Beiträge von Plattenspieler

    Wie fern anders? Unterschiedliche Bezahlung?


    Ich dachte a13 ist a13 und in dieser Besoldung wird man gleich bezahlt

    1. Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte erhalten eine Amtszulage (A13Z). Wir nicht.

    2. Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte sind im höheren Dienst. Wir sind im gehobenen Dienst.

    3. Für Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte gibt es vielfältige Optionen zum Aufstieg nach A 14 und A 15. Für uns gibt es da nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, vornehmlich in der Schulleitung.


    Ganz abgesehen vom höheren Stundendeputat (26). Ja, ich weiß, Gymnasiallehrer müssen Oberstufenklausuren korrigieren. Ich muss dafür Gutachten schreiben.


    (Gilt für mein Bundesland. In anderen mag es leichte Differenzen geben, aber die Tendenz dürfte überall so sein.)


    Es bleibt also eine Farce, zu sagen, wenn "alle" A 13 bekommen, seien alle gleich.

    Oder der unter Studierenden beliebte Slogan, als Sonderpädagoge verdiene man wie Gymnasiallehrer.


    GrundschulTendo

    Nichts für ungut, aber deine Fragen klingen teilweise etwas naiv und ließen sich mit Google oder ähnlichen Suchmaschinen sicherlich schnell selbst beantworten. Im öffentlichen Dienst hat man nun einmal keine Gehaltsverhandlungen, in die man persönliches Engagement einbringen kann. Dann musst du in die "freie Wirtschaft" gehen. Oder schnell Posten in Schulleitung (oder Schulverwaltung) anstreben - da werden im GS-Bereich ja Leute gesucht. Da hast du dann aber je nach Schulgröße eher einen Verwaltungsjob als einen pädagogischen.

    Als Beamter bekommt man kein

    Gehalt

    sondern eine Besoldung (bzw. Bezüge).


    Dass jetzt teilweise A 13 für GS-Lehrkräfte eingeführt werden soll, ändert nichts an der grundlegend ungleichen Behandlung, solange Lehrkräfte an Grundschulen, Sek-1-Schulen und Förderschulen im gehobenen Dienst bleiben und es keine Aufstiegschancen in vergleichbarer Anzahl und Systematik wie an Gymnasien und beruflichen Schulen gibt.

    Klar, der Weg, der das Möglich macht nennt sich PE. Aber auch dann nur für Primar- oder Sekundarstufe 1.
    Fürs BK brauch ich wieder nen Studium...

    In NRW kann man den Quer-/Seiteneinstieg für Primarstufe oder Sek. I ohne jegliches Studium absolvieren?!

    Das kann ich mir höchstens für Berlin vorstellen ...

    Wenn du Sonderpädagogik studiert hast, wirst du normalerweise an einer Förderschule eingesetzt

    So wie ich anitkatut verstehe, will sie ja nicht Sonderpädagogik studieren, sondern "Grundschullehramt mit integrierter Sonderpädagogik", wie es beispielsweise als Modellstudiengang an der Universität Bielefeld möglich ist.


    Wenn ich das auf die Schnelle und zur aktuellen Uhrzeit richtig sehe, ersetzt da die Sonderpädagogik ein Unterrichtsfach. Mit dem normalen Bachelor und Master darin kann man Grundschullehrer werden. Will man Sonderschullehrer/Förderschullehrer/Lehrer für Sonderpädagogik werden, muss man an den Master noch einmal einen einjährigen zusätzlichen Master für Sonderpädagogik anschließen.


    Evtl. könnte man auch nach dem Bachelor in einen Sonderpädagogik-Master an einer anderen Uni wechseln, die diesen anbietet, evtl. müsste man dazu auch gewisse Inhalte nachstudieren - das weiß ich nicht.


    Wenn man sich beide Optionen offenhalten will, dann mag das durchaus sinnvoll sein. Ansonsten würde ich aber einen reinen Sonderpädagogik-Studiengang oder einen reinen Grundschullehramtsstudiengang wählen. Zumal bei diesem Modellversuch auch die Wahl der Förderschwerpunkte sehr eingeschränkt ist.


    Wie das an Grundschulen ankommt, wenn man sich bewirbt und zwar gewisse sonderpädagogische Inhalte, dafür aber ein Unterrichtsfach weniger studiert hat, weiß ich nicht. Wie würdest du das z. B. sehen, kleiner gruener frosch ?


    Persönlich würde ich natürlich Sonderpädagogik empfehlen: spannenderes Studium, höhere Besoldung (wobei: soll in NRW ja für Grundschulleute angeglichen werden, aber wer weiß, wann/wie das kommt), geringeres Stundendeputat, kleinere Klassen mit meist besserer personeller und sachlicher Ausstattung, ... Aber das muss natürlich jeder selbst wissen. Ein Praktikum im sonderpädagogischen Bereich kann auf jeden Fall nie schaden, um das mal kennenzulernen. Zumal man im Rahmen der Inklusion ja Schüler mit Förderbedarf auch an Grundschulen haben wird.


    Was, anitkatut , die Fahrt anbelangt: Zum Studium zu Hause (ich nehme an, du wohnst noch bei deinen Eltern?) auszuziehen ist keine Option? Gehört imho eigentlich auch zu diesem Lebensabschnitt dazu. Aber natürlich gibt es auch Konstellationen/Situationen, in denen das aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist.


    Edit: Sehe, zum Umziehen hattest du ja schon etwas geschrieben.

    Tja, dann bekommen die NRWler wohl wirklich, wie von Platty gewünscht, die Ferien komplett gestrichen, weil sie ja in NDS Vertretung schieben müssen.

    Wofür denn Vertretung, wenn die SuS ganz jährig Muscheln und Krabben fangen?

    Die Ferien im Süden sind ja auch nicht so gewählt, damit die Lehrer bei der Ernte helfen können, sondern die SuS.

    Oder habe ich das falsch verstanden und sollte mich dringend bei den Landwirten als einsatzbereit melden?

    Lehrproben gibt es dann im Zeitraum zwischen März und Mai

    In Sopäd. ist die Lehrprobe (+ Kolloquium) im ersten Förderschwerpunkt bereits im November/Dezember, weil man ab Januar dann mit dem Großteil der Stunden an eine Schule des zweiten Förderschwerpunktes wechselt.

    LlamaDrama Falls die Frage grundsätzlicher ist: Zugelassen wirst du in BW auf jeden Fall, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

    wirst du normalerweise erst Ende November bis Anfang Dezember erfahren, welchem Seminar und welcher Schule du zugewiesen wurdest wenn es, wie ich bei Beginn im Januar vermute, um das gymnasiale Lehramt geht (Sek.I und GS erfahren es meist erst Mitte Dezember, weil die erst am 1. 2 starten)

    Für Sonderpädagogik gilt das gleiche wie für GS und Sek. 1.

    Früher hat das Ref. doch auch für Gymnasiallehramt (und Berufsschullehramt) im Februar begonnen? Aus welchem Anlass oder mit welcher Begründung wurde das geändert? Und warum dann nicht für alle Lehrämter?

    Kurzfristige Nachfragen erfolgen meiner Erfahrung nach dann eher telefonisch oder per Mail und nicht postalisch.

    Das entspricht auch meiner Erfahrung.

    Scheint also zu gehen.

    Natürlich. Es geht viel. Aber bitte auch bedenken: Förderschwerpunkt Hören ist nicht das gleiche wie Förderschwerpunkt Sprache. Während in ersterem die Kommunikationsfähigkeit allgemein im Vordergrund steht, ja auch manche SuS Gebärdensprache nutzen etc., hast du in zweiterem neben deiner unterrichtlichen auch eine sprachtherapeutische Funktion. Die SuS sollen durch deine Förderung die korrekte Artikulation, Grammatik usw. erwerben. Das geht schwer, wenn deine Aussprache selbst - deutlich - auffällig ist. Oder wenn du zwar die Wörter aufgrund des Mundbildes verstehst, aber nicht hören kannst, ob sie richtig artikuliert sind. Davon abgesehen, dass das mit dem Mundbild bei Kindern mit erheblichen Sprachstörungen auch nicht so einfach gelingt. Und das Sprachverständnis der SuS selbst ebenfalls meist deutlich eingeschränkt ist.


    An Förderschulen Hören arbeiten öfter Kolleginnen, die selbst betroffen ist. Das ist aber echt etwas anderes als im Förderschwerpunkt Sprache (in dem Bereich kenne ich nur das Phänomen, dass stotternde Personen das Studium/den Schwerpunkt teilweise bewusst wählen).


    Wie gesagt: Es geht viel, ich will es dem TE nicht ausreden, im Gegenteil. Aber bei deinem Beispiel würde ich mich schon auf Schwierigkeiten in Studium, Ref. und Beruf einstellen. Wobei das ja eine ganz andere Situation als beim TE ist.


    Sopi Vielleicht könntest du doch noch einmal zu einem Facharzt o. Ä., der das etwas ausführlicher überprüft inklusive Sprachverstehen und auditiver Wahrnehmung? Ich kenne da berufsbedingt vor allem Tests für Kinder, aber das müsste es ja auch für Erwachsene geben.

    Kinder, die "sehr undeutlich" sprechen, hast du im Schwerpunkt Sprache naturgemäß viele, und die solltest du trotzdem nicht nur verstehen, sondern auch die genauen Schwierigkeiten analysieren und entsprechend darauf reagieren können.

    Aber das lernst du ja im Studium. Fang doch einfach an und dann wirst du merken, ob es in den Seminaren (wo sicherlich mit Audio-Beispielen gearbeitet wird) und in Praktika Probleme geben wird oder ob es klappt.

    Glückwunsch zum Studienplatz.

    Für semantisch-lexikalische Störungen wahrscheinlich nicht so relevant

    Für phonetisch-phonologische Störungen dafür wohl umso mehr. So wie in einigen anderen Situationen ...


    Insgesamt würde ich schon sagen, dass Einschränkungen im Hören für den Förderschwerpunkt Sprache prinzipiell hinderlich sind. Sicherlich kein pauschaler Ausschlussgrund; das kommt immer auf den Einzelfall an.

    Ich war beim Ohrenarzt, der konnte nichts feststellen

    Was genau hat er denn überprüft und welche Verfahren angewendet?

    gefühlt muss ich jedoch das Tablet lauter stellen als andere und telefoniere sehr laut

    Musst du das Tablet lauter stellen, weil du sonst nichts verstehst, oder ist es für dich nur angenehmer, wenn es lauter ist?


    In welchen Alltagssituationen - die Beispiele von dir waren ja auch beide medienbezogen - fühlst du dich denn noch im Hören beeinträchtigt?

    Um an der hs gesundheit z.B. Logopädie zu studieren, braucht man z.B. ein Phoniatrisches Gutachten.

    In einem phoniatrischen Gutachten geht es primär um die Stimmfunktion. Ob und wie ausführlich darin auch die Hörfunktionen überprüft werden, weiß ich nicht (ist evtl. auch unterschiedlich). Aber natürlich ist es für Logopäden mindestens ebenso wichtig, gut hören zu können wie für Sonderpädagogen im Bereich Sprache.

    Das "ziemlich lange" hatte laleona doch auf die Förderschulen in Bayern bezogen?! Das hatte also mit den SBBZ in BW gar nichts zu tun.

    Wolfgang Autenrieth hatte den Satz bezüglich BW als Reaktion auf das Zitat von laleona so formuliert, dass ich es so verstand, dass die Angabe "ziemlich lange" auch für die Bezeichnung SBBZ für BW gelten sollte. Vielleicht habe ich das aber missverstanden.

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