ZitatAngesprochen sind Personen mit Berufserfahrung, die über einen nicht-lehramtsbezogenen Masterabschluss einer Universität oder Fachhochschule verfügen, der Studienleistungen beinhaltet, die einen Bezug zu mindestens einem Unterrichtsfach der Grundschule haben.und
und wen soll es bitte NICHT betreffen?
Welcher Abschluss beinhaltet keine Studienleistungen mit Bezug zu einem Unterrichtsfach der Grundschule? Jenseits vom Sinologen fällt mir kaum was ein…
Bei Bedarf immer kreativ sein
BWL -> Mathe
Zu einfach?
Mediendesign -> Kunst
Architektur -> Zeichen, Kunst, Mathe
Meeresbiologe -> Sachunterricht, Bio (Schwimmen und Sinken!)
Optiker -> Physik, Sachunterricht, Mathe.
Und wenn die schon 2-3 Kinder haben und lieb sind: gebonkt.