Austreten kann man aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber nicht aus der Kirche als Leib Christi. Die Taufe prägt ein unauslöschliches Siegel (character indelebilis) und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Durch den sogenannten Austritt verliert man teilweise seine Rechte in der Kirche, behält aber seine Pflichten.
Umgekehrt kann die Kirchen aber auch niemanden 'hinauswerfen'. Auch die Exkommunikation ist nur eine Beugestrafe, kein Ausschluss.
Edit: Aus katholischer Sicht das alles natürlich. Klar, dass man das anders sieht, wenn man nicht daran glaubt.

