Beiträge von Flipper79

    (1) Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen.

    Richtig.

    Hinzu kommt: Wenn wir darüber diskutieren, warum ein(e) verbeamtete(r) Kolleg*In einen Familienzuschlag bekommt, während die angestellte Kolleg*In keine Familienzuschlag bekommt, könnte man auch darüber diskutieren, warum man als Angestellte(r) am Ende des Monats weniger Gehalt auf dem Konto hat als der Beamte/ die Beamtin.

    Wenn es Vater Staat wichtig wäre, dass Frau genügend Kinder in die Welt setzt, um die sich abzeichnenden Probleme zu verhindern, müsste

    > das Kindergeld - gerade bei Einkommensschwachen erhöht werden

    > alle Arbeitnehmer einen Familienzuschlag bekommen

    > noch mehr dafür getan werden, dass Familie & Beruf besser vereinbart werden können. Es muss eben gewährleistet sein, dass für alle Interessierten genügend

    a) KiTa Plätze zur Verfügung stehen

    b) An Schulen genügend Ganztagsplätze zur Verfügung stehen.

    c) EZ auch von Vätern gerade in der freien Wirtschaft nicht als uncool gelten

    d) ...

    Die Realtität sieht anders aus.

    Bleiben wir beim Thema Gerechtigkeit:

    > Gleicher Lohn, egal ob an der Grundschule oder am Gymnasium.

    Ja, die Arbeit an der Grundschule ist anders als die am Gym, in anderer Weise anspruchsvoll, aber eben nicht weniger Wert als der Job eines Gym-Kollegen.


    Diese Wunschvorstellung gilt für Beamte und für Angestellte!

    Ja. Warum sollte man für den Trauschein oder Kinder in die Welt setzen noch zusätzliches Geld bekommen? Rückständiges, mich anwiderndes Modell.

    Ich habe auch keine Kinder, aber

    1) Ist unser Job nur dann gesichert, wenn Nachwuchs in die Welt gesetzt wird. Wenn eine Schule geschlossen wird oder weniger SuS die Schule besuchen, hat dieses Einfluss auf die Lehrerstellen. Versetzungen oder Abordnungen gegen den Wunsch der Beteiligten sind abzusehen

    2) Wie CDL schon schreibt:

    Nur so ist die Pension, die Rente, die Pflege etc. gesichert.

    3) Sind mit Kindern auch zusätzliche Kosten verbunden (größe Wohnung = mehr Miete; oftmals Teilzeitbeschäftigung mind. 1 Lebenspartners/ Lebenspartnerin und das Geld, was für das Aufwachsen von Kindern eben nötig ist)

    Dass eigentlich Angestellte auch einen Familienzuschlag bekommen sollten, steht auf einem anderen Blatt.

    Eigentlich sollen alle Beamte Widerspruch einlegen, also auch diejenigen ohne Kinder oder nur einem Kind,da es um die Grundbesoldung geht, die ggf. angepasst werden muss. Der Zuschag für mehr als zwei Kinder wird ja nun deutlich angehoben.

    Oder verstehe ich das falsch?

    Genau! Es sollen alle Beamte Widerspruch einlegen. Die kinderreichen Beamten müssen für den Kinderzuschlag nichts machen (für die Grundbesoldung schon)

    @ OldSchool: Soweit ich weiß, gilt in NRW derzeit die Regelung, dass Schwangere - wenn der SL eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung schreibt - in den Distanzunterricht wechseln dürfen. Ein vernünftiger SL wird in Rücksprache mit der Schwangeren sich dafür aussprechen. Soweit ich weiß, müsste jede Schwangere, wenn sie im Präsenzunterricht ist, erst mal für 14 Tage raus ist, sobald ein Covid-Fall auftritt (bin mir aber nicht ganz sicher, da wir derzeit keine Schwangeren haben, die in Präsenz unterrichten)

    @ Frau Du: Sprich mit deinem SL und frage ihn, ob eine solche Regelung auch für dein BL gilt.

    NRW bis zu den Sommerferien: Schwangere = Automatisch im DU

    Sommerferien bis Herbstferien: Schwangere auf eigenen Wunsch im DU

    aktuell: SL entscheide, ob die Schwangere im DU gehen kann (es sei denn es gibt eine neue Regelung in NRW seit dem Wegfall der Maskenpflicht)

    Gerade aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen (gerade bei Kindern und Jugendlichen) sollte jeder vernünftige SL (wenn er die rechtliche Grundlage hierfür hat), jeder Schwangeren ermöglichen in den DU zu gehen. Gerade wenn du keine FFP 2 (und nach deinen Infos keine med. Maske) tragen kannst, solltest du ihn genau nach einer solchen Regelung fragen.

    Hallo Phil,

    das BL wäre wichtig zu wissen.

    NRW: 1 Jahr nach Beendigung der Beendigung der Probzeit kann eine Beförderung erfolgen. Früher galt mal, dass dieses Jahr nicht eingehalten werden muss, wenn man die Bestbeurteilung erhalten hat. Ob das heute immer noch gilt, weiß ich nicht.

    Es muss aber unabhängig davon eine A14 Stelle ausgeschrieben werden dürfen (Stellenkontingent!). Selbst wenn die Stelle ausgeschrieben wurde, kann es immer noch sein, dass ein anderer Bewerber (gleiche Schule, Fremdbewerber) die Stelle bekommt (Schwerbehinderung, Dienstalter, bessere Beurteilung, ...)

    Ob du dann seit mehreren Jahren diese Tätigkeit durchgeführt hast, zählt nicht!

    Mal eine ganz andere Frage: Darf man Werken überhaupt fachfremd unterrichten?

    Ich dürfte Sport ja auch nicht fachfremd unterrichten, noch nicht mal alleine mit einer Klasse in der Sporthalle sein.

    Bei uns an der Schule dürfen Nicht-NW-KuK auch nicht alleine in den Chemieraum gehen.

    Als Hauptproblem sehe ich allerdings eher, dass du die ganzen Halbzeuge fertig kaufen musst und nicht selbst fertigen kannst. An der Stelle findet ja in der Regel der wichtigste Maschineneinsatz statt. Dadurch steigen dann die Materialkosten spürbar.

    Aber bitte nicht auf Kosten des TE/ der SuS. Wenn die Schule möchte, dass der TE das Fach fachfremd unterrichtet und damit in Kauf nimmt, dass er mit den Maschinen nicht arbeiten darf, soll die Schule bitte die Kosten hierfür tragen. Wenn die Schule die Kosten nicht tragen möchte ... dann muss eben Theorie her oder solche einfachen Werkstücke angefertigt werden, wo man nicht extra teures Material anschaffen muss.

    In Hessen übrigens dasselbe: Die dienstlichen leihgeräte dürfen ausschließlich (!) zur Vorbereitung des UNTERRICHTS genutzt werden. Speichern sollen wir darauf überhaupt nix....

    Noch nicht mal Arbeitsblätter, die man austeilt und den SuS per AirDrop zukommen lässt?

    Gerade dafür nutze ich das IPad.

    Die Unterrichtsvorbereitung mache ich auf meinem Laptop, ist dann doch wesentlich komfortabler.

    Was sind in NRW eigentlich die aktuellen Regeln, ab welcher Inzidenz wieder Wechsel- oder Distanzunterricht stattfindet? Ich hatte im Kopf, dass bei einer 3-Tage-Inzidenz von 165 wieder in den Distanzunterricht gewechselt wird, weiß aber nicht, ob das noch aktuell ist. Im Moment sehe ich zu, noch möglichst viele Klausuren über die Bühne zu bringen, weil unsere Su*S im Distanzunterricht sehr schlecht zu erreichen sind.

    Laut Frau Schulministerin Gebauer gibt es ja keine vermehrten Corona-Ausbrüche, die durch den Schulbetrieb enstehen. Die SuS stecken sich ja "nur" außerschulisch, aber nicht innerschulisch an. So hat sie ja auch gerechtfertigt, dass die Maskenpflicht gefallen ist und wohl erst mal nicht mehr eingeführt wird. Außerdem gibt es ja die regelmäßigen Tests. Also muss dann auch kein Wechsel- oder Distanzunterricht mehr stattfinden. Die Schulen sollen um jeden Preis auf bleiben. Insbesonde haben wir ja das Lüftungskozept. Also alles gut, sagt zumindest Frau Gebauer.

    Und hey: Laut Schulministerium ist doch die Digitalisierung der Schulen schon so gut, dass ein Zuschalten der SuS, die in Quarantäne sind, überhaupt kein Problem ist. Pandemiebedingte Lernrückstände werden ja jetzt aufgeholt ...

    Das ich es anders sehe (sowohl bzgl. Maskenpflicht als auch bzgl. dem Erreichen von SuS im Distanzunterricht) sei mal dahin gestellt.

    Aber Sitzpläne müssen wir keine mehr machen oder? Heißt aber ich muss mich erinnern oder doch einen anfertigen für den Fall, dass ...
    War mir nun erst bewusst geworden, war vielleicht schon vorher auch immer so.

    Seit ein paar Wochen (ich weiß nicht mehr seit wann) hieß es ja: Quarantäne gilt im schul. Bereich nur noch für den unmittelbaren Betroffenen. Wenn jedoch mehrere Fälle in einer Klasse auftreten, können auch mehr SuS in Quarantäne landen.

    Wir wurden von unserer SL gebeten (seit eben dieser Regelung) die Sitzpläne für uns aktuell zu halten, falls das GA nachfragen sollte.

    Insofern sollten wir jetzt auch für uns die Sitzpläne machen (es sei denn die SL bittet darum sie einzureichen (digital oder analog)

    Ich habe einige Uhren mitgenommen zur Präsentation der Zeitdilatation.

    Ich tingel jetzt für ein paar Tage mit Lichtgeschwindigkeit durch das Universum.

    Der Theorie nach haben wir Funkuhren, die die Zeitumstellung mitmachen.

    Wenn nicht, dann ist eben die Zeitdilation widerlegt und meine Schüler in der Q1, die eine Facharbeit schreiben möchten, könnten dann darüber schreiben. "Frau Flipper widerlegt die Zeitdilataion. Was geht?"

    Ja doch, während der regulären Unterrichtszeiten des Kurses. So wird's ja hier gemacht.

    Bei uns finden die Kommunikationsprüfungen in den modernen Fremdsprachen nicht (nur) während der normalen Unterrichtszeit des Kurses statt.

    Je nachdem wie viele SuS gesprüft werden, können diese Prüfungen 1 (Vor-)Mittag oder auch mehrere Tage gehen.

    Dabei kann es sein, dass eine Lehrkraft z.B. Montags frei hat, aber trotzdem prüfen / mitprüfen muss. Außerdem wird die Lehrkraft dann für den Tag aus den regulären Unterricht ausgeblockt und muss vertreten werden.

    War ja leider vorhersehbar...

    Mal abgesehen davon, dass das Krefelder Vorhaben absolut sinnvoll und logisch ist

    Ja, da stimme ich dir auf jeden Fall zu, gerade da die Inzidenzien in der Altersgruppe der SuS sehr hoch sind und die SuS gerade in den Jahrgängen der Grundschule/ SI sich noch nicht impfen lassen können bzw. noch nicht geimpft sind.

    Unsere Schulkonferenz hat gerade beschlossen, dass bei uns in der Schule weiterhin Maskenpflicht gilt. Ich bin mal gespannt auf die Diskussionen und ob das so durchgezogen werden kann...

    Darf sie nicht. In der AKS (Aktuelle Stunde) haben sie gerade gesagt, dass eine Schule/ eine Stadt nicht festlegen darf, dass Maksen weiter getragen werden müssen.

    https://www1.wdr.de/nachrichten/ma…heidet-100.html

    Auch Herr Laumann wird dem Antrag / der Allgemeinverfügung der Stadt Krefeld nicht zustimmen und bzw. keine Ausnahmegenehmigung erteilen.

    Natürlich dürfen SuS und KuK freiwillig eine Maske tragen (KuK ja ohnehin wenn ein Abstand von 1,5 m zu den SuS nicht eingehalten werden kann).

    Ich werde meine Maske auf jeden Fall weiter tragen, auch wenn ich doppelt geimpft bin. Ausnahme, die ich mir vorstellen könnte: Ich habe eine Klausuraufsicht, ich weiß, dass die Gruppe größtenteils doppelt geimpft ist und ich kann einen Abstand von mind. 1.5 m halten. Selbst das weiß ich nicht.

    Auf Elternsprechtagen werde ich auf die FFP 2 Maske umsteigen, im Unterricht ggf. auch wieder.

    Das hängt davon ab, auf welcher Grundlage dein Vertrag beruht:

    Krankheit --> Sobald das Attest vorliegt, dass die Lehrkraft über Ende Januar hinweg erkrankt ist, wird der Vertrag ggf. verlängert. Das kann auch erst 1 Woche vorher sein. (Das gleiche Spielchen gilt, falls du dann eine andere Lehrkraft vertreten musst)

    Kollegin befindet sich derzeit im MuSchu und es besteht die Möglichkeit der Verlängerung wegen EZ --> Der Vertrag wird verlängert, sobald fest steht, ob und wie lange sie EZ nimmt.

    Oder allgemein: Sobald feststeht, dass ein Vertretungsgrund vorliegt und die BezReg/ das Schulamt zugestimmt hat.

    Es kann also im Idealfall sein, dass du schon vor Weihnachten Bescheid weißt. Es kann aber auch der 31.1.2021 (bzw. der letzte Werktag im Januar sein)

    SL können aber eine Prognose abgeben.

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