Beiträge von chilipaprika

    ist halt wie immer: wer durch Unfähigkeit oder Bockigkeit glänzt, gewinnt (je nach Standpunkt natürlich, aber ich vermute, die KuK wollen ja keine Klassenleitung, wer engagiert ist und gute Arbeit macht, wird "gestraft" bzw. hin und her geschoben (egal, wie es an anderen Schulen ist: wenn an meiner Schule jede*r Klassenlehrer*in seine Klasse 6 Jahre behält, darf ich stinkig sein, dass man sie mir ohne nachvollziehbareren Grund als "die Anderen sind unfähig" (ganz offensichtlich opfert man dann die Klasse des TE, die eben eine*n unfähigen Kollegen als KL bekommt... super)

    Ich werde nie verstehen, warum Führungskräfte glauben, es sei ein Kompliment, jemandem zu sagen, die Anderen seien so sch... und man sei auf einen angewiesen und deswegen kriege er nicht, was er gerne hätte.

    ich bin die letzten 3 Tage jeden Tag gefahren und es war gestern vermutlich voller als sonst, aber ich fahre samstags nicht so oft eine bestimmte Strecke, das größere Problem war eher - sowohl am Freitag als auch am Samstag und leider öfters in letzer Zeit -, dass mein Zug einfach "verschwunden" ist und man also den nächsten nimmt und er natürlich sehr voll ist.
    Also der stündlich / halbstündlich fahrende Zug wird mit 10, 15, 20, 30 Minuten Verspätung angezeigt und dann schwuptiwups hat er nie existiert. Auch gestern so, obwohl der nächste eben 30 Minuten später fahren sollte. Ich hatte zum Glück eben die andere Alternative in der Mitte.
    Supervoll, aber anders nicht erwartet.

    Natürlich ist es grob fahrlässig.
    Aber nur dank (einem Teil) dieser Fahrlässigkeit bist du an deine Stelle gekommen.
    Rückseite der Medaille.

    Laut den vorherigen Beiträgen "kanntest" du vorher die Schule (mir ist klar, dass man es erst kennenlernt, wenn man drin ist), da wüsste ich echt nicht, was ein Grund für eine Versetzung wäre.
    In NRW würde ich sagen: vor 8 Jahren kommst du vermutlich, ohne externen Grund. Bei Planstellen 3 Jahre Probezeit (oder Dauer der Maßnahme plus Probezeit, und dann kann die Schulleitung aus dienstlichen Gründen 5 Jahre lang ablehnen ("externe Gründe": Elternzeit, aber nicht "ich wohne schon jetzt zu weit).
    und dienstliche Gründe liegen vermutlich vor, wenn man jemanden über den Quereinstieg einstellt.

    Und zur Schrittzahl

    Ich hatte neulich ein Gespräch mit Nichtlehrern dazu, deren durchschnittliche Schrittzahl täglich 300 - 500 (ich konnte es nicht glauben), Treppen keine, es gibt ja Aufzug. Meine beträgt 10 000 bis 15 000 pro Tag und mindestens 15 Treppen (Aufzug gibt es bei uns nicht :)).

    genau das.
    Es klingt ein bisschen verrückt, wenn ich es an Schritten messe (weil es ja auch gar keine Aussagekraft hat, auch wenn ich jetzt bewusst und peinlich darauf achte, die 10000 zu erreichen und es ist zur Zeit echt schwierig, und das obwohl ich Bus fahre...). Bei der Arbeit selbst käme ich auf 300 zwischen Eingang und Ausgang am Tag, vll 500 mit mehrmals Küche. Ohne Aufpassen käme ich auf 3000-4000 am Tag dank Bushaltestellen.
    In der Schule bin ich IN der Schule jeden Tag auf 5000-7000 gekommen. und dann halt die anderen Wege des Alltags, die in einem Lehrertag mehr einbaubar als in einem Bürojob mit 8-9 Stunden am Schreibtisch.

    Das ist übrigens viel anstrengender und ätzender als die Abwechslung, die ein typischer Schultag so bietet.

    jup. Kann ich ein Lied davon singen. Was die Anstrengung angeht, kann ich es nicht unbedingt sagen, aber ätzender 100fach und meinem Körper gefällt es definitiv nicht. Ich muss wirklich dagegen arbeiten, keine Knieschmerzen abends zu haben. Ich gehe bewusst dreimal den Weg zur Küche, um mir Tee zu kochen, laufe jede Pause die Straße hoch und runter... es ist unglaublich wie wenig Bewegung ein Bürojob bedeuten kann (!) und wieviel Bewegung ein Schultag auch ist.

    Du bist seit 5 Wochen dbei und erwägst, eine Versetzung zu beantragen? Mach ruhig, dann kann vermutlich am besten dein Vertrag aufgelöst werden.

    Ich gehe nicht mal auf die Schule und den Kern ein, dafür bin ich zu schulformfremd, es erscheint mir jetzt aber auch nicht katastrophal.

    Dass du für die Schule pendelst, wirst du wohl vorher gewusst haben. Jetzt glauben, dass man dir wohnortnah was geben würde (selbst wenn die Schule bei dir in der Nähe Bedarf hat: hat sie Besetzungsprobleme? Kann sie einen Seiteneinsteiger nehmen?).

    Dass die Ausbildung erst nach den Sommerferien beginnt, ist doch logisch: sowohl du als auch die Ausbilder haben ein Anrecht auf die Schulferien. Das wirst du nach ein paar mehr Wochen im Schuldienst verstehen…

    und sonst: Orientiere dich daran, was dein Fachleiter euch gesagt hat.
    Ich wäre im Ref gekopft worden, nur den ersten Teil einer Doppelstunde zu zeigen. Jede einzelne Einzelstunde hatte "rund" zu sein, selbst wenn es ein kurzer Wiedereinstieg oder ein Zwischenfazit mit Zwischenvertiefung wäre.
    Die Fachleiter meiner Refis finden es aber absolut unproblematisch...

    Das mit 2 Erarbeitungsphasen ist ja auch innerhalb von 45 Minuten möglich und kein Beinbruch. Du hast aber keine Phasen der Phasen willen, sondern eben die Phasierung mit dem Lernziel verknüpft. Wenn es relevant ist, dass der Erarbeitungsprozess durch etwas anderes unterbrochen ist, dann ist es halt so...


    Ob ein Teilzeit ein Stundenziel sein kann, hängt vom Niveau der Klasse, vom Stand der Stunde in der Reihe und vom Curriculum ab (was sind denn überhaupt alle Ziele und was definierst du als Teilzeit?
    Ist "erkennen" ein Operator deines Faches? auf AFB2? AFB1-Operator könnte ein Teilziel sein, aber kein Stundenziel.
    Ich habe gelernt, dass das Ziel in der Regel auf AFB3 ist, allerdings komme ich vom Gym und das wäre das höchste Distinktionsmerkmal im Ref (und das ist wieder etwas, was die Fachleiter meiner Refis für absolut unwichtig halten.. Vertiefung sei nett aber nicht notwendig.
    Fazit: Orientiere dich wirklich an das, was ihr in den ersten Wochen gelernt habt.

    Ach, und wer sich für eine Ausbildung interessiert bzw. eine Ausbildung beginnt, sehen wir nicht schon im Frühjahr sondern erst im Sommer, weil die Betriebe erst dann ihre Azubis bei uns in der Berufsschule anmelden.

    und da plant ihr auf gut Glück eine Klasse mit Stundenplan und erfahrt am 1. August, wieviele Schüler*innen drin sind?

    Ein so extremer Personalmangel fällt doch nicht vom Himmel, genauso wie der Personalmangel in den Schulen. Bei uns am Berufskolleg hat das Schulministerium 16 Jahre Vorlauf, um genug Lehrer auszubilden.

    Das stimmt natürlich nicht. Woher soll man wissen, dass die Kinder nicht alle (nur) das Abitur anstreben werden. Erst im Frühjahr bei den Anmeldeterminen kann man sehen, sich für eine Ausbildung / BK-Bildungsgang interessiert ;)
    [/ironieoff]

    was glaubst du denn, was eine Diät sein kann, die man 1) noch nicht ausprobiert hat, 2) in einem relativ engen Zeitraum ist, nachdem man vermutlich schon seit mehr als 10 Jahren Übergewicht mit sich trägt?
    Man muss nicht 3 Hamburger zum Frühstück essen, um sein Übergewicht zu "behalten". Es ist da und bleibt auch "stabil", auch wenn man ein einigermaßen gesundes Lebensstil hat. Dann hat man eine schlechte Phase, nimmt 2 Kilos zu und nicht wieder ab.

    Mit Familienmitglieder meinst du Ehegatten und Kinder. Oder? Die Kinder sind doch bis dahin hoffentlich selbst versichert und die Ehepartner haben doch eigentlich selbst eine Krankenversicherung, die sie bezahlen müssen. Da verstehe ich jetzt den Unterschied nicht.

    Das noch studierende Kind ist beim Pensionär / bald Pensionär keine Seltenheit, wenn ich mich umschaue.
    Klar, wenn wir bald alle erst mit 67 bzw. 70 in Pension gehen, wird es schwierig, aber insbesondere Männer haben manchmal die Kinder später und Beamte mit 3 Kindern müssen beim dritten Kind vielleicht noch rechtzeitig daran denken, KEINEN Antrag auf Befreiung der GKV beim Eintritt ins Studium zu stellen... ;)

    Das fehlende Gehalt (ALG ist ja nur 65% vom letzten Gehalt) wird dann vom A-Amt mit der bekannten Verzögerung ausgezahlt. Ich denke, dass sollte man vom errechneten Jahresbrutto für die eigene Berechnung abziehen.

    Warum sollte ein Amt eine Differenz bezahlen?
    Oder meinst du: du bekämst in den Sommerferien ALG1. Ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, bekommst du natürlich, immer wenn du arbeitslos bist, ALG1 (solange du natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also je nach A..-Level des Mitarbeiters wird es prickelnd...


    Eine Festanstellung bekommt man nicht als Vertretungslehrer, außer du würdest eben durch eine Nachqualifizierung darauf hinarbeiten.

    § 6 (1b) spricht von "nicht länger als einen Monat"

    Fällt es deiner/eurer Meinung nach unter § 1 (2)6.?
    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass es bei einer freiwilligen Bewerbung auf Abordnung genauso aussieht wie bei einer Abordnung wegen Mangel an einer anderen Dienststelle?

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