NEIN! Das ist kein Arbeitszeiterfassung im Sinne des EugH Urteils. Hier geht es um die tatsächliche Arbeitsleistung.
Interessant! Danke für den Einblick. Ich habe auch vermutet, dass es hier wieder nur um Pauschalen geht und dann eben gesagt wird, dass man als Lehrperson die Tätigkeit X in dieser Pauschale erledigen muss. So auch wie bei Physios, die ja irgendwie was von 12 (?) Min für eine Behandlung haben, egal, was da gemacht wird, oder ob Opa Ewald lange benötigt, um sich auszuziehen oder die Übung zu verstehen.
Das ist ja eigentlich nur möglich, indem man jedem Lehrer einen Arbeitsplatz in der Schule gibt und dann abstempelt. Oder dann auch Kernarbeitszeiten einführt wie zB 6 bis 18 Uhr (Ausnahmen möglich - Elternabende, Abendunterricht...) und am Wochenende gar nicht, um Zuschläge zu vermeiden.