Beiträge von chilipaprika

    ich kenne eine, die kurz vor Schulbeginn in den Sommerferien gesagt hat, sie käme nicht mehr wieder. Frist für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wäre eigentlich 6 Wochen oder so gewesen. Hatte die Behörde so festgelegt. Hat sie einfach nicht eingehalten. Passiert ist einfach gar nichts. Sie kam einfach nicht mehr.

    Nur damit es hier "richtig" steht: Das Land kann eine*n für bis 3 Monate einbehalten. Das Wort "bis" ist total bescheuert, weil man damit gar nicht planen kann. Wobei es natürlich mit bestimmten Daten im Schuljahr durchaus eine größere Wahrscheinlichkeit auf Erfolg bei der eigenen Festlegung gibt.

    Es passiert vielleicht nichts, könnte aber Schlimmes: Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ergeben sich eine Menge Sachen, die beim "Festhalten" im Beamtenstatus doch ganz doof sein können.
    Aber das Land hat sicher was Anderes zu tun, als Exempel zu statuieren.
    Zum Beispiel könnten sie ihre Sachen bearbeiten, so dass es nicht so lange dauert wie aktuell (egal welche Stelle).

    Ich wollte damals aus ideologischen Gründen (und wie sich ergab: Vordiagnosen) nicht in die PKV und hatte mich bei meiner Gewerkschaft erkundigt, ob sie ein Klageverfahren unterstützen würden (also nachdem sie mich beraten hatten, wie sch… alles ist und es doch unfair sei, usw).

    Antwort: es sei zu kompliziert, und ach ja, nee, doch nicht. Wäre besser, wenn es jemand wäre, der abgelehnt wird aber da niemand abgelehnt wird, wäre es doch doof von mir und ich hätte keinen Grund zu klagen.

    So konnte man auch Leute vergraulen.

    Sissymaus  s3g4 und Finnegans Wake sind "wie auch immer man sie nennt"-"Wechsler*innen" und mit Erfahrungen aus der Wirtschaft.
    Es sind aber wesentlich mehr.
    Eine auch in RLP, auch mit Wirtschaft am Fach, sie ist selten im Forum und wenn sie da ist, sprühen ihre Beiträge nicht von reiner Begeisterung, insbesondere, was die Frage von TZ/VZ angeht. Aber Kompromisse muss man überall machen, man muss nur wissen, welche es sind.

    und du davon ausgehen musst: Alles, was du in den Ferien nicht machst (auch: nicht machen kannst!), musst du zu den Zeiten machen, die in der Schulzeit sind und da hast du einfach keine Wahl. Die Korrektur, die Konferenz, der Elternsprechtag lassen sich entweder gar nicht oder nur wenig schieben. Und bei Teilzeit: Viele Sachen lassen sich eben leider nicht anteilig wahrnehmen.
    ca. 46 Stunden die Woche sind VZ bei komplett freien Zeiten. Bei vielen ausgelagerten Korrekturen und Vorbereitung in den Ferien kannst du also mit einer 75%-Stelle mit Wochen zwischen 25 und 40 Stunden rechnen.

    Hängt wohl von der BR* ab: Reichte bei mir letztes Jahr, es gibt bei mir in der Schule keine versagte TZ und ich kenne zumindest einige mit möglichst kurzer Fassung vom Hausarzt.
    Kann aber sein, dass es jedes Jahr schwieriger wird.
    und vor 2 Jahren war das Motto "alle, die BISHER voraussetzungslos waren, dürfen ohne Nachfrage weitermachen".

    *oder vom Sachbearbeiter.
    Oder von der Schule ab. Wenn der Sachbearbeiter merkt, an der Schule bricht eine nicht geringe Quote gesundheitlich weg, akzeptieren wir es im Vorfeld?

    Ich verstehe gar nicht, dass noch keine Klage dagegen geführt (und gewonnen) wurde.
    Jede*r woanders könnte doch seinen Arbeitgeber verklagen, wenn dieser sich weigern würde, den Zuschuss zur GKV oder PKV nicht zu zahlen (bei der freiwillig Versicherten, um es hier vergleichbar zu machen). Da kann kein Arbeitgeber sagen "Geh in die PKV, wäre uns (erstmal) günstiger" oder "bleib in der GKV, ich mag die PKV nicht".
    Dass sich der Staat sich das rausnimmt (kann), was eigentlich gesetzliche Vorgabe ist, ist unglaublich.

    Natürlich ist das Urteil des Amtsarztes wegweisend. Wofür würde die BR seine Expertise einholen.


    zum Amtsarzt gehst du nicht mit diversen „Berichten“ sondern eher mit Facharztbriefen und Gutachten, die arbeitsplatzbezogen erklären, warum sie der Meinung sind, dass diese Diagnose und Symptome dich für deinen Dienst einschränken.

    Vielleicht auch nicht eine Grunderkrankung nehmen, die man bei der Verbeamtung hatte, ausser es wird belegt, dass diese sich unerwartet dramatisch entwickelt hat.

    Ja, aber "denken" ist nicht wissen und falls es tatsächlich so sein sollte, dass man als Lehrkraft an einer Schule (die möglicherweise sogar gegen den Willen etwas fachfremd unterrichten muss) eher Gefahr läuft, dass Schüler Widersprüche gegen Zeugnisnoten einlegen, dann sollte man es vielleicht ändern, dass die Fächerkombination der Lehrer transparent auf der Homepage stehen. Man muss sich ja nicht absichtlich angreifbar machen.

    Genauso gut könnte auf der Homepage stehen, welche Fächer die Lehrkraft aktuell unterrichtet oder eben nur der Name.

    So kenne ich es auch oft
    Zumindest habe ich Schwierigkeiten, mir vorzustellen, dass ein so großer Teil einiger Kollegien drei oder mehr Fächer studiert hat. (Also überproportional viel).

    Wenn ein Lehrer sehr viele verschiedene Fächer unterrichtet, können sich die SuS schon denken, dass er die nicht alle studiert hat. Zumal viele SuS auch wissen, dass man i.d.R. zwei Unterrichtsfächer studiert.

    1. davon haben die meisten Kids keine Ahnung (deren Eltern auch nicht).
    2. Ich habe 5 Fächer studiert, soll jemand vorbei kommen und mir unterstellen, ich würde fachfremd unterrichten.
    3. es gibt auch KuK mit Zusatzqualifizierungen / Zertifikatskurse.

    BK gibt es als Schulform nur in NRW, da warst du schon richtig.

    In BW gibt es scheinbar noch einzelne Bildungsgänge mit dieser Bezeichnung. Ich gehe aber sehr stark davon aus, dass griding in NRW arbeitet. Wir haben hier die ganzen Beispielrechnungen auf der Basis der Besoldungstabelle NRW gemacht, auch in anderen Threads wurde sich vermehrt über die Besoldung in NRW geäußert.

    Dann gilt /gälte die 5-Jahres-Frist zur Freigabe. Es heißt nicht unbedingt eine Versetzung, aber Freigabe ist garantiert.

    Ich glaube, dass wir hier über einen speziellen Einzelfall diskutieren.
    Die Kombination aus Teilzeit und GKV ist ungünstig.

    Und deswegen hat die/der TE direkt im Titel GENAU diesen Einzelfall benannte. Ihn/sie interessiert es wenig, wie gut Leute privatversichert mit A13 oder A15 leben, auch nicht mit einem zweiten Gehalt im Haus, ..
    Selbst, wenn es nur ein paar Personen sind, kann man denen nicht das Recht nehmen, sich darüber auszulassen, dass die Situation mehr als bescheiden ist.

Werbung