Niemand hat unter normalen Umständen als Lehrer einen Nebenjob aus echter finanzieller Notwendigkeit heraus, die Gründe dafür sind entweder privates Interesse oder der Wunsch nach Abwechslung.
Danke! So ist es.
Niemand hat unter normalen Umständen als Lehrer einen Nebenjob aus echter finanzieller Notwendigkeit heraus, die Gründe dafür sind entweder privates Interesse oder der Wunsch nach Abwechslung.
Danke! So ist es.
48 Stunden ist NICHT dasselbe wie 20% mehr.
Wenn man 50% arbeitet, sind ‚20%‘ lächerlich und ermöglichen NICHT, bis 100 zu kommen.
und genehmigen lassen ist auch wirklich nicht dasselbe wie anzeigen. Das wurde hier schon betont.
Aber mögen sich gerne die Experten für deutsche Linguistik dazu äußern.
Da würde ich im Forum dich herbeirufen.
Ich weiß tatsächlich nicht, warum der Titel seit zwei Jahren nicht klick macht. Ich SEHE die Bedeutung, aber offensichtlich BEGREIFE ich es in meinem Gehirn nicht.
Warum auch immer. manchmal ist es so bei Wörtern, sie lassen sich nicht mit Inhalt füllen. Seltsam
Plattenspieler: etwas entgegengehen?
Ist es dasselbe wie entgegensehen? begegnen?
Es ist wirklich eine ernst gemeinte Frage gewesen. Irgendwie passt mir der Duden-Beitrag nicht, ich habe das Gefühl, dass zwei Formen vermischt werden, die ich nicht mehr identifiziere
und jetzt halb inhaltliche Frage: ist der Satz im Betreff richtig? er stört mein Sprachempfinden seit 2 Jahren, mein unsprachlicher Ehemann stört sich eh an nichts und übernimmt meine Artikelfehler, da frage ich lieber nicht nach.
FALLS jemand jetzt absichtlich Fehler macht, bitte unterlasst das, seid gute Vorbilder und korrigiert diesen Titel!
oh mein erster Gedanke war sehr wohl: wo kriege ich die Impfung her (ich glaube nicht, dass ich sie habe, aber keine Ahnung)
Menno, wäre ich nur Bäuerin oder Künstlerin...
Aber nein, ich kann mit meinen Händen NICHTS anfangen. Und von meinem Gestricke werde ich nicht reich, bzw. kein Mensch bezahlt gefühlt 180 Arbeitsstunden für ein Paar Socken ![]()
Vermutlich liegt es daran, dass der Begriff "Aufsichten" für die Hofaufsichten als auch für "Vertretungen ohne Vertretung" à la "ich passe auf, dass keine*r sich umbringt, muss die ganze Stunde im Klassenraum sein, mache aber keinen Mathe-Unterricht" verwendet wird. Solche Mehrarbeit auf dem Vertretungsplan verstösst gegen einen befristeten Teilzeitvertrag, es ist ja Mehrarbeit und nicht Teil der Dienstpflichten.
und ist verbeamtet? Interessant, dass Ökolandwirtschaft als Nebentätigkeit von ein paar Stunden durchgeht.
(Ich kenne den Fall mit einem Angestellten, und da gibt es soweit ich es sehe, keine solchen knappen/niedrigen Grenzen...)
Also wir haben einige Kollegen, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen und dann auch eher so 15-18 Stunden machen. Unsere Schulleitung sagt immer: es ist mir lieber, dass die ihre paar Stunden gut machen und dann bei Mangel auch der Schule mal entgegen kommen, als dass sie ausfallen oder ganz gehen.
Klar, als wir gerade Probleme hatten wegen des Ausfalls von Schwangeren, wurden die dann auch als erstes gefragt.
Hängt wahrscheinlich wirklich von der Schule und dem Klima dort ab.
Jetzt, wo du es schreibst, fällt mir genauso ein Fall an meiner Schule ein: Ein Kollege, der Elektrotechnik und Informatik unterrichtet, hat auch eine Nebentätigkeit angemeldet (Öko-Landwirtschaft) und unterrichtet seit Jahren nur noch 15 oder 16 Stunden. War bisher ebenfalls kein Problem für ihn die Teilzeit genehmigt zu bekommen.
So: 18 Stunden wären (Höchstgrenze) nicht mal 75%.
Ich finde Quellen, dass ich nebenbei (genehmigungspflichtig) 20% meiner Arbeitszeit arbeiten darf, das heißt bei 30 Stunden (und ein paar Zerquetschte) eine Nebenbeschäftigung im Umfang von maximal 5-6 Stunden? (und 40% des Einkommens, aber das wird ja nicht DIE problematische Grenze sein).
Kommen sie damit hin?
Vor einigen Jahren hatten die rheinland-pfälzischen Ref-Absolvent*innen einen Bonus auf die Einstellungsnote. Also Quasi ein Malus für die BL-Fremde, aber positiv ausgedrückt auf die eigenen Absolvent*innen.
Neben dem Vorteil, das eigene System kennenzulernen und Kontakte zu knüpfen also auch ein wichtiger zu berücksichtigender Punkt.
und manchmal wünscht man sich eine andere Gesellschaft, ohne selbst die Sperspitze der Veränderung zu sein.
Ich MUSS nicht offen (und "zufrieden") mit meinen Problemen umgehen, nur um eben hoffen zu dürfen, dass die Anderen es nicht mehr als Probleme ansehen.
Respekt vor jedem/jeder, der/die das tut. Aber es ist auch okay, das nicht zu können.
da müssen natürlich beide Seiten mitspielen. Es kann ja auch nicht nur die eine Seite den Hebel in der Hand haben ![]()
yestoerty und @Schlaubi Schlau
Vielen Dank, es macht mir Mut, auch wenn ich ganz sicher bin, dass es eben Grenzen gibt.
Wie oben geschrieben: ich muss mich eben stärker informieren, um genau zu wissen, wie ich mir alles so gestalten kann, dass ich zufrieden bin.
Ich hatte vor ein paar Jahren versucht und meinem (sehr /zu netten) Schulleiter 3 Stunden Teilzeit errungen können (ich hätte 5 haben wollen, habe mich nicht getraut. Nach Unterrichtsverteilung hatte ich wieder 25 Stunden, dann habe ich gesagt, dass ich natürlich den Teilzeitantrag zurückziehe, statt Überstunden aufzubauen, die ich vielleicht irgendwann abbauen darf (bevorzugt da, wenn ICH das nicht will, also wenn man mir meine Klasse mitten im Halbjahr nimmt, um sie jemandem anderen zu geben).
Dieses Zugeständnis wäre aber nicht das, was ich will, sondern eher 10-15 Stunden Reduktion UND in Kombination mit einer Nebenbeschäftigung. Das wird doch keine SL der Welt, die noch bei Sinnen ist, mitmachen. Meine Fächer werden gebraucht, ich reduziere (aus gesetzlicher Sicht: grundlos) und gehe einer Nebenbeschäftigung nach.
Dass mein SL lieb ist und sagt, dass er versteht, dass ich was Anderes neben der Schule haben will, galt für die Reduktion um 3-5 Stunden. Bei Problemen, den Unterricht abzudecken, muss ich aber als Kinderlose nunmal dran glauben. Meinen Kolleg*innen mit Kindern darf man einfach nicht verbieten, 50% zu arbeiten (auch wenn sie es rational könnten), mir darf man es verbieten. Das heißt, SELBST ohne die Problematik der Nebenbeschäftigung (das wäre mir sekundär, ich kann mir auch genehmigungsfreie Beschäftigungen vorstellen), habe ich ein Problem und bin davon abhängig, eine zu nette SL zu haben, die die Belange der Schule nicht im Blick hätte.
Genau.
Und: mache ich etwas rückgängig (ich) oder mache ich etwas nicht (susannea, ich früher). Das sind auch (leider) unterschiedliche Situationen.
Mit meiner damaligen Entscheidung habe ich mur meine heutige Entscheidung womöglich unmöglich gemacht.
Naja, bisher war es so, dass der AG sowohl im Ref als auch als Angestellter damit leben musste, dass die Selbstständigkeit bereits seit 24 Jahren vorhanden ist und entweder ich werde trotzdem verbeamtet bzw. eingestellt oder eben nicht
Die Frage (wie eben geschrieben: ich muss es klären) ist, ob ich es überhaupt darf. Ich spreche jetzt nicht von genehmigungspflichtig oder nicht (und dann verhandelbar) sondern ob es überhaupt zulässig ist.
Die Liste der Vorteile mag sehr lang sein, kommt aber auf immer dasselbe hinaus: Geld.
Und vergleicht beide Statusgruppen in der selben Position.
Ich nehme aber jetzt an, dass meine Zufriedenheit mehr wert ist als Geld (ich weiß, total crazy, tun wir einfach so, als hätte ich im Lotto gewonnen) und spinne Gedanken weiter, wie ich mir wünsche, dass es wäre. Und stelle eben fest, dass meine Hanflungsoptionen sehr gering sind.
Es geht nicht darum, dass ich die Vorteile nicht zu schätzen weiß, diese mich aber auch krass einschränken.
Mindestens ein TB bei meiner Schule hat eben mit Mangelfach seeeehr gut verhandelt.
Und es geht eben darum: ich könnte es mir anders vorstellen. Dann bin ich raus, mache was anderes, und in ein paar Jahren bin ich vll mit Vertretungsvertrag für ein paar Stunden dabei. WENN ich nicht verbeamtet worden wäre, wäre der Unterschied zwischen E13 fest und E13 nicht fest irrelevant.
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