ich kenne eine, die kurz vor Schulbeginn in den Sommerferien gesagt hat, sie käme nicht mehr wieder. Frist für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wäre eigentlich 6 Wochen oder so gewesen. Hatte die Behörde so festgelegt. Hat sie einfach nicht eingehalten. Passiert ist einfach gar nichts. Sie kam einfach nicht mehr.
Nur damit es hier "richtig" steht: Das Land kann eine*n für bis 3 Monate einbehalten. Das Wort "bis" ist total bescheuert, weil man damit gar nicht planen kann. Wobei es natürlich mit bestimmten Daten im Schuljahr durchaus eine größere Wahrscheinlichkeit auf Erfolg bei der eigenen Festlegung gibt.
Es passiert vielleicht nichts, könnte aber Schlimmes: Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ergeben sich eine Menge Sachen, die beim "Festhalten" im Beamtenstatus doch ganz doof sein können.
Aber das Land hat sicher was Anderes zu tun, als Exempel zu statuieren.
Zum Beispiel könnten sie ihre Sachen bearbeiten, so dass es nicht so lange dauert wie aktuell (egal welche Stelle).