Es ist ein Unterschied, ob ein Schüler während einer Klassenarbeit/ Klausur mogelt (und dann auch in welchem Umfang) [= keine eigene Leistung, zumindest in Teilen] oder ob dieser Schüler nach einer Klassenarbeit/ Klausur einen Täuschungsversuch begeht (etwas dazu schreibt, was da nicht hin gehört).
Selbst in einer Klausur/ Klassenarbeit muss ich einen Unterschied machen, ob der Schüler "nur" einen Spickzettel hatte (ganz am Anfang) und damit nur eine Aufgabe lösen konnte oder ob er mit dem Handy alle Lösungen oder einen Großteil davon googlen konnte.
In einer Klausur muss ich einen Schüler, der 30 Minuten ein Handy hatte, weiterschreiben lassen und darf erst danach die Konsequenzen ziehen.
Dieser Schüler hat eine einzige Antwort nachträglich dazu geschrieben. Dieses würde selbst wenn der TV während der Klausur stattfinden würde, kaum zu einer 6 führen. Er hat aber während der Klausur eine eigene Leistung erbracht (ob er es vll. nicht da auch gemogelt hat, steht auf einem anderen Blatt).
Ich würde also die Verhältnismäßigkeit wahren:
1) Note nicht hochsetzen
2) Gespräch mit den Eltern + Lehrkraft + Oberstufenkoordiation/ SL/ Jahrgangsleitung
3) Ordnungsmaßnahmen
Dass ich sein Verhalten nicht gut heißen kann, ist klar. Auch die anderen SuS werden mitbekommen, dass sie mit einer solchen Masche nicht durchkommen.
Fataler wäre es, wenn die Lehrkraft die Note hochsetzen würde, obwohl sie weiß, dass der Schüler betrogen hat.