Der Termin, zu dem eine Frau in Mutterschutz geht, ist doch durch den errechneten Geburtstermin festgelegt. Also kann sie die Klausuren, die sie noch korrigieren kann, vorher auch noch schreiben lassen. Und die sie nicht mehr korrigieren kann, lässt sie erst gar nicht schreiben - oder übergibt sie unkorrigiert. Ihr Ausfall ist doch so lang, dass da auf jeden Fall eine Vertretung einspringt. Es heißt Mutterschutz - und nicht "Zumutung, die eine Schwangere anderen Leuten aufbürdet".
Bei uns werden die Oberstufen- und die Mittelstufen-Differenzierungs-Klausurtermine zentral vorgegeben, sodass wir Fachlehrer keine Chance haben den Termin nach Belieben zu legen.