Steuererklärung - Fenster und Tür Arbeitszimmer absetzbar und wenn ja, wie?

  • Ja, im Prinzip ist die Frage im Betreff....


    Sitze gerade an der Erklärung für 2011 und in dem Jahr mussten wir zwingend eine neue Tür UND neue Fenster einbauen lassen (Haus 1935 gebaut)...


    Jetzt überlege ich, ob ich die Kosten dafür nicht irgendwie teils absetzen kann für dieses ausschließlich beruflich genutzte Zimmer. Wenn ja, auf Grund der Summe jeweils um die 1000 € = 2000) und Nutzungsdauer ja auf mehrere Jahre umgelegt... Wie?


    Und ein Problem: Die Rechnung der Tür lief auf meinen Partner, bezahlt habe aber letztlich ich, ich war nur leider bei der Ausmessung und dem Einbau usw. arbeiten und er hatte extra Urlaub genommen (kannste ja als Lehrerin schlecht...) Dumm gelaufen, oder trotzdem einreichbar? Eher nicht, fürchte ich :autsch: :daumenrunter: Fenster laufen auf mich.


    Bin blutiger Anfänger in diesen Dingen, eben erst hab ich erfolgreich die Erklärung für 2010 abgegeben und bewilligt bekommen, lerne aber immer noch dazu, seid gnädig mit mir.


    Sorry für Stenostil, hab eine wehe rechte Hand und tippe Adlersuchsystem, ätz.


    Gruß Jenny

  • Ja, kannst du absetzen. Bei mir rechnet es glücklicher Weise das Programm.


    Also anteilig auf die Quadratmeter des Zimmer im Vergleich zum Haus runter rechnen und dann eben mit den Prozenten der Nutzung. Auf mehrere Jahre hat mir das Programm bei solchen Kosten noch nie angeboten, würde ich also nicht maachen.


    Mit der Tür würde ich es versuchen, solange sie cniht gerade die Rechnugn sehen wollen ist das kein Problem und wenn doch, dann bleibt eh nur abzuwarten, wie sie damit umgehen, wenn du belegen kannst, dass du gezahlt hast! Mehr als das sie dir das nachher streichen kann doch nicht passieren.

  • Ja kannst du. Du kannst haushaltsnahe Dienstleistungen immer von der Steuer absetzen (auch wenn z.B. i.d. Küche ein Fenster ausgetauscht wurde). Du brauchst nur ne Rechnung, wo die Handwerkerkosten extra aufgeführt wurden. In das Programm gibst du dann diese Summe ein (Rechnung musst du ja erst mal nicht einreichen).

  • Zunächst: Die Kosten sind absetzbar. Z.B. unter Steuerwiki sind "Abziehbare Kosten des Arbeitszimmers" Renovierungskosten explizit genannt.


    Den Hinweis von Flipper79 halte ich für ungeschickt.
    Als Haushaltsnahe Dienstleistung sind nach EStG 35a - wie Flipper79 richtig schreibt - nur die Handwerkerkosten absetzbar, nicht also die Materialkosten. Auch die Handwerkerkosten sind maximal bis zu 20% absetzbar.


    Die Aufteilung auf mehrere Jahre sollte nach EStDV 82b möglich sein.


    Gruß
    Nitram

  • Hm,


    mein Freund hat mich allerdings heute dezent darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um unser Wohneigentum handelt und damit nur unser Vermieter etwas absetzen dürfte seiner Meinung nach. Leuchtet mir ein, irgendwie ging mir das durch, weil ich es schon fast als "unsere" Wohnung ansehe.


    Folgende Situation: Haus meiner Eltern, wir wohnen EG, sie OG, wir bezahlen nur Nebenkosten wie Wasser, Öl und Strom. Gehören tut die Immobilie aber offiziell meinen Eltern. Wir haben auch nicht vor demnächst auszuziehen, wir kommen gut
    miteinander aus, haben einen tollen Garten und keine Mietkosten, was
    will man mehr. Irgendwann werden wir wohl erben, so dass wir auch nun
    schon fleißig renovieren und alle Änderungen selber zahlen... Absetzbar ist da abr wohl nix, oder?


    Will auch meinen Eltern nicht die Steuerfahnung auf den Hals hetzen, denn eigentlich müssten sie wohl Miete nehmen... am Ende endet es noch damit, dass sie Vermieterabgaben versteuern sollen, die es momentan ja nicht gibt, so dass wir dann auch Miete berappen müssten. Wie ist sowas geregelt?


    Gruß Jenny

  • :autsch:

    Ja sorry :rotwerd: Ist für mich eben wirklich "unsere" Wohnung, offiziell überschrieben oder nicht und die Kosten haben wir nun einmal auch an der Backe gehabt...


    Dein Kommentar ist jetzt aber trotzdem nicht gerade hilfreich, als wenn du noch nie ein Brett vor dem Kopf gehabt hättest :P


    Grippevernagelte Grüße Jenny

  • Aha,


    meinste wirklich die Steuerfahnung hat nichts besseres zu tun als ein Lehrerforum zu durchforsten auf der Suche nach eventuellen Steuersündigen und dann bei Aufdeckung eventuell noch per Fangschaltung oder Verhör der Moderatoren deren Pseudonym aufzudecken, um an Namen und Adresse zu gelangen? Glaube wir lassen die Kirche mal im Dorf, ganz so paranoid muss man da wohl kaum sein. :ohh:


    Außerdem sind wir keine Mietpiraten oder dergleichen, die dem Staat Kohle unterschlagen, ich wohn lediglich nahezu mietfrei bei meinen Eltern.


    Gruß Jenny

  • Es kommt darauf an, ob deine Eltern etwas von der Wohnung bei der Steuer geltend machen (Werbungskosten usw.), wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
    Ansonsten, was das "Durchforsten" angeht: Google kann viel ausspucken ... War ja auch nur meine Meinung. Lass es stehen und gut is.

  • Wie,


    lass es stehen und gut ist? Du meinst ich soll versuchen es abzusetzen oder wie nun? Hm, tendiere gerade eher dazu es einfach weg zu lassen, um eventellen Ärger zu vermeiden, die Nachfrage nach Eigentumrechten oder so etwas. Keine Ahnung, ob sowas zu befürchten steht. Fänd es nur wirklich schade 2000 € einfach fallen zu lassen.


    Nein, meine Eltern setzen kein Geld für die Wohnung an oder ab, es war ursprünglich die Wohnung meiner Großeltern und wir haben diese ab deren Tod nahtlos bezogen, so dass diese Wohnfläche auch überhaupt noch nie in der Steuererklärung meiner Eltern auftauchte, sprich es wird bewusst auch nichts am Fiskus vorbei geschleust. Alles was für das Haus insgesamt an Unkosten anfällt, Müll usw. wird allerdings von meinen Eltern bezahlt und abgesetzt, dafür aber nicht von uns, ich habe bisher wie gesagt nur Strom, Wasser und Heizung zu zahlen und gab auch nur dieses bei der Steuer 2010 an.


    Von daher kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass unser mietfreies Wohnen als "Steuerbetrug" angesehen werden sollte, wir zocken den Staat ja nicht ab.


    Ja, Tante Googel spuckt jetzt dazu gar nichts aus und zu dem generellen Absetzen von Fenster und Co unterschiedliches.


    Gruß Jenny

  • Mit "lass es stehen und gut ist" meint Aktenklammer: Wenn du nicht an die Steuerfahndung via Google glaubst, lass die Nicht-Mietzahlung in deinem Beitrag oben stehen.


    Du kannst auch in einer Mietwohnung Renovierungskosten geltend machen. Steht bereits in meinem um 9:47 Uhr verlinkten Beitrag ("Steuerwiki"). Diese Absetzbarkeit ist nicht an eine Mietzahlung gebunden. Anteilige Mietkosten kannst du allerdings nicht geltend machen, wenn du keine Miete bezahlst.


    Verwandten (hier: Eltern) keine Miete zu zahlen kann Probleme machen, wenn diese in ihrer Steuererklärung Werbungskosten angeben. Der Straftatbestand nenne sich dann Steuerverkürzung. Hier ein Link zu "Vermieten unter Angehörigen".


    Gruß
    Nitram

  • lass es stehen und gut ist? Du meinst ich soll versuchen es abzusetzen oder wie nun? Hm, tendiere gerade eher dazu es einfach weg zu lassen, um eventellen Ärger zu vermeiden, die Nachfrage nach Eigentumrechten oder so etwas. Keine Ahnung, ob sowas zu befürchten steht. Fänd es nur wirklich schade 2000 € einfach fallen zu lassen.

    Sag mal, Herzchen, Du erwartest von uns nicht ernsthaft eine Anleitung zur Steuerhinterziehung, oder? Die Frage, ob Du Sanierungskosten für ein Haus absetzen kannst, das Dir nicht gehört, musst Du nicht im Forum stellen; die kannst Du Dir ganz leicht selbst beantworten. Mietfrei wohnen darfst Du natürlich, solange es Dir möglich ist, wir leben in einem freien Land.


    Im Übrigen gilt der gleiche Rat, den Du hier schon für die vorherige Steuererklärung erhalten hast: Geh zum Steuerberater. Das kostet Dich um die 200 Euro, dafür prüft das FA normalerweise nicht mehr nach, und Du kannst sicher sein, dass Deine Steuererklärung nicht nur für Dich optimal gestaltet, sondern auch legal ist. Rechne mal nach, wie lange Du an der Steuererklärung sitzt (inklusive Verzögerungen wegen Nachfragen etc.) und miss das am Stundensatz des Beamten im gehobenen Dienst (um die 33 Euro)...




    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Du kannst auch in einer Mietwohnung Renovierungskosten geltend machen.

    Nur gehen die Renovierungen, die man in einer Mietwohnung vornimmt, für gewöhnlich nicht in die Tausende. Neue Fenster hab ich zumindest noch in keiner gemieteten Wohnung eingebaut; das müsste man dem FA dann schon SEHR plausibel begründen ("Die alten Fenster waren schmutzig!").



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Was natürlich völlig legal geht, ist, dass zwischen Mieter und Vermieter Vereinbarungen getroffen werden, dass der Mieter Arbeiten an der Immobilie vornimmt, die eigentlich der Vermieter zu leisten hat, weil sie über Schönheitsreparaturen hinausgehen, aber irgendwie von diesem vergütet werden. Solche Fälle kenne ich - aber da schon eine Gegenleistung seitens des Vermieters erfolgt ist, gibt es dann auch nichts steuerlich abzusetzen.

  • fossi74 schrieb

    Zitat

    Nur gehen die Renovierungen, die man in einer Mietwohnung vornimmt, für gewöhnlich nicht in die Tausende. Neue Fenster hab ich zumindest noch in keiner gemieteten Wohnung eingebaut; das müsste man dem FA dann schon SEHR plausibel begründen ("Die alten Fenster waren schmutzig!").


    "Das Haus gehört meinen Eltern. Ich werde es vermutlich später Erben. Ich habe deshalb auf eigene Kosten Fenster und Tür erneuern lassen." dürfte hier als SEHR plausibel begründet gelten.


    Das Mietrecht erlaubt dem Mieter umfangreiche Umbauarbeiten. Er muss lediglich am Ende des Mietverhältnisses den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. In einigen Fällen ist eine Genehmigung des Vermieters erforderlich (siehe z.B. Berliner Mieterverein zu Umbauten). Wenn mein Bad blaue Fliesen hat und diese mir nicht gefallen, kann ich das Bad grün Fliesen lassen. Auf meine Kosten. Wenn ich ausziehe müssen dann halt - auch auf meine Kosten - wieder blaue Fliesen rein.

  • Wieso nicht in einer Mietwohnung neue Fenster einbauen lassen? Wir wohnen zur Miete und haben das gemacht. Unsere Kinder sind letztes Jahr unter das Dach gezogen und es gab dort nur auf einer Seite ein Fenster, das wäre ein wenig dunkel gewesen. Unsere Vermieter fanden ein neues Fenster aber nicht nötig, also haben wir das machen lassen.

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