Beiträge von Sissymaus

    Vielleicht jetzt mal eine doofe Frage. Wer leitet denn die Fächer ab? Ich gehe davon aus, dass es die Schule macht oder?

    Für die Obas Zulassung werden bei mir die Fächerkombination

    Maschinenbautechnik und Fertigungstechnik stehen.

    Jedoch sind diese ja recht allgemein formuliert und können wiederum in diverse Fächer gespalten werden?

    Oder sehe ich das falsch?

    Nein, das sind dann Deine Fächer bzw. berufliche Richtungen, die Du unterrichten wirst. Das legt die Bezirksregierung fest. Damit findest Du zu 100% eine Stelle, falls Du nicht auf ein einziges BK festgelegt bist. In welchen Regierungsbezirk suchst Du?

    Es lohnt sich auch, Deine Wunsch-Schulen anzusprechen. Stellen werden manchmal nur ausgeschrieben, wenn ein Bewerber da ist. Ansonsten gehen die Schulen eine Gefahr ein, dass die Stelle nicht besetzt wird und leer läuft. Das gilt insbesondere für Mangelfächer.

    Mentor in der Schule, durch einen Kollegen. Ähnlich wie im Referendariat.


    Vor allem würde es beim Referendariat keine 10 Jahre dauern ;) , sondern man wäre eben direkt nach dem Ref fertig. Und man bekommt eine Urkunde, wo "2. Staatsexamen" drauf steht (davon gehe ich jedenfalls aus), die sich in keinster Weise von allen anderen entsprechenden Urkunden der grundständig ausgebildeten Lehrer unterscheidet. Man ist dann auch äußerlich gleich.

    Beim Seiteneinstieg erhält man am Ende kein 2. Staatsexamen, sondern etwas, das als gleichwertig ausgewiesen wird. Wie das genau aussieht, weiß ich nicht, ich habe noch nie solch ein Dokument gesehen. Ich weiß aber, was man erhält (weil ich es selbst bereits bekommen habe), wenn man den ersten Teil der Weiterbildung, die GPQ, fertig hat. Es ist ein Wisch, auf dem in etwa "Zertifikat zur GPQ" drauf steht. Da steht leider nichts von der immer angepriesenen Lehrerlaubnis für MV. Die hat man zwar, aber es steht halt nicht drauf. Ich persönlich hätte mir da zumindest einen entsprechenden Bescheid o.ä. erhofft.

    Außerhalb von MV kann man damit sowieso nichts anfangen, und auch sonst müsste man im Zweifel eben erst einmal erklären, was diese GPQ ist (wenn man z.B. in einem anderen Bundesland die Weiterbildungen nachweisen will, vielleicht analog zur pädagogischen Einführung).

    Das ist ja....Mir fehlen die Worte. Und ich dachte, NRW hat mit OBAS schon eine ordentliche Ausbeutung systematisiert. :(

    Ich hab da keine Meinung zu, aber einen Erfahrungsbericht:

    Ich habe über ein anderes Forum meine heute sehr gute Freundin kennengelernt. Wir machen seitdem (ca. seit 8 Jahren) immer gemeinsam mit der Familie Urlaub (anderes Bundesland). Wir treffen uns mehrmals pro Jahr und telefonieren regelmäßig. Ohne das Forum hätten wir uns nie kennengelernt.

    Ich sehe das schon wie du: Das kann eigentlich nicht sein. Aber hängt denn wirklich was davon ab, ob du Stufe 6 bekommst oder doch nur Stufe 4? Ich meine, würdest du bei Stufe 4 weiter zur Miete wohnen und bei Stufe 6 nächsten Monat ein Haus kaufen? Oder ein neues Auto? Ich nehme an, du kriegst bis jetzt vorläufige Abschlagszahlungen? Ich würde einfach von Stufe 4 ausgehen und nur dieses Geld auch ausgeben. Den Rest würde ich zur Seite legen. Irgendwann kommt die Einstufung und du kannst dich entweder über die zurückgelegten 1.000 bis 2.000 € freuen oder du kannst damit eine geringere Auszahlung ausgleichen.

    Das finde ich aber eine merkwürdige Einstellung: Irgendwann kommt das schon? Und wenn nicht?

    Ich war im Familienzuschlag zu gering eingestuft. Da ich das aus dem Angestelltentum nicht kannte, hab ich das nicht hinterfragt. Als meine Tochter 18 wurde, ist es aufgefallen. Mir wäre es nie oder nur durch Zufall aufgefallen.

    seb_sta Das Geld steht Dir zu! Fordere es ein! Und es ist total egal, ob Du davon ein Handy kaufst oder es Dir unters Kopfkissen legst. Du gibst Deinem Dienstherren monatlich ein zinsloses Darlehen. Würde das Finanzamt von Dir Geld haben wollen, kämen Zinsen auf Dich zu. Evtl.solltest Du die hier auch direkt mit einfordern.

    Mach es doch mal schriftlich. Das ist ja doch ziemlich wichtig. Davon hängen ja zB der Zeitpunkt Deiner Beurteilungen und daraus folgend auch die Möglichkeit, sich auf Beförderungsstellen bewerben zu können, ab. Und natürlich auch die Höhe Deiner Besoldung.

    Nächster Schritt wäre anwaltliche Unterstützung. Aber zunächst würde ich es schriftlich machen. Mit Fristsetzung.

    Zu uns kam jemand von einer Ersatzschule. Sie hat keinerlei Erfahrung angerechnet bekommen und startete in Gruppe 5, wie jemand frisch aus dem Ref.

    Ich bezweifle daher, dass das angerechnet wird. Aber Sorgen musst Du Dir auch nicht machen. Ruf Schulen in Deiner Nähe an und dann wird es schnell klappen.

    Viel Erfolg.

    Nein, sie müssen nicht. Auch der Herr im Beispiel muss nicht auf eine Behandlung verzichten, er hat es aber getan. Und natürlich kann auch eine Übergewichtige die genannten Behandlungen ablehnen. Ich wäre allerdings vorsichtig mit so etwas. Zu oft ist Übergewicht nur das Sympton eines tiefer liegenden Problems. wenn man das schon nicht in den Griff kriegt, sollte man doch zumindest die Symptome behandeln, und auch die Symptome der Symptome.

    Richtig. Ich habe nur aus Deinem "Geht doch" geschlossen, dass Du der Meinung bist, das sei der einzig richtige Weg und müsste grundsätzlich gelten. Dann frage ich mich, ob man das dann nicht konsequenterweise auf andere selbst verursachte Krankheiten übertragen müsste. Und das würde mir dann weniger gefallen.

    Geht doch:

    https://www.swr.de/swraktuell/bad…ndlung-100.html

    Ein wenig tut mir der Kerl leid, der meint selbst denken zu können, aber dann an einfachen Überlegungen scheitert.

    Ansonsten gefällt mir die Attitüde „Meine Entscheidung, mein Risiko“.

    Mh, ich bin da Zwiegespalten: Müsste dann nicht auch der Übergewichtige auf eine Behandlung wegen Knieschmerzen oder Bluthochdruck verzichten? Ist es ok, dass der Raucher sich in eine Behandlung wegen Lungenkarzinom begibt?

    Ah, danke für die Aufklärung. Und zu meiner Zeit war das noch anders? Ich hab nämlich ein Dokument, da steht: Beginn der Dienstzeit (??) 2006. Ich bin aber erst 2010 in den Schuldienst gekommen und 2014 verbeamtet worden. Oder haue ich da was durcheinander?

    Du landest direkt in A13. Welche Stufe das ist, hängt von Deiner Vorbeschäftigung ab. Ich bin direkt in 7 gelandet und war 6 Monate später in 8, dank meiner Berufserfahrung. Das wurde tagegenau ausgerechnet und ist auch wichtig für die Dienstzeit.

    Krankenkasse: Fang jetzt an, Dich zu informieren und Vergleiche einzuholen. Du hast auch evtl. 2 Monate Kündigungsfrist.Ich war in 13/4 und damit freiwillig versichert, so dass ich die 2 Monate verpasst habe un 2 Monate den vollen Arbeitgeber+Arbeitnehmeranteil bezahlt habe.

    Viel Erfolg bei Deinen Prüfungen!

    Es ist tatsächlich so, dass du die 4 Jahre nach Beendigung der Probezeit warten musst, bis du dich auf eine A15-Stelle bewerben kannst. Ich habe das gerade selbst und meine 4 Jahre sind gerade um. Nun warte ich auf die Stellenausschreibung. Ich mache die Tätigkeit Bereichsleitung seit 2018.

    Ich habe gehört, dass zB Köln das auch so macht, dass man sich eher bewerben kann und dann eben erst die Urkunde bekommt (und die Besoldung), sobald man die Voraussetzungen erfüllt. Ich kenne einen Schulleiter dort, der mir das so berichtet hat. Bei mir in Arnsberg ist das aber nicht so üblich. Hör dich doch mal für Düsseldorf um. Vielleicht weiß Bolzbold auch mehr.

    Das Jahr Wartezeit, das dein Schulleiter meint, gilt für Bewerber, die die 4 Jahre nach Probezeit schon überschritten haben. Das alles kannst du in der Laufbahnverordnung nachlesen.

    Wenn Du örtlich flexibel bist, gibt es auch in Nicht-Mangelfächern in NRW immer mal wieder die Möglichkeit mit OBAS einzusteigen. Insbesondere in unbeliebten Gegenden laufen Stellen leer. Es lohnt sich also, mal Kontakt zu der ein oder anderen Schule aufzunehmen. Die Schulen schreiben Stellen mit aussichtsloser Bewerberlage gar nicht erst aus. Sie würden es evtl. tun, wenn ein Bewerber da wäre.

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