Beiträge von chilipaprika

    Es sollte aber zumindest die pädagogische Freiheit seitens der Lehrkräfte erhalten bleiben, wählen zu dürfen, weil es in einigen Szenarien durchaus Sinn macht, unangekündigte Tests durchzuführen.

    das ist nur Gewohnheitssache...

    "es sollte aber zumindest die pädagogische Freiheit seitens der Lehrkräfte erhalten bleiben, Schüler*innen schlagen zu dürfen, weil es in einigen Szenarien durchaus Sinn macht, um Disziplin und Motivation zu erzeugen"
    ... hätten einige meiner Lehrkräfte gesagt, hätte jemand denen gesagt, man dürfe keine Kinder schlagen.
    Ups, es war (glaube ich?!) schon Gesetzeslage.
    Hat sie nicht interessiert, denn "so habe ich es immer gemacht, und es hat immer gut funktioniert".

    Eine Studium ist schon was anderes als eine Töpferkurs an der VHS. Daher würde ich das nicht so einfach abtun und sagen das geht so, sondern würde mich daher erstmal mit den Erlassen auseinandersetzen. Das dürfte einen Germanisten nicht überfordern (Das ist nämlich eine typisches Thema, wo wieder alles durch andere vorgekaut werden soll).

    Dann sagt dir die Germanistin: es ist so.
    (und glaub mir: ich habe schon regelmäßig Zeugnisse "nachgereicht", ohne dass jemand nach einer Bitte um Erlaubnis oder Anzeige gefragt hat und hatte auch Vorgesetzten, die mir gerne ans Bein pissen wollten, und davon wussten.

    Wie soll dann ein (Vollzeit-)Studium, das von dir zeitliche Flexibilität verlangt mit einer Lehrerstelle vereinbar sein, die zeitlich maximal starr ist?

    a) Weil man sich als Erwachsener davon verabschiedet, dass ein Studium Vollzeit studiert werden muss und man sich Zeit lassen kann.
    b) weil man mit *einem* Lehramtsfach nur maximal 40% eines Studiums belegt.
    c) weil man kein Studienanfänger mehr ist, vielleicht nicht auf die 1,0 abzielt und wesentlich schneller lernt, verhandelt oder gar anerkannt bekommt.


    Was spricht gegen einen Zertifikatskurs um ein drittes Fach zu erwerben?
    Das ist die Art von berufsbegleitender Qualifikation, die zumindest in NRW, vorgesehen ist.

    Es muss sie nicht nur geben (nicht jedes BL, und definitiv nicht in allen Fächern. Chemie ist da wahrscheinlicher als GWR), sondern man ist vom guten Willen der SL abhängig, ob man da reinkommt (also ob die Schule dringenden Bedarf hat).
    Und _vielleicht_ will auch jemand die grundlegende Ausbildung haben will, statt stark fachdidaktisch angeräucherte Unterrichtsrezepte. (Ohne Wertung, vielleicht ist es auch genau das, was man je nach Fach haben möchte).

    da werden im Artikel Begriffe durcheinander geschmissen. War/ist sie krank geschrieben oder dienstunfähig? Es klingt nach Krankschreibung mit vollen Bezügen, aber ein Restzweifel bleibt (weil man nie weiß, ob Medien es doch nicht aufbauschen. Schließlich wäre eine Überprüfung durch den Amtsarzt nach vielen DU-Jahren sicher auch zulässig, ich weiß es nicht, ob es nicht regelmäßige Überprüfungen gibt / geben soll, wie jemand reaktiviert werden kann.

    es spielt vielleicht auch eine Rolle, dass du nicht in einem durchgängigen System bist (wo du also nicht komplette/halbe Klassen von den Kolleg*innen übernimmst, sondern dich sowieso auf viel einstellen musst.)
    Bei uns war eben auch Thema, dass man einfache Ganzschriften für die 9./10. Klasse auf Englisch nicht vorwegnimmt, aber auch die Werke, die traditionell zum Abiturcurriculum gehören, nicht auf Deutsch liest.

    Und eine andere Frage wäre noch, ob je nach Erweiterungsfach - das ist bestimmt je nach Bundesland anders - eine Zweitstudiumsquote greifen würde. Ich habde dazu an der Uni Leipzig leider nichts gefunden, aber mich würden auch eher die Erfahrungen der anderen interessieren.

    Das ist WIRKLICH von BL zu BL anders und vom jeweiligen Zeitpunkt auch.
    Für mein Drittfach in RLP musste ich den NC schaffen (ich war noch im normalen Studium drin).
    Für mein Drittfach (Viertfach) in NRW musste ich nicht nur den NC schaffen, logisch, aber es war ein "separater NC", bzw. eine separate Quote: 5% der Plätze für Zweitstudierende.
    Selbe Uni, 10 Jahre später: Für explizite Erweiterungsstudierende gibt es keine Quote, sondern es ist eben das Erweiterungsstudium. Gilt aber nur für diejenigen, die einen bestimmten NRW-Abschluss haben, ich würde mich also jetzt nicht auf DIESEN Platz bewerben können (ich habe einen "alten" Abschluss und dann von einem anderen BL), sondern nur auf ein normales Studium (denn andere Erweiterungsstudiumsplätze gibt es nicht mehr, nur noch für Absolvent*innen des Bachelor/Master-Modells).

    Vielen lieben Dank erstmal für deine Antwort. Mir geht es halt vor allem um die Frage, ob durch den Schulleiter eine Genemigung erfolgen muss oder ob ich dann später in Teilzeit arbeiten könnte, um dann zu sagen, dass ich nebenher noch ein Drittfsch machen möchte, und ob das dann auch berücksichtig werden könnte. Das Beispiel ist rein hypothetisch und von mir ausgedacht. :)

    Zukunftsglaskugel gibt es nicht. Bis vor zwei Jahren hätte man es in NRW problemlos gedurft (man musste keinen Grund beim TZ-Antrag aufschreiben). Das geht heute nicht mehr. Der Grund "Studium" existiert einzig und alleine, wenn es die einzige Möglichkeit ist, eine notwendige Ausbildung abzuschliessen (der PR meinte zu mir: Jura, weil man das Studium braucht, um das Fach zu unterrichten und es kein Lehramtsstudium dafür gibt..). Aktuell kann man in vielen Bundesländern jenseits von Betreuung/Pflege und eigener Gesundheit keine Teilzeit mehr haben. Wenn du natürlich zuhause ein Kind hast, dann schiebst du es aufs Kind.

    Genehmigung brauchst du nicht. Ob du es als Grund für eine Reduzierung nimmst, hängt von dir und den Bedingungen zu dem Zeitpunkt ab. Ich bin nicht jemand, der sowas erzählt, ich habe einfach irgendwann das Zeugnis gehabt.

    Ich weiß, ist in NRW auch so.
    Aber findest du es als Englischlehrerin nicht total doof, wenn deine SuS in der Mittelstufe schon Romeo und Julia oder Löcher auf Deutsch gelesen haben?
    Ich weiß, dass es bei uns durchaus Stress gegeben hat (also nichts Schlimmes, aber es wurde darum gebeten, zumindest keine Bücher zu nehmen, die sich auch für den Englischunterricht eignen.)
    Aber es ist nicht so, dass es keine deutschsprachige Literatur gäbe...

    1. In deiner Freizeit darfst du als Hobby haben, was du willst (wenn es nicht dein Amt beschädigt). Ob du töpfern gehst, ein Drittfach studierst oder promovierst: dein Problem, deine Entscheidung. Du brauchst keine Erlaubnis dafür, du musst es auch nicht "anzeigen".

    2. Ob du jedes Fach als Drittfach machen darfst, hängt von deinem Bundesland ab (also von dem, wo du dich für das Drittfach einschreibst).

    3. Machbarkeit: Ich habe ein komplettes Erweiterungsfach neben einer Vertretungsstelle mit 70% geschafft. Schule nicht am Uni-Ort, sondern Pendeln. Ich war allerdings damals nicht im Ganztag und hatte einen freien Tag, an welchem ich alles packen konnte (und es war kein Freitag...). Auch habe ich einige Blockseminare belegt, wo ich zum Teil einen Freitag-Vormittag fehlen musste.
    Es würde heute mit Teilzeit noch gehen, erst recht da, wo es keine Anwesenheitspflicht gibt..., aber ich müsste mehr jonglieren. Man muss auch manchmal frech (aber fair!) sein "Ich kann leider nur jede zweite Woche kommen, aus beruflichen Gründen. Darf ich trotzdem teilnehmen, ich würde bei der schriftlichen Ausarbeitung mehr schreiben oder jede andere Ersatzleistung anfertigen, die Sie vorschlagen".

    Hypothetisches Beispiel: Ich unterrichte bereits zwei Lehramtsfächer z.B. Deutsch und Geschichte und würde gerne GRW (Gemeinschaftskunde) als Drittfach studieren. Gleichzeitig würde in meinem Einsatzgebiet Chemie gebraucht werden.

    Heißt das, du weißt nicht, was du studieren willst?
    Der Bedarf kann dir doch egal sein, wenn du schon eine Stelle hast, oder?
    Und: man kann auch zwei Erweiteungsfächer (nacheinander wäre schlauer) studieren.

    Vielleicht gibt es in Sachsen auch Nachqualifizierungen, bei denen Menschen, die schon eine Planstelle inne haben, eine Weiterbildung besuchen, die sie in einem bestimmten Schulfach nachqualifizieren (könnte in Chemie der Fall sein). Je nach BL mit Deputatsentlastung, aber das Gute: es wird einfach so organisiert sein, dass es sich an einem Schulstundenplan besser anpasst als die Uni.

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