönlich bei einem Bürgeramt beantragt werden.
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Ein Großteil der Diskussion geht am eigentlichen Anliegen vorbei.
Wenn ich mich als Schulleitung nicht komplett vom Kollegium entkopple, bekomme ich eine Menge Dinge mit und kann dann beispielsweise auch KollegInnen mit gesundheitlichen Einschränkungen gezielt ansprechen und fragen, welche Unterstützung sie benötigen oder ggf. direkt konkrete Angebote machen. (Und nein, man fällt selbstredend nicht mit der Tür ins Haus sondern initiiert das Gespräch entsprechend behutsam...)
... auch wenn die Mehrheit der gesundheitlichen Einschränkungen nicht sichtbar sind und es also als Kolleg*in wichtig ist, das selbst anzusprechen (WENN man möchte, dass darauf Rücksicht genommen wird).
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Was ich vermisse ist zu fragen, wie es dem betroffenen Kollegen geht.
Es wird hier zumeist nur gesagt: er muss, er muss…Es könnte doch auch sein, dass er zB krank ist, morgens manchmal einfach länger braucht, Schlafstörungen hat oder einfach psychisch nicht gut drauf ist. Offenbar ist das hier nicht erfragt worden.
Übrigens alles Aspekte, die durch die Schule noch gefördert werden. Wenn dann noch ein Schulleiter um die Ecke kommt und sagt: „Schon wieder 4 Minuten zu spät, jetzt werde ich mal eine Meldung an die Schulbehörde machen.“… wie soll sich der Kollege dann fühlen?er soll sich wie jemand im Angestelltenverhältnis außerhalb der Schule fühlen und nach einer Abmahnung sein Verhalten ändern oder das Weite suchen.
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Mein Vater hätte zwar sowieso gerne länger gearbeitet (Er war französischer Eisenbahner und durfte/musste wegen Umstrukturierung) tatsächlich zum gesetzlichen, frühen Alter gehen, ohne Möglichkeit der Verlängerung), bekam dann auch von meiner Mutter sehr viele Aufgaben, auch ohne (offiziellen) Vorgesetztenstatus

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oh Danke!
Ich finde es aber interessant, dass man tatsächlich einen Perso/Pass haben MUSS (und nicht nur sich ausweisen muss).
Ich hatte über zehn Jahre lang keinen gültigen französischen Ausweis und es war definitiv kein (legales) Problem. Bei der Erneuerung hat keine*r was gesagt (lustigerweise sogar nicht mit dem Wissen, dass ich meinen Wohnsitz in Deutschland habe).
Aber ein Führerschein reicht in Frankreich auch zum Ausweisen, ein Perso ist nur notwendig, um über die Grenze zu gehen.
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