Interessant wird das, wenn der Schüler im grenzwertigen Bereich liegt, dann ist er im Ballungsgebiet nicht mehr förderbedürftig.
Noch interessanter wird es, wenn er im grenzwertigen Bereich liegt und psychisch krank ist und es eventuell um eine Lerntherapie gehen könnte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Bei offiziellen Feststellungen (Schulpsychologie, SIBUZ) wurde an meiner bisherigen Schule der Ballungsgebietvergleichswert verwendet.
Wieso wundert mich das jetzt nicht...?
Ich muss aber zugeben, dass ich da vorher noch nie so genau drüber nachgedacht habe. Bei uns geht es ja auch immer darum, wen wir zu den Lernkuren anmelden können, die der Bezirk hier anbietet. An meiner alten Schule waren das aber sowieso immer viel mehr Schüler, als man melden konnte, da war es fast schon "egal" (soll heißen, wenn wir durch den anderen Maßstab noch mehr förderbedürftige Schüler ermittelt hätten, hätten die trotzdem keine Chance gehabt, weil so viele andere noch viel schwächer abgeschnitten haben...). Komischerweise kommen die wenigen Schüler, die wir an meiner jetzigen Schule melden recht zuverlässig in die Lernkuren.